Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Oeffentliche Prüfung der Schüler an der Deutschen Uhrmacherschule zu Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Zeit- und Streitfragen (III)
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- ArtikelCentral-Verband 217
- ArtikelPrämiirung 218
- ArtikelOeffentliche Prüfung der Schüler an der Deutschen ... 218
- ArtikelUnsere Zeit- und Streitfragen (III) 219
- ArtikelErgebniss des Preisausschreibens vom Leipziger ... 220
- ArtikelUnsere Werkzeuge 221
- ArtikelVorschläge zu gesetzlichen Bestimmungen über elektrische ... 222
- ArtikelBriefwechsel 223
- ArtikelVereinsnachrichten 224
- ArtikelVerschiedenes 225
- ArtikelZeichen-Register 227
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 227
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 227
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 227
- ArtikelStellen-Nachweis 227
- ArtikelAnzeigen 227
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— 219 — „Caspari, Untersuchungen über Chronometer und nautische In strumente“ (Geschenk von Herrn Marfels in Berlin). Fr. Kalckhoff: „Grossmann’s Ankergang“ mit Atlas (Ge schenk von Herrn R. Stäckel in Berlin) und „Urbanitzky, Physik“ (Geschenk von Herrn C. Marfels in Berlin). G. Gesing: „Lossier, Reguliren der Uhren“ (Geschenk der Firma Dürrstein & Comp, in Dresden). E. Meyer: eine Wälzmaschine, auf den Drehstuhl passend (Geschenk von der Firma Lorch, Schmidt & Comp, in Frank furt a. M.). Die in dem Lehrsaale ausgelegten Hefte der Schüler ver dienen wegen ihrer durchaus grossen Sauberkeit in Schrift und Zeichnung volle Anerkennung. Ebenso Hessen die im Zeichensaale ausgestellten zahlreichen Zeichnungen grosse Fortschritte in diesem, von Herrn Direktor Strasser selbst geleiteten Unterrichtszweige erkennen, der, von einfachen geometrischen Figuren beginnend, bis zu den schwierig sten und aussergewöhnlichsten Konstruktionen fortschreitend, und nicht nur einzelne Bestandtheile und Hemmungen von Uhren, sondern auch vollständige Chronometerwerke zur Darstellung bringt. Ebenso anerkennenswerth und nutzbringend erscheinen uns die Zeichnungen der Schüler, welche auf die Elektrotechnik Bezug haben, auch hier wiederum mit ihren einzelnen Theilen beginnend, und nachdem sie die verschiedenen Formen, sowie die gegenseitigen Funktionen der einzelnen Theile erschöpfend dargestellt, bringen sie den ganzen Apparat in der vollendetsten Ausführung zur Darstellung, und indem sie die dabei zur Ver wendung kommenden Metalle durch verschiedene Färbung hervor heben, geben sie ein anschauliches Bild von der Thätigkeit des Apparates. Die im Nebensaale ausgestellten praktischen Arbeiten der Schüler lassen ebenfalls auf diesem Gebiete grosse Fortschritte erkennen. Mit einfachen Feil- und Dreharbeiten beginnend, zeigen die Schüler, bis zu den vollendeten Taschen-Uhrwerken und Chronometerwerken fortschreitend, was unsere Schule zu leisten vermag und welche tüchtigen Kräfte sie der Uhrmacherei nach und nach zuzuführen vermag. ~ In der „Abtheilung für Uhrmacher“ waren ausgestellt: 8 fertige Taschenuhren, darunter 1 Viertelrepetition und 1 Chrono- skop, 4 angefangene Taschenuhren, 1 Marinechronometer, 11 Gang modelle, darunter 2 Chronometer-Tourbillons, 2 angefangfene Gang modelle, 1 Tourbillon und 1 Ankergang, 16 Mikrometer, 5 asta tische Nadelpaare, 1 Unruhwaage. In der „Abtheilung für Elektrotechniker“ waren ausgestellt: 1 elektrisches Sekundenpendel, 4 Telephonstationen, 4 elektrische Läutewerke, wovon 2 mit Einschlag- und 1 mit Fortschell Vor richtung, 4 Telegraphentaster, 3 Spitzenblitzschutzvorrichtungen, 3 Spindelblitzschutzvörrichtungen, 5 polarisirte Relais, 1 Tableau kasten, 2 Kurbelstromwender, 4 Ausschalter, 1 Universalstöpsel umschalter, 5 einfache Stöpselumsehalter. Ausserdem war eine kleine'Kollektion verschiedener Feil- und Dreharbeiten ausgestellt. Im Laufe des Schuljahres sind auch 102 grösstentheils um fangreiche Reparaturen ausgeführt worden, so dass ebenfalls nach dieser Seite hin ein Fortschritt zu verzeichnen ist. Wir schliessen unsern Bericht mit der Bemerkung, dass am Schlüsse des Schuljahres 7 Schüler die Schule verlassen haben. Für das neue Schuljahr sind bis jetzt 13 Schüler angemeldet, so dass die Gesammtzahl der Schüler am Anfang des neuen Schul jahres 31 beträgt. E. G. Unsere Zeit- und Streitfragen. m. Die Bügelfrage. Von F. Neuhofer-Berlin. Die vor kürzerer Zeit in Augsburg zur Verhandlung ge standene Bügelangelegenheit, deren Verlauf bereits in Nr. 7 unseres Verbands-Organs geschildert wurde, hat auch den Central-Vorstand in einer seiner letzten Sitzungen Veranlassung zu eingehender Besprechung gegeben. Das Resultat derselben war der Beschluss, die beregte Frage dem Programm unseres demnächstigen Ver bandstages einzureihen, was auch bereits durch die Kundgebung unseres I. Vorsitzenden in der letzten Nummer unseres Verbands- Organs zur Kenntniss unserer Collegen kam. Wir glaubten damals, nach Bekanntgabe des Prozesses, mit Bestimmtheit annehmen zu dürfen, dass einige unserer Collegen ihre Ansichten über diese Frage in unserem Organ niederlegen würden. Da sich diese Erwartung bis jetzt leider nicht erfüllte, so möchte ich, ohne auf den eigentlichen Gang oder Verlauf der Verhandlungen näher einzugehen, nochmals auf die erwähnte Frage zurückkommen. Dem Reichsgesetz über den Feingehalt von Gold- und Silber- waaren, welches vor sechs Jahren in Kraft trat, liegt ohne Zweifel das Bestreben des Gesetzgebers zu Grunde, den Käufer beim Erwerb solcher Gegenstände, gegen Uebervortheilung und Betrug durch den Verkäufer, zu schützen. Die Paragraphen des Gesetzes, welche auf den vorliegenden Fall zur Anwendung ge langen und in denen die Absicht des Gesetzgebers klar und deutlich zum Ausdruck kommt, sind folgende: § 1.*) Auf Gold- und Silberwaaren, welche mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt sind, darf der Stempel nicht angegeben werden, dasselbe gilt von Gold- und Silberwaaren, mit welchen aus anderen Metallen bestehende Verstärkungsvorrichtungen metallisch verbunden sind. Bei Ermittelung des Feingehaltes bleiben alle von dem zu stempelnden Metalle verschiedenen, äusser- lich als solche erkennbaren Metalle ausser Betracht, welche: 1. zur Verzierung der Waare dienen, 2. zur Herstellung mechanischer Vorrichtungen er forderlich sind. 3. als Verstärkungsvorrichtungen ohne metallische Verbindung sich darstellen. Ich dächte nun, dass diese so klaren Paragraphen über die Absichten des Gesetzgebers Zweifel nicht zulassen könnten und dennoch trat bei den Verhandlungen in Augsburg die merkwürdige Thatsache zu Tage, dass die Gutachten der drei Sachverständigen verschieden lauteten. Unbegreiflich ist es auch, wie zur Abgabe eines solchen prinzipiellen Gutachtens ein Goldarbeiter heran gezogen werden konnte. Hier bin ich der Meinung, dass die Beklagten mit allem Recht dagegen Einspruch hätten erheben können, selbst dann, wenn der Goldarbeiter nebenbei Uhren führt. Folgen wir nun zur näheren Erläuterung der gesetzlichen Vorschriften dem Gedankengange des Gesetzgebers, der ihn bei Schaffung des Gesetzes sicher leitete, so finden wir folgenden: „Ich will den Käufer bei Erwerb silberner und goldener Gegenstände und Uhren**) vor Betrug schützen, infolge dessen bestimme ich, dass alle Gegenstände, die für Gold oder Silber ausgegeben oder verkauft werden, einen Feingehaltsstempel tragen müssen. Um nun aber zu erreichen, dass der Käufer beim Kauf von Uhren gegen geringwerthige Legirungen möglichst gesichert ist, bestimme ich ferner, dass bei denselben Gold unter 585 und Silber unter 800 Tausendtheilen einen Stempel nicht erhalten darf. Welche Gegenstände oder Uhrgehäuse dem Gesetz nicht entsprechen oder geringwerthig sind, seien sie nun aus Gold- doublee, Komposition, vergoldet oder versilbert, erkennt der Käufer dann sehr leicht daran, dass diese den vorgeschriebenen Stempel nicht tragen, oder überhaupt nicht gestempelt sind.“ Diese Auffassung habe wenigstens ich von dem Gesetz und ich kann deshalb der des Herrn E. Lange in Glashütte unter keinen Umständen beipflichten. Herr Lange, dessen Gutachten ausser dem zweier anderer Herren eingeholt wurde, bemerkte auf die Besprechung der verschiedenen Urtheile der drei Sach verständigen in der D. ü.-Z. zur Rechtfertigung seines Stand punktes, in seinem Gutachten hervorgehoben zu haben, dass der Bügel an einer Uhr wohl von unedlem Metall sein könne, in diesem Falle aber durch eine entsprechende Stempelung kenntlich gemacht werden müsse. *) Man vergleiche auch §§2,3 und 4. **) Uhren zählt das Gesetz nicht zu den Schmucksachen, sondern zu den Geräthen. §§2 und 3 des Feingehaltsgesetzes sagt aber: „Auf goldenen Geräthen darf der Feingehalt nicht unter ö8ö /iooo, silbernen nicht unter ^/ioqo angegeben werden. Schmucksachen von Gold und Silber dürfen nach § 5 in jedem Feingehalt gestempelt werden und ist in diesem Falle der letztere in Tausendtheilen anzugeben.
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