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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 36.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19110100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19110100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1911)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 36.1911 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1911) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1911) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1911) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1911) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1911) 83
- AusgabeNr. 7 (1. April 1911) 99
- ArtikelEinbruchshilfskasse 99
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 99
- ArtikelTagesfragen 101
- ArtikelDie Markenfrage 102
- ArtikelOstergedanken für den Geschäftsmann 104
- ArtikelWelche Rolle der Uhrmacher von heute spielt 105
- ArtikelDas Anlaufen von Gold und Silber und das Schwarzwerden der Haut ... 106
- ArtikelKauf gestohlener Schmucksachen 107
- ArtikelHat die Diskontierung von Buchforderungen für den Uhrmacher ... 107
- ArtikelSprechsaal 108
- ArtikelAus der Werkstatt 109
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 109
- ArtikelVerschiedenes 112
- ArtikelKleine Geschäftsnachrichten 113
- ArtikelKonkursnachrichten 113
- ArtikelPatentbericht 113
- ArtikelBriefkasten 114
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 114
- AusgabeNr. 8 (15. April 1911) 115
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1911) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1911) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1911) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1911) 179
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1911) 195
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1911) 211
- AusgabeNr. 15 (1. August 1911) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1911) 243
- AusgabeNr. 17 (1. September 1911) 259
- AusgabeNr. 18 (15. September 1911) 275
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1911) 291
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1911) 307
- AusgabeNr. 21 (1. November 1911) 323
- AusgabeNr. 22 (15. November 1911) 339
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1911) 355
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1911) 371
- ZeitschriftenteilAnzeigen -
- BandBand 36.1911 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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ft r> 7. Allgemeines^Journal der Uhrmacherkunst. 101 Einnahme. Richard Lange-Stiftung. Ausgabe. — - — P Mit. Pf. 1 Mk. Pf. 1910 Januar bis Dezember Kassenbestand einschl. Effekten am 1. Januar 1910 3312 Zinsen pro 1910 86 10 70 1910 Januar bis Dezember Unterstützungen Bankguthaben am 31. Dezember 1910 Barbestand Effekten 60 2300 38 1000 45 35 Summa: 3398 80 Summa: 3398 80 Einnahme. Inventurabschluss vom 31. Dezember 1910. Ausgabe. Mk. Pf Mk. Pf. 1910 Januar bis Kassenbestand Bankguthaben Effekten 872 61 1200 16 25 1910 Januar bis Dezember Schulden aus der Verbandsperiode 1903 09 1099,25 Davon von der Firma Wilhelm Knapp er lassene Druckkosten 648,25 451 Dezember Aussenstände, Mitgliedsbeiträge . . • Aussenstände für Journalanteil 1910, II Einrichtung Semester 736 2930 55 402 61 70 Kosten des Verbandsberichts München . . Schulden für Einwickelpapier Vermögen am 31. Dezember 1910 . . . . . . 699 169 4937 53 50 69 Summa: 6257 72 i Summa: i 6257 72 ! Tagesfragen. Das Verhalten nach der Kündigung. r'a ichts ändert wohl das Verhältnis zwischen einem Prinzipal und seinem Gehilfen in umwälzenderer Weise, als eine Kündigung, wenn sie nicht eine Folge freundschaftlicher Vereinbarung ist, oder die Lösung eines von beiden Seiten gleich unerträglich empfundenen Zustandes bedeutet. In allen anderen Fällen ist sie immer für den gekündigten Teil eine unangenehme Ueberraschung, mit der eine Fülle von Kosten, Unbequemlichkeiten und nicht zuletzt Aerger verbunden ist. Wie die Verhältnisse heute in unserem Gewerbe liegen, ist, wenn das Wort Kündigung fällt, meist der Prinzipal der empfindlicher betroffene Teil; denn der Gehilfe, wenn er tüchtig ist, oder w r enn er es wenigstens zu sein behauptet, ist um eine andere Stellung selten verlegen, während es für den Meister heute schon einen glücklichen Zufall bedeutet, wenn er schnell wieder eine Kraft bekommt, die ihm wertvoll genug ist, sie an sein Geschäft zu fesseln. Das braucht den Gehilfen aber nicht zu Kopf zu steigen, denn es gibt heute sehr viele von ihnen, die diesen Wert nicht in sich tragen, wenn sie sich auch natürlich vom Gegenteil nur sehr schwer überzeugen lassen wollen. Im übrigen ist es nur eine Feststellung der tatsächlichen Zustände. Das Harte einer Kündigung wird durch die Plötzlichkeit der selben nur noch gesteigert. Das hat oft seine Ursache in dem Wunsche, der zuerst kündigende Teil zu sein oder aber auch oft in dem unschönen, aber leider menschlichen Bestreben, dem anderen Teile einen rechten Possen zu tun, ihm recht zu be weisen, dass man eigener Herr seiner Entschliessungen ist, usw t . usw. Ist in dem ersteren Falle schon einiges vorhergegangen, was die Lösung des Verhältnisses wünschenswert erscheinen Hess, oder was wenigstens bei dem kündigenden Teile die Meinung erweckt hat, der andere Teil könnte eine solche Lösung erstreben, so ist in dem zweiten Falle eine gewisse zu verurteilende Hinter hältigkeit vorhanden, deren sich w T eder Meister noch Gehilfe schuldig machen sollte, besonders wenn das gegenseitige Ver halten scheinbar auf Vertrauen basiert w T ar. Es ist in der Regel so viel Zeit vorher vorhanden, dass dem anderen Teile rechtzeitig und in Freundschaft von einer be absichtigten Veränderung unter Angabe der Gründe Kenntnis gegeben werden kann, wobei beide Parteien besser fahren. Eine solche „gemütliche“ Kündigung wird natürlich auf das Verhalten nach der Kündigung w r obltuend einwirken, so dass die unver meidlichen 14 Tage noch in leidlicher Harmonie vertiiessen. Umgekehrt gestaltet sich leider das Verhalten meist bei einer plötzlichen Kündigung, die gewöhnlich als ein feindseliger Akt empfunden w r ird und um so aufregender wirkt, da nichts dagegen getan werden kann. Der gekündigte Teil hat einen Schlag empfangen und kann gar keine Massregeln dagegen ergreifen. Das bringt ihn natürlich in eine furchtbare Aufregung, denn dass ihm entschieden bitteres Unrecht geschehen ist, w’ird ihm niemand ausreden können, selbst w T enn alle Aussenstehenden das offenbare Verschulden nur zu deutlich erkennen. Aus dem Wunsche, sich für dieses Unrecht zu rächen, ent springt dann das borstige, oft schikanöse Verhalten bis zum Tage der Entlassung. Dass es für das Geschält kein Vorteil ist, und dass auch das moralische Ansehen darunter nicht gewinnt, sollte für den Prinzipal genügen, bei einer plötzlichen Kündigung seines Gehilfen nicht so zu handeln, sondern w’enn irgend möglich Gleichmut zur Schau zu tragen und den Kündigenden in keiner Weise merken zu lassen, dass ihn das Verhalten geärgert hat, jedenfalls aber mindestens keine Schikanen auszuüben. Es ist nicht richtig, wenn mehrere Gehilfen da sind, den Weggehenden plötzlich als ein räudiges Schaf zu behandeln. Das würde von Rachsucht zeugen, die unvornehm wirkt und den Chef in den Augen der anderen Gehilfen herabsetzt. Im Gegenteil ist es von Vorteil, i gewisse kleine Ungezogenheiten, die vielleicht nicht böswillig J gemacht werden, zu übersehen, in dem frohen Gefühl, dass in | höchstens 14 Tagen alles aus ist. Anders liegt es natürlich bei solchen Gehilfen, welche die letzten 14 Tage benutzen, recht ungezogen und böswillig zu werden, w’as aber meistens nur bei solchen eintrifft, denen zu ihrem Leidwesen gekündigt worden ist. In solchem Falle ist es das allerrichtigste, sofort Schluss machen zu lassen und den halben Monatslohn auszuzahlen. Ein Chef, der sich vorher seiner Würde nichts vergeben hat, wird auch nachher noch ein solches Mass von Achtung geniessen, dass nur ein ganz rüder Jüngling den traurigen Mut findet, persönlich gegen ihn ausfallend zu werden. Dass sogen. „Sabotage“ stattfindet, halte ich bei Uhrmacher gehilfen für ausgeschlossen. Gewiss wird manches ohne Absicht beschädigt, aber mit Absicht irgendeinen unsere Werkstätten passierenden Gegenstand zu beschädigen, hindert den Gehilfen doch wohl die Achtung vor fremdem Eigentum. Trotzdem soll auch solches vorgekommen sein, allerdings in so seltenen Fällen, dass sie als Ausnahmen die Regel bestätigen. Selbst in seinem grössten Zorn ist der Uhrmacher kein Vandale. Hat ein Gehilfe, dem aus irgendeinem Grunde gekündigt w T orden ist, Nutzen von einem derartigen Wechsel seines Ver haltens nach der unangenehmen Seite? Natürlich nicht; denn für ihn schafft das Aergern des Prinzipals keinerlei Werte, weder materieller noch idealer Art. Alle Vorzüge, welche ein Chef an einem Gehilfen im Laufe der Zeit schätzen gelernt hat, ver-
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