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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Deutsche Handwerkerbund und seine Ziele
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Noch einmal die Bügelfrage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- ArtikelCentral-Verband 313
- ArtikelAn die Uhrmacher Süd- und Westdeutschlands! 314
- ArtikelAn die Uhrmacher Bayerns! 314
- ArtikelEinladung nach Stuttgart 314
- ArtikelDes Liedervaters Jubelfeier 315
- ArtikelDer Deutsche Handwerkerbund und seine Ziele 315
- ArtikelNoch einmal die Bügelfrage 317
- ArtikelAbbildung und Beschreibung der astronomischen Kunstuhr von E. ... 319
- ArtikelAus der Praxis 319
- ArtikelUnsere Werkzeuge 320
- ArtikelDie Umgestaltung des Konkursverfahrens 320
- ArtikelBriefe an die Redaktion 320
- ArtikelBriefwechsel 321
- ArtikelZur Fahrt in den Schwarzwald 321
- ArtikelVereinsnachrichten 321
- ArtikelVerschiedenes 325
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 326
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 326
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 326
- ArtikelStellen-Nachweis 326
- ArtikelAnzeigen 326
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 317 — tigte sieh der Reichstag zum vierten Male mit den Anträgen und jetzt wurde bei allen Parteien der Wunsch laut, die Frage nunmehr endgültig zum Abschluss zu bringen. Auch diesmal sollte es nicht sein, da der am 9. März 1888 erfolgte Tod Sr. Majestät Kaiser Wilhelm I. einen frühzeitigen Schluss der Session herbeiführte. Die 5. Session dieser Legislaturperiode brachte endlich die Erledigung. Am 20. Januar 1890 erfolgte nach lebhaften De batten die Abstimmung, durch welche der Gesetzentwurf bei schwach besetztem Hause — dem Reichstage gehören 396 Ab geordnete an — mit 130 gegen 92 Stimmen angenommen wurde. Für Annahme stimmten die konservative Partei, das Centrum und ein Theil der Reichspartei. — Eine Bestätigung des im Reichstag zur Annahme gelangten Antrages durch den Bundesrath steht bis heute noch aus und wird hoffentlich auch nie eintreten. Infolge der ablehnenden Haltung des Bundesrathes unter breitete man nunmehr auf Beschluss des Berliner Handwerker tages vom Juni 1890 Sr. Majestät Kaiser Wilhelm II. eine Immediateingabe, in welcher eine Untersuchung der gesammten Handwerkerfragen befürwortet wurde. Die Deputation wurde empfangen und sie hatte insofern einen Erfolg zu verzeichnen, als vom 15. bis 17. Juni 1891 eine Handwerkerkonferenz in Anwesenheit mehrerer Vertreter von Seite der Regierung, sowie 21 Abgeordneter des organisirten Handwerkerstandes stattfand. Die Konferenz war jedoch eine geheime, in die Oeffentlich- keit ist über den Verlauf derselben nichts gedrungen. Um Auf klärung von Seite der Regierung zu erhalten, fand im Reichstag am 24. November 1891 die bekannte Interpellation Hitze vom Centrum statt, bei deren Beantwortung Minister von Boetticher die Einführung der obligatorischen Innung und des obligaten Befähigungsnachweises für undurchführbar erklärte, mit dem gleichzeitigen Hinweis, dass sich auch sämmtliche Bundesregie rungen gegen die Einführung ausgesprochen hätten. Das war das Endresultat einer neunjährigen Arbeit des Handwerkerbundes. Seit diesem Zeitpunkt sind weitere drei Jahre verflossen liner Tag bewiesen. Statt das Unmögliche der Durchführbarkeit dieser Forderungen, zu denen in neuerer Zeit auch die um Be seitigung der Waarenhäuser, Offiziers- und Beamten vereine etc. gesellt wurde, nunmehr einzusehen, hält man nach wie vor an dem Programm fest. Allerdings — eine solche Ausdauer ist beneidenswerth, sie lässt nichts zu wünschen übrig. Ausser dem Verdienst, seit dem Jahre 1882 die Hand- wir auch nicht unseren Verband mit Versprechungen und ver lockenden Programms, deren Verwirklichung wir als aussichtslos und schädigend betrachten müssen, zu vergrössern, obwohl wir schon zur Genüge kennen gelernt haben, dass gerade Diejenigen immer die grösste Heerfolge zu verzeichnen hatten, die nur Erfolge und Vortheile für den Einzelnen in Aussicht stellten, ohne von ihm selbst etwas zu fordern und die mit solchen Versprechungen weniger skrupulös umgingen. Es widerstrebt uns, unsere Ver bandsmitglieder in einen Kampf hineinzuführen, den wir nach Lage unserer heutigen wirtschaftlichen Verhältnisse für aus sichtslos halten müssen und der früher oder später zur völligen Erschlaffung und Muthlosigkeit der Schwächeren und Schwächsten führen muss. Und deshalb noch einmal — freie Vereinigung und keine obligatorische Innung, Gewerbefreiheit und keinen Befähigungsnachweis, denn durch den letzteren wird die Ge werbefreiheit beseitigt. Noch einmal die Biigelfrage. (Eine Erwiderung des Artikels in No. 12.) Zunächst bitte ich, mir einige persönliche Bemerkungen zu gestatten zu dem hochschätzbaren Artikel über die Bügelfrage in Nr. 12 dieses Journals. Erstens möchte ich mich verwahren gegen die dort aus gesprochene Vermutung des geehrten Herrn Verfassers, zu den Sachverständigen gehört zu haben, denen allerdings wohl die „nicht genügend bestimmte Fassung des Gesetzes“ und die hieraus für uns entstandene sehr ernste und peinvolle Lage zum guten Theil beizumessen ist. Ich erkläre hiermit, von den Motiven des Gesetzentwurfes und seiner Behandlung im Reichstage erst jetzt genaue Einsicht genommen zu haben, lediglich um mich der Richtigkeit meiner Ansichten nach Möglichkeit zu vergewissern, ehe ich mit ihnen an die Oeffentlichkeit trat. Zweitens konstatire ich, dass zur Zeit, als ich den Artikel für Nr. 11 einsandte, ich nicht mehr schwankte, ob unter „Uhr- schaalen“ die Oüvetten zu verstehen seien. Wie Briefe an den und wie man heute noch im Handwerkerbund über die fernAy^ f Heyy Verbandsvorsitzenden und an den Herrn Redakteur dieser Unternehmungen denkt, das hat vollauf dessen diesjähriger' beweisen, war und bleibe ich vielmehr auch in diesem Punkte derselben Ansicht wie der Herr Verfasser in Nr. 12, nämlich, dass mit dem fraglichen Ausdruck die ganze metallene Umhüllung eines Uhrwerks, eben im Gegensatz zu letzterem selbst, gemeint ist. Aber es besteht die andere Ansicht unter meinen Collegen, sie ist auch in unseren Fachblättern früher aus gesprochen worden und ich hatte sie zu jener Zeit daraus ebenfalls adoptirt. Diese Ansicht jedoch bei Besprechung der Bügelfrage werkerbewegung im Gange erhalten zu haben, kann, ungeachtet j zu bekämpfen, schien mir unnöthig, ja, ich habe es sogar mit der grossen Opfer an Zeit und Geld, von einem praktischen 1 Absicht vermieden, weil man leider auch hier wieder auf neue Resultat keine Rede sein. Der Handwerkerbund hat uns das Unsicherheiten und Zweifel über die Bestimmungen des Fein neue Innungsgesetz gebracht, durch welches bis jetzt nichts ge zeitigt wurde, was in freier Vereinigung nicht auch erreicht werden konnte, ja man will sich sogar damit noch nicht be gnügen, sondern, wie aus den sämmtlichen Programms der Ver bandstage ersichtlich ist, eine direkte Anlehnung an mittelalter liche Verhältnisse erzwingen. Das ist in kurzen Zügen der Lebenslauf des deutschen Handwerkerbundes, bezüglich dessen der Anschluss unseres Central-Verbandes dem gegenwärtigen Vorstand — erfreulicher weise nur von wenigen unserer Collegen — so dringend ans Herz gelegt wurde. Gern würde ich noch einen Kommentar anfügen, aber ich will mich darauf beschränken, auszusprechen, dass dieser gewünschte Anschluss, so lange noch der gegen wärtige Vorstand die Ehre hat, den Central-Verband der Deutschen Uhrmacher zu vertreten, nicht stattfinden wird, sowie auch die gegenwärtigen Mitglieder desselben, so lange sie auch dem Ver bände angehören mögen, einem solchen, wenn die Ziele des Handwerkerbundes nicht andere werden, nie das Wort reden werden. Des Mannes Halt ist seine Ueberzeugung und Ge wissenhaftigkeit und unserer Ueberzeugung in Bezug auf den Werth und die Durchführbarkeit der Ziele des Handwerkerbundes treu zu bleiben, fällt uns wahrlich nicht schwer. Wir folgen nicht Utopien, sondern halten uns an Aufgaben, die praktisch zur Besserung unserer Lage durchführbar sind. Deshalb suchen gehaltsgesetzes stösst. Der angefochtene Satz basirt also nicht auf meiner Meinung, sondern auf der anderer Sachverständigen; deshalb fängt er mit „Wenn“ an, und aus vorher erwähntem Grunde findet er mit „Aber gleichgültig, was auch unter Uhr- schaalen verstanden werden soll“ eine darüber hinwegschlüpfende Fortsetzung. Es war nöthig, das hier festzustellen, weil mich eine ganz unvermuthete, im Artikel des Herrn J. kundgegebene Auslegung des Verhältnisses der Cüvette zum Feingehaltsgesetz doch noch veranlasst, hierauf näher einzugehen. Nach den Ausführungen des Herrn J. müssten unechte Oüvetten überhaupt für ungesetz lich erklärt werden, weil sie nicht als Verstärkungsvorrichtungen angesehen werden könnten. Da das gerichtliche Urtheil, welches die Cüvette zu den Verstärkungen rechnet, kein letztinstanzliches ist, so könnte uns eine ähnliche Ueberraschung wohl auch noch von richterlicher Seite bereitet werden, und darum sei rechtzeitig Front dagegen gemacht. Vor allem bekenne ich mich aber zu der anderen Meinung des Herrn J., dass eine Waare nur dann als „selbständig“ definirt werden kann, wenn es möglich und zugleich Usus ist, sie zum besonderen Gegenstand beim Handel zu machen. Das trifft beim Bügelring zu, denn dieser wird mindestens ^wischen Fabrikanten, Grossisten und Detaillisten ganz regelmässig für sich als echt-massiv, Vs massiv oder
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