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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Versicherungs-Gesellschaft gegen Einbruchsdiebstahl! (Schluss aus Nr. 15)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- ArtikelCentral-Verband 499
- ArtikelVerzeichnis derjenigen Herren Fabrikanten und Grossisten, welche ... 500
- ArtikelDie Angelegenheit Magdeburg 500
- ArtikelInternationale Erdmessung 501
- ArtikelErgebniss des Preisausschreibens vom Leipziger ... 501
- ArtikelUnsere Werkzeuge 503
- ArtikelAus Amerika 503
- ArtikelKurz gefasster historischer Rückblick auf die Entwicklung des ... 503
- ArtikelVersicherungs-Gesellschaft gegen Einbruchsdiebstahl! (Schluss ... 504
- ArtikelBriefwechsel 506
- ArtikelVereinsnachrichten 506
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 507
- ArtikelVerschiedenes 507
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 508
- ArtikelStellen-Nachweis 508
- ArtikelAnzeigen 508
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— 506 — oder rechtskräftiges Urtheil festgestellt i: zahlt, nachdem der Versicherte dnrch Attest der Ortspolizeibehörde nachgewiesen, dass polizeibehördliche Bedenken der Auszahlung nicht entgegenstehen, unter Abzug des nach § 16 den Versicherten treffenden Kostentheils, die Gesellschaft baar an ihrer Kasse. Zusendungen erfolgen nur auf schriftlich ausgesprochenen Wunsch des Ver sicherten auf dessen Kosten und Gefahr. § 21. Werden nach Zahlung der Entschädigung bezahlte Objekte binnen 6 Monaten vom Tage der Entwendung wiederum zur Stelle geschafft, so ist der Versicherte verpflichtet, dieselben zurückzunehmen und den für sie empfangenen Betrag an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Etwaiger Minder werth ist nach Maassgabe des § 15 festzustellen. Doch soll die Gesellschaft auch berechtigt sein, die qu. Objekte zu behalten und nach ihrem Ermessen zu verwerthen. § 22. Vor Feststellung deB Betrages einer Entschädigung ist jede Gession der Entschädigungsansprüche der Gesellschaft gegenüber wirkungslos. Letztere ist nicht verbunden, sich auf Verhandlungen über den Schaden unfl dessen Betrag oder über ihre Verpflichtungen mit anderen Personen, als defh Versicherten, resp. dessen gesetzlichen Erben, einzulassen. - Wenn duroh Arrestanlagen, Interventionen, Opposition oder Legitimationi- mangel auf Seiten des Versicherten oder dessen Erben die Auszahlung dir Entschädigung verhindert wird, so ist die Gesellschaft vor Aufhebung diesls Hindernisses weder zur Zahlung noch auch nur zur Deposition verpflicht«, ebensowenig zur Vertretung der Folgen des Zahlungsaufschubes oder zu irgend einer Zinsvergütung. , § 23. Nach Leistung einer Entschädigung tritt die Gesellschaft in alle Rechte ein, welche rücksichtlich des Schadens dem Versicherten an dritte &- stehen, ohne dass es einer weiteren gerichtlichen Einsetzung (Subrogatidti) oder Cession bedarf. Der Versicherte ist verantwortlich für jede Handlung oder Unterlassung, durch welche er diese Rechte beeinträchtigt. , § 24. Bis zur Schadenzahlung ist die Gesellschaft nach jedem Schaffen berechtigt, die vom Schaden betroffene Police nicht nur, sondern sämmtlifhe mit dem Beschädigten bestehende Versicherungen aufzuheben. Die Aufhebung erfolgt mittels eingeschriebenen Briefes direkt oder seitens des beauftragten Agenten. Eine Rückerstattung der Jahresprämie findet nicht statt. Briefwechsel. In einer Zuschrift vom 11. Oktober macht uns Herr Coll. Hertzog den Vorschlag, der auch schon der frühere des Provinzi»l- Verbandes Schlesien-Posen sei, dass alle 6 Woehen ein Flugblatt für die Mitglieder des Central-Verbandes herausgegeben werden solle, in welchem, wenn wir recht verstehen, die Vereinsnich- riehten zusammeqgefasst würden, um sie jedem Mitgliede des Verbandes zugänglich zu machen, die Vertheilung müssten .die. Vereine übernehmen. "i-r-v- r ; So sehr , wir die Noth Wendigkeit einsehen, dass alle MiCh glieder aaf. dem Laufenden sein sollten,., so ,schwer fällt es uns. in einem Auszug aus dem Organ das richtige Mittel hierzu zu erblicken, denn nach unserer Ansicht kann ein solcher doch nur ein Surrogat sein, das das Organ in keiner Weise ersetzt, und die Versendung durch die Vereine würde deren Kassen, abge sehen von der Mühewaltung, schon durch die Portis erheblich belasten. Ein geeigneteres Mittel erscheint uns das, dass unsere Vereine mehr wie seither aus Vereinsmitteln auf das Organ abonniren und periodisch mehrere Exemplare zusammen bei den Mitgliedern, die an kleinen Orten wohnen, zirkuliren lassen, so dass dieselben in Zeitabschnitten von etwa zwei Monaten durch je vier Num mern von allen Vorgängen im Verband sowohl, als auch in technischer und allgemeiner ßichtung auf dem Laufenden ge halten würden; der kleine Portosatz für die Weiterbeförderung (in diesem Falle jährlich 60 Pf.) würde die Collegen, die nun einmal nicht an grossen Plätzen, sondern zerstreut liegen, nicht erheblich belasten. Wir sehen jedoch einer genaueren Ausführung des obigen Vorschlags, die uns der geehrte College in Aussicht gestellt hat, entgegen und werden seinen Plan einer gewissenhaften Prüfung unterziehen. Herr Coll. MeyerTMagdeburg schreibt uns unterm 23. Okt. folgendes: Unser Verein hat wieder einen grossen Erfolg zu verzeichnen. In der vergangenen Woche wurde täglich in hie sigen Lokalblättern eine grosse Auktion von goldenen Herren- und Damenuhren, goldenen Ringen, Ketten und dergleichen be kannt gemacht. Wir setzten uns mit dem Herrn Polizei kommissar für Gewerbesachen in Verbindung und erzielten, dass am vergangenen Sonnabend, nachdem die Auktion eine Stunde gedauert, der Herr Polizeikommissar im Namen des Gesetzes die Auktion aufhob und das ganze Waarenlager mit Beschlag be legte. Es lässt sich, schliesst der Herr College, gegen diese Schädigungen etwas thun, man darf sich nur keine Mühe ver- driessen lassen. Unser Auftreten bei dieser Auktion wird noch wesentliche Erfolge für uns haben. Auch wir sind mit ihm der Ansicht, dass bei jeder Gelegen heit gegen solch unlautern Wettbewerb und Schädigung energisch vorgegangen werden muss, je mehr wir diesen Patronen auf die Fersen treten, desto weniger werden sie es wagen, das reelle Geschäft zu schädigen, hier heisst es: Einer für Alle, Alle für Einen! - C. L. Y ereinsnachrichten. Uhrmacher-Innung in Dresden. Bericht vom Michaelisquartal. Die Uhrmacher-Innung in Dresden hielt am 12. Oktober a. o. im Restaurant „Deutscher Herold“ eine ordentliche Hauptversammlung ab, welche vom Obermeister Herrn E. Schmidt 8 Uhr 25 Min. eröffnet wurde. Ein Mitglied wurde als neuaufgenommen der Versammlung vorgestellt und fünf Lehrlinge in die Lehrlingsrolle eingetragen. Ein fachwissenschaftliches Werk mit Atlas, Geschenk unsers Ehrenmitglieds Herrn Direktor Strasser in Glashütte, zirkulirte unter allseitiger Dankesbezeugung und wurde alsdann Herrn Archivar Wagner zur Einreihung in die bereits stattliche Bibliothek übergeben. An Stelle des Herrn Lorenz, welcher seinen Rücktritt aus dem Vor stand angezeigt hatte, wählte man Herrn Stuckart als II. Schriftführer. Eine grössere Anzahl Eingänge fand glatte Erledigung. Für gut ausgeführte Lehrlingsarbeiten gelangten vier Prämien des Central-Verbands zur Vertheilung Die Namen der Empfänger eind: J. Städter bei Herrn Schmidt, 0. Herr mann bei Herrn Hofuhrmacher Teubner, E. Hahn bei Herrn Pfeiffer und W. Rudolph, gleichfalls bei Herrn Ernst Schmidt. Sowohl an die neueingeschriebenen Lehrlinge, als auch an die Prämiirten hielt Herr Ober meister Schmidt längere beherzigenswerthe Ansprachen, welche einen sehr gnten Eindruck auf die Angeredeten hinterliessen. Als Innungs-Delegirter entfaltete der Vorsitzende eine interessante Schilderung des VII. Verbandstags in Stuttgart. Hierauf spricht der stellvertretende Vorsitzende Herr Acker mann, welcher inzwischen die Leitung der Versammlung übernommen hatte, im Namen der Anwesenden seinen Dank dem Vortragenden aus. Schluss der Sitzung 11 Uhr. E. Schmidt, Moritz Weisse jun., z. Zt. Obermeister. z. Zt. I. Schriftführer. Verein Giessen und Umgegend. Die V. ordentliohe Hauptversammlung fand Sonntag, den 7. Okt. d. J , Nachmittags 4 Uhr auf Lony’s Bierkeller in Giessen mit folgender Tages ordnung statt: ,• r > '1. Verlesung und Genehmigung des Protokolls'der IV. Hauptversamm lung; 2. Bericht über den Verbandstag in Stuttgart; 3. Einführung gemein schaftlicher Geschäftskarten-, 4. Gründung einer Reisekasse', 5. Bestimmung von .Ort und Zeit der nächsten Hauptversammlung und 6. Anträge aus der Versammlung. Der Vorsitzende, Coll. Schmidt-Giessen, eröffnet kurz nach 4 Uhr die Versammlung, begrüsst die Anwesenden herzlich nnd spricht sein Bedauern aus, dass die Collegen nnr in so geringer Anzahl erschienen seien. Coll. Spies - Giessen verliest alsdann das Protokoll der IV. Hauptver sammlung und findet dieses die Genehmigung der Versammlung. Den Be richt über den Verbandstag in Stuttgart erstattet in ausführlichster Weise der Vorsitzende und theilt derselbe hierbei mit, dass der Central-Verbands-Vor stand an ihn das Ersuchen gerichtet habe, in den Vorstand als Vertrauens mann für Hessen und die Rheingegend einzutreten und dass er diesem An träge mit Freuden Folge geleistet habe. Die Einführung gemeinschaftlicher Geschäftskarten mit Nota, sowie die Gründung einer Reisekasse fin den nächsten VerbandBtag Ln Hamburg wurde zum Beschluss erhoben; es traten der Reisekasse sofort fünf Mitglieder bei. Die freiwilligen Beiträge hierzu sollen monatlich an Coll. Zimmermann-Giessen eingesandt und bei der Giessener Sparkasse verzinslich angelegt werden. Die VI. ordentliche Hauptversammlung findet im Monat Mai 1895 an einem vom Vorstand zu be stimmenden Wochentage statt. Da Anträge aus der Versammlung nicht ge stellt wurden, so schloss der Vorsitzende um 5 3 /« Uhr die Sitzung und die Collegen blieben dann in frohester Stimmung zusammen, bis auch das letzte der auswärtigen Mitglieder abgereist war. Giessen, den 10. Oktober 1894. Der Vorstand. Verein Hannover. (Verspätet.) Am 18. September wurde die erste Vereinsversammlung nach den Sommerferien im Restaurant „Börse“ abgehalten. Als Hauptpunkt stand auf der Tagesordnung „Bericht über den Verbandstag in Stuttgart“. Wenn den Collegen die Resultate des Verbandstages auch schon durch den Bericht unseres Organs bekannt waren, so erregte der genaue mündliche Bericht doch grosses Interesse. Ueber einige Abstimmungen sprach man sich ziem lich verwundert aus, so z. B. darüber, dass man den Antrag des Coll. Sedl- mayer-Schongau: „der Verband möge sich dem Deutschen Handwerker bunde anschliessen“, abgelehnt habe, weil man doch durch die Annahme des (Fortsetzung in der 1. Beilage.) IV Hierzu 5 Beilagen.
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