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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Internationaler Wettbewerb für Regulirung der Taschenchronometer bester Qualität
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- ArtikelCarl Ehrlich † 551
- ArtikelCentral-Verband 551
- ArtikelDer Central-Verband und der Verein Magdeburg und Umgegend 552
- ArtikelHermann von Helmholtz (Schluss) 553
- ArtikelEinige Zeitungsstimmen über die militärischen Konsum-Vereine 554
- ArtikelUeber die Abhilfe des Mangels einer Ankeruhr, dass sie sich ... 555
- ArtikelDie Unruhkloben, ihre Geschichte und Verzierung (Schluss aus Nr. ... 556
- ArtikelUnsere Werkzeuge 557
- ArtikelInternationaler Wettbewerb für Regulirung der Taschenchronometer ... 557
- ArtikelBriefwechsel 558
- ArtikelVereinsnachrichten 558
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 559
- ArtikelVerschiedenes 559
- ArtikelVom Büchertisch 559
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 559
- ArtikelStellen-Nachweis 560
- ArtikelAnzeigen 560
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— 558 — von der Organisation des Wettbewerbes benachrichtigt werden sollen. Die Zurücknahme der Chronometer nach dem Wettbewerb ist denselben Formalitäten unterworfen. Artikel 2. Die Deponirung der Chronometer geschieht auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sternwarte übernimmt hierüber keine Verantwortung, sie verpflichtet sich nur, den ihr übergebenen Präzisions-Taschenuhren die grösste Sorgfalt ange deihen zu lassen. Artikel 3. Die deponirten Chronometer werden alle Tage zu derselben Stunde, nach einer nach mittlerer Zeit regulirten Pendeluhr verglichen. Diese Vergleichungen werden unter Auf sicht des Direktors der Sternwarte, durch die Astronomen aus geführt. II. Bedingungen des Depots. Begleitscheine. Artikel 4. Jedes für den Internationalen Wettbewerb übergebene Chronometer muss seine Nummer auf der Platine (auf der entgegengesetzten Seite des Zifferblattes) leserlich ein- gravirt trägen; diese Nummer wird nach Beendigung des Wett bewerbes von einem der Astronomen, in Gegenwart des Fabri kanten oder seines Vertreters bestätigt werden. Diese Formalität findet bei denjenigen Chronometern, welche keinen Erfolg ge habt haben, nicht statt. Der besondere Depotschein, welcher auf Verlangen des Deponenten durch die Sternwarte verabfolgt wird, wird folgende Angaben enthalten: 1. den Namen des Fabrikanten, 2. den Namen des Begleurs, 3. ausführliche Angaben in Betreff der Konstruktion der Präzisions-Taschenuhren. Der Fabrikant muss bescheinigen, dass die Uhr vollständig von ihm angefertigt worden ist. Der Regleur muss seinen Wohn sitz in dem Lande haben, wo die Uhr angefertigt und hergestellt worden ist und was die Schweiz betrifft, muss er in demselben Kanton oder in demselben Uhrmacherkreise wohnen. Der Fabrikant sowohl wie der Regleur müssen den Begleit schein unterschreiben und ihre Unterschriften von den dazu be fugten Behörden ihres Landes legalisiren lassen. >r Die Angaben über die Uhr müssen enthalten: 'den Dmcn messer des Werkes, die"* Art der Hemmung, die Gattung der Unruh, die Natur und Form der Spirale und andere Einzel heiten der Konstruktion. Artikel 5. Jedes Chronometer, welches die später noch ausführlich‘aufgeführten Prüfungs-Bedingungen des Wettbewerbes bestanden hat, erwirbt das Recht auf ein besonderes Gang zeug niss, das sich vollständig von dem auf der Sternwarte in Genf ausgegebenen offiziellen Gangzeugniss. unterscheiden und von dem Präsidenten der Industrie- und Handelsklasse sowie von dem Direktor der Sternwarte unterzeichnet werden wird. Dieses Gangzeugniss enthält folgende Angaben: 1. die An führungen des Begleitscheines, welche die Uhr charakterisiron, 2. die ausführliche Gangtabelle und die Abweichungen der Präzisionsuhr während der Dauer der Prüfungen und die allge meinen Resultate, welche man davon abgeleitet hat. Artikel 6. Die für die Vergleichung der Chronometer und für die Ausgabe der Gangzeugnisse zu erhebende Gebühr ist auf 10 Frank festgesetzt. Für die Chronometer, welche ausserhalb der, durch das Reglement des Wettbewerbes festgestellten Grenzen bleiben, wird jedoch der Preis auf die Hälfte verringert und bei Uhren, welche während der Prüfung stehen bleiben, ganz auf gehoben. Artikel 7. Für jeden Fabrikanten ist die Anzahl der ein zusendenden Präzisions-Taschenuhren auf mindestens drei (siehe Art. 11) und auf höchstens fünfzehn Stücke festgesetzt. f Schluss folgt.) Briefwechsel. Dem unter Vereinsnachrichten aufgenommenen Wunsch des Vereins Hannover, bezüglich eines Sonderdruckes der gesetzlichen Bestimmungen über den Feingehalt der Gold- und Silber- waaren, werden wir sobald wie möglich gerecht werden und die entsprechende Anzahl Exemplare den Vereinsvorständen zur Ver- theilung an ihre Mitglieder zugehen lassen. — Dass die Kon kurrenz in der Stadt Hannover ein sehr unerquickliches Bild darstellt, zeigt uns die Einsendung einer Zeitnngsnummer dureb den Schriftführer Herrn Coll. Welge. Wir selbst sind ja auch dafür, dass eine schrankenlose Gewerbefreiheit durchaus ver werflich ist, nur möchten wir für eine weise Beschränkung in den Grenzen der Möglichkeit eintreten, wir glauben, dass wir damit dem Standpunkte des Vereins Hannover sehr nahe stehen. Es scheint sich ja auch nach dieser Richtung in der Gesetzgebung zu regen und ist zu hoffen, dass dabei etwas Er- spriessliches herauskommt. Herr Coll. Felsz-Naumburg hat uns in einem eingehenden Schreiben seine, und wie er glaubt auch seines Vereins Ansichten zukommen lassen. Wir freuen uns, uns mit dem hochgeschätzten und unterrichteten Collegen einer Meinung zu wissen, wir werden seine Winke und Ansichten nicht aus den Augen verlieren; viel leicht gestattet die Zeit ihm einmal, uns in einem Artikel für das Organ seine bewährte Kraft zur Verfügung zu stellen. C. L. Y ereinsnachrichten. Verein Berlin. Berlin, den 20. November 1891. Eröffnung der Sitzung 9Uhr40Min. Zum Einschreiben erschienen zwei Lehrlinge: P. Schulz bei Coll. Abel und B. Bölke bei Coll. Hilscher. Der Vorsitzende ermahnte dieselben zu Fleiss und Ausdauer und verpflichtet sie durch Handschlag. Nach Verlesung und Annahme des Protokolls ertheilte der Vorsitzende Herrn J. Mannbacher zu seinem Vortrage: „Ramschbazare, ihre Nach theile gegenüber ihren Vortheilen“, das Wort. Derselbe schilderte in sehr treffender Weise die Schädigungen, die der gesammteD Geschäftswelt durch derartige Ramschgesohäfte zugefügt werden. Das Resumd seines Vortrags zog er dahin zusammen, dass der Einzelne machtlos sei. dass man in geschlossenen Reiben aber dieser Art Geschäft« zu Leibe gehen könnte Nach Beendigung des Vortrags, zu dem auch der Verein Berliner Uhrmachergehilfen eingeladen und fast vollzählig erschienen war, erklärte der Vortragende, dass er gern bereit sei, noch sonstige an ihn gerichtete Anfragen beantworten zn wollen, wovon dann auch verschiedene Collegen Gebrauch machten. Es folgte nun die Wahl der Kassenrevisoren. Es wurden die Collegen Krauser, Platz nnd Köhler gewählt, welche das Amt auch annahmen. Zu dem wichtigsten Punkte der Verhandlung: „Stellungnahme zn dem Vorgehen des Vereins Magdeburg“, nahm Coll. Engelbreoht zuerst das Wort und schilderte in eingehender Weise, wie unzulässig es sei, wenn einzelne Vereine es unternehmen, ein anderes Organ, als das „All gemeine Jonmal der Uhrmaeherkunst* zd benutzen, um ihre Vereinsangelegen heiten darin an veröffentlichen. Nach lebhafter Debatte, welche fast einstimmig dieselben Ansichten zu Tage förderte, gelangte folgende Resolution zur Annahme: In Erwägung, dass 1. der von dem Centralvorstande mit dem Ver leger des „Allgemeinen Journals der Uhrmaeherkunst“, Herrn W. Knapp, abgeschlossene und bis 31. Dezember 1897 bindende Vertrag, sämmtliche dem Central-Verbände angehörende Vereine bindet, ihre Bekanntgebungen nur durch das Organ des Verbandes zu veröffentlichen; 2. die finan zielle Lage des Verbandes hauptsächlich durch den Gewinnantheil am Rein erträge des Organs eine gesunde ist und jeder Verein die Pflicht hat, die Ertragsfähigkeit des „Allgemeinen Journals“ zu fördern: und 3. dass der Verein Magdeburg und Umgegend durch seine Verbindung mit dem Leipziger „Anzeiger für Mechanik, Optik, Elektrotechnik und Uhrenbranche“ gegen die Grundsätze des Verbandes gefehlt und ungeachtet des Hinweises auf den bestehenden Vertrag bei seinem Vorgehen beharrt, erachtet die heutige Versammlung des Vereins Berliner Uhrmacher die fernere Zugehörig keit des Vereins Magdeburg und Umgegend als unvereinbar mit dem Ansehen des Verbandes. Sodann erstattete Coll. Barth Bericht über das am 11. November zum Besten der Unterstützungskasse stattgefundene Vergnügen, wobei der letzteren der Betrag von 64 Mk. zugeführt werden konnte. Hiermit war die Tages ordnung erschöpft und schloss die Sitzung um 12 Uhr 30 Minuten. Ph. Wilde, Schriftführer. Verein Chemnitz und Umgegend. Allen Collegen und Fabrikanten zur Beachtung! In Nr. 16 der „Deutschen Uhrmacher-Zeitung“ empfahl sieh im Brief kasten eine Chemnitzer Firma Otto Po hl and als Uhren engros. Wir machen hierdurch Collegen und Fabrikanten darauf aufmerksam, dass dieser Herr Otto Pohland ein hiesiger detaillirender Goldwaarenhändler ist, welcher auch Uhren führt. Der Uhrmacher-Verein Chemnitz und Umgegend. Oscar Scheufier, z Zt. Vorsitzender. Verein Hannover. In der am 6. November abgehaltenen Vereinsversammlung wurde mit- getheilt, dass es in letzter Zeit wieder vorgekommen, dass Fabrikanten minderwerthige goldene Uhren mit gesetzlich unstatthaftem Goldstempel 333/1000 zum Verkaufe angeboten hätten. Auf Antrag des Coll. Küster wurde beschlossen, den Verbands-Vor stand zu ersuchen, einen Sonderdruck des Gesetzes über den Feingehalt (Fortsetzung in der 1. Beilage.) jg^* Hierzu 5 Beilagen. Dieser Nummer liegen Prospekte von M. W. Berger, Berlin und van Galen & Terlinden, Rees a. Rhein bei.
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