Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- John Arnold
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- ArtikelZum Neuen Jahre 1
- ArtikelCentral-Verband 2
- ArtikelUeber den Ursprung der Uhr- und Brillen-Gläserfabrikation in ... 2
- ArtikelDie Uhrenindustrie auf der Weltausstellung in Chicago 1893 ... 3
- ArtikelDas verbesserte elektrische Zeigerwerk von C. Bohmeyer 5
- ArtikelHemmungen und Pendel für Präzisionsuhren 6
- ArtikelZur Gesundheitspflege des Uhrmachers 7
- ArtikelJohn Arnold 7
- ArtikelBriefwechsel 8
- ArtikelVerschiedenes 8
- ArtikelZeichen-Register 11
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 11
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 11
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 11
- ArtikelStellen-Nachweis 11
- ArtikelAnzeigen 12
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
— 8 — reparirend. Man erzählt, dass or auf einer seiner Reisen eine Taschenuhr auf der höchsten Spitze des Glockenthurmes der Kathedrale in Salisbury gereinigt habe. Das soll sich folgender- maassen zugetragen haben. Im „Fasan“, einem Hotel in Salisbury, waren eines Tages in der Epoche der guten, alten Zeit und der Postkutschen mehrere Personen versammelt, die unter anderem von der Heldenthat einer muthigen Person sprachen, welche den Auf stieg auf den Glockenthurm der Kathedrale ausgeführt hatte, um die Wetterfahne einzuschmieren. Um die Thurmspitze zu erreichen, welche 125 m hoch lag, musste man drei Viertel der Höhe an Leitern, die im Inneren des Thurmes angebracht waren, erklimmen, während der weitere Aufstieg aussen unter Zuhilfe nahme einer Reihe ins Gestein eingelassener Eisenklammern unternommen werden musste. John Arnold, welcher dem Gespräche beiwohnte, erbot sich gegen geringen Einsatz mit seinen Werkzeugen bis zur äussersten Thurmspitze emporzusteigen, daselbst eine Taschenuhr zu zer legen, sie sachgemäss zu reinigen, in Gang zu setzen und in weniger als einer Stunde herabzusteigen. Die Wette wurde ge halten, er führte den Aufstieg in angedeuteter Weise aus, lehnte sich mit dem Rücken gegen den Stab der Wetterfahne, führte die Arbeit aus und stieg noch vor der festgesetzten Zeit herab. Arnold liess sich später in London nieder. Im Jahre 1774 bot er Georg III. eine Taschen-Repetiruhr an, die er vollständig angefertigt hatte und die wegen ihrer Kleinheit, denn sie war in einen Fingerring eingelassen, seltsam war. Die Grösse des Werkes überstieg nicht die eines silbernen Zwei-Pence-Stückes. Diese Uhr bestand aus 120 verschiedenen Theilen, deren Ge- sammtgewicht 8 g nicht überstieg; sie enthielt den ersten Stein- cylinder, der gemacht worden ist; derselbe war aus orientalischem Rubin, hatte einen Durchmesser von 0,47 mm, eine Länge von 0,54 mm und ein Gewicht von 0.0003 g. Arnold musste alle zur Ko •.nruktion dieses Meisterwerkes nothwendigen Hilfswerkzeuge seiest anfertigen. Der König war mit der Uhr so zufrieden, dass er ihrem Hersteller eine Gabe von 50 Guineen als Anerkennung für seine künstlerische ^Ge schicklichkeit überwies. Der Kaiser von Russland, welcher von der Uhr des Königs von England gehört hatte, bot Arnold 1000 Guineen für eine ähnliche. Arnold lehnte jedoch ab, um den Werth seines Geschenkes nicht zu verkleinern. Arnold erfand die Chronometerhemmung, welche seinen Namen führt, die Kompensationsunruh und die cylindrische Spiralfeder. Die verschiedenen Verbesserungen, welche er an der Konstruktion der Schiffs-Chronometer ausführte, trugen ihm eine Belohnung von Seiten der englischen Regierung ein. In Chiswell in der Grafschaft Essex hatte er eine Fabrik gegründet, in der jeder Chronometertheil hergestellt wurde. John Arnold starb plötzlich am letzten Tage des vorigen Jahrhunderts. (Almanach. des Horlogers.) Briefwechsel. Zur Frage der Gewerbeausstellung von 1896 schreibt unser Vertrauensmann Coll. Hertzog-Görlitz Folgendes: „Für Berlin und die Allgemeinheit kann die Ausstellung von Nutzen und gewinnbringend sein, ob sie aber für den kleinen und mittleren Gewerbetreibenden, speziell uns Uhrmacher, von besonderem Vortheil sein wird, muss ich bezweifeln; im Gegen- theil befürchte ich, dass unsere Fabrikanten und Grossisten da durch in immer nähere Berührung mit dem grossen Publikum kommen. Wenn ich nun die Interessen meines Standes und meiner Collegen vertreten soll, so kann ich mich nicht für eine Ausstellung erklären. Hierbei möchte ich aber doch, um nicht missverstanden zu werden, betonen, dass ich kein Gegner von Ausstellungen bin; es ist nicht zu leugnen, und das hat unsere Görlitzer Ausstellung 1885 bewiesen, dass in dieser Zeit der Verkehr blüht und von auswärts viel Geld nach dem Orte kommt.“ Aus Bremerhaven schreibt uns der Vorsitzende des Vereins „an der Unterweser“, Coll. Ehrlich, dass es ihm durch wieder holtes energisches Auftreten gelungen, mittels Requisition der Polizeiverwaltung drei verschiedene Auktionen von Gold- und Silberwaaren, sowie auch Taschenuhren, die in vergangener Woche stattfinden sollten, vorläufig unter Androhung der ge setzlichen Strafe, zu sistiren. Es sei jedoch seitens der Polizei verwaltung hervorgehoben, dass dieser Erlass nur provisorisch, und dass weitere Verhaftungsbefehle von der höchsten Behörde in Bremen eingeholt werden sollten. Leider fehlt uns in Bremen ein Verein der dortigen Collegen und aus dem Grunde florirt dort das Auktionswesen in unseren Artikeln. Der geehrte College erbittet nun Auskunft, wie im Allgemeinen die Gerichte sich zu den Bestimmungen des Gewerbe gesetzes verhaften. Wir haben nur auf das Material hinweisen können, welches gesammelt als Broschüre jedem Vereine nach Maassgabe der Zahl seiner Mitglieder übersandt worden. Mit Freuden begrüssen wir jedes Vorgehen nach Art des vorliegen den und haben uns Mittheilungen über den weiteren Verlauf der Sache erbeten. Jedenfalls liegt ein Erfolg schon in dem Umstande, dass die Auktionen in der Zeit, wo sie am meisten geschadet hätten, verhindert wurden. Aus Magdeburg schreibt Coll. Meyer, dass dort ein Auktionator sein Unwesen mit dem Vertriebe von Regulateuren treibe. Es heisse, dass er die Waare von Berlin erhalte, doch habe man die Bezugsquelle noch nicht in Erfahrung bringen können. E. Verschiedenes. Kaiserliches Patentamt. Bei der Neuorganisation des Patentamtes, wie sie durch das Gesetz vom 7. April 1891 be absichtigt war, hat sich eine Hoffnung gar nicht erfüllt, nämlich die, eine allmähliche Beseitigung der Hilfskräfte herbeizuführen. Es hat vielmehr nach und nach auf eine Vermehrung dieser Beamten Bedacht genommen werden müssen, so dass neben den hauptamtlichen 32 technischen Mitgliedern noch 44 technische Hilfsarbeiter im Patentamte beschäftigt werden. Diese Maassregel hat einmal ihren Grund darin, dass die Prüfung der Anmel dungen zu einem Theil Ermittelungen mechanischer Natur voraussetzt, welche den Mitgliedern ohne Gefährdung anderer wichtiger Aufgaben nicht auferlegt werden dürfen und sodann darin, dass die Mitglieder infolge Ueberlästung mit Arbeiten ohne Unterstützung auch das eigentliche Prüfungsgeschäft nicht zu bewältigen vermögen. Dagegen hat sich die Hoffnung, welche man auf die Einrichtung mündlicher Anhörungen der Patentsucher gesetzt hat, durchaus bewährt. Die Praxis hat gezeigt, dass die mündliche Verhandlung mit dem Erfinder das beste Mittel der Aufklärung zweifelhafter Fragen ist. Auch Ausländer haben in letzter Zeit mehrfach die Ladung vor das Patentamt nachgesueht. Vor dem Vorprüfer kann der Patent sucher ohne Ladung erscheinen. So sehr ein solches Verhör auch zur Beschleunigung der Angelegenheiten beiträgt, so hat es doch auch einige Schattenseiten aufzuweisen gehabt. Die Betheiligten, oder sogar deren berufsmässige Vertreter erscheinen häufig ohne genügende Vorbereitung, sie haben sich vielfach auch nicht klar gemacht, worauf es in der Sache ankommt. Auch ist es möglich, dass der Anmelder zu einer Zeit gehört werden will, zu welcher der Vorprüfer seinerseits die Anmeldung noch nicht nach allen Seiten durchgearbeitet hat. Um den sich hieraus ergebenden Störungen zu begegnen, ist es neuerdings zur Regel geworden, den Patentsucher auf einen im Voraus be stimmten Termin zu laden und die Ladung davon abhängig zu machen, dass zunächst eine schriftliche Erwiderung auf den vor hergehenden Bescheid des Patentamtes eingereicht wird. Dieses Verfahren hat zu einer glatten und sachlichen Erledigung der Verhandlungen erheblich beigetragen. Auch gewährt dasselbe die Möglichkeit, den künftigen Berichterstatter der Anmelde- Abtheilung zu der Verhandlung zuzuziehen. Geheimrath Prof. Reuleaux über die Weltausstel lung in Chicago. Einem Redakteur der „Deutschen Warte“ gegenüber hat Professor Reuleaux sich wie nachstehend über die Ausstellung in Chicago geäussert: Die Fortschritte Deutsch lands sind in Chicago ganz unverkennbar auf allen Gebieten (Fortsetzung in der 1. Beilage.) Hierzu 4 Beilagen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder