Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- ArtikelCentral-Verband 289
- ArtikelAn die Uhrmacher Süd- und Westdeutschlands! 290
- ArtikelAn die Uhrmacher Bayerns! 290
- ArtikelProgramm-Entwurf für den VII. Verbandstag 290
- ArtikelEinladung zur Fahrt in den Schwarzwald im Anschluss an den ... 290
- ArtikelWeiteres über den Fortbildungsunterricht an den Sonntagen 291
- ArtikelStatistik 291
- ArtikelUnsere Werkzeuge 293
- ArtikelSprechsaal 295
- ArtikelBriefwechsel 295
- ArtikelVereinsnachrichten 296
- ArtikelVerschiedenes 298
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 299
- ArtikelStellen-Nachweis 299
- ArtikelAnzeigen 299
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
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- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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— 295 — Sprechsaal. Ueber die Bedeutung und Gefährlichkeit der Beamten-Vereine für den Gewerbestand. Um die noch zweifelnden Collegen, wie Coll. Lauxmann, von der Schädlichkeit dieser Vereine zu überzeugen, gestatte ich mir Nachstehendes mitzutheilen. Der Preussische Beamten-Verein zu Hannover, welcher unter Protektorat Sr. Majestät des Kaisers steht und dessen Vor sitzender Oberpräsident und Wirkl. Geh. Eath Dr. v. Bennigsen, Excellenz, ist, wurde im Jahre 1875 begründet. § 1 dieses Vereins lautet: Der Zweck des auf Gegenseitig keit begründeten Preussischen Beamten-Vereins besteht in der Förderung der materiellen Interessen des Beamtenstandes. Der Verein beginnt seine Thätigkeit mit einer Lebens und einer Kapital-Versicherungs-Abtheilung. Die näheren Be stimmungen über diese beiden Abtheilungen werden durch ein von dem Gründungs-Komitee zu erlassendes, demnächst der Revision durch den Verwaltungsrath unterliegendes Reglement,' geordnet. Die Thätigkeit des Vereins wird auf die Leibrenten- j Versicherung und die Begräbnissgeld-Versicherung (Sterbekasse) 1 ausgedehnt. Jede dieser Versicherungsarten bildet eine be sondere Abtheilung der Vereinsthätigkeit. Die weitere Ausdehnung der Vereinsthätigkeit auf andere Arten der Versicherung sowie auf andere zur Förderung des Vereinszweckes geeignete Unternehmungen bleibt, ohne dass darin eine Statuten-Aenderung zu befinden wäre, der Beschlussnahme der General-Versammlung und, soweit eine solche erforderlich, der landesherrlichen Genehmigung Vorbehalten. Die näheren Bestimmungen über diejenigen Unternehmungen, auf welche die Vereinsthätigkeit in Geraässheit des vorstehenden Absatzes ausgedehnt wird, insbesondere über die Leibrenten- Versicherungs-Abtheilung und die Begräbnissgeld-Versicherung (Sterbekasse) werden durch von der General-Versammlung zu beschliessende Reglements geordnet. § 3. Mitgliedschaft. Berechtigt zur Aufnahme in den Verein sind: 1. die unmittelbaren und mittelbaren Deutschen Reichs beamten, 2. die unmittelbaren und mittelbaren Staatsbeamten der deutschen Bundesstaaten, 3. die innerhalb des Deutschen Reiches angestellten Kirchen- und Schuldiener, 4. die bei der Verwaltung des Vereins angestellten Beamten, und 5. die auf Ruhegehalt oder Wartegeld gesetzten Personen der unter 1—-4 aufgeführten Klassen. Die Zulassung anderer Beamten-Klassen (z. B. standesherr liche Beamte. Beamte der Privat-Eisenbahnen, andere Privat beamte) unterliegt der Beschlussnahme des Verwaltungsraths. § 4. Mitglieder des Vereins sind: die bei dem Vereine auf den Todesfall versicherten Personen (§ 3). Die Mitgliedschaft geht durch das Ausscheide n aus dem zur Aufnahme in den Verein berechtigenden Dienst verhältnisse nicht verloren. In seinen neuern Veröffentlichungen fordert der Verein alle deutschen Reichs-, Staats- und Kommunal- etc. Beamten, Geist lichen, Lehrer, Rechtsanwälte, Aerzte und die im Vorbereitungs dienste zur Beamtenlaufbahn stehenden oder im Heere auf Civil- versorgung dienenden Personen, sowie auch die bei Gesell schaften und Institutionen dauernd thätigen Privat-Beamten zur Benutzung seiner Einrichtungen, also zur Mitgliedschaft, auf. Da nun Sr. Majestät dem deutschen Kaiser nicht gut zu- gemuthet werden konnte, das Protektorat über eine Handels gesellschaft zu übernehmen, ist das „Waarenhaus für deutsche Beamte“, Aktien-Gesellschaft, Berlin NW., Dorotheenstr. 33/34 im August 1889 besonders gegründet worden. Dasselbe erfreut sich der lebhaftesten Unterstützung des Preussischen Beamten- Vereins, denn in seinen Druckschriften empfiehlt der genannte Verein seinen Mitgliedern das Waarenhaus aufs angelegentlichste. Mitglieder dieses Waarenhauses können werden: Alle un mittelbaren und mittelbaren Beamten (Staats-, kirchliche- und Kommunal-Beamte, Beamte der Selbstverwaltung: Amts-, Guts-, Gemeindevorsteher, Standesbeamte, Polizei-Verwalter, Schöffen, Deich-, Landeskultur-, Strom- und Wegebau-Beamte) ausnahms weise (??) auch Privatbeamte. Der Beitritt erfolgt gegen Zahlung von 10 Mk. auf Lebens zeit oder für 3 Mk. auf ein Geschäftsjahr. Für Mitglieder des Preussischen Beamten-Vereins ermässigt sich der einmalige Beitrag auf 5 Mk. Die wirthschaftlichen Interessen der Mitglieder werden wahr genommen und gefördert: durch möglichst preiswerthe (!!!) Beschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchs-Gegenständen jeder Art, durch Vereinbarungen von Preisermässigungen und Rabatten in Hotels des In- und Auslandes, Theatern, Badeanstalten u. s. w. und durch Bekanntgeben von Geschäften, welche den Mitgliedern Waaren mit Rabatt verkaufen. Aus der fast gleichen Mitgliederzahl dieser beiden Ver einigungen kann man auch auf nahe Verwandtschaft rechnen. Der Preussische Beamten-Verein zählte am 1. März 1894: 20621 Mitglieder, das Waarenhaus rund 20000. Genauere An gabe liegt mir nicht vor. Es giebt aber noch mehrere derartige Vereinigungen, welche noch einer Ungeheuern Ausdehnung fähig sind, denn das Deutsche Reich zählte bereits im Jahre 1882: 2222 982 Beamte. Rechnen wir hierzu noch die Familie, so kann man ruhig sagen, dass, wenn derartige Vereine nicht ein geschränkt werden, der fünfte Theil der Bewohner des Deutschen Reiches, und gerade der zahlungsfähigste, dem Gewerbestand nichts mehr verdienen lässt. Dass dadurch der Gewerbestand an Lebensfähigkeit gewinnt, wird wohl Niemand behaupten. Ich glaube auch nicht, dass man es Uebersehuss an Kraft nennen kann, wenn man sich seiner Haut wehrt, so gut man eben kann. Es wird doch nicht mehr und nicht weniger verlangt, als dass der Beamte keine Ausnahmestellung geniesst. Dieser Grundsatz ist ja auch längst von verschiedenen Behörden anerkannt worden, denn in verschiedenen Gemeinden darf ein Beamter kein Geschäft betreiben, welches Gebot hier auf geschickte Art umgangen ist. Coll. Lauxmann hat in seinem Artikel in Nr. 9 unsere Organs das Wort ausgesprochen: Freies Spiel in angemessenen Grenzen. Der Verein Hirschberg hat hierauf bereits erwidert. Ich behaupte aber auch, dass derartige Vereinigungen durch ihre Mitglieder (es kann ja sein ohne Wissen und Willen der Leitung) auch an Nichtmitglieder Waare liefern. Mir sind selbst von einem Bahnbeamten Sachen angeboten worden; dass ich nichts gekauft habe, thut mir jetzt leid, denn da hätte ich ein corpus delicti in Händen, wie man es nicht besser wünschen kann. Uebrigens hoffe ich, dass auch Coll. Lauxmann nach Vorstehendem anderer Meinung wird. Es ist nicht mehr wie recht und billig, dass auch Collegen, welche von solchen Aus wüchsen und Schäden noch nichts empfinden, die übrigen so viel als möglich unterstützen, derartige Auswüchse zu beseitigen. Chemnitz. Oscar Scheufier. Briefwechsel. Die Bibliothek des Vereins Berlin besitzt einen Sonderdruck der „Bearbeitung der Uhrenfabrikation“ im Buch der Erfin dungen, VIII. Aufl. Der Verfasser, Herr Geheimer Regierungsrath Professor Reuleaux bespricht auf S. 22 Mannhardt’s freies Pendel für Thurmuhren und gedenkt anerkennend auch der Schöpfung des verstorbenen ausgezeichneten Münchener Uhrenbauers, der vortrefflichen und bewährten Berliner Rathausuhr. Wir erachteten es am Platze, dem berühmten Kinematiker ein Exemplar des Sonderdruckes unsrer bekannten Ausgabe mit einer Widmung zu übersenden und erhielten unter dem 31. Mai das folgende Schreiben: Dem wertgeschätzten Vorstande des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher sage ich für die freundliche Uebersendung der wertvollen Beschreibung der Mannhardt’schen Uhr in unserm Rathause meinen verbindlichsten Dank. Der Eingang Ihrer Sen dung fand statt, als ich auf einer dienstlichen Reise mich aus wärts befand. Die Beschreibung der Uhr ist sehr lehrreich. Die Durchsicht derselben rief mir lebhaft die Zeit der Aufstellung durch den Vater Mannhardt ins Gedächtniss; das wertvolle Werk nun in genauer Beschreibung vor mir zu haben, ist mir eine hohe Befriedigung. Die Freundlichkeit, mit der Sie meiner kleinen Arbeit über die Uhrmacherei gedenken, ist mir von hohem Wert. Nach wie vor verfolge ich mit warmem Anteil die Fort-
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