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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmachergehilfen-Vereine
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- ArtikelCentral-Verband 579
- ArtikelUnserem Theodor Elsass und seiner lieben Frau zur silbernen ... 579
- ArtikelVom Süd zum Nord (Schluss) 580
- ArtikelDas Ausgeben der Rechnungen 581
- ArtikelDie Taschen-Repetiruhr "Astra" 582
- ArtikelDie Anfertigung einer Anker-Remontoiruhr aus einem Rohwerk ... 582
- ArtikelUnsere Werkzeuge 585
- ArtikelDürrstein & Co. auf der Deutsch-Nordischen Handels- und ... 585
- ArtikelVereinsnachrichten 586
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 587
- ArtikelVerschiedenes 587
- ArtikelWaarenzeichen-Register 588
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 588
- ArtikelStellen-Nachweis 589
- ArtikelAnzeigen 589
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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1. Beilage zum „Allgemeinen Journal der Uhrmacherkunst“ Nr. 22. Halle, den 15. November 1895. 20. Jahrgang. (Fortsetzung aus dem Hauptblatte. 1 fernerhin dieser wichtigen Frage in unserem Verbandsleben gleiche Unter stützung zu Theil werden zu lassen und ihren ganzen Einfluss auszuüben, das bisherige Resultat zu einem noch besseren zu gestalten. Unter Punkt 5: „Diverses“ etc. theilt Coll. Neuhofer mit. dass er vor einiger Zeit den Besuch des Vertreters der Firma RauscheAbach -SchaffhauBen gehabt habe, bei welcher Gelegenheit derselbe ihm unter Hinweis auf das im Monat Juni a. c. im Verbandsorgan veröffentlichte Protokoll des Vereins Berliner Uhrmacher, die Erklärung gegeben habe, dass von Seite der Direktion. Herrn Heimer, bezüglich der nicht ausgeführten Bestellung, gegenüber, durch aus keine böswillige Absicht Vorgelegen habe. Es sei ein reiner Zufall gewesen, dass Herr Heimer an die Firma E. u. M. verwiesen worden sei. Herr H. hätte zwei Uhren verlangt, die nicht auf Lager gewesen seien und dass sie ein solches überhaupt nicht hätten; im verflossenen Jahre hätten die Bestellungen von 4600 Stück Uhren nicht ausgeführt werden können und eine Vergrösserung der Fabrik läge auch nicht in der Absicht des Besitzers. Die Bestellungen könnte die Fabrik cur kartocweise ausführen, da bei dem knapp bemessenen Nutzen die Herstellung einzelner Stücke nicht angängig sei. Nach Beendigung des an diese Mittheilungen sich knüpfenden Meinungs austausches schliesst der Vorsitzende unter besonderem Hinweis auf das einige Tage später stattflndende Vergnügen in „Keller’s Festsälen“ die Ver sammlung um 12 Uhr 30 Minuten. F. Neuhofer, 1. Schriftführer * Unsern Mitgliedern und lieben Collegen bringen wir zur Nachricht, dass unser nächstes Wintervergnügen am 6. Februar 1896 in Keller’s Fest sälen, Köpnickerstrasse 96/97, stattfindet und das in Frage gestandene Ver gnügen vom 17. November beigelegt ist. Der Vorstand. ührmacliergehilfen - Vereine. Leipziger Uhrmachergehilfen-Verein. (Bezirks-Verein 23.) Zu dem am 17. November im Casino in der Rosenthalgasse stattfindenden Herbstvergnügen gestatten wir uns alle Collegen sowie Freunde und Gönner des Vereins freundlichst einzuladen. Beginn 7 Uhr. Um zahlreiche Bethei ligung bittet der Vorstand des Leipziger Uhrm.-Gehilfen-Vereins. I.A.: Paul Peschke, I. Schriftführer. Verschiedenes. Aus Glashütte. Schon vor einigen Jahren wurde die Frage der Einführung der elektrischen Beleuchtung in hiesiger Stadt lebhaft erörtert. Jetzt hat ein hiesiger Privatier sich bereit finden lassen, die elektrische Beleuchtung hier ein zuführen; die nöthigen Einleitungen sind schon im Gange und 400 Glühlampen und 22 Pferdekräfte für motorische Zwecke bereits für dieses Unternehmen gezeichnet, so dass hoffentlich der Einführung nichts mehr entgegenstehen dürfte. — Jedesmal tritt im Herbste ein besserer Geschäftsgang in hiesigen Uhren ein als sonst im Jahr. In diesem Herbste ist ein besonders guter Geschäftsgang zu verspüren. Derselbe ist durch die Aus stellung von Taschenuhren, welche zur Feier des Jubiläums der Uhrenindustrie veranstaltet wurde, herbeigeführt worden. Einbruchsdiebstahl in Radeberg. Beim Reinigen einer Schleuse unter einer Brücke in der Nähe des Arsenals zu Dresden fand man kürzlich ein verwittertes in Papier geschlagenes Packet, welches circa 30 Taschenuhren verschiedener Grössen enthielt. Dieselben waren stark verrostet und hatten offenbar schon lange Zeit an jener Stelle gelegen. Wie nun durch die Polizei fest gestellt worden ist, rühren sie von einem Einbrüche her, der im März 1893 im Laden eines Uhrmachers in Radeberg verübt wurde. Der Thäter wurde damals erlangt und verbüsst z. Z. noch eine fünfjährige Zuchthausstrafe. Die von ihm gestohlenen Uhren u. s. w. konnten damals jedoch nur z. Th. erlangt werden und sind nun erst durch Zufall wieder zum Vorschein gekommen. Sie dürften freilich durch das Lagern in jener Schleuse nahezu werthlos geworden sein. Einbruchsdiebstahl in Reichenau bei Zittau. In der Nacht zum 12. Oktober ist in Reichenau beim Uhrmacher Guts che ein Einbruchsdiebstahl verübt worden, bei welchem den Dieben 23 Taschenuhren, theils silberne, theils goldene, sowie 20 Uhrketten zur Beute fielen. Dieselbe wäre noch grösser gewesen, wenn die Diebe nicht gestört worden wären. Sie wurden verfolgt, doch gelang es ihnen, über die böhmische Grenze zu entkommen. Aus Eautzen. Ein am 30. Oktober gefälltes Urtheil des königl. Landgerichts zu Bautzen dürfte auch für weitere Kreise von Interesse sein. Vier Gastwirthe in Grossröhrsdorf, Bretnig und Lichtenberg hatten in ihren Gastwirthschaften ohne obrig keitliche Genehmigung Würfelautomaten aufgestellt und dadurch ein Ausspielen von Cigarren veranstaltet. Wegen unbe fugter Ausspielung erkannte das Gericht auf je 3 Mk. Geldstrafe. Aus Dresden. Mit einer alten Cigarrenkiste unter dem Arme erschien eine in Löbtau bei Dresden wohnende Frau in der Redaktion der „Dresdener Nachr.“ und stellte sich als das Opfer eines von Wien aus mittels Annonce betriebenen Waaren- Schwindels vor. Nicht weniger als zehn „werthvolle Gebrauchs gegenstände“, darunter eine „gut gehende Uhr mit Kette“, bietet jener Menschenfreund an der schönen blauen Donau Jedem, der den lächerlich geringen Betrag von 6 Mk. dafür einsendet. Aller dings nur, so lange der „Vorrath reicht“. Die Löbtauerin hatte das ihr aus der Annonce entgegenlächelnde Glück sofort beim Schopfe gefasst und unter Einsendung des Geldes um Zusendung des Segens gebeten. Derselbe war denn auch in der bereits er wähnten Cigarrenkiste eingetrofifen und bestand in der That aus den aufgeführten Gegenständen. Nur entpuppte sich die „werth volle Uhr mit der Kette“ als eine kleine — Wanduhr von un glaublich geringer Qualität. Mit Kette natürlich, denn woran hätte man sonst das beigefügte Gewicht hängen sollen! Die übrigen Gegenstände, ein Paar Manschettenknöpfe, ein Geld täschchen, eine Cigarrenspitze, eine Schlipsnadel, eine Zahn bürste etc. kauft man von jedem Hausirer für wenige Pfennige, oder vielmehr — man kauft sie nicht. Aus Chemnitz. Von besonderem Interesse für alle ge werblichen Kreise dürfte die Mittheilung sein, dass die Gewerbe kammer zu Chemnitz, ähnlich wie die zu Zittau und Leipzig. Anerkennungsurkunden zu verleihen gedenkt an Lehrlinge und Gesellen des Handwerkerstandes, welche sich durch hervorragende Leistungen und besonders gute Führung ausgezeichnet, sich wohl auch auf wirtschaftlichem Gebiete Kenntnisse erworben haben. Für diese Urkunden sind 400 Mk. in den diesjährigen Etat der sächsischen Kammer mit aufgenommen worden. Das Vorgehen der Kammer wird gewiss in den betroffenen Kreisen allseitig mit Freude begrüsst und als ein Beweis dafür angesehen werden, wie sehr sich dieselbe die Fürsorge für das Handwerk angelegen sein lässt. Es lässt sieh erwarten, dass damit auch die Bande zwischen der Kammer und ihrem Bezirke noch enger als bisher geknüpft werden und namentlich das Interesse an den Arbeiten der Kammer zu einem regeren sich gestalte. An den Vertretern des Handwerks liegt es nun, sich näher über die Grundbestim mungen, welche für die Verleihung von Anerkennungsurkunden aufgestellt werden sollen, zu informiren und alsdann mit ent sprechenden Anträgen an die Kammer heranzutreten. Zahlungen sind nur an die Firma zu richten, heisst es gewöhnlich auf den Rechnungen grösser Handlungs häuser, welche ihre Kundschaft durch Reisende besuchen lassen. Dieser Satz ist von grösser Bedeutung und will beachtet sein, wenn man sich nicht der Gefahr des zweimaligen Zählens aus setzen will. In Trier sind vor kurzem verschiedene Firmen, die trotz des erwähnten Vermerks dem Reisenden eines und desselben Hauses, welcher durchging, Rechnungen bezahlt haben, ver- urtheilt worden, die betreffenden Summen noch einmal zu begleichen. Dieser Vermerk hat also rechtliche Gültigkeit. Im Handelsgesetzbuch (Art. 49) steht bekanntlich, dass Hand lungsreisende insbesondere für ermächtigt gelten, den Kaufpreis aus den von ihnen abgeschlossenen Verkäufen einzuziehen oder dafür Zahlungsfristen zu bewilligen. Allerdings ist jedem Chef gestattet, die Vollmacht zur Inempfangnahme von Inkasso ein zuschränken. Er hat aber für entsprechende darauf bezügliche Bekanntmachung an die Kundschaft zu sorgen und zwar durch Circulare, Briefe, Vermerke auf den Rechnungen: „Zahlungen sind nur an die Firma zu richten“. Dass ein solcher Vermerk rechtliche Gültigkeit hat, ist nunmehr durch richterliche Ent scheidung festgestellt worden.
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