Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Bügelfrage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aufruf zum Schutze der gewerblichen Mittelstände wider den Offiziersverein (als Konsumanstalt), die Beamten-Konsumvereine, das Waarenhaus für Deutsche Beamte und das Waarenhaus für Aerzte
- Autor
- Astfalck, Cäsar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Versicherungs-Gesellschaft gegen Einbruchsdiebstahl!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- ArtikelCentral-Verband 341
- ArtikelAn die Uhrmacher Süd- und Westdeutschlandes! 342
- ArtikelTheilnehmerkarten zum Verbandstage 342
- ArtikelAn die Uhrmacher Bayerns! 342
- ArtikelDanksagung 342
- ArtikelZur Grossistenfrage 342
- ArtikelBericht des Aufsichtsraths der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 342
- ArtikelZur Bügelfrage 344
- ArtikelAufruf zum Schutze der gewerblichen Mittelstände wider den ... 345
- ArtikelVersicherungs-Gesellschaft gegen Einbruchsdiebstahl! 345
- ArtikelUnsere Werkzeuge 346
- ArtikelBriefwechsel 347
- ArtikelVereinsnachrichten 347
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 349
- ArtikelVerschiedenes 349
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 351
- ArtikelStellen-Nachweis 351
- ArtikelAnzeigen 351
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 345 — Die Revision wurde dem gutachtlichen Antrage entsprechend kostenfällig verworfen, da es sich um den Schutz des Publikums gegen Uebervortheilung handelt und es nicht gestattet sein kann, unter dem äusseren Scheine von gleichem Feingehalte Theile aus minderwerthigem Metall in den Handel zu bringen. Aufruf zum Schutze der gewerblichen Mittelstände wider den Offiziersverein (als Konsumanstalt), die Beamten- Konsumvereine, das Waarenhaus für Deutsche Beamte und das Waarenhaus für Aerzte. Seit Jahren beschweren sich die, auf ihren besteuerten Er werb angewiesenen Mittelstände über die Eingriffe, die das von ihnen mitbesoldete Beamtenthum sich erlauben darf vermöge einer allzu nachsichtigen Deutung der für die nichtbeamteten Geschäftsleute und für die Handarbeiter gedachten Gesetze. Aber weder die mündlichen Bitten und eingehendsten „Petitionen“ berufener Männer, noch die energischsten Warnungen der mittelstandsfreundlichen Presse vermochten es bisher, auch nur den allergeringsten Erfolg gegen jene durchaus unberechtigten und gemeingefährlichen Einrichtungen zu erzielen. Wie zum Hohne und trotz des Einspruches verständiger Aerzte thut sich jetzt auch noch ein Waarenhaus für Aerzte auf, das der Verfeindung der Stände, dem Ruin berechtigter Berufsgewerbe und den sozialdemokratisirenden Bestrebungen einen neuen un heilvollen Boden bereitet. Die geschädigten Volksklassen stehen dem ebenso argen wie wohlorganisirten Treiben des Beamten thums gegenüber machtlos da; und dabei zieht einen ersicht lichen Nutzen aus dem Beamten-Konsumvereins-Unfug nicht etwa die Menge der mehr oder weniger unfreiwillig mitwirkenden Beamten, sondern ausschliesslich die Sozialdemokratie, die sich über jede Schwächung der Mittelstände — der zuverlässigsten Stützen der gegebenen Gesellschaftsordnung — vergnügt die Hände reibt; weiss sie doch, dass auf dem Acker der Unzufrieden heit und des Misstrauens gegen die Väterlichkeit des Vater landes ihr Same am kräftigsten ins Kraut schiesst! Alle Dekla mationen gegen die „Umstürzler“ können deshalb dem tiefer nachdenkenden Manne solange nicht einleuchten, bevor nicht der beklagte — ebenfalls revolutionirende! — Missbrauch des Gesetzes beseitigt ist. Das ist nicht nur im „Teut“, d. h. im Verbandsorgan der Deutschen Mittelstände und von den Führern des Verbandes Deutscher Mittelstände, es ist von vielen Organen des Centrums und der konservativen Partei und von allen Organen der Klein gewerbe oft und laut genug gesagt worden, so dass die Zweck losigkeit weiterer Hilfe- und Warnungsrufe ausser aller Frage steht. Uebrigens weiss die politische Welt, dass alle ein schlägigen Schritte entweder nicht an die richtige Schmiede ge langt sind, oder dass sie hohen, höchsten und allerhöchsten Ortes, im Parlament und in den Palästen der Fürsten — Bayern und in gewissem Sinne Baden ausgenommen! — unverstanden geblieben und verhallt sind, ohne Spuren zu hinterlassen. Nun liesse sich die jüngste „ärztliche“ Herausforderung vielleicht noch rückgängig machen, wenn eine imposante An zahl aufrechter Bürger ihre Unterschrift zur Veröffentlichung einer Erklärung geben würde. Wollte man sich jedoch hierauf beschränken, so könnte dies zu Gunsten der Konsumvereine etc. für Beamte gedeutet werden, wie wenn es den Mittelständen an Muth gebräche, für die ganze Wahrheit einzustehen. Deshalb ist es vonnöthen, dass gleichzeitig gegen alle bestehenden Schäd linge dieser Art Front gemacht werde. Und da fängt man praktischer Weise mit den allerunberechtigtsten Unholden an. Falls die Beamten-Konsumvereine u. s. w. zu Fall gebracht sein würden, würde damit zugleich auch die Bedürfnissfrage als voll berechtigt anerkannt worden sein. Dann erst könnte mit vollem Fug und Recht verlangt werden, dass der Maassstab der Be dürfnissfrage an alle anderen Konsumvereine gelegt werde. So lange sich aber die Beamten- u. s. w. Konsumvereine der unein geschränkten Gewerbeordnung bedienen dürfen, hat die Stellung der Bedürfnissfrage bezüglich der anderen Konsumvereine wenig oder gar keinen Sinn. In diesem Geiste rufe ich alle Männer des Verbandes Deut scher Mittelstände und alle anderen ordnungsfreundlichen Männer auf, ihren Einfluss ohne Säumen dahin geltend zu machen, Landwirthe, Handwerker, Kauf leute und andere Gewerbetreibende und Mittelstandsfreunde, sowie die ihnen zugängigen Körper schaften, Verbände und Innungen und wirthschaftlichen Vereine u. s. w. zu veranlassen, die vom „Leipziger Verein selbständiger Kaufleute und Fabrikanten zur Wahrung berechtigter Interessen“ auf meinen Antrag angenommene Resolution: Erstens zu der ihrigen zu machen, zweitens korporations- oder ortsweise oder Jeder für sich den betreffenden Reichstags- und Landtags abgeordneten mit dem dringlichen Verlangen zu unterbreiten, ihre „Volks“-Vertretung darnach einzurichten, d. h. ihre Volks freundschaft zu beweisen. Die Resolution lautet: „Die am 6. Juli 1894 tagende Monatsversammlung des Vereins selbständiger Kaufleute und Fabrikanten zur Wahrung berechtigter Interessen in Leipzig ver langt die Beseitigung der Offiziers- und Beamten- Konsumvereine und der Waarenhäuser für Deutsche Beamte, zum Schutze des durch diese Vereine schwer ge schädigten Handels- und Gewerbestandes.“ Alle Fach-Zeitungen bitte ich, sich in gleichem Sinne der grossen Sache anzunehmen. In dieser Frage darf es keine Meinungsverschiedenheit geben; politische oder persönliche Gegnerschaften müssen schweigen vor dem ebenso patriotischen wie gemeinsamen Zwecke, den gefährdeten Ge werben ihre Rechte zurückschaffen, Beruhigung in die redlichen Bürgerkreise tragen und den vaterlandstreuesten Kreisen den Frieden sichern zu helfen, der im höchsten Grade gestört und ! fortgesetzt bedroht ist durch den Bestand des Offiziersvereins (als Konsumanstalt), der Beamtenkonsumvereine, des Waaren- hauses für Deutsche Beamte und des Waarenhauses für Aerzte. Erinnere sich Jeder seiner Pflicht als Deutscher Vaterlands und Ordnungsfreund; lade Niemand die Arbeit auf andere Schul- ; tern ab, tröste sich Niemand mit dem Gedanken, „Andere werdens schon machen“. Will der Mittelstand die ihm natur- gemäss gebührende Stellung im Vaterlande zurückgewinnen, dann müssen seine einzelnen Theile bis zum kleinsten Manne von Ehrgefühl und Ordnungssinn mitarbeiten; anders bewiese er, dass seine Tugend nicht taugte, „da sein Herz bei ihrer Uebung brach“ (Schiller). Der Würfel rollt! Cäsar Astfalck in Leipzig, Vorsitzender u. Schriftführer des Verbandes Deutscher Mittelstände. (Aus der Wochenschrift „Tent“ Nr. 61.) Yersicherungs-Gesellschaft gegen Einbruclis- (liebstalil! Gewiss haben die Leser dieses Blattes schon aus Nr. 9 gehört, dass eine Gesellschaft geplant ist, welche Jedermann gegen den Schaden schützen soll, der ihm durch event. Einbruch in Wohnung und Geschäftshaus zugefugt werden kann. Die Fortschritte der Technik, welche sich die Einbrecher zu Nutze zu machen verstehen, wie unsere sozialen Verhältnisse, welche dem Proletariat täglich arbeitende und denkende Kräfte zuführen, nachdem sie deren Existenz untergraben und ruinirt, machen es dem Einzelnen völlig un möglich, das durch schwere Arbeit errungene Hab und Gut in genügender Weise vor der Beutegier und dem Verbrechen zu schützen; es muss zu wirk samem Schutze die Gesammtheit für den Einzelnen eintreten und dies ist nur möglich auf dem Wege der Versicherung. Die freie Vereinigung der Gold- und Silbergewerke zu Berlin hat daher im Oktober v. J. ein Komitd mit dem Aufträge niedergesetzt, die erforderlichen Vorarbeiten zur Gründung einer Gesellschaft gegen Einbruchsdiebstahl in die Hand zu nehmen. Dieses Komite hat zunächst die Gründung der Gesellschaft auf Aktien ins Auge gefasst. Das vom Königl. Ministerium des Innern für eine solche Gesellschaft geforderte Grundkapital von 3 Millionen Mark er wies sieh indessen als nicht aufzubringen. Das Komite schritt daher zur Konstituirung der Gesellschaft auf Gegenseitigkeit, und gelang es ihm, eine bereits bestehende Gegenseitigkeitsgesellschaft in Baden zur Aufnahme der Branche und demgemäss zur Nachsuehung der Konzession für das Königreich Preussen zu bewegen.
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