Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Verständigung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einbruch, Feuer und Buchführung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 97
- ArtikelZur Verständigung 98
- ArtikelEinbruch, Feuer und Buchführung 99
- ArtikelDer Federzaum 101
- ArtikelDas Innung- und Krankenkassenwesen nach der neuesten Gesetzgebung 104
- ArtikelDie Zeitmessung bei alten und neuen Kulturvölkern 105
- ArtikelAufruf an die Uhrmacher und Goldschmiede von Strassburg und ... 106
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 107
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 108
- ArtikelJeder Uhrmacher sein eigener Graveur! 108
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 110
- ArtikelVerschiedenes 112
- ArtikelVom Büchertisch 112
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Kr. *?. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 99 6. Für die Verwaltung der Einbruchshilfskasse dürfen im Jahre nur 100 Mk. verbraucht werden. Eine anderweitige Regelung kann nur durch die Generalversammlung oder durch eine allgemeine Rundfrage geschehen. 7. Als selbstverständliche Verpflichtung übernehmen die Organe die Aufgabe, Propaganda für die Benutzung der Einbruchs hilfskasse zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch für alle anderen Einrichtungen. b) Zum Zusammengehen des Zentralverbandes mit dem Deutschen Uhrmacherbund. 1. Der Zentralverband wird in keiner Weise bei Neu gründung von Zwangsinnungen dahin Einfluss ausüben, dass sein Organ obligatorisch eingeführt wird. 2. Die „Deutsche Uhrmacher-Zeitung“ unterlässt ihre An griffe gegen die Organisation des Zentralverbandes. 3. Der Bestand, wie er zur Zeit des Abschlusses dieses Ver trages besteht, bleibt bestehen, d. h. auf die Zwangsinnungen, die das Organ des Zentralverbandes bereits eingeführt haben, darf in keiner Weise in der Richtung Einfluss ausgeübt werden, dass sie die obligatorische Einführung des Organs aufgeben. 4. Um der Leitung des Deutschen Uhrmacberbundes die Möglichkeit zu gehen, ihre Verbindung mit dem Fache aufrecht zu erhalten und einen gewissen Einfluss auf die Entwicklung der Organisation zu behalten, hat sie das Recht, an den Tagungen des Zentralverbandes und der Unterverbände teilzunehmen, und umgekehrt. 5. Die beiden Zeitungen können den Vereinigungen Vorzugs preise für den gemeinschaftlichen Bezug einräumen, dagegen fällen Rückvergütungen irgend welcher Art fort. 6. Vereinsberichte müssen von beiden Zeitungen ungekürzt veröffentlicht werden. 7. Für alle Landesteile werden unter beiderseitiger Mit wirkung und Förderung Landesverbände gegründet, die dem Zentralverband anzuschliessen sind. Der Bund nimmt keine Ver einigungen auf. 8. In grossen Fragen (Grossistenfragen usw.) geht der Zentralverband mit dem Deutschen Uhrmacherbund zusammen. Derartige Fragen müssen gemeinsam beraten werden, eventuell unter Zuziehung des Wirtschaftsausschusses. 9. Dem Zentralverband und dem Deutschen Uhrmacherbund bleibt die Kleinarbeit der Organisation und die weiteren natür lichen Aufgaben, wie sie heute schon geleistet wird. II. Vorschlag. Es wird eine einheitliche grosse Organisation für ganz Deutsch land geschaffen. Es ist ein Vorstand neu zu bilden, der aus gleicher Anzahl Bundes- und Zentralverbandsmitgliedern besteht. Es wird eine Verbandsgeschäftsstelle errichtet, die von einem Juristen oder gut vorgebildeten Geschäftsführer im Hauptamte geleitet wird. Die Geschäftsstelle steht mit den Unterverbänden in unmittelbarem Geschäftsverkehr. Sie ist selbständig und von jeder Zeitung vollständig zu trennen. Die Verbandsnachrichten und Berichte der Vereinigungen erscheinen als besondere Beilage der Zeitungen. Es wird ein einheitlicher Beitrag erhoben. Die Unterverbände erhalten zur Bestreitung ihrer Unkosten je nach der Mitgliederzahl eine Beihilfe. Alle Jahre wird ein allgemeiner I Uhrmachertag abgehalten. Den eingebrachten Werten des Zentral- i verbandes gegenüber müssen Werte in gleicher Höhe von Seiten des Bundes eingebracht werden. Die laufenden Verpflichtungen der beiden Verbände (Beiträge zu Fachschulen usw.) gehen auf die neue Vereinigung über. Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V., Sitz Halle a. S. Aug. Heckei. Robert Koch. Adolf Koch. Walter Quentin. W. König. Einbruch, Feuer und Buchführung. Mit dem Abschlüsse einer Versicherung gegen Einbruch und Feuer glaubt mancher Uhrmacher genug getan zu haben, um gegen allen Schaden von dieser Seite gesichert zu sein. Er glaubt, mit der Zahlung der Prämie das Risiko auf die Ver sicherungsgesellschaften abgewälzt zu haben, und schläft sanft den Schlaf des Gerechten, meinend, dass ihm nichts mehr passieren könne. Selten gibt sich einer die Mühe, die Police bis in die letzten Einzelheiten durchzulesen, so dass er, wenn ihm bedauerlicher weise ein solches Unglück treffen sollte, meist gar nicht weiss, wie er sich zunächst zu verhalten hat. Als im Herbste des Vor jahres die Einbrüche ihre Blüteperiode hatten, kamen zu einem der davon Betroffenen eine ganze Menge Uhrmacher, um sich über die Einzelheiten zu erkundigen. Gewitzigt durch seine eigenen Erfahrungen, stellte er an jeden dieser Besucher die Frage: „Sind Sie versichert?“ Wenn diese mit „Ja“ beantwortet wurde, folgte die zweite Frage: „Haben Sie eine Buchführung und führen Sie über alle Waren ein Lagerbuch?“ Darauf lautete die Antwort fast übereinstimmend: „Nein!“ Und mit dem Brustton der Ueberzeugung scholl es diesen nun entgegen: „Dann kriegen Sie nichts, wenn einmal bei Ihnen eingebrochen wird!“ Ein erfahrener, mit der Festsetzung der Schäden beschäftigter Beamter der Versicherung, wird auf die Frage nach den Schwierig keiten, welche sich einer korrekten Erledigung seiner Aufgabe entgegenstellen, immer „schlechte Buchführung“ als die schlimmste und häufigste bezeichnen. Es besteht für jeden Versicherten die moralische Pflicht, dafür zu sorgen, dass er im Falle eines Schadens den Verlust in richtiger Weise angeben und nachweisen kann. Kann er das nicht, so wird sich die Gesellschaft genötigt sehen, ein Angebot zu machen, was nach ihrer Ansicht dem entstandenen Schaden entspricht. Dass dieses beträchtlich geringer sein kann, leuchtet ein, aber es wird niemand der Gesellschaft bösen Willen unter schieben können, wenn sie nur den Schaden anerkennt, der ihr bewiesen wird. Neben oder über dieser moralischen Pflicht, steht das Interesse an der Selbsterhaltung, welches jeden Versicherten dafür sorgen lassen sollte, dass er im Falle eines solchen Un glücks einwandfrei nachzuweisen in der Lage ist, welchen Ver lust er dabei erlitten hat. Eine Buchführung ohne diese Möglich keit ist für diesen Zweck wertlos. Wenn auch die Zahl jener Uhrmacher, die keine Buchführung haben, heute schon stark geschmolzen ist, so gibt es doch immer noch verhältnismässig wenige, die tatsächlich eine tadellose, ab geschlossene Buchführung kennen und aus ihr etwas zu machen wissen. Eine Buchführung, die nur in der oft noch mangelhaften Eintragung der Einnahme und Ausgabe und Aufzeichnung der Warenforderungen für auf Kredit verkaufte Gegenstände besteht, ist eine unzulängliche. Vielen Leuten ist die Buchführung zuviel Arbeit, sie be schäftigen sich lieber mit sonst etwas und lassen sich daran genügen, dass sie glauben, ihr kleines Geschäft vollständig über sehen zu können. Solche Ansichten sind ganz verkehrte; denn der Besitzer treibt dann nicht das Geschäft, sondern das Geschäft treibt ihn — treibt ihn oft früher oder später in eine andere Beschäftigung, die besser für ihn geeignet ist. Dagegen ist ein gutes Buchführungssystem für jedes Geschäft dasselbe wie für den Seefahrer der Kompass. Er bestimmt den Kurs und lehrt zu jeder Zeit, wo das Schiff steht und wohin es treibt. Für den intelligenten Geschäftsmann ist Buchführung eine absolute Notwendigkeit. Ihre Beobachtung zaubert Erfolge, ihre Missachtung kann den Bankerott heraufbeschwören. Es ist nicht die Absicht, hier auf die Empfehlung irgend eines Buchführungssystems einzugehen, sondern es gilt nur, dem Leser die Wichtigkeit einer auf dem laufenden befindlichen ordentlichen Buchführung dringend vor Augen zu führen. Der denkende Geschäftsmann wird sich im Laufe der Jahre selbst sein eigenes Buchführungssystem aus anderen Systemen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder