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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zeichen-Register
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Reichs-Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- ArtikelCentral-Verband 473
- ArtikelAn die Mitglieder des Central-Verbandes 474
- ArtikelDie Taschenuhrfedern-Fabrikation 475
- ArtikelBericht über die Thätigkeit des Chronometer-Prüfungs-Instituts ... 476
- ArtikelDie Unruhkloben, ihre Geschichte und Verzierung (Fortsetzung aus ... 478
- ArtikelAus der Praxis 479
- ArtikelUnsere Werkzeuge 480
- ArtikelVom neuen Markenschutzgesetz 480
- ArtikelVereinsnachrichten 480
- ArtikelVerschiedenes 481
- ArtikelZeichen-Register 482
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 482
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 482
- ArtikelStellen-Nachweis 483
- ArtikelAnzeigen 483
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 482 — Kurz gesagt: wenn der Angestellte unter Anleitung und unter Darlegung eines erfinderischen allgemeinen Grundgedankens ’ seitens seines Arbeitgebers zur erfinderischen Thätigkeit aufge fordert wird, kann der Arbeitgeber Anspruch auf die Erfindung des Angestellten erheben. Wesentlich anders liegt die Sache bei der freien erfinde rischen Thätigkeit des Angestellten, welche er z. B. auch ge legentlich seiner täglichen Beschäftigung in der Fabrik ent wickeln kann. Zur Klärung dieser Verhältnisse möge ein Bei-1 spiel angeführt sein, wie es im täglichen Leben häufig sich ab-' spielt. In irgend einer Fabrik werden bestimmte Gegenstände j hergestellt, die sich gut eingeführt haben, trotzdem aber von den: Abnehmern einer gewissen Unvollkommenheit wegen getadelt! werden. Der Fabrikherr erkennt die geschilderte Unvollkommen-: heit ebenfalls und ist auch darüber schlüssig geworden, dass der Mangel zu beseitigen ist, wenn der Gegenstand in diesem oder I jenem Sinne verändert wird. Unter Benutzung dieses von ihm j aufgestellten allgemeinen Grundgedankens giebt er seinem An-1 gestellten Weisung, diese Verbesserung in eine entsprechende Form zu bringen und in geeigneter Weise durchzuarbeiten. In diesem Falle gehört die erfinderische Thätigkeit des Angestellten, welche auf ein bestimmt gegebenes Ziel gerichtet ist, innerhalb des Bereiches der ihm bezahlten Wirksamkeit; das Ergebniss dieser Arbeit gehört, weil sie im Aufträge und nach bestimmten Weisungen erfolgte, dem Arbeitgeber. Ganz anders gestaltet sich aber die Sache, wenn die Un vollkommenheit eines Gegenstandes gar nicht von den Ab nehmern, auch nicht von dem Fabrikherrn, sondern lediglich von dem herstellenden Arbeiter oder sonstigen Angestellten ge fühlt wird und dieser aus freien Stücken erfolgreich auf eine Ver besserung sinnt, ohne hierdurch seine Thätigkeit in der Fabrik zu vernachlässigen. In diesem Falle kann von einem Auftrag zur erfinderischen Thätigkeit seitens des Arbeitgebers nicht die Rede sein, und es gehört die Erfindung lediglich Dem, der sie aus freiem Antriebe schuf. — Es kann jedoch auch der Fall denkbar sein, dass durch einen etwaigen zwischen Angestellten und Fabrikhetrn ge schlossenen Vertrag eine Aenderung der Sachlage herbeigefffhrt wird. Patentanwalt Otto Sack in Leipzig. Welt-Ausstellung zu Antwerpen 1894. Bei der statt gefundenen Preisbewerbung haben unsere grossen Werkzeug fabrikanten folgende Auszeichnungen erhalten: Koch & Co. in Elberfeld die silberne Medaille für Uhrmacherwerkzeuge aller Art. Es ist dies die höchste Aus zeichnung, die für Firmen, welche nicht Selbsterzeuger aller ihrer ausgestellten Gegenstände sind, überhaupt zur Vertheilung gelangte. Dieses Haus zählt zu den ersten und grössten seiner Art. Lorch, Schmidt & Co. in Frankfurt a. M.-Bocken- heim, Uhrmacherwerkzeuge aller Art, Spezialität: Drehstühle, erhielten das Ehrendiplom, welches als höchste Auszeichnung anzusehen ist, die in dieser Klasse ertheilt wurde; ferner die silberne Medaille. Wolf, Jahn & Co, in Frankfurt a. M.-Bornheim, ühr- macherwerkzeuge aller Art, Spezialität: Drehstühle, erhielten für ihre Erzeugnisse die goldene Medaille. Konkursnachrichten. Berlin. Am 18. Oktober Schluss termin im Konkursverfahren über das Vermögen des Uhrmachers Gustav Hirschfeld, Rosenthalerstr. 55. Fürstenau. Am 5. Okt. Konkurs eröffnet über das Ver mögen des Uhrmachers H. Ostendorf hier; Prüfungstermin am 6. November. Landeck. Ueber den Nachlass des am 23. September ver storbenen Uhrmachers Adolf Kleinander wurde am 6. Okt. das Konkursverfahren eröffnet; Prüfungstermin am 3. November. Mansfeld. Am 1. Okt. Konkurs eröffnet über das Ver mögen des Uhrmachers Ernst Dittrich zu Mansfeld (Stadt), Versammlung am 30. Oktober, allgemeiner Prüfungstermin am 27. November. Reichenhall. Am 11. Okt. Vorschlag zu einem Zwangs vergleich in dem Konkursverfahren über das Vermögen des Uhr machers Adolph Thum. Zeichen-Register. Triberg. Als Marken sind eingetragen zu der Firma „Union Clock Company mit beschränkter Haftung“ in Furtwangen für Uhren und Metallfabrikate sowie deren Verpackung die hier abgebildeten Zeichen. Deutsche Reichs-Patente. Patent - Anmeldungen. Nr. 3828. Kl. 83 Hellmuth Ahlgrimm in Eoschnowo bei Obornik (Posen): „Weckeruhr mit einstellbarer Schwingungsdauer des Pendels“. Nr. 16456. Kl. 83. Arthur Baermann in Berlin NW., Luisenstr. 43,44: „Schlagwerk mit Schaltklinke zum Heben und mit Fangarm zum allmählichen geräuschlosen Senken des Rechens“. Frage- und Antwortkasten. 631. Wann und von wem ist der Tourbillongang erfunden worden? L. R., Berlin. 632. Welche Firma übernimmt in grösseren Aufträgen die Herstellung blauen Oxyds auf Uhren? P. S. in P. 633. Ersuche um gefl. Mitteilung, welcher Fabrikant von Wächter- Kontrolluhren, resp. welcher Grossist Kontrollbücher zu diesen Uhren liefert, von denen jedes Blatt einen abgeschlossenen Monat der Bülletins bildet. Die Bücher zu „Bürk’s Original“, bezogen von J. J. Bürk’s Söhne, sind fortlaufend paginirt, so dass kein Raum übrig ist für die am Schlüsse eines Monats einzutragende Unterschrift des Kontrolleurs. Benutzt man hierzu eine Rubrik, in welche sonst die Bulletins geklebt werden, so reicht das Buch wieder nicht für ein resp. zwei Jahr. — Ich wünsche also Bücher mit 24 Blättern, in denen jedes Blatt zwei Seiten, jede Seite 16 Bülletins auf nehmen kann. Auf diese Weise bleibt selbst bei 31 Bülletins für den Monat Raum für die Unterschrift. R. H. in H. Zur Frage 629. Was versteht man unter Rodage? In Thibaut’s Wörterbuch befindet sich auch keine technische Deutung des Wortes rodage. Im Sachs-Villatte hingegen ist zu lesen: röder sur qc. sich um etwas drehen, röder sur un pivot sich um einen (auf einem) Zapfen drehen, roder an einander schleifen, poliren, rodage Umsetzen, Drehen (des Bohrwerkzeuges), rodage ä l’emeri Poliren des Glases mit Schmirgel. Diese letzte Zusammenstellung hat mit unserem Fache Nichts zu schaffen, mit dem Uebrigen aber wird Grossmann's Wörterbuch vortheilhaft zu er gänzen sein. Wohl zu beachten ist, dass „roder“ verschiedene Bedeutung hat, je nachdem es mit oder ohne Circumflex dasteht. Aber auch Sachs-Villatte giebt noch keine zufriedenstellende Auskunft über das Wort rodage, soweit es in unserem Fache angewendet wird. Man bezeichnet nämlich damit ein Einschleifen, sowohl einer Welle als eines Schiebers, Schlittens, überhaupt irgend eines Theiles, der sich mit Reibung drehen oder bewegen lassen soll. Um der Frage auch in technischer Hinsicht einigermaassen gerecht zu werden, sei nur Folgendes hervorgehoben — da es bei den verschiedenen Verfahren neben Uebung vornehmlich auf Erfahrung ankommt—: Viele Praktiker ziehen es vor, beim Einschleifen einer Welle den Drehstuhl nur wenig zu benutzen und mehr mit der Hand eine Hin- und Herbewegung auszuführen, dabei dem Längsstrich (von Feile, Schleifeisen) eine Hauptrolle einräumend. — Geschliffen wird mit in Oel angeriebenem Oelstein- oder Schmirgelpulver. Schmirgel darf höchstens bei gehärteten Theilen in An wendung gebracht werden, weil er sich in andere unvermeidlich einnistet und rapide Abnutzung dann die Folge ist. Oelstein wirkt langsamer, ist aber stets vortheilhafter. — Ganz harte Wellen werden mit Schmirgel- oder Diamantrollen eingeschliffen. Bei der Anfertigung von Schlitten (Supportsehlitten u. s. w.) ist natürlich das Hobeln geboten, wenn man viel Zeit und Mühe sparen will. Nachdem dann das innere Schlittenstück (das man, analog und im Gegensatz zum Hohlviereek — carre femelle — im Französischen kurz als „male“ zu be zeichnen pflegt) auf einer flachen Marmorplatte geschliffen worden ist, kommen Schaber in Anwendung, mit denen die hohen Stellen behandelt werden. Zum Schluss sei noch gesagt, dass auch manchmal das Aufsohleifen eines Loches als „rodage“ bezeichnet werden kann, und dasB das dabei be nutzte Instrument, sei es nun ein cylindrischer Stab oder eine gespaltene Welle, dann „rodoir“ resp. „rodoir fendn“ heisst. M. Zur Frage 629. Sobald es sich um die Bezeichnung des französischen Wortes „Rodage“ und nicht etwa um „Rouage“ (Räderwerk) handelt, so ist selbiges der technische Ausdruck jener Arbeitsverrichtung, mit welcher man, durch Reibung oder Schleifen der Flächen zweier Stücke Glas oder Metall gegeneinander, die Flächen exakt flach bekommt, so dass selbige luftdicht, d. h. so flach, dass selbige eine von der anderen nicht zu lösen, ausser durch Verschieben derselben. — Es soll mich freuen zu hören, ob Ihre Ahnung richtig. F. Nicolai in Como.
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