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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einige Zeitungsstimmen über die militärischen Konsum-Vereine
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die Abhilfe des Mangels einer Ankeruhr, dass sie sich leicht halten lässt
- Autor
- Yrk, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- ArtikelCarl Ehrlich † 551
- ArtikelCentral-Verband 551
- ArtikelDer Central-Verband und der Verein Magdeburg und Umgegend 552
- ArtikelHermann von Helmholtz (Schluss) 553
- ArtikelEinige Zeitungsstimmen über die militärischen Konsum-Vereine 554
- ArtikelUeber die Abhilfe des Mangels einer Ankeruhr, dass sie sich ... 555
- ArtikelDie Unruhkloben, ihre Geschichte und Verzierung (Schluss aus Nr. ... 556
- ArtikelUnsere Werkzeuge 557
- ArtikelInternationaler Wettbewerb für Regulirung der Taschenchronometer ... 557
- ArtikelBriefwechsel 558
- ArtikelVereinsnachrichten 558
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 559
- ArtikelVerschiedenes 559
- ArtikelVom Büchertisch 559
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 559
- ArtikelStellen-Nachweis 560
- ArtikelAnzeigen 560
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 555 — demselben sind bereits 700000 Mk. Aktien nnd 20000 Mk. Obligationen zurück- bezahlt. Bis zum 31. Dezember 1893 waren für 35,6 Millionen Mark an die Mitglieder verkauft und nur 4577 Mk. daran verloren. Nach seinem Muster entstand 1889 das „Waarenhans für deutsche Beamte*, welches mit dem Verein in besten nnd engen Beziehungen steht, so dass sie sich gegenseitig unter stützen. In Italien entstand 1890 die „Unione militare“, das heisst „Militär- Verein“, mit 12464 Mitgliedern unter den überhaupt vorhandenen ca. 16000 italienischen Offizieren. Der Absatz war 1891 2849000 Pres, und 1892—93 in 17 Monaten 4302000 Pres., im ersten Halbjahre 1893 1727000 Frcs. Die Gesellschaft hat zwei selbständige Abtheilungen: für Waarenlieferung und Kredit-Gewährung. Sie borgt den Offizieren gegen zwei Unterschriften unter Gewährnng von Theilzahlungen, nimmt hierzu auch verzinsliche Gelder auf, die Ende 1893 sich auf 1260000 Frcs. beliefen. Frankreich besitzt seit dem 31. Oktober 1890 einen militärischen Kon sum-Verein, doch ist derselbe an Umfang noch unbedeutend; er zählte am 1. August dieses Jahre9 2161 Aktionäre und 14234 Mitglieder, also zusammen nur 16395 Kunden, von ca. 100000 Personen, welche beitreten könnten. Das Betriebskapital wurde auf 160000 Mk., in 4000 Aktien ü 40 Mk. zerlegt, fest gesetzt und ist inzwischen auf 480000 Mk. gestiegen. Vom Gewinne erhielten die Aktien 5 Proz., der Best wird nach Verhältniss der Einkäufe vertheilt. Mitglied kann jeder aktive oder ausgeschiedene Offizier, Wittwen nnd Waisen gegen 4 Mk. Eintrittsgeld werden. Im allgemeinen verhalten sich die Mit glieder theilnahmlos, so dass im Durchschnitt jedes nur ca. 200 Frcs. Waaren bezieht, während bei einigen französischen Arbeiter-Konsum-Vereinen auf den Kopf bis zu 600 Frcs. fallen. — Fast alle Völker Europas haben solche militärische Konsum-Vereine, doch würde es zu weit führen, noch näher darauf einzugehen, es genügt festzustellen, dass dieselben überall rasch zuuehmen. Wirft man nun die Frage auf: „Wieviel Konsum- und Verbrauchs-Ver eine aller Art giebt es zur Zeit in Deutschland?“, so weist das statistische Material auf ca. 3750 solche Vereine hin, grosse und kleine. Einige dieser Genossenschaften, so der Görlitzer Waareneinkaufs-Verein, der viele blühende Detailgeschäfte aufgesogen hat, verwandeln sich in übermächtige, mit Riesen kapitalien arbeitende Aktiengesellschaften. Wo die Konsum-Vereine aus dem Rahmen des öffentlichen Bedürfnisses heraustreten, nehmen sie sogleich den Charakter grosskapitalistischer Betriebe an, sie handeln dann auch nicht mehr nur mit Bedarfsartikeln des täglichen Lebens, sondern erfassen auch Luxus artikel, deren Erwerb sich keineswegs mit den Begriffen der Erziehung zur Sparsamkeit deckt. In vielen Fällen ist also das Gegentheil von der ursprüng lichen Genossenschaftsidee und von dem erreicht, was Volksmänner wie Schulze-Delitzsch wollten. Was fordert der kaufmännische und gewerbliche Mittelstand für Maassregeln zur Bekämpfung der Konsum-Vereine 1 Die Forderungen des kaufmännischen und gewerblichen Mittelstandes, die immer dringender und leidenschaftlicher erhoben werden, boII man gewissenhaft und genau prüfen. Es wird nicht angehen, der natürlichen Entwickelung blindlings in den Arm zu fallen; andererseits muss man manche Punkte in jenen Forderungen als berechtigt oder doch als diskutabel anerkennen. Als solche Forderungen müssen genannt werden: 1. Verbote an alle Offiziere und Beamte, irgendwie bei der Leitung eines Konsum-Vereins oder sonstiger Erwerbsgenossenschaften thätig zu sein; 2. Zulassung der Konsum- und Beamtenwirthschafts-Vereine nur bei nachgewiesenem Bedürfniss; 3 Gleich stellung der Konsum-Vereine mit den Gewerbetreibenden in Bezug auf alle Steuern und gesetzlichen Vorschriften, wie Konzessionspflioht für denVerkauf von Spirituosen, Unterwerfung unter die Maass- und Gewichtsordnung, das Nahrungsmittelgesetz, die Arbeiterschutzgesetze, die Sonntagsruhe etc.; 4. Stel lung des Verkaufs der Konsum-Vereine an Niehtmitglieder unter Strafe; 5. Be strafung der Konsum-Vereinsmitglieder wegen Gewerbesteuerhinterziehung, wenn sie zur Erlangung höherer Dividenden für Nichtmitglieder aus dem Konsum-Vereine Waaren entnehmen. — Mag die eine oder andere Forderung nicht vor der öffentlichen Kritik Stand halten, mag für Manches darin ein anderer Weg gangbarer erscheinen, das muss sich als opiuio communis er geben, dass die Frage der Konsum-Vereine für unser gewerbliches Leben und für die Erhaltung eines gesunden Mittelstandes von der Bedeutung ist, dass man sie nicht mit einigen oberflächlichen und allgemeinen Wendungen abthun darf, und dass die Parteien, die ihr Interesse für den Mittelstand bekunden, die Pflicht haben, auch dieser Frage ihre genaueste Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ueber die Abhilfe des Mangels einer Ankeruhr, dass sie sich leicht halten lässt. Das Haltenlassen einer tragbaren Uhr überhaupt, und einer Ankeruhr im besonderen, tritt häufig in Folge von gewissen Fehlern, welche der ganzen Uhr oder aber nur der Hemmung anhaften, manchmal aber auch deshalb auf, weil die Uhr nicht zweckentsprechend konstruirt wurde und es aus diesem Grunde vielleicht an bewegender Kraft mangelt, bezw. die Unruh zu schwer ist. Bei tragbaren Uhren ist das Haltenlassen einem Fehler gleichzuhalten, welcher, wenn nur in geringem Maasse vorhanden, für eine frisch geölte und gereinigte Uhr meist ziemlich un schädlich ist, beim Dickerwerden des Oeles aber, ein, wenn auch nur selten, doch immerhin vorkommendes und äusserst störendes Stehenbleiben der Uhr verursachen kann. Ist eine Uhr in höherem Maasse mit diesem Fehler be haftet, so erfolgt das Stehenbleiben selbstverständlich selbst bei frischer Oelung, in Folge eines Stosses oder einer plötzlichen Drehung der Uhr, welche die Bewegung der Unruh aufzuheben im Stande sind, weit leichter und öfter. ,.i. Solche Uhren, die wohl stets zu wenig schwingen, reguliren beim Tragen meist schlecht und ist für dieselben eine Abhilfe des Haltenlassens zugleich mit einer Verbesserung des Ganges verbunden. Um nun sicher beurtheilen zu können, auf welche Weise der in Rede stehende Uebelstand am leichtesten und wirksamsten zu beseitigen ist, wird es gut sein, auch über die verschiedenen Ursachen, welche ihn hervorzubringen vermögen, einigermaassen im Klaren zu sein. In feineren Uhren, die meist gut und umsichtig angelegt und ausgeführt sind, kommt dieser Fehler seltener vor. Ist er vorhanden, so hat er seine Ursache in einer etwas zu geringen bewegenden Kraft, sei es in Folge einer zu schwachen oder sich nicht frei entwickelnden Feder, von Fehlern in den Ein griffen, der Hemmung u. s. w., oder aber in einer zu schweren Unruh. Im ersteren Falle müsste natürlich vor allem das ganze Uhrwerk, bevor man etwas weiteres unternimmt, vollständig in Ordnung gebracht werden. Ein ganz besonderes Augenmerk wäre hierbei auf die freie und ungehinderte Entwickelung der Feder, sowie auf die gute und sichere Wirkung der Hemmung zu legen. Die* Spirale muss richtig aufgesetzt werden, sodass die Uhr gleichen Abfall hat. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass Anker uhren, deren Anker-Hebeflächen gerade sind, wenn die Spirale richtig aufgesetzt ist, auf der Hebung des Eingangsarmes sich leichter halten lassen, als auf der Hebung des Ausgangsarmes. Eine kleine Verschiebung des Ruhepunktes nach der Seite der Ausgangshebung vermindert daher das Haltenlassen oft nicht unbedeutend, wird aber — dies darf nicht ausser Acht gelassen werden — bei einer sehr genau regulirten Uhr eine gewisse Veränderung in der Reglage derselben verursachen, weshalb man, um die Reglage nicht zu viel zu beeinträchtigen, nur ganz wenig verschieben darf. Ist an einer Uhr alles in Ordnung und hat dieselbe eine richtig starke Feder, lässt sich aber trotzdem halten, so kann dies, da man wohl stets von einer Verminderung der Schwin- gui^gszahl absehen wird, nur noch an dem, im Verhältniss zur bewegenden Kraft, zu grossen Trägheitsmomente der Unruh liegen. In manchen Fällen kann man den Fehler allerdings noch durch das Einsetzen einer Feder, welche in ihrer Stärke und Breite bis an die zulässige Grenze geht, vermindern, die rich tigste Abhilfe besteht hier aber immer darin, dass man das Gewicht der Unruh vermindert und zwar entweder durch Einsetzen einer neuen, leichteren, was umständlich und kostspielig wäre, oder aber durch Wegnehmen von Schrauben oder Ersetzen derselben durch leichtere. Es muss dann selbstverständlich auch die Spirale durch eine schwächere ersetzt und die Reglage der Uhr vollständig neu durchgeführt werden. In gewöhnlicheren Uhren, deren Unruhen meist ohnehin leicht genug, oft zu leicht sind, tritt der Uebelstand des Halten-
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