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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- ArtikelCentral-Verband 217
- ArtikelPrämiirung 218
- ArtikelOeffentliche Prüfung der Schüler an der Deutschen ... 218
- ArtikelUnsere Zeit- und Streitfragen (III) 219
- ArtikelErgebniss des Preisausschreibens vom Leipziger ... 220
- ArtikelUnsere Werkzeuge 221
- ArtikelVorschläge zu gesetzlichen Bestimmungen über elektrische ... 222
- ArtikelBriefwechsel 223
- ArtikelVereinsnachrichten 224
- ArtikelVerschiedenes 225
- ArtikelZeichen-Register 227
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 227
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 227
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 227
- ArtikelStellen-Nachweis 227
- ArtikelAnzeigen 227
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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1. Beilage zum „Allgemeinen Journal der Uhrmacherkunst“ ». 10. Halle, den 15. Mai 1894. 19. Jahrgang. (Fortsetzung aus dem Hauptblatte.) Auch mit unserer Gegeneinsprache sind wir abgewiesen worden. Die Errich tung einer Sterbekasse hat den mit den Vorarbeiten betrauten Collegen erheb liche Mühen und Zeit gekostet; leider vergeblich. Siehe weiter unten. Die von unserem Vereine angeregte Sterbekasse erwies sich insofern gewisser- maassen als ein Hemmschuh für unseren Verein, als wir nach den von der vorjährigen Hauptversammlung angenommenen, auf die Sterbekasse zugeschnit tenen Statuten die Interessen des Vereins nicht gehörig betreiben Sonnten. Auf die Bestätigung der Sterbekasse wartend, unterblieben die Vertrauens männerwahlen vollständig und die in den Statuten vorgesehenen Verwaltungs stellen konnten nicht eingerichtet werden. Dagegen habe ich als Erfreuliches zu berichten, dass die uns durch das liberale Entgegenkommen einer ändern Behörde, des Magistrates der Stadt Magdeburg, ermöglichte Errichtung unserer Fachzeichnenklasse schon heute die grossen Vortheile wahrnehmen lässt, die sie nnserem Nachwuohse und mit ihm zugleich uns selbst bringt. Zu be dauern ist nur, dass viele Collegen, namentlich die uns Fernstehenden, noch nicht zu bewegen sind, ihren Lehrlingen diese Vortheile gemessen zu lassen. Am 1. Juni wurden die Lehrlinge der Vereinscollegen eingeschrieben und durch unseren Coll. Baumeister feierlich eingeführt. Einheitliche Mindest preise für bestimmte Reparaturen festzusetzen, wurde für durchführbar aner kannt, die Durchführung aber den Collegen in den einzelnen Orten überlassen. Die Herstellung einer Liste böswilliger Zahler und Bekanntgabe an die Mit glieder wurde in Stendal beschlossen, indessen noch nicht ausgeführt, da es an den Verwaltungsstellen fehlte. In Stendal wurde ferner beschlossen, mit der Hauptversammlung in Magdeburg eine Lehrlingsarbeiten-Ausstellung zu verbinden. Wenn sich nun auch noch nicht viel Betheiligung dabei gezeigt, so ist immerhin der Anfang gemacht und für die Folge wird sie hoffentlich reichlicher beschickt werden. Der eingeführte Arbeitsnachweis wird immer noch wenig in Anspruch genommen, die Collegen werden daher ersucht, denselben fleissiger zu benutzen. An zwei Abenden haben wir uns mit der Regierungsvorlage über die Organisation des Handwerks beschäftigt; wir haben uns der gefassten Reso lution des Berliner Vereins angesohlossen. Geprüft sind im verflossenen Jahre vier Lehrlinge, drei Lehrlinge haben das Gehilfenzeugniss erhalten und einem ist das Diplom des Central-Verbandes zuerkannt. Der Lehrling Plagemann bei Coll. Moosmann ist am 10. April zum Gehilfen ernannt. Das Prüfungsstück, die Ausarbeitung eines Cylinder- Rohwerkes erhielt das Prädikat „gut“. Der Lehrling Kupferschmidt, am 1. Novbr. bei Coll. H. Baumeister ausgelernt, hatte einen Gewichts-Regulator aus Rohmaterial gefertigt, erhielt das Prädikat „genügend“. Der Lehrling Podolsky bei Coll. Hartmann erhielt für Ausarbeitung eines Cylinder-Rohwerkes das Prädikat „ziemlich genügend“. Das vierte Prüfungsstück lieferte der Lehrling C. Bilang bei Coll. E. Meyer: Regulator aus Rohmaterial. Derselbe erhielt das Prädikat „recht gut“. Der Vorstand leistete einer Einladung Folge, welche die Feier des 100jährigen Bestehens der Handwerkerschule betraf. Gelegentlich derselben erhielten zwei Uhrmacherlehrlinge, Brüder Matthay, je ein zu diesem Feste von der Schule gestiftetes Diplom. Am 6. August v. J. unternahmen eine Anzahl Collegen mit ihren Frauen eine Exkursion nach Harzburg, bei welcher unser verehrter Coll. Wellner den Führer machte. Wenn wir nun auch im verflossenen Jahre keine grossen Erfolge zu verzeichnen haben, so wollen wir nicht erlahmen, sondern rüstig weiter ar beiten zum Wohle unseres Berufes. Zur Prüfung der ausgestellten Lehrlingsarbeiten werden die Collegen Beck-Stendal, Reiss-Aschersleben und Meyer-Genthill gewählt, die die Wahl annehmen und sich sofort ihrer Aufgabe unterziehen. Zn einer etwaigen Preisauszeichnung hat Coli Wermuth zwei Preise, einen Boley-Parallel -Schraubstock und ein Glashütter Zehntelmaass gestiftet. Der Vorschlag des Vorstandes, noch zwei oder drei fernere Preise seitens des Vereins zu stiften, wird ohne Widerspruch genehmigt. Coll. Schütze-Buckau legt den Kassenbericht vor, nach welchem Bestand: 33,10 Mk., Beiträge: 354 Mk, Einwickelpapier: 10,50 Mk., die Ein nahmen also: 397,60 Mk. betragen. Dem gegenüber stehen in Ausgabe: Drucksachen: 76 Mk.. Verbandsbeiträge: 85 Mk., Einwickelpapier: 40 Mk., andere Ausgaben: 91,55 Mk, zusammen Ausgabe: 292,55 Mk., bleibt Bestand: 105,05 Mk. Zu Kassenprüfern wählt die Versammlung die Collegen Oehl- schlägel-Halberstadt und Sackheim-Stendal. Der Ausgabe für Einwickel papier von 40 Mk. steht nur die kleine Einnahme für dasselbe mit 10 Mk. gegenüber, die Coll. Loges-Halberstadt veranlasst, auf deu Nutzen hinzu weisen, der durch reichliche Verbreitung des unseren Zwecken vorzüglich dienenden Textes des Einwickelpapiers erzielt wird und sei die fleissige Be nutzung dringend zu empfehlen. In Nr. 24 dieses Blattes, Jahrg 1893, S. 495, ist unter „Briefwechsel“ über den Stand der Gründung nnserer Sterbekasse berichtet Was unten nun dem Uhrensohne von oben die Regierung bringt, hier künde es Verbandes Krone! Und horcht, wie es erbaulich klingt! — Nachdem wir genau nach der eine Anzahl Folioseiten langen Vorschrift des Königl. Regierungspräsidiums mit Beihilfe eines tüchtigen Rechtsverständigen das Grundgesetz zu unserer Sterbe kasse festgestellt und in Stendal in einer zu diesem Zwecke einberufenen Hauptversammlung nach langer Berathung glücklich zur Annahme gebracht sahen, reichten wir dasselbe am 12. August v. J. vergnügt der Königl. Re gierung zur endlichen Bestätigung ein. Etwa 14 Tage vor unserer heutigen Versammlung bat nun unser Vorsitzender mit Hinweis auf diese um eine Antwort. Einige Tage vor unserer Versammlung ist sie uns geworden. Zu ihrer Verkündigung hatte uns Coll. Meyer vorigen Freitag zusammenberufen. Es war endlich herausgebracht: Das nach den uns gestellten Bedingungen verfasste Grundgesetz zu einer Sterbekasse für Uhrmacher, in die jeder von uns zur augenblicklichen Nothlinderung gelegentlich eines Sterbefalles gerne eine kleine Gabe opfern wollte, konnte unmöglich in dieser Fassung von der Behörde genehmigt werden. Sie sendet uns zugleich ein in Grossfolio auto- graphirtes Normalstatut für Begräbnisskassen zu, mit der Aufgabe, ein nach demselben verfasstes Statut ihr zur weiteren Veranlassung wieder zu unter breiten. Dies Normalstatut entspricht in seinem Umfange an Papier sowie auf demselben gedruckten 38 Paragraphen wohl so ziemlich der Länge der Zeit von über einem halben Jahre, während welcher wir auf eine Antwort gewartet haben. Unsere Gesichter wurden eist eben so Jang, um dann in die Breite zu gehen, wie auf der Messe im Lachkabinet. Wir waren uns natür lich sofort einig, dass wir auf eine derartige behördliche Mitwirkung an unseren Wohlfahrtsbestrebungen mit grösstem Vergnügen zu verzichten haben. Vorsitzender, Coll. Meyer, unterbreitet heute dieses Endergebniss der Grün dung unserer Sterbekasse der Versammlung mit dem Antrage, weitere Be mühungen um dieselbe völlig fallen zu lassen. Er selber möchte sich durch aus nicht dazu hergebeu, Vorstandsmitglied einer nicht genehmigten Sterbe kasse zu sein. Coll. Schütze kann dem Verlangen nicht zustimmen, die ganze aufgewandte Mühe schwinden zu lassen. Nachdem wir soviel gearbeitet haben, kann es auf ein paar Abende mehr auch nicht ankommen. Entgegen den gefassten Beschlüssen hatten wir für nöthig gefunden, die Verantwortung, die die Führung einer solchen Kasse mit sich bringt, dadurch von unseren Schultern abzuwälzen, dass sie unter behördliche Aufsicht gestellt wird. Dass die Behörde aber zu der ersten Antwort vier, zu der zweiten sechs Monate nöthig hatte, konnten wir nicht vermuthen. Ebenso wenig können wir aber darauf warten, dass uns in weiterer Stufenfolge wieder ein anderes Normal statut vorgescbrieben wird. Redner, Coll. Schütze, beantragt deshalb, versuchsweise eine solch frei willige Sterbekasse einzurichten, wie sie ohne Frage ohne jede Einmischung irgend welcher Staatsbehörde bestehen könne und wie ja auch in Wirklichkeit dergleichen bestehen. Die Garantie für die Sicherheit einer solchen Kasse sei ja eine geringere, allein hauptsächlich käme es doch daranf an, immer einen Betrag zur Verfügung zu haben bei Noth durch plötzlichen Todesfall. Coll. Baumeister: „Die durch die Behörde überwachte Sicherheit geht ja bei einer freiwilligen Kasse verloren, aber Bind wir uns nicht selbst Be hörde genug, über die wünschenswerte Sicherheit zu wachen? Wer nicht zahlt, kann freilich nicht dazu gezwungen werden, das wäre aber auch der ganze Nachtheil. Unter uns verabreden, beim Todesfall eines Collegen eine Spende zu geben, kann uns Niemand wehren, denn noch ist Schenken frei.“ Coll. Loges: „Es thut mir leid, dass die Sterbekasse ein solch schnelles Ende gefunden haben soll. Ich glaubte, wir hätten in Stuttgart vor die grosse Versammlung treten können und sagen: Das haben wir erzielt. Ich glaube, dass wir wenigstens den Versuch machen müssen, die Kasse so eiuzurichten, wie wir sie in Aschersleben beschlossen haben: Wenn ein College stirbt, zahlt jeder College 50 Pfg. Ich beantrage, diesen Vorschlag versuchsweise dnrch- zuführen.“ Coll. Baumgarten weist auf die Schwierigkeit hin, von ausserhalb Beiträge einzuziehen, sowie auf den Uebelstand, dass, wenn die Beiträge späterhin nicht mehr eingehen, sie nicht eingeklagt werden können. Da der Vorschlag ganz auf den guten Willen begründet ist, so ist er schwer durch führbar. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Vorsitzenden, die Sterbe kasse ganz fallen zu lassen, gegen zwei Stimmen, die für Antrag Loges sind, angenommen. (Fortsetzung folgt.) i Provinzial-Verband der Uhrmacher Schlesiens und Posens. Wir bringen unseren Mitgliedern zur vorläufigen Kenutniss, dass unser diesjähriger Verbandstag, früher als sonst, und zwar Mittwoch, den 27. Juni in Breslau abgehalten werden wird. — Die Bekanntmachung der Tagesordnung erfolgt in nächster Nummer. Der Vorstand I. A.: Jul. Hertzog. Verschiedenes. Vorgehen des Grossistenverbandes gegen schweize rische Uhrenreisende und Fabrikanten. Aus Dresden wird geschrieben; Das sächsische Ministerium des Innern hat sich vor einiger Zeit mit einer Eingabe des „Verbandes deutscher Uhren grossisten“ beschäftigt, dem auch eine Anzahl sächsischer Firmen angehört. Der genannte Verband beklagt sich bei dem Mini sterium darüber, „dass eine grosse Anzahl schweizerischer Uhren händler und Fabrikanten auf Reisen in Deutschland grössere Posten von Uhren mit sich führten und an Uhrmacher, Besitzer von Pfandleih- und Versandtgeschäften, sowie an Rückkaufshändler zu Schleuderpreisen verkauften, wodurch der solide deutsche Uhrenhandel erheblich geschädigt werde.“ — Der Verband bittet schliesslich, die Behörden anzuweisen, dass sie auf diese Gesetzes überschreitungen der schweizerischen Uhrenhändler achten und deren strengste Bestrafung veranlassen möchten. Das sächsische
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