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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Zeit- und Streitfragen (IV)
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zu den Vorrechten der Innungen gegenüber den freien Vereinigungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- ArtikelCentral-Verband 241
- ArtikelVII. Verbandstag in Stuttgart 242
- ArtikelVerbandstag in Stuttgart 242
- ArtikelUnsere Zeit- und Streitfragen (IV) 242
- ArtikelZu den Vorrechten der Innungen gegenüber den freien Vereinigungen 244
- ArtikelZur Bügelfrage 245
- ArtikelVorrichtung zur Einstellung und Berichtigung von Schlagwerken 247
- ArtikelErwiderung des Uhrmacher-Vereins Hirschberg auf den Artikel des ... 248
- ArtikelSprechsaal 248
- ArtikelBriefwechsel 248
- ArtikelEin Silberbrautpaar 249
- ArtikelVereinsnachrichten 249
- ArtikelVerschiedenes 251
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 251
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 251
- ArtikelStellen-Nachweis 252
- ArtikelAnzeigen 252
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 244 — in denen sie bis dahin nicht bestand, eingeführt wurde. Nach Gründung des Deutschen Beiches wurde die Gewerbeordnung vom Jahre 1869 auch auf die süddeutschen Staaten ausgedehnt. Mit diesem historischen Akt waren die Zünfte beseitigt, die Ge werbefreiheit auch in Deutschland endgültig proklamirt. In seiner Kritik über die Innungseinrichtungen schrieb im Jahre 1845 ein Kenner der Verhältnisse: „Ohne Zweifel passten die Zünfte vortrefflich zu dem da maligen Zustande der Gesellschaft. Aber, indem sie durch die ungleiche Berechtigung, deren Fahnenträger der gemeinste und unverschämteste Egoismus war, der die Meisterschaft zu einem Sessel der Faulenzerei, Ungeschicklichkeit und Herrsch sucht auf Kosten der jüngeren Handwerksgenossen machte, wo durch der Fleiss des Arbeiters und seine Fortbildung verküm merte und das Talent in Fesseln geschlagen wurde, mussten sie mit dem Geist der Zeit in Widerspruch gerathen. Dieser, der das gleiche Recht der Persönlichkeit als das Höchste erkannt hat, verlangt Freiheit der Arbeit überall. Er wird unterstützt von den staunenswerthesten Entdeckungen im Gebiete der Ar beitswissenschaften und den reissenden Fortschritten der Technik in allen Gewerben. Ihnen gegenüber erwiesen sich die Zunft gesetze, die mit eherner Gewalt die neuen Verhältnisse sich unterzuordnen trachteten, als ebenso unvernünftig als machtlos.“ Dieses Urtheil stammt aus dem Jahre 1845. Seit dieser Zeit sind fast weitere 50 Jahre verflossen und nun ziehe man einmal die riesigen Fortschritte der heutigen Technik, des Verkehrs wesens, der heutigen Fabrikation, Massenindustrie u. s. w. in Rechnung. Stehen die gegenwärtigen Innungsbestrebungen nicht erst recht in Widerspruch mit der Zeit? Glaubt man durch solche Strömungen wirklich eine Besserung der allgemeinen Lage des Kleingewerbes zu erzielen? Wie oft muss man jetzt von den Innungsanhängern den Ruf hören: „Nur die Innung kann uns helfen, kann uns Besse rung unserer Lage bringen!“ Auf welche Weise denn? Wenn diejenigen Gewerbetreibenden, die der freien Ver einigung den Vorzug geben, die Heilwirkung der Innungsrichtung anerkennen sollen, dann ist von denselben, da von den zwei Millionen deutscher Handwerker bis jetzt nur 300000 sich der Innung angeschlossen haben, wohl die Frage berechtigt: „Was steht uns Besseres in Aussicht, was bietet uns die Innung und welches sind eigentlich die Ziele der heutigen Innungsströmung?“ Mit der Beschaffung einer Bundeslade und dem Ein- und Ausschreiben der Lehrlinge kann es nicht abgethan sein, obwohl sich die Thätigkeit vieler Innungen gegenwärtig fast ausschliess lich darauf beschränkt. Es müssen also noch andere Ziele vor handen sein, worin bestehen dieselben? Dass das Zusammen gehörigkeitsgefühl, das Standesbewusstsein ein grösseres sein würde oder werden könnte, dafür ist auch nicht der geringste Beweis zu erbringen. Im Gegentheil — die Geschichte lehrt uns. dass überall da, wo früher ein Zwang ausgeübt wurde, die Reibereien und Prozesse ins Unendliche gingen. Wir haben ja gegenwärtig an den Verhältnissen in Oesterreich ein schlagendes Beispiel; auch ich habe in unserem Organ ein kleines Bild dazu geliefert. Ich bin der Meinung, dass Diejenigen, die vorher nichts für die Allgemeinheit übrig hatten, zum allergrössten Theil auch nach her für unsere Arbeiten nicht zu haben sein werden. Denn an dem Charakter des Menschen ändert auch eine Innung nichts. Dass in den freien Vereinigungen in Bezug auf Lehrlingsausbildung im All gemeinen nicht dasselbe geleistet werden könne, wie in den Innungen, dafür sind Bewmise ebenfalls nicht erbracht. Es kann hier nur die Absicht vorhanden sein, auf die Gesetzgebung einzu wirken und in welcher Weise, das zu sehen, gab uns der, jüngst in Berlin stattgefundene Handwerkertag genügend Gelegenheit. Es sind — das soll nur nebenbei erwähnt sein — bei dem Central- Verbandsvorstand Anfragen eingelaufen, warum sich derselbe an dem Handwerkertag nicht offiziell betheiligt habe. Was aus diesem zum Vorschein kommen würde, das wussten wir bei den Tendenzen, denen der Handwerkerbund bis dahin folgte, schon vorher ganz genau und die in die Oeffentlichkeit gelangten Be richte bewiesen zur Genüge, dass wir uns in unserer Annahme nicht getäuscht hatten. Die Ziele dieser Vereinigung siDd eben andere wie die unserigen und wie sich der Central-Verband der Deutschen Uhrmacher für die Zukunft den Bestrebungen des Hand werkerbundes gegenüber stellen will, darüber muss und wird der Verbandstag in Stuttgart die nöthige Klärung bringen. Worin bestand nun das Ergebniss des Handwerkertages? Man forderte Zwangsprüfung, Einführung des Befähigungs nachweises und Beschränkung der Gewerbefreiheit. Ferner wurde die Erfüllung folgender Punkte gefordert: „Die Beseitigung der Offiziers-, Beamten- und sonstiger Konsumvereine, die Beschrän kung des Hausierhandels und das Verbot des Detailreisens, die Beseitigung der gemeinschädlichen Auswüchse der Waaren- und Abzahlungsgeschäfte, das gänzliche Verbot der Wanderlager und Warenauktionen, die Beseitigung des schwindelhaften Reklame wesens, die Reorganisation der Gefängnissarbeit und des Sub- raissionswesens.“ Gewiss, oberflächlich betrachtet, eine sehr verlockende Zu sammenstellung, wenn nur im zweiten Theil das „wenn“ und „aber“ nicht folgen würde. Ich behalte mir vor, speziell diese einzelnen Punkte in nächster Zeit in unserem Organ einer eingehenderen Besprechung zu unterziehen. Für heute will ich nur kurz bemerken, dass der Forderungum Beseitigung der Offiziers-, Beamten- und sonstigen Konsumvereine, die Aufhebung der Gewerbefreiheit vorangehen müsste. An die Beseitigung der Offiziersvereine durch ein Macht wort von Allerhöchster Stelle ist gar nicht zu denkon. Wenn zum Schluss noch eine Resolution angenommen wurde, dass die Forderungen der Bauhandwerker, für Lieferung von Ar beiten und Materialien, hypothekarisch gesichert werden sollen, ein Verlangen, das ich übrigens ganz berechtigt finde, so kann diese Resolution den Innungen kein Vorrecht geben oder von denselben als Relief in Anspruch genommen werden, denn diese Forderung wurde ausserhalb der Innungen in öffentlichen Versammlungen, in Zeitschriften ebenfalls gestellt und wenn eine Besserung in dieser Richtung möglich wird, so haben die freien Vereinigungen auch ihren Theil dazu beigetragen. Im Uebrigen sind die Regierungen über diesen Schwindel zur Genüge orientirt. Jedenfalls ist die Ein wirkung des Handwerkerbundes auf die Gesetzgebung in letzter Richtung ..eine sehr erfreuliche. Die Angehörigen des Bundes können aber auch hier kein Vorzugsrecht für sich beanspruchen. Denn auch von den freien Vereinigungen ist dasselbe geschehen und geschieht noch. Unser Central-Verband hat, so lange er besteht, bezüglich Einwirkung auf das Gesetz, Einschränkung der un lauteren Konkurrenz, wie Abzahlungsgeschäfte, Schwindel auktionen u. s. w., selbst bei Einführung neuer Gesetze, wie bei dem Feingehaltsgesetz nie gefehlt, sondern stets seinen redlichen Antheil zur Aufdeckung und Beseitigung der Schäden beigetragen. Also auch die Einwirkung auf das Gesetz kann ohne Innung stattfinden. (Schluss folgt.) Zu den Vorrechten der Innungen gegenüber den freien Vereinigungen. Ein Vorgang, der sich zwischen einer freien Vereinigung : und einer Innung abspielte und der beweist, wie ungerecht es von Seite des Gesetzgebers seiner Zeit war, den Innungsverbänden gesetzlich die weitgehendsten Konzessionen einzuräumen, während man die freien Vereinigungen derselben nicht für werth erachtete, ist interessant und zugleich lehrreich genug, als dass er nicht auch zur Kenntnissnahme unserer Collegen gebracht werden sollte. Seit ungefähr 30 Jahren besteht in Berlin ein „Verein Ber liner Buchdruckereibesitzer“. Vor einigen Jahren trat eine Spal tung dieser Vereinigung dadurch ein, dass ein Theil der, dem Verein angehörenden Mitglieder, sich abzweigte, um eine Innung zu errichten, deren Gründung auch Thatsache wurde. Die Streitig keiten zwischen beiden Vereinigungen Hessen unter solchen Um ständen auch nicht lange auf sich warten. Unter Anderem machte sich auf Seite der Innungsfreunde sehr bald eine energische Agi tation geltend, der freien Vereinigung ihre, seit langen Jahren bestehende und mit grossen Opfern errichtete und erhaltene Fach schule abzuzwingen. Dieses Vorhaben gelang der Innung indessen nicht. Alle ihre Bemühungen scheiterten an der Thatkraft der freien Vereinigung. Die Innung schritt deshalb zur Gründung
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