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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Autor
- Lange, R.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Claudius Saunier
- Autor
- Engelbrecht, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Chronometer-Prüfung auf der Sternwarte zu Neuchatel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gesetzentwurf über die Konsumvereine
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- ArtikelCentral-Verband 67
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 68
- ArtikelClaudius Saunier 68
- ArtikelChronometer-Prüfung auf der Sternwarte zu Neuchatel 68
- ArtikelGesetzentwurf über die Konsumvereine 68
- ArtikelZum Gesetzentwurf gegen den unlauteren Wettbewerb 69
- ArtikelDie Uhrensammlung von Moritz Weisse sen. in Dresden (III) 71
- ArtikelWie Uhren vertrieben werden 72
- ArtikelBriefwechsel 72
- ArtikelVereinsnachrichten 72
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 73
- ArtikelVerschiedenes 73
- ArtikelWaarenzeichen-Register 74
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 75
- ArtikelStellen-Nachweis 75
- ArtikelAnzeigen 75
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 68 — Deutsche Uhrmacherscliule. Beginn des neuen Schuljahres. Am 1. Mai beginnt das neue (achtzehnte) Schuljahr. Zum Zwecke einer., möglichst zeitigen Feststellung der Schülerzahl wäre es erwünscht, wenn die Anmeldungen, am besten mit Zeugnissen begleitet, baldigst an den Direktor, Herrn L. Strasser, gelangten. Diejenigen Herren Collegen, an welche Anfragen zu diesem Zwecke gerichtet werden, bitten wir, in dazu geeigneten Fällen unsere Schule empfehlen zu wollen. Glashütte in Sachsen. R. Lange, Vorsitzender des Aufsichtsrathes der Deutschen Uhrmacherschule. Claudius Saunier. In ihrer Nr. 460, Januar 1895, bringt die Revue Chrono- metrique den Bericht über die Sitzung der Chambre Syndicale de l’Horlogerie de Paris vom 4. Januar d. J. Es ist aus dessen Inhalt ersichtlich, dass in Fachkreisen eine Subscription zu Gunsten des Chef-Redakteurs der Revue in Scene gesetzt ist und das Syndikat spricht sein Bedauern aus, nicht zeitig genug von der Angelegenheit unterrichtet worden zu sein, um seinen ganzen i Einfluss diesem Unternehmen von Anbeginn haben zuwenden j zu können. ; Dos Weitern wird mitgetheilt, was für den einigermaassen ! aufmerksamen Beobachter der periodischen Fachlitteratur kein Geheimniss war, dass die Revue unter der — eigentlich seit Be gründung unsers Central-Verbandes entstandenen — Konkurrenz an Rentabilität eingebüsst hat. Am 1. Januar 1876 erschien das Allgem. Journal der Uhrmacherkunst, damals in Naumburg, jetzt Halle a. S., am 1. Juli desselben Jahres das Journal Suisse d’Horlogerie in Genf, am 1. Januar 1877, vom Verein Berliner Uhrmacher herausgegeben, die Deutsche Uhrmacherzeitung. Es unterliegt keinem Zweifel, dass Deutschland einen grossen- Theil des Leserkreises für die Revue Chronometrique gestellt hat, denn es ist unbestreitbar, dass dem Deutschen der Fortbildungstrieb eigen und dass sein Denken auf wissenschaftlichem Gebiete durch politische Grenzen nicht eingeschränkt ist. Mit dem Erscheinen der Fachlitteratur in der heimischen Sprache, nicht zum Mindesten auch angeregt durch die veränderte Machtstellung des Vater landes, drängte sich aber die Pflicht auf, den neuen Schöpfungen die Aufmerksamkeit zuzuwenden und mit welchem Erfolge dies geschehen, haben wir Mitglieder des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher am Allgem. Journal wie an der Deutschen Uhrmacherzeitung erfahren. Beide Zeitschriften sind werthvolle Objekte geworden. Im Jahre 1856 durch Saunier, den frühem Direktor der Uhrmacherschule in Ma<jon gegründet, ist die Revue in das 39. Jahr ihres Bestehens eingetreten und wenn wir auch gern zugestehen, wie es dem natürlichen Verlauf der Dinge entspricht, dass in gewissen Jahren die Schaffensfreudigkeit und auch die Kraft sich vermindert — ein Prozess, dem auch der geniale Verfasser des grossen Lehrbuchs der Uhrmacherei nicht entgehen konnte, — so haben wir doch mit Erstaunen von der Thatsache Kenntniss genommen, dass ein Fachblatt, welches auf seiner Titelseite eine Reihe stolzer Namen aus Collegenkreisen führt, in seinem Inhalt seit langer Zeit schon nicht mehr das geboten hat, was zu erwarten man berechtigt war. Die Revue Chrono- mötrique hatte fortgesetzt zu repräsentiren; sie war das in Paris erscheinende offizielle Blatt der Fachkreise und da Paris gleich bedeutend mit Frankreich, so war es für eine Nation, welche in jeder Beziehung den Anspruch macht, an der Spitze der Civilisation zu marschiren, nicht gerade erfreulich, zu sehen wie jüngere Gebilde benachbarter Staaten sie überflügelten. Welches auch die Gründe gewesen sein mögen, welche dem einst so hoffnungsvollen Unternehmen und speziell seinem Begründer schliesslich einen Misserfolg gebracht haben, für uns steht das Eine fest, dass Claudius Saunier, der gefeierte Lehrer von Generationen der Fachkreise, jetzt hochbetagt und auf Grund -dessen in seiner Erwerbsthätigkeit beschränkt, für seinen Lebensabend den An spruch sich erworben hat, dass seine Berufsgenossen, wess Landes und welcher Sprache sie sein mögen, seiner gedenken, liebend und sorgend seiner sich annehmen. Ich wende mich nicht allein an die Mitglieder unsers Verbandes; ich bin überzeugt, dass der für alles Gute und Edle begeisterte gegenwärtige Besitzer der Deutschen Uhrmacherzeitung in seinem Kreise nicht minder für das Opfer einer Ehrenschuld thätig sein wird; ich will hier mit nur die erste Anregung gegeben haben und bitte gleich- gesinnte Freunde und Collegen, mit mir in Verbindung zu treten, um zu berathen, wie in würdiger Weise einem Veteranen unsrer Kunst ein Dank und eine Anerkennung zu erbringen wäre. Berlin W., Kanonierstr. 40. A. Engelbrecht. Chronometer-Prüfung auf der Sternwarte zu Neuchatel. In seiner Sitzung vom 11. Januar 1895 und nach den Sta tuten vom 31. März 1877 — betreffend die Beobachtung von Chronometern auf der Sternwarte zu Neuchatel und die Preis- vertheilung für die besten zur jährlichen Prülung eingesandten Chronometer — beschloss der Staatsrath die in den Statuten festgesetzten Preise wie folgt zu vertheilen: I. General-Preis von Fcs. 200 (für das beste Durchschnitts gang-Ergebniss von 12 Taschen-Chronometern) dem Herrn Paul D. Nardin in Locle. Klasse A. Marine-Chronometer. II. Preis von Fcs. 150 dem Herrn Paul D. Nardin in Locle. Klasse B. Taschen-Chronometer (sechswöchentliche Beobachtung in fünf verschiedenen Lagen und in Temperaturunterschieden von 30 Grad Ceis.). III. Preis von Fcs. 130 der „ Association Ouvriere“ in Locle (Direktor Herr William Rosat). IV. Preis von Fcs. 120 dem Herrn Paul D. Nardin in Locle. V. Preis von Fcs. 110 dem Herrn Onesime Stauffer in Ponts. Klasse C. Taschen-Chronometer (vierwöchentliche Beobachtung zwischen Hängen und Liegen und in Temperaturunterschieden von 30 Grad Cels.). VI. Preis von Fcs. 100 der „Association Ouvriere“ in Locle. VII. Preis von Fcs. 80 dem Herrn Paul D. Nardin in Locle. VIII. Preis von Fcs. 60 der „Association Ouvriere“ in Locle. IX. Preis von Fcs. 50 dem Herrn Paul D. Nardin in Locle. Gesetzentwurf über die Konsumvereine. Der dem Bundesrath zur Beschlussnahme vorliegende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Erwerbs- und Wirthsehaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889, hat folgenden Wortlaut: Artikel 1. Der Absatz 4 des § 8 des Gesetzes, betreffend die Erwerbß- und Wirthsehaftsgenossenschaften, vom 1. Mai 1889 erhält folgende Fassung: Konsumvereine (§ 1 Ziffer 5) dürfen im regelmässigen Geschäfts verkehr Waaren nur an ihre Mitglieder oder deren Vertreter verkaufen. Artikel 2. Hinter § 30 und § 145 werden folgende Bestimmungen ein geschaltet: § 30a Für Konsumvereine, welche einen offenen Laden haben, hat der Vorstand, um die Beobachtung der Bestimmung des § 8 Abs. 4 zu sichern, Anweisung darüber zu erlassen, auf welche Weise sich die Vereinsmitglieder oder deren Vertreter den Waarenverkäufern gegenüber zu legitimiren haben. Abschrift der Anweisung hat er der höheren Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk die Genossenschaft ihren Sitz hat, unverzüglich einzureichen. Die höhere Verwaltungsbehörde ist befugt, die Mitglieder des Vorstandes zur Einreichung und nötbigenfalls zur Abänderung oder Ergänzung der An weisung durch Geldstrafen bis zum Betrage von je dreihundert Mark anzuhalten. Gegen die Anordnungen und Straffestsetzungen der höheren Verwaltungs behörde findet binnen zwei Wochen die Beschwerde an die Landes-Central behörde statt. § 145 a. Personen, welche für einen Konsumverein den Waarenverkauf be wirken, werden, wenn sie der Vorschrift des § 8 Absatz 4 zuwider wissentlich oder ohne Beobachtung der nach § 30 a von dem Vorstand erlassenen An-
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