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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Sonntagsunterricht an unseren Fortbildungsschulen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- ArtikelCentral-Verband 193
- ArtikelDer Sonntagsunterricht an unseren Fortbildungsschulen 194
- ArtikelDie Uhrenindustrie auf der Weltausstellung in Chicago 1893 ... 195
- ArtikelDie Unruhkloben, ihre Geschichte und Verzierung 196
- ArtikelAus der Praxis 197
- ArtikelHemmungen und Pendel für Präzisionsuhren (Fortsetzung) 198
- ArtikelSprechsaal 199
- ArtikelVersicherung gegen Einbruchdiebstahl 200
- ArtikelBriefwechsel 200
- ArtikelVereinsnachrichten 200
- ArtikelVerschiedenes 202
- ArtikelZeichen-Register 202
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 202
- ArtikelStellen-Nachweis 203
- ArtikelAnzeigen 203
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 194 — Der Sonntagsunterricht an unseren Fortbildungsschulen. Durch Satz 2 und 3 des ersten Absatzes des § 120 des Ge setzes vom 1. Juni 1891 ist der Fortbildungs-Unterricht an Sonn tagen nur gestattet, wenn die Unterrichtsstunden so gelegt werden, dass die Schüler nicht gehindert sind, den Hauptgottesdienst oder einen mit Genehmigung der kirchlichen Behörden für sie ein gerichteten besonderen Gottesdienst ihrer Konfession zu besuchen. Dieser erweiterte § 120 der Gewerbeordnung tritt nunmehr, nach dem am 17. April d. J. der, von der Regierung eingebrachte Ge setzentwurf betr. die Verlängerung der Frist für Gestattung von Ausnahmen von den erwähnten Bestimmungen, von Seite des Reichstages abgelehnt wurde, am 1. Oktober d. J. in Kraft. Bis jetzt erstreckte sich der Unterricht an den Sonntagen in den weitaus meisten Fällen auf die Zeit von 8—12 Uhr Vor mittag. Diese Gepflogenheit würde, da die protestantische Geist lichkeit sich entschieden weigert, eine Verlegung des Gottesdienstes von 10 Uhr Vormittags auf eine frühere Stunde, überhaupt einen zweiten Gottesdienst in den Frühstunden für die Schüler eintreten zu lassen, für die Zukunft eine Aenderung und mit dieser das Fortbildungsschulwesen eine unberechenbare Schädigung erfahren. Mit der katholischen Geistlichkeit konnte erfreulicherweise fast in allen Fällen durch Einschalten eines Frühgottesdienstes ein be friedigendes Abkommen getroffen werden, so dass der Unterricht an Orten mit katholischer Bevölkerung in der gewöhnten Weise weiter ertheilt werden kann. Anders jedoch gestaltet sich derselbe an solchen mit protestantischer Bevölkerung. Hier giebt es keinen anderen Ausweg, als den Unterricht zu zerreissen, den einen Theil desselben auf die Zeit von 8—10, den anderen nach dem Gottes dienst, etwa von 1 kl2—V ä 2 oder aber von 12—2 Uhr abzu halten. Welche Unzuträglichkeiten eine solche Eintheilung im Gefolge haben muss, liegt auf der Hand. Ja es ist sogar zu erwarten, dass das gerade Gegentheil von dem eintreffen wird, was mit dem Erlass dieses Gesetzes eigentlich erreicht werden soll, denn ein grösser, vielleicht der grösste Theil der Schüler, ich glaube das mit Bestimmtheit annehmen zu dürfen, wird um 10 Uhr die Schule verlassen, nicht etwa um den Gottesdienst zu besuchen, sondern neben der Kirche vorbei, dem Vergnügen, dem Besuch der Wirtbshäuser etc., nachzugehen. Den zweiten Theil des Unterrichtes von 12 — 2 Uhr zu besuchen wird von den Meisten gern vergessen werden und wieder Andere werden überhaupt auf den Besuch der Schule verzichten. Ferner würde es den Lehrern sicherlich auch nicht zum Vergnügen dienen, von ihrem Sonntag zur Ertheilung des Unterrichtes, statt der bisher üblichen vier Stunden, in Zukunft vielleicht sechs verwenden zu müssen. Eine solche Forderung, glaube ich wenigstens, kann man denselben billigerweise nicht stellen. Denn man darf doch nicht vergessen, dass eine nicht unbedeutende Zahl der Lehrer den Unterricht nicht berufsmässig ertheilen, sondern häufig die Woche über in angestrengter Weise in ihrem Geschäfte thätig sein muss. Was bliebe den Betreffenden dann noch von ihrem Sonntag übrig? Bei den jüngsten Berathungen im Reichstag wurde darauf hingewiesen, dass der Unterricht unter der Woche ertheilt werden und für den Sonntag in Fortfall kommen müsse. Sehen wir uns doch die Sache nach dieser Seite näher an. Zur Zeit wird der Sonntag Vormittag in den meisten Fällen für Zeichenunterricht benutzt. Ich glaube, dass gerade auf diesem Gebiete bezüglich der Tageszeit von irgend einer Konzession keine Rede sein kann. Man hatte im Reichstage darauf hingewiesen, dass des Abends bei künstlichem Licht — es kommt hier wohl nur das elektrische Bogenlicht in Frage — sehr wohl gezeichnet werden könne. Die Fachleute jedoch sind hierüber anderer Ansicht, ganz besonders diejenigen, die es beim Zeichnen mit Farbenwirkungen zu thun haben, z. B. Maler etc. Diese Leute sind der Ansicht, dass der Zeichen- oder Malunterricht an Wochentagen Abends einfach unmöglich ist. Man denke sich auch einen durch die Tagesarbeit ermüdeten jungen Mann, der am Abend zeichnen soll. Weiterhin ist doch die Frage berechtigt: „Sind denn die Schulen sämmtlich mit dem künstlichen Licht versehen? Wie steht es damit an kleineren Plätzen?“ Man ist aber noch weiter gegangen und hat die Ertheilung des Unterrichts an den Wochentagen Vormittag als das einzig Richtige bezeichnet. Ich lasse das für die Lehrlinge allenfalls gelten. Erlauben aber die Verhältnisse bei näherem Betrachten derartige Maassnahmen? Die Frage ist ebenfalls leicht zu beant worten. Abgesehen davon, dass Lehrer sowohl, als auch die nothwendigen Schulräume für den Fortbildungsunterricht nicht vorhanden sind, da viele Lehrer sowohl, als auch die Schulräume von schulpflichtigen Kindern u. s. w. unter der Woche stets in Anspruch genommen sind, hat man auch vergessen, dass durch eine solche Aenderung der Gehilfe von dem Unterricht so gut wie ausgeschlossen würde. Und gerade hierin liegt der bedenk lichste Theil. Ein Beispiel! Die erste Berliner Handwerker schule besuchten im Wintersemester ungefähr 2000, darunter 768 Gehilfen der verschiedensten Gewerbe. Den Unterricht am Sonntag besuchten ca. 1400, unter diesen 470 Gehilfen. Sprechen diese Zahlen nicht zur Genüge gegen eine Verlegung des Unter richtes auf den Vormittag der Wochentage? Man übersehe auch nicht, dass der Unterricht bis jetzt kein obligatorischer war. sondern dass diese grosse Zahl von Gehilfen aus freiem An trieb, in dem Bestreben, sich weiter fortzubilden, die Schule be suchten. Kann man denn wirklich annehmen, dass der Gehilfe eine Schmälerung seines Wochenverdienstes zu Gunsten des Unter richtes hinnehmen würde und kann man es anderseits dem Arbeit geber verdenken, falls die Gehilfen wirklich des Vormittags in der Woche den Unterricht besuchen wollten, wenn er sein eigenes Interesse ebenfalls in Rechnung zieht? Es erhellt daraus, dass der Sonntagsunterricht unter keinen Umständen entbehrt werden kann, weil er gerade derjenige Unterrichtstag ist, an dem allen Interessen am besten Rechnung getragen ist. Kenner behaupten, dass im Gewerbe und Kunstgewerbe der französische Arbeiter dem deutschen in Vielem überlegen sei. Wollte man z. B. den Gesammterfolg der deutschen Ausstellung in Chicago als Maassstab gelten lassen, so könnte vielleicht ein gewandt werden, dass diese Behauptung nicht ganz zutreffen dürfte, wie es ja auch Thatsache ist, dass manches deutsche Fabrikat nach Frankreich und auch anderen Ländern geht, und hier als ausländisches oder französisches zu höherem Preise wieder gekauft wird. Hierbei darf man doch wohl auch von einer gewissen Beschränkung reden. Ich will darüber nicht rechten. Fest steht aber auf alle Fälle, dass der Franzose auf vielen Gebieten, ganz besonders im Kunstgewerbe, schon seit Beginn des vorigen Jahrhunderts eine führende und hervorragende Stellung ein genommen und auch bis auf die Gegenwart behauptet hat. Wer ein offenes Auge dafür hatte, wird der Richtigkeit dieser Be hauptung bedingungslos beipflichten müssen. Nehmen wir nur unser Fach. Kein Land weist beispiels weise in der Herstellung von Pendulen, Reiseuhren u. s. w., in dekorativer Hinsicht, eine so hervorragende und fruchtbringende Thätigkeit auf, wie gerade Frankreich. Welche Fülle von Ent würfen, von Ideen- und Formenreichthum, welche Vielseitigkeit und tüchtige Schulung verräth der Franzose nur allein auf diesem Gebiete. Millionen wandern Jahr für Jahr für diese Artikel nach Frankreich und gehen für uns verloren. Deutschland ist nicht der kleinste Abnehmer. Welche werthvollen und feinen Formensinn verrathenden Erzeugnisse an Uhren wurden in Frank reich schon im vorigen Jahrhundert gefertigt, Uhren, die heute noch als mustergültig betrachtet werden können, die das Herz eines jeden Kenners erfreuen und gerade heute mit enormen Preisen bezahlt werden. Ich möchte hier nur kurz, um einen kleinen Beweis anzuführen, auf die herrlichen Erzeugnisse aus der Epoche Ludwigs XIV., XV., XVI. und auf die, das Auge immer erfreuenden Bronze- und Boulearbeiten verweisen. Behalten wir diese Thatsachen im Auge, dann folgt von selbst die Frage: „Wodurch waren in Frankreich solche Erfolge hauptsächlich ermöglicht?“ Sachverständige und Kenner geben uns auch hierüber entsprechende Antwort. Nicht etwa grössere Be gabung oder Fähigkeiten sind es, die den französischen Arbeiter auf diesen Standpunkt gehoben, sondern in erster Linie die aus gezeichnete, sorgfältige und stete Schulung, die man den jüngeren Generationen, dem Handwerker u. s. w. in den Schulen in dieser
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