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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 36.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19110100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19110100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1911)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gutachten des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages über die Frage der Berechtigung der Zwangsinnungen, die Lohngebühr für eine bestimmte Fachzeitung in den Innungsbeitrag einzuschliessen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 36.1911 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1911) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1911) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1911) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1911) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1911) 83
- AusgabeNr. 7 (1. April 1911) 99
- AusgabeNr. 8 (15. April 1911) 115
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1911) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1911) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1911) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1911) 179
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1911) 195
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 195
- ArtikelGutachten des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages über ... 196
- ArtikelTagesfragen 197
- ArtikelSchundpreise und Reingewinn 197
- ArtikelDrehstuhl "Ideal" 199
- ArtikelAn den selbständigen Mittelstand Deutschlands! 200
- ArtikelEin schwarzes Gespenst 202
- ArtikelDie wichtigsten Bestimmungen der neuen deutschen ... 203
- ArtikelEtwas für den Uhrmacher als Optiker 204
- ArtikelIm Kampf gegen das Warenhaussystem 205
- ArtikelAus der Werkstatt 206
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 206
- ArtikelVerschiedenes 208
- ArtikelKleine Geschäftsnachrichten 209
- ArtikelKonkursnachrichten 210
- ArtikelPatentbericht 210
- ArtikelBriefkasten 210
- ArtikelVom Büchertisch 210
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 210
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1911) 211
- AusgabeNr. 15 (1. August 1911) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1911) 243
- AusgabeNr. 17 (1. September 1911) 259
- AusgabeNr. 18 (15. September 1911) 275
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1911) 291
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1911) 307
- AusgabeNr. 21 (1. November 1911) 323
- AusgabeNr. 22 (15. November 1911) 339
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1911) 355
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1911) 371
- ZeitschriftenteilAnzeigen -
- BandBand 36.1911 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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196 2. den Leihämtern nur den Verkauf wirklich nicht eingelöster, in der Auktion erstandener Pfänder, nicht aber neue, für sie extra angefertigte oder bezogene Waren mit ersteren zusammen feilzuhalten zu gestatten; 3. den gewerbsmässigen Handel mit Pfandscheinen zu ver bieten, in Vorbereitung hat und ladet uns ein, unser Einverständnis mit ihren Bestrebungen durch unsere Unterschrift zu bekunden. Wir sind selbstverständlich gern bereit, mitzuhelfen, wenn es gilt, die Abstellung von Missständen zu veranlassen. Wir danken bestens für die Zuschrift und wollen der Petition vollen Erfolg wünschen. Mittelstandsbewegung. Von der Geschäftsstelle der Mittel standsvereinigung Deutschlands ist uns eine Einladung zugegangen zur Teilnahme am Mittelstandstag in Dresden. In Anbetracht der Wichtigkeit und Richtigkeit dieser Bestrebungen sind wir gern bereit, diese Sache zu fördern und hoffen wir damit im Einverständnis unserer Mitglieder gehandelt zu haben. Vorstandssitzung. Nach längerer Pause trat am Montag, den 19. Juni, der Vorstand zu einer Sitzung zusammen, um die vorliegenden Eingänge und sonstige Sachen zu erledigen. Den Herren Vertrauensmännern ist direkter Bericht gegeben. Nr. 13. Mitgliederbeiträge. Nach unseren Satzungen sollen die Verbandsbeiträge spätestens bis Ende Juni eingezahlt sein. Wir bitten die Vereine und Innungen (es sind nicht viele), doch dafür sorgen zu wollen, dass die Beträge bald abgehen, damit auch wir unseren Verpflichtungen nachkommen können und die Kassen führung eine geordnete bleibt. Jubiläum. Unser geschätzter und in Uhrmacherkreisen be kannter und beliebter Kollege A. Krauss-Hettenbach sen. feiert heute seinen 70jährigen Geburtstag, und wurden demselben von den Herren Kollegen K. Müller und A. Wolf im Namen des Landesverbandes württembergischer Uhrmacher und der Stutt garter Uhrmacherinnung die herzlichsten Glückwünsche aus gesprochen und dem Jubilar ein prächtiger Blumengruss über bracht, Auch der Zentralverband schliesst sich gern den Gratu lanten an und wünscht dem allseitig beliebten und verehrten Kollegen einen frohen und gesunden Lebensabend. Mit kollegialem Gruss Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine. Aug. He ekel, Vorsitzender. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Gutachten des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages über die Frage der Berechtigung der Zwangsinnungen, die Lohngebühr .für eine bestimmte Fachzeitung in den Innungsbeitrag einzuschliessen. In einem Teile der Uhrmacherfachpresse ist es als ein Ueber- griff der Zwangsinnungen bezeichnet worden, wenn sie ihren Mitgliedern die Verpflichtung zum Lesen einer bestimmten Zeit schrift auferlegten. Da diese Frage Anlass zu lebhaften Streitig keiten zwischen dem Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, dessen Verbandsorgan von einem grossen Teile der Uhrmacher zwangsinnungen offiziell eingeführt worden ist, und dem Deutschen Uhrmacherbund gegeben hat, ist der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag um gutachtliche Aeusserung hierüber ersucht worden. Die Geschäftsstelle hat aus diesem Grunde eine Umfrage an sämtliche deutsche Handwerks- und Gewerbekammern gerichtet, einmal über das Bestehen von Zwangsinnungen in ihren Bezirken überhaupt, sodann aber auch über ihre Stellungnahme zu der oben beregten Frage. Bei dieser Gelegenheit sind der Geschäftsstelle eine ganze Anzahl von Satzungen von Uhrmacherzwangsinnungen aus allen Teilen des Reiches zugegangen, die allerdings vielfach die Bestimmung enthalten, dass die Mitglieder in bestimmten Zeitabschnitten einen festen Beitrag zu zahlen haben und dafür das Organ der Innung (das „Allgemeine Journal der Uhrmacher kunst“, Halle a. S.) kostenlos erhalten. Anderwärts wird das Organ auf Grund von Innungsbeschlüssen für sämtliche Mitglieder gehalten. Von einer Beanstandung des erwähnten Passus in den Statuten durch die Verwaltungsbehörden ist in keinem Falle be richtet worden. Sie würde unseres Erachtens auch einen Eingriff in die gesetzlichen Rechte der Innungen be deuten. Die Frage wird auch von den Kammern, die sich mit achtens gar kein Zweifel bestehen, auch hat die ganz überwiegende Mehrzahl der sich hierüber äussernden Kammern die Frage rück haltlos bejaht. Es ist sicherlich eine interne Angelegenheit der Innung, die Höhe der Mitgliederbeiträge zu bestimmen. Dasselbe gilt aber von der Art und Weise der Verwendung dieser Beiträge, soweit sie nicht gegen positive Bestimmungen der Reichsgewerbe ordnung verstossen sollte. Die durch die Beiträge der Mitglieder zusammenfliessenden Mittel sind naturgemäss die Zwecke der Innung zu fördern bestimmt. Nun lässt sich doch nicht ver kennen, dass ein gemeinschaftliches offizielles Organ in Gestalt einer Fachzeitung in hohem Masse den vornehmsten Aufgaben einer Innung, wie sie die §§ 81a und b der Reichsgewerbeordnung ausdrücken, der Wahrung der gemeinsamen gewerblichen Inter essen der Handwerke gleicher Art, aber auch der Pflege des Gemeingeistes sowie der Aufrechterhaltung und Stärkung der Standesehre unter den Innungsmitgliedern zu dienen geeignet ist. Es kann, wie von Landmann (Gewerbeordnung, 4. Auflage, I, S. 569) zutreffend ausführt, der den Handwerkern ebenso not wendige als häufig mangelnde Gemeingeist nur gedeihen auf Grund gegenseitiger Achtung und des Bewusstseins der Interessen gemeinschaft, Dass zur Erreichung dieser Ziele ein Fachblatt, auf das die Innung einen gewissen Einfluss hat, oder das ganz von dieser abhängig ist, gute Dienste zu leisten vermag, liegt auf der Hand. Ein derartiges Blatt allein kann die Jnnungs- mitglieder auf Gefahren, die ihrem Gewerbe drohen, aufmerksam machen und Fragen, die zunächst scheinbar nur einzelne angeben, zu Berufs- und Standesfragen gestalten, endlich auch unlauteres ihr befasst haben, mehrfach, und nicht mit Unrecht, als interne Geschäftsgebahren und sonstige Krebsschäden aufdecken und so Angelegenheit der Innungen bezeichnet. Diese Auffassung zur sittlichen Förderung der Berufsgenossen beitragen. Es kommt gewinnt sogleich an Boden, wenn man die Frage in dem Sinne noch hinzu, dass, wie namentlich die Kammer Halle betont, die modifiziert, ob die Zwangsinnungen berechtigt sind, die Lohn- unentgeltliche Veröffentlichung der Bekanntmachungen der Innung gebühr für eine bestimmte Zeitung in den Innungsbeitrag ein-, sowie der Einladungen zu den Innungsversammlungen als ins zuschliessen. An dieser Berechtigung kann aber unseres Er- Auge fallende Vorzüge eines einheitlichen Innungsorgans, selbst
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