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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abänderung des Französischen Zolltarifs infolge der kommerziellen Verständigung Frankreichs mit der Schweiz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- ArtikelCentral-Verband 361
- ArtikelZu unserer Kunstbeilage 362
- BeilageDeutsche Uhrmacher -
- ArtikelUhrenfabrikation und Hausirgeschäfte 463
- ArtikelZur Geschichte der Stunde 463
- ArtikelDie Anfertigung einer Anker-Remontoiruhr aus einem Rohwerk ... 464
- ArtikelNeuer Uhrlochstecher "Triumph" 466
- ArtikelAbänderung des Französischen Zolltarifs infolge der ... 466
- ArtikelVereinsnachrichten 467
- ArtikelVerschiedenes 470
- ArtikelWaarenzeichen-Register 471
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 471
- ArtikelStellen-Nachweis 471
- ArtikelAnzeigen 472
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 467 — Wie bekannt, hat die Schweiz ihren Vertrage-Zolltarif nicht abgeändert, sondern nur die Meistbegünstigung Frankreich zugestanden. Nummer des Französisch. Zolltarifs 497 Uhrwerke zu Taschenuhren, ohne Gehäuse: Werke und Gangwerkträger (porte-echappe- ments), roh vorgearbeitete oder fertige, ohne Spur des Einsetzens der Hemmung . . . 498 Werke und Gangwerkträger mit eingesetzter Hemmnng oder auch nur mit Spur des Ein setzens der Hemmung, weder vergoldet, ver silbert noch vernickelt: — mit Cylinder-Hemmung — mit Anker- oder anderer Hemmung . . 499 Uhrwerke, ganz fertige, vergoldet, versilbert, vernickelt: — mit Cylinder-Hemmung — mit Anker- oder anderer Hemmnng . . . 500 Taschenuhren, fertige, ohne komplizirtes System: — mit goldenen Gehäusen: mit Cylinder-Hemmung ■— — mit Anker- oder anderer Hemmung 500 bis — mit silbernen Gehäusen: mit Cylinder-Hemmung — — mit Anker- oder anderer Hemmung 500 ter — mit Gehäusen aus unedlem Metall: mit Cylinder-Hemmung mit Anker- oder anderer Hemmung * Zusatz zur Note A 1 )» wie nach Nr. 603 bis. Taschenuhren, komplizirte (Bepetiruhren), Uhren mit unabhängigem Sekundenzeiger, ohne Unterschied des Hemmungssystems; Tasohen- chronometer: 501 — mit goldenen Gehäusen 501 bis — mit silbernen Gehäusen 501 ter — mit Gehäusen aus unedlen Metallen . . . * Zusatz zur Note A 1 ), wie nach Nr. 503 bis. 501 quater Chronographen, ohne Unterschied des Hem mungssystems: — mit Gehäusen aus Gold — mit Gehäusen aus Silber — mit Gehäusen aus unedlen Metallen . . * Zusatz zur Note A 1 ), wie nach Nr. 503 bis. 503 Gehäuse zu Taschenuhren, fertige, aus unedlen Metallen ..... * Zusatz zur Note A 1 ), wie nach Nr 503 bis 503 bis Gehäuse zu Taschenuhren, rohe 3 ): — aus Gold — aus Silber — aus unedlen Metallen Bisheriger 0,25 16,- 507/508 * Der Note A 1 ) wird folgender Zusatz beigefügt: Jedoch werden Gehäuse, bei welchen das Mittel stück (carrure\ die Lünetten, der Schalen knopf (pendant), die Krone oder der Bügelring vergoldet, versilbert oder plattirt sind, als Ge häuse aus unedlen Metallen behandelt. Die vollständig vergoldeten Silbergehäuse und die ganz vergoldeten oder versilberten Gehäuse aus unedlen Metallen werden als silberne, bezw. als solche aus unedlen Metallen behandelt, wenn sie im Innern der Schale die Inschrift „vergoldetes Silber“ oder „vergoldetes Metall“, oder „versilbertes Metall“ tragen. Spielwerke und Musikdosen jeder Grösse . . 45 u. 90 50,— Zoll*) Franken per 100 kg Neuer Zoll*) Franken, per 100 kg i,— —,75 5,- 8,— 3,50 6,— 24,— 36,— 27,- 33,— Fr. per St. 3.25 4.25 Fr. per St. 3,25 4 — 1,25 1,75 1,— 1,25 0,75 1,25 -.50 -.75 * i 1 1 15,— 8,- 5,- 2,50 * 15,— 8,- 5,— 5 — 2,— 1,25 * 0,25 —,25 * 1,25 0,60 Franken per 100 kg Y ereinsnaclirichten. Verein Allgäu. Schon auf der Generalversammlung vor zwei Jahren in Kaufbeuren wurde Lindau für dieses Jahr zur Abhaltung der Jahresvereinigung aus erwählt, trotzdem dieser Ort bezüglich des Vereinsbezirks die äusserste Grenz lage ist, konnten wir doch hoffen, dass es die besuchteste Versammlung werdeu könnte, sofern es nur im Willen sämmtlicher Collegen gelegen wäre. Ob wohl wir Allgäuer inmitten und in nächster Nähe von Naturschönheiten reich umgeben sind, so bildet doch eine Partie nach der schönen Bodensee-Gegend unser Hauptinteresse; ausserdem bezweckte der Besuch von Lindau die Er ledigung einer Ehrenpflicht den dortigen Collegen gegenüber, da selbe 8. Z «ämmtlich dem Verein beigetreten und treu geblieben sind, trotzdem sie den *) Minimaltarif mit Einschluss der Zuschläge. *) Die Note A lautet: Gehäuse aus unedlen Metallen, mit goldenen, silbernen, vergoldeten oder versilberten Verzierungen werden wie goldene, bezw. silberne Gehäuse behandelt. 2 ) Unter Taschenchronometern sind die Uhren verstanden, deren Hem mung durch eine Wippe (bascule) oder eine Feder bewirkt wird. 3 ) Als rohe Gehäuse werden solche betrachtet, die keine fertigen Schar niere haben und weder polirt, guillochirt noch gravirt sind. Versammlungen nur hier und da durch Vertretung beiwohnen konnten. An alle uns bekannte Collegen der Bodenseeuferorte wurden Einladungen gesandt, um eine Anzahl Gäste mit ins vereinigt zu sehen. In der sichern Voraussicht, dass es die Collegen an diesem „schönen Punkte Erde“ bei günstiger Witte rung in geschlossenem Baume nicht lange aushalten werden, hatten wir den geschäftlichen Theil auf das allernothwendigste und einfachste beschränkt. Eine Anzahl Collegen, darunter der verehrte Herr Coll. Chr. Laux- mann mit Gemahlin aus Stuttgart, fanden sich schon am Sonntag bei herr lichstem Wetter in Lindau ein, diese konnten sich gleich überzengen, dass College Chr. Trost dortsalbst, welcher das gesammte Arrangement in liebens würdigster Weise übernahm, alles in bester Weise erledigt hatte. Leider brach Abends ein stärket anhaltendes Gewitter los, welches die geplante ge sellige Zusammenkunft im Schützengarten theilweise beeinträchtigte. Trübe Aussichten zeigte uns auch der Montag Morgen, da es ununterbroohen fort regnete. Schwere Nebe! bedeckten die majestätische Gebirgskette um den See herum und drohten ins den Hauptreiz gründlich zu verderben. Es kam uns vor, als hätte Jupiter Pluvius den Auftrag, uns für die möglichste Schwänzung des geschäftlichen Theiles zu strafen; wir nehmen jedoch an, er wolle uns die unvermeidliche Arbeit erleichtern, was auch sicher damit er reicht war. Man denke sich ein Versammlungslokal mit Balkon am Seeufer mit solch herrlicher Perspektive auf die Voralberger und Schweizer Gebirgs- gruppen. und wird man entschieden mildernde Umstände anerkennen müssen, wenn die Collegen diesem Theil des Programms mehr Interesse entgegen trugen. Nun zur geschäftlichen Sache. Die Tagesordnung lautete: 1. Bericht über den Stuttgarter Verbandstag; 2. Angelegenheit Magdeburg; 3. Ver schiedenes. Dm 9 Uhr wurde die Versammlung vom Vorsitzenden mit einem herz lichen Willkommen eröffnet und dankte derselbe auch den leider nur wenigen Gästen für ihr Erscheinen; als eine besondere Ehre dürfte er es betrachten, dass Herr Coll. Lauxmaun aus Stuttgart, Vorsitzender des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher, von unserer Einladung Gebrauch machte; derselbe hatte schon voriges Jaht in Stuttgart den Besuch in Aussicht gestellt. In der Befürchtung, dass dem verehrten Collegen unsere Tagesordnung nicht stramm und reichhaltig genug sein könnte, habe er schon insofern etwas „vorgeholzt“, als er schon nach Stuttgart geschrieben, dass in dieser Be ziehung von uns diesmal absolut nicht viel zu erwarten sei, wir wollten lieber nächstes Jahr in Kempten wieder fleissiger Bein und dürfte er nicht als strenger Richter des Amtes walten. Herr Coll. Lauxmann erklärte sofort, dass dies selbstverständlich nicht in seiner Absicht liege, er fühle sich schon vollauf befriedigt über den beobachteten herzlichen Verkehr der All gäuer Collegen untereinaider und wünsche nur, dass dieser Hauptpunkt stets fortbestehen möge. Der Vorsitzende bemerkte darauf noch, dass Herr Coll. Lauxmann durch das Mitbringen seiner werthen Frau Gemahlin schon den Beweis geliefert habe, mit unserem Programm einverstanden zu sein. Nach Erledigung cer üblichen Gepflogenheiten von Protokollverlesung und Kassebericht, was zu keiner Beanstandung Anlass gab, wurde der erste Punkt der Tagesordnung in kurzer Weise erledigt; da leider Coll. Hart mann -Mindelheim, welchem daB Referat zu Punkt 1 zugefallen, nicht an wesend war. bemerkte der Vorsitzende, dass die Mitglieder aus dem Verbands bericht ausführliche Kenrtniss nehmen könnten. Bedauert habe er, dass mit dem Punkt „Organisation des Handwerks“ so viel Zeit versäumt wurde und daBS sich Stimmen zu Gunsten des Befähigungsnachweises erhoben haben, da doch der Uhrmacher der letzte sein dürfte, welcher derartige Operationen an der Gewerbefreiheit dulden darf; kaum bei einem anderen Geschäfte existirt die Nothwendigkeit, Netengeschäfte betreiben zu dürfen, stärker als beim Uhrmacher und muss derselbe deshalb allen zünftlerischen Bestrebungen mit grösster Vorsicht entgegantreten Eigene Fehler in der Geschäftsführung können durch keine Gesetzgebung geschützt werden; dass der College, dessen Handelsgenie besser ist als seine Arbeitsleistung, vielleicht einem tüchtigeren Collegen überlegen und im Vortheil sein mag, war in der Zunftzeit auch nicht zu ändern; rechnet man unberechtigte Klagen und selbst verschuldete Verhältnisse ab, so bleibt entschieden wenig Bedürfniss für solche Ausnahms vorschläge übrig. Nach einigen ergänzenden Bemerkungen über nützliche Leistungen des Verbandstiges seitens Herrn Coll. Lauxmann ging es gleich zu Punkt 2 über. Der Schriftführer verlas die von der VorBtandschaft abgegebene Er klärung in der Magdeburger Angelegenheit. Der Vorsitzende bemerkte, dass die Erklärung für die Mitglieder aber nicht bindend sei, da nur ein einziger von den Vertrauensmännern seine Ansicht darüber kund gegeben habe. Wie er bis jetzt schon in privatem Verkehr mit den Mitgliedern be obachtet habe, stimmen selbe mit der Form nicht ganz überein und wäre demnach die Erkläruug mehr zu Ungunsten von Magdeburg ausgefallen, doch sollte eine erneute Kundgebung am besten unterbleiben. Der Verein Magde burg konnte schon aus dem Gutachten ersehen, dass es im Sinne friedlicher Vereinbarung gehalten war; nach den ihm (Redner) nachträglich gewordenen näheren Aufklärungen über die event. Folgen, welche das Vorgehen des Magdeburger Vereins veranlassen konnten, stimme auch er den Ansichten bei, dass der Verein im nächsten Monat die ihm mögliche Gelegenheit benutzen müsse, durch Fortlassung des Streitobjektes den alten Zustand wieder herzu stellen, nachdem dureh das vierteljährlich erscheinende Flugblatt sowie Ver billigung der Verbands-Zeitung ein Theil seiner Bestrebungen erfüllt worden ist. Mit diesen Ausführungen erklärten sich die Mitglieder einverstanden und war damit dieser Punkt erledigt. Unter Punkt 3: „Verschiedenes“ wurde über die Bügelfrage gesprochen unter verschiedenen Ansichten, welche nichts Neues bieten konnten. Zur Beruhigung der Collegen theilte Herr Coll. Lauxmann mit, dass, wenn je ein Verbandsmitglied wegen eines uneohten Bügels in Klagezustand versetzt würde, werde der Verbanc die Klage vollständig bis zur höchsten Instanz auf seine Kosten betreiben, allerdings gelte das nur für einen Fall und dürfe es
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