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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- VII. Verbandstag in Stuttgart vom 5. - 7. August 1894
- Untertitel
- Central-Verband der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- ArtikelCentral-Verband 367
- ArtikelVII. Verbandstag in Stuttgart vom 5. - 7. August 1894 367
- ArtikelHemmungen und Pendel für Präzisionsuhren 370
- ArtikelChronometrische Expeditionen 372
- ArtikelUnsere Werkzeuge 373
- ArtikelDie Kompensationsunruh und ihre Behandlung 373
- ArtikelGesetz, betreffend die Abzahlungsgeschäfte 376
- ArtikelVerschiedenes 376
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 376
- ArtikelStellen-Nachweis 377
- ArtikelAnzeigen 377
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 369 — „Der Verbandstag sieht in den Bestimmungen unter B der Reichsregierung geeignete Normen des Lehrlingswesens. Den obligatorischen Lehrlings- und Meisterprüfungen, be sonders wenn an deren Ablegung praktische Berechtigungen ge knüpft werden, kann er jedoch nicht zustimmen. Dagegen ersuchen wir den Herrn Minister von Berlepsch in dem zu erwartenden neuen Entwurf, betr. die Organisation der Handwerker, den freien Vereinigungen, die sich in Beziehung auf die Hebung des Lehrlingswesens bewährt haben, Rechte zu verleihen, wie sie die Innungen geniessen.“ Vom Coll. Sedlmayer-Schongau liegt folgender Antrag vor: „Die heutige Versammlung wolle beschliessen, den Bestre bungen des Deutschen Handwerkerbundes für Organisation des Handwerkes und der Regelung des Lehrlingswesens sich anzu- schliessen.“ Nachdem die Verhandlungen über diese Anträge beendigt, erfolgt die Abstimmung in folgender Weise: Der Antrag I des Referenten Jordan-Nordhausen wird mit 115 gegen 16 Stimmen angenommen. Der 1. Theil des Antrags II des Coll. Jordan über Lehr lingswesen erfährt einstimmige Annahme. Der 2. Theil des Antrags II desselben jedoch wird mit 70 gegen 69 Stimmen abgelehnt — die Einführung der obligato rischen Lehrlingsprüfung angenommen, die Meisterprüfung jedoch mit allen gegen 1 Stimme abgelehnt. In Konsequenz mit diesem Beschluss erledigt sich der An trag Hartmann-Mindelheim, der ebenfalls die Einführung der obligatorischen Lehrlingsprüfung bezweckt, der Antrag desselben jedoch in Bezug auf obligatorischen Besuch der gewerblichen Eortbildungs- und Fachschulen unter Tageszeit, vertagt. Der Schlussantrag des Coll. Jordan, den freien Vereini gungen, die sich in der Hebung des Lehrlingswesens bewährt haben, dieselben den Innungen gewährten Rechte, wie korpora tive u. s. w., zu verleihen, wird mit grösser Majorität ange nommen, dagegen der Antrag Sedlmayer-Schongau bezüglich Anschlusses an den Deutschen Handwerkerbund in Beziehung auf Organisation des Handwerkes und der Regelung des Lehrlings wesens gegen die Stimmen der Delegirten des Vereins Hannover, Coll. Welgo, der des Vereins Leipzig, Coll. Bruchmann und Horrmann, abgelehnt. Zu Punkt b, der Anträge des Vorstandes: „Die Bügelfrage“, erhält Coll. Felsz-Naumburg als Referent das Wort. Unter Zugrundelegung des Feingehaltsgesetzes empfiehlt Coll. Felsz nach eingehendem Referat die Annahme folgender Resolution: Der VII. Verbandstag der Deutschen Uhrmacher erklärt zum Feingehaltsgesetz, insbesondere zum § 8, Absatz 3: In Erwägung, dass eine Blosslegung unedler Metalle an Edelmetallgehäusen weder zu einer richtigeren Werthschätzung derselben verhelfen, noch aus ästhetischen Gründen gebilligt werden kann; in Erwägung ferner, dass für den, in oben genanntem Absatz des § 8 vorausgesetzten Falles der Ermittelung des Feingehalts nur Sachverständige in Betracht kommen können, ist die für denselben Fall ebendaselbst ausgesprochene Bedingung der äusserlichen Erkennbarkeit unechter oder halbechter loser Theile, welche zu mechanischen Vorrichtungen erforderlich sind oder zur Verstärkung dienen, als erfüllt anzusehen: 1. Wenn der unechte Kern nach Abnahme des betr. Theiles vom Gehäuse zu erkennen ist; 2. wenn durch eine Aufschrift (Stempelung) auf die Unecht heit oder Halbechtheit des betr. Theiles hingewiesen ist. Würden diese Sätze anerkannt, so wären die kleinen, theil- weise mit Edelmetall überzogenen Bestandtheile, die zu mecha nischen Vorrichtungen dienen, wie Aufzugskronen, Druckknöpfe, Stifte u. s. w. ohne Stempel legalisirt, während die total mit Edelmetall überzogenen Theile, die Cüvetten mit Stempel lega lisirt werden, wie das ja bereits vom Augsburger Gericht ange nommen worden ist. Was nun die Bügelfrage anbetrifft, so hält Coll. Felsz fol gende Erklärungen für zweckdienlich: In Erwägung, dass der Bügelring an Edelmetallgehäusen schon lange im Handelsverkehr für sich als echt-massiv, nie halb-massiv oder doublirt gehandelt und demgemäss, auch unter spezieller Angabe seines Gewichts, besonders fakturirt wird; in Erwägung ferner, dass wichtige, praktische Gründe zu diesem Usus geführt haben und dessen Fortdauer nützlich er scheinen lassen, namentlich, weil das minder begüterte Publikum billige Uhren verlangt, diesem Verlangen aber sicher beim Verbot der zweckmässigen Doublebügel durch Einführung der unsoliden Hohl-Goldbügel begegnet werden könne; in Erwägung endlich, dass der Bügelring ein leicht ver tauschbares, deshalb auch ein kaum kontrollirbares, überhaupt aber kein absolut nothwendiges Requisit eines Uhrgehäuses ist, sieht der Verbandstag der Deutschen Uhrmacher den Bügel mit Bezug auf das Feingehaltsgesetz als einen selbständigen Theil an, der bei Ermittelung des Feingehalts ausser Betracht bleiben kann. Dasselbe gilt von dem um das Werk herumliegenden Staubring. Nachdem Coll. Gebhart-München die in Bezug auf die Beurtheilung dieser Frage in München vor Gericht zu Tage ge tretenen Momente und Meinungen der Richter in umfangreicher Weise wiedergegeben und Vorschläge für Einführung von Spann federn für hohle, goldene Bügel gemacht hatte, vertagte der Vorsitzende die Beschlussfassung bis zur nächsten Sitzung. Schluss der Sitzung 3 Uhr 20 Min. A. Engelbrecht. F. Neuhofer. 3. Sitzungstag: Dienstag, den 7. August. Vor Eintritt in die Tagesordnung verliest der Vorsitzende ein Telegramm des Deutschen Gehilfen-Verbandes, ferner eine Karte vom Kgl. Bau-Inspektor Jahnke-Köln. Eröffnung der Sitzung 9 Uhr 10 Min. Vorlesung und Annahme des Protokolls. Eintretend in die Tagesordnung weist Coll. Felsz darauf hin, dass schon das Feilhalten unechter Bügel strafbar ist, spricht sich gegen den Antrag Gebhart aus und empfiehlt die Annahme der von ihm bekannt gegebenen Resolution. Coll. Dannheimer schliesst sich der Resolution an, Coll. Orth-Liegnitz ebenfalls, jedoch mit dem Zusatzantrage, ein günstiges Urtheil nicht erst abzuwarten, sondern die Petition sofort vorzubereiten. Die Re solution wird mit dem Zusatzantrago angenommen und soll durch den Vorstand dem Reichstag übermittelt werden. Es folgt Antrag c) des Central-Vorstandes, die Erhöhung des Schulbeitrages betreffend. Der Schulbeitrag wird laut Be schluss auf 1300 Mk. pro anno erhöht. Antrag Hirschberg. Der VII. Verbandstag Deutscher Uhrmacher in Stuttgart wolle beschliessen, für eine Bekämpfung der Missstände und Schädigung, welche durch Offiziers-, Beamten- und Konsumvereine etc. den gewerbetreibenden Mittelständen bereitet werden, einzutreten und wenn nöthig, mit ändern Fach- und gewerblichen Verbänden zu diesem Zweck in Verbindung zu treten. b) Ferner wolle der Verbandstag beschliessen, in gleicher Weise gegen die Leihämter vorzugehen, um ein Verbot des Be- leihens neuer Uhren zu erreichen. Die Verhandlungen ergeben u. A., dass der ursprüngliche Antrag Hirschberg, welcher für Beseitigung der Offiziers- und Beamtenvereine etc. eintritt, durch den gegenwärtigen eine andere Form erhalten hat. Es betheiligen sich an der Debatte die Coll. Hertzog-Görlitz als Referent, Baumgarten, Barth, Nouhofer- Berlin, Horrmann, Bruchmann-Leipzig, Burschell-Ludwigs- hafen, Orth-Liegnitz, Krüger-Spandau, Rustein-Ruhrort, Neu- bert-Magdeburg, Jordan-Nordhausen, Lauxmann-Stuttgart, Bartholome-Göppingen und Meinecke-Hamburg. Der Antrag a) wird mit 99 gegen 34 Stimmen, der Antrag b) jedoch mit 83 gegen 35 Stimmen angenommen. Von 11 Uhr 50 Min. bis 1 / 2 1 Uhr Frühstückspause. Antrag Magdeburg a) Erhöhung des Verbandsbeitrages, da für kostenlose Lieferung des Organs an die Mitglieder des Ver bandes betr., wird vom Coll. Meyer-Magdeburg warm befür wortet, ebenso vom Coll. Baumeister unterstützt, erfährt jedoch, da sich sämmtliche anderen Redner gegen eine Erhöhung des Bei trages aussprechen. Ablehnung.
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