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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berliner Gewerbe-Ausstellung 1896
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Prüfung von Lehrlingsarbeiten auf unseren Verbandstagen
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- ArtikelCentral-Verband 89
- ArtikelAn die Collegen-Vereine Sachsens 90
- ArtikelEin Wort der Aufklärung an unsere Vereine und Mitglieder 90
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 92
- ArtikelEhrengabe für Saunier 92
- ArtikelBerliner Gewerbe-Ausstellung 1896 92
- ArtikelDie Prüfung von Lehrlingsarbeiten auf unseren Verbandstagen 93
- ArtikelDie billige Uhr 95
- ArtikelVereinsnachrichten 95
- ArtikelVerschiedenes 96
- ArtikelWaarenzeichen-Register 97
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 97
- ArtikelStellen-Nachweis 97
- ArtikelAnzeigen 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 93 — plötzlich in der Abtheilung für Kunstgewerbe möglich sein? Ich kann mir wohl denken, dass manchen Firmen die Bezeichnung „Kunstgewerbe“ als ein schönes Relief erscheinen mag, aber nicht, dass die Ausstellungsvorschriften plötzlich auf diesem Wege durch brochen werden dürfen. Was in einer Abtheilung nicht statthaft ist, wird auch wohl in einer anderen nicht erlaubt sein. Sollten aber neuerdings Verfügungen getroffen worden sein, die solche Auslegung der ursprünglichen Vorschriften zulassen oder rechtfertigen, dann wäre es nicht mehr wie recht und billig, dass, trotzdem der Anmeldungstermin geschlossen, nachträglich so weit als möglich nach dem Grundsätze: „Gleiches Recht für Alle“ auch anderen Handelsfirmen Gelegenheit gegeben wird, sich an der Ausstellung betheiligen zu können. Der Weg, den die Firma C. J. Nachfolger gewählt hat, sich Ausstellungsobjekte zu sichern, um damit an der Ausstellung Theil nehmen zu können, der ist für jeden Inhaber einer Uhren handlung in Berlin, ob derselbe Grossist oder Detaillist, ebenso leicht gangbar. Auch diese haben sicherlich dasselbe Interesse und zweifellos dieselbe Berechtigung, aus der Ausstellung nach Möglichkeit Nutzen ziehen zu dürfen. Einer, der einer Betheiligung auf dem zuletzt geschilderten Wege auch nicht abgeneigt wäre! Die Prüfung von Lelirlingsarbeiten auf unseren Verbandstagen. Von F. Ne u h o fe r-Berlin. Auch auf dem Verbandstage in Stuttgart hat sich mir die Ueberzeugung aufgedrängt, dass in unserem Verbände bei der Beurtheilung von ausgestellten Lehrlingsarbeiten Methoden ge bräuchlich sind, die nicht nur geeignet sind, den Prüfungskom missionen ihre an und für sich schon schwere und undankbare Arbeit noch mehr zu erschweren, sondern die auch ungünstige Wirkungen insofern nach sich ziehen, als sie auf eine grössere Betheiligung an der Ausstellung Rindernd einwirken. Da nach meiner Meinung eine Aonderung sicher praktische Vortheile mit sich führen wird, so möchte ich mir erlauben, neben Besprechung der von mir beobachteten Fehler, einige Aenderungen in Vor schlag zu bringen. Zunächst wird dem Beobachter aufgefallen sein, dass bei der Beurtheilung und Prämienzuerkennung eine strenge Sonderung der einzelnen Jahrgänge völlig mangelt. Hierin sehe ich einen grossen Fehler. Wohl musste bis jetzt der Arbeit das Lehrjahr beigefügt sein, aber es konnten Fälle eintreten, dass ein Lehrling des jüngsten Lehrjahres, in Berücksichtigung des Werthes seiner Arbeit zu der Kürze seiner Lehrzeit, mit einer der ersten Prämien bedacht wurde, während bei Arbeiten eines Lehrlings des 3. oder 4. Lehrjahres, bei gleich guter oder auch besserer Leistung auf eine geringere Prämie erkannt werden musste. Diese Art Prämienzuerkennung ist mir bis jetzt noch nicht be gegnet. Ich bin der Ansicht, dass die Aussteller in einzelne Jahrgänge gesondert, unter sich in Wettbewerb treten müssen und dass die Prämiirung derart stattfinden muss, dass für jeden der Jahrgänge eine 1., 2., 3., 4. etc. Prämie zur Vertheilung gelangt. Man wird mir einwenden, dass die Arbeiten oft nicht in einem Jahre fertig gestellt, sondern sehr häufig in einem be gonnen, in dem anderen vollendet würden. In solchen Fällen wäre es ebenso, wie bei der Bestätigung, dass der junge Mann ohne andere Hilfe die Arbeit ausgeführt hat, dem Lehrherrn anheimzustellen, Bestimmung zu treffen, für welchen Jahrgang er die Einreihung der Arbeit für gut findet. Ist z. B. die Arbeit im 1. Lehrjahre begonnen, zum grösseren Theile aber im 2. fertig gestellt, so wäre dieselbe den Arbeiten des 2. Lehrjahres einzureihen. Einige Ungenauig keiten, die sich vielleicht nach dieser Richtung ergeben könnten, sind geringfügiger Natur gegen die Schwierigkeiten, die sich für die Prüfenden bei dem gegenwärtigen Modus ergeben, bei welchem die Preisrichter die Pflicht haben, die Arbeiten der vier Jahrgänge untereinander in Bezug auf Qualität, das Lehrjahr, die Zeit der Anfertigung etc. in fortlaufender Folge zu ordnen. Eine Aenderung in der von mir vorgeschlagenen Weise würde dreierlei zur Folge haben. Zunächst eine grössere Be theiligung, dann eine wesentliche Erleichterung der Arbeit für die Preisrichter und drittens, hierauf lege ich ganz besonderen Werth, würde den Lehrlingen älterer Jahrgänge das beschämende Gefühl, einem Lehrlinge des jüngeren oder jüngsten Jahrganges unterlegen zu sein, erspart und dadurch eine Entmuthigung derselben vermieden. Aber nicht bloss auf den Lehrling ist dieser Modus geeignet unangenehm einzuwirken, sondern auch, wie ich es aus Aeusse- rungen von Lehrherren entnehmen konnte, auf diese selbst. Und es ist ja auch begreiflich. Man versetze sich in die Lage eines Collegen, der sich alle Mühe gab, seine Lehrlinge so auszubilden, wie man es billiger Weis'e verlangen kann; der, nehmen wir an, seinen dreijährigen Lehrling, um ihm das Gefühl zu sichern, Etwas geleistet zu haben, verschiedene Neuarbeiten zu einer Aus stellung sauber und schön ausführen liess und der dann bei der Prämiirung sehen musste, dass demselben, trotz der aufgewendeten Mühen und Opfer an Zeit, von einem Lehrlinge des ersten Lehr jahres der Rang abgelaufen wurde. Der ältere Lehrling oder dessen Eltern werden bei einem solchen Vorkommniss stets ge neigt sein, einen Theil der Schuld auf den Lehrherrn abzuwälzen und annehmen, dass die Ausbildung durch den Lehrherrn doch in mangelhafter Weise erfolgt sein muss. Was kann schliesslich auch der Lehrling dafür, dass sein Lehrherr ihm nicht ebenso viel Zeit zur Anfertigung von Neuarbeiten verwenden liess, als der des jüngeren, oder dass derselbe über die praktische Aus bildung eines jungen Mannes anderen Ansichten zuneigt. In dieser Richtung bot die vorjährige Ausstellung in Stutt gart ein treffendes Bild. Da waren es besonders die jüngsten Aussteller, die mit wahren Kraftleistungen und Zugstücken 1. Ranges, bei deren Besichtigung wohl manchem alten, tüchtigen Fach manne Zweifel aufgestiegen sein mochten, ob er selbst diese Arbeiten in gleicher Weise auszuführen in der Lage gewesen wäre, diejenigen, die den älteren Lehrlingen ihren Platz streitig machten. Mfln bedenke auch, um wie viel leichter siche die Beur theilung für die Preisrichter gestalten muss, wenn sie-ihr Urtheil über jeden in sich geschlossenen Jahrgang abzugeben in der Lage sein werden. Die Möglichkeit, dass die Zahl der Aussteller eines Lehr jahres die eines anderen überwiegen könnte, dürfte nicht abhalten mit den bisherigen Gewohnheiten zu brechen. Die Lust, sich an den Ausstellungen zu betheiligen, würde bei entsprechenden Aenderungen dann wohl eine grössere werden und infolgedessen die einzelnen Jahrgänge nach und nach auch in annähernd gleicher Stärke vertreten sein. Bis jetzt war die Betheiligung im Verhältniss zur Mitgliederzahl des Verbandes immer eine bescheidene zu nennen und dürfte schon aus diesem Grunde kein Mittel unversucht bleiben, eine grössere Betheiligung zu erzielen. Eine weitere Beobachtung, die ich bei der letzten Prüfung in Stuttgart machte, war die, dass man die von den Lehrlingen in der Berliner und Magdeburger Handwerkerschule gefertigten Zeichnungen, die jeder Schule für sich zusammengestellt, bei der Prämienzuerkennnng den praktischen Arbeiten einreihte. Es wurde dabei die Schule in Berlin mit Prämie 16, die Magde burger mit Prämie 17 eingeordnet. Das dürfte in Zukunft nicht mehr stattfinden. Die Direktoren der beiden Handwerkerschulen werden es wohl auch schwer verstanden haben, dass ihre Zeichen klassen erst mit der 16. oder 17. Prämie ausgezeichnet werden konnten. Diese Angelegenheit hat dann schliesslich nicht nur dem Central-Vorstande, sondern auch dem Leiter der Berliner Zeichensehule, Coll. Böhme, einige Kopfschmerzen verursacht und ist, soweit ich unterrichtet bin, auch noch nicht endgültig erledigt. Von der Berliner Zeichenklasse waren ausserdem nur Zeich nungen von denjenigen Schülern nach Stuttgart gesandt, deren Lehrherren dem Central-Verbände als Mitglieder angehören. Um eine genauere Beurtheilung zu ermöglichen, wird es nothwendig sein, die Zeichnungen der Aussteller ihren praktischen Arbeiten hinzuzufügen und dann dementsprechend zu prüfen und zu prämiiren.
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