Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 36.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19110100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19110100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1911)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Reparieren eines Brillengestelles
- Autor
- Nicolaus, Georg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 36.1911 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1911) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1911) 17
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 17
- ArtikelTagesfragen 18
- ArtikelDer Uhrmacherlehrling in der Fortbildungsschule 19
- ArtikelWie ich in meinem Geschäfte zu etwas kam 22
- ArtikelDie astronomische Uhr von Besançon 23
- ArtikelDas Reparieren eines Brillengestelles 25
- ArtikelSprechsaal 26
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 27
- ArtikelVerschiedenes 28
- ArtikelKleine Geschäftsnachrichten 30
- ArtikelKonkursnachrichten 31
- ArtikelVom Büchertisch 31
- ArtikelBriefkasten 31
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1911) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1911) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1911) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1911) 83
- AusgabeNr. 7 (1. April 1911) 99
- AusgabeNr. 8 (15. April 1911) 115
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1911) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1911) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1911) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1911) 179
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1911) 195
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1911) 211
- AusgabeNr. 15 (1. August 1911) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1911) 243
- AusgabeNr. 17 (1. September 1911) 259
- AusgabeNr. 18 (15. September 1911) 275
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1911) 291
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1911) 307
- AusgabeNr. 21 (1. November 1911) 323
- AusgabeNr. 22 (15. November 1911) 339
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1911) 355
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1911) 371
- ZeitschriftenteilAnzeigen -
- BandBand 36.1911 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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26 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 2. Silberlotes bedienen müssen, damit er nicht Gefahr laufe, diese dünnen Gestelle und Drähte zu schmelzen. Es wird öfters Vorkommen, dass die Fassung eines Glases entzweigesprungen ist und nun im Feuer gelötet werden soll. Hierbei achte man darauf, dass in den inneren Hohlraum der Fassung kein Lot fliesst, man verhindert dies, wenn man die Höhlung mit Lehm ausschmiert; von aussen legt man über die Bruchstelle gleichfalls ein Stückchen rundlich geformtes Metall, lötet dieses dann gut im Feuer durch und feilt nach Möglichkeit gleich, lässt die Stelle aber immerhin etwas stärker, jedoch nicht zuviel, damit die Reparatur nicht so ungeschickt aussieht. Sprechsaal. In dieser Rubrik räumen wir unsem geehrten Lesem das Recht der freien Meinungsäusserung ein. Die Redaktion enthält sich jeder Beeinflussung. Dadurch, dass entgegengesetzte Meinungen zur Aussprache kommen, kann am leichtesten eine Verständigung herbeigeführt werden. — Wir bitten im Interesse der Allgemeinheit, recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Eine Kreditversicherung. Je mehr ich mich mit dem Projekt einer Kreditgenossenschaft für das Uhrmachergewerbe geistig beschäftige, desto mehr wird mir die Bedeutungslosigkeit des ganzen Unternehmens für die Allgemeinheit der deutschen Uhrmacher klar. Der in der letzten Nummer des „Journals“ in dem Artikel Krieg oder Frieden usw. in betreff der Kreditgenossenschaft vertretene Standpunkt scheint mir sowohl bezüglich der Ein schätzung ihres Wertes, als auch bezüglich des Rates, die Ent wicklung solcher Institute abzuwarten, das Richtige zu sein. Der Zentralverband kann nichts Besseres tun, als ruhig bei Seite zu stehen; denn das lässt sich beute schon Voraussagen, dass selbst die begeistertsten Verfechter der Idee einsehen werden, dass ihr Feuer ein Strohfeuer war. Die Beweisführung für die Richtigkeit des soeben Gesagten ist so ungeheuer einfach. Wir Uhrmacher haben reichlich Kredit, wir geniessen so grosse und lange Kredite, dass man eigentlich schon sagen könnte, es sei von seiten der Grossisten unkauf männisch gehandelt, solche Kredite zu geben. Deshalb ist das eine ganz klar: wer bei seinem Grossisten keinen Kredit mehr hat, der bekommt auch von keiner Kreditgenossen schaft Geld, sebst wenn sie etwas leichtsinnig bei der Vergebung ihrer Gelder zu Werke ginge. Nur der Uhr macher hat als Geldnehmer an der Kreditgenossenschaft Interesse, der keinen anderen Kredit mehr hat. Bei der geringen Beweglichkeit einer Kreditkasse für einen einzigen Beruf ist aber nicht nur einfache, sondern doppelte Vor sicht geboten. Niemand wird leichter von ihr Geld bekommen können und dürfen, als von anderen ähnlichen lokalen Instituten, denen er auch für den Leihbetrag volle Sicherheit durch Waren verpfändung oder Bürgschaft bieten muss. Wir sehen also das Gros unserer Kollegen, das eine Kredit genossenschaft als Geldquelle nicht braucht, und wir sehen einen bescheidenen Rest, der als Kunde für die Kreditgenossen schaft nicht in Frage kommen kann, weil er die erforderliche Sicherheit nicht aufzuweisen hat. Sollte sich zwischen diesen beiden Klassen noch eine Gruppe befinden, die — sagen wir — hin- und herpendelt, so kann diese Schicht nur verschwindend dünn sein. Mir ist kein Exemplar davon bekannt. Weit wichtiger als die eben gestreifte ist die Frage einer Kreditversicherung. Um alle Kollegen von der Idee einer Wesens Verwandtschaft, der Kreditversicherung mit einer Kreditkasse abzubringen, um sie mit ihren Gedanken von Anfang an von jener Richtung auf die neue zu bringen, erkläre ich das Wesen dieser Kreditversicherung hiermit. Es handelt sich nicht um eine bankähnliche Einrichtung, die Geld hergibt, sondern um eine solche, die den Eingang der Aussen stände garantiert, eine Versicherung gegen Verluste bei auf Kredit gelieferten Waren. Einer der leistungsfähigsten deutschen Versicherungskonzerne, der des All gemeinen Deutschen Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in Stuttgart, hat sich zu einem Versuche angeschickt, das Problem auf eine neue und ziemlich originelle Weise zu lösen. Der ge nannte Konzern bedient sich zur Durchführung seiner Pläne der Stuttgarter Mit- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft und des neu errichteten Deutschen Kreditversicherungs-Ver bandes auf Gegenseitigkeit in Stuttgart. Im allgemeinen ist zu der geplanten Kreditversicherung zu bemerken, dass keine Art des Kredits prinzipiell ausgeschlossen ist; es wird vielmehr Geld-, Waren- und Mietkredit in den Geschäftskreis einbezogen. Dabei handelt es sich um zwei Formen der Versicherung: die einzelner Forderungen und die Kunden versicherung. Für die erstere kommen einmalige und Gelegen heitsgeschäfte, langfristige Kredite und andere besondere Risiken, vor allem des Auslandsverkehrs, in Betracht, während die Kunden- versieherung sich auf die dauernde Geschäftsverbindung und den regulären Handel mit normalen Zahlungsfristen erstreckt. Diese Kunden Versicherung deckt alle bei Beginn der Ver sicherung schon schwebenden und während der Versicherung entstehenden Forderungen gegen einen bestimmten Schuldner (Kunden), wenn auch die Fälligkeit erst nach Ablauf der Ver sicherung eintritt. Es ist also keine sogen. Blindversicherung (anonyme oder Umsatzversicherung), bei welcher die Angabe der Schuldner (Kunden) nicht verlangt wird. Dafür erstreckt sich die Kunden Versicherung in bestimmten Grenzen auf alle möglicherweise eintretenden Verluste, nicht nur, wie bei der Blindversicherung, auf die ausserordentlichen Verluste. Die „Stutt garter Kreditversicherung“ wird Ersatz leisten, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, wobei zur Feststellung der Zahlungsunfähig keit bereits der Zustand des Schuldners genügt, in welchem eine Fahrnispfändung nicht zur völligen Befriedigung des Gläubigers führt oder führen würde, oder der, in welchem der Schuldner sich behufs aussergerichtlicher Regelung seiner Verbindlichkeiten an seine Gläubiger wendet, ins Ausland verzieht oder wenn sein Aufenthalt unbekannt ist. Voraussetzung ist bei dieser zweifels ohne sehr weiten Erstreckung der Deckung, dass eine Forderung auf Grund einer tatsächlichen Lieferung entstanden sein muss, oder bei Mietkredit, dass der Schuldner die Wohnung wirk lich innegehabt hatte. Zur weiteren Sicherstellung der die Ver sicherung gewährenden Instanzen dient eine Einteilung der Schuldner in Gefahrenklassen, wobei sich der Prozentsatz der Entschädigung nach der Gefahrenklasse richtet. Die Zuteilung der Schuldner in Gefahrenklassen soll mit dem Gläubiger ver einbart werden. Bei der Stuttgarter Kreditversicherung sind sechs Gefahrenklassen neben einer Vorzugsklasse festgestellt. Bei letzterer wird ein 90 prozentiger Ersatz gewährt, sonst sinkt von Gefahrenklasse I bis VI, um je 10 Prozent, die Ausfallsdeckung von 80 bis herab auf 30 Prozent. Wenn sich diese Einrichtung für den Uhrmacher dienstbar machen Hesse — und warum sollte sie nicht? —, so wäre ihm eine gewaltige Sorge von der Brust genommen, denn wie die Dinge liegen, nimmt das Geschäft auf Teilzahlung zu und nicht ab. Es könnte in Zukunft von manchem Kollegen, der durch die Gewohnheit oder die wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Kundschaft gezwungen ist, solche Teilzahlungsgeschäfte zu machen, mit weniger Sorge um die Einbringung der Beträge gewirtschaftet und der Umsatz vergrössert, dem Abzahlungsgeschäft ein Teil des Handels mit Uhren- und Goldwaren wieder abgenommen werden. Ich hege zu der Rührigkeit unseres Zentralverbandsvorstandes das volle Vertrauen, dass er nichts unversucht lassen wird, der Frage näherzutreten und sie in einer für uns Uhrmacher an nehmbaren Weise mit den Gesellschaften zu lösen, indem er vielleicht einen Normalvertrag ohne Härten für uns erreicht. Wenn sich auch für die Korporation oder deren Mitglieder als solche kein Sondervorteil herausschlagen lässt, soll er doch wieder die führende Rolle spielen, wenn es sich darum handelt, dem Uhrmacher wirkliche Vorteile zu verschaffen. Ueber den weiteren Plan dieser Versicherungen äussert sich die „Frankfurter Zeitung“ wie folgt; „Mit der Kreditversicherung ist nun aber eine Versiche rung der Haftpflicht aus Auskunftserteilung verbunden, und zwar eine Versicherung gegen die Haftpflicht aus Kredit auskünften, welche ein Mitglied dem Verbände oder anderen
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