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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einbruch, Feuer und Buchführung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 97
- ArtikelZur Verständigung 98
- ArtikelEinbruch, Feuer und Buchführung 99
- ArtikelDer Federzaum 101
- ArtikelDas Innung- und Krankenkassenwesen nach der neuesten Gesetzgebung 104
- ArtikelDie Zeitmessung bei alten und neuen Kulturvölkern 105
- ArtikelAufruf an die Uhrmacher und Goldschmiede von Strassburg und ... 106
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 107
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 108
- ArtikelJeder Uhrmacher sein eigener Graveur! 108
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 110
- ArtikelVerschiedenes 112
- ArtikelVom Büchertisch 112
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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löo Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. heraus für sein Geschäft entwickeln, wenn er nur erst einmal den Geist und die Praxis eines derselben erfasst hat. Die Führung eines Lagerbuches, auch für die kleineren Artikel bis herab zu einer halben Mark, wird von vielen Uhr machern als unmöglich erklärt; sie meinen: „Das geht nicht!“ Dennoch ist es für einen genauen Nachweis unentbehrlich, und bei einigem guten Willen „geht es“ auch. Dafür bestehen Be weise aus grossen Geschäften zur Genüge. Es ist immer gut, wenn die Möglichkeit, eine so genaue Kontrolle des Lagers ein- und durchzuführen, nicht erst dann eingesehen wird, wenn das Sprichwort: „Durch Schaden wird man klug“ sich wieder einmal bewährt hat. Das kann sehr schnell eintreten, wenn bei einem Einbruch oder bei Feuer die Schadenersatzleistung infolge des mangelhaften Nachweises un befriedigend ausfällt, oder wenn sich unter dem Personal jemand befindet, der es mit dem Mein und Dein nicht genau nimmt. In diesem Falle kann man wohl, wenn die Abfassung des Diebes nicht in flagranti erfolgt, einen Diebstahl und seine Art und Umfang vermuten, aber ihn zu beweisen ist sehr schwer. Selbst verständlich wird sich kein halbwegs geschickter derartiger Spitz bube an Stücken vergreifen, deren Fehlen auffallen müsste, sondern er wird solche nehmen, über die eine Kontrolle nicht besteht. Um zu zeigen, wie leicht es ist, selbst für kleine Stücke eine ausreichende Kontrolle einzuführen, sei an das Beispiel eines nun als Rentier lebenden Uhrmachers erinnert, der in seiner langen Laufbahn als Uhrmacher, viel unter Unredlichkeiten seines Personals, sogar seiner beiden Söhne, zu leiden hatte, die er später nach Amerika spedierte, wo sie sich im Gegensatz zu daheim sehr gut bewährten. Er fasste seine Aufgabe als Chef in erster Linie so auf, dass er sein eigener Buchhalter und Lagerist war. Man könnte darüber streiten, ob der Chef nach neueren Ansichten nicht andere Aufgaben hätte, besonders die, dem Geschäft ein Führer zur weiteren Ausbreitung zu sein. Dieser Kollege schien aber gefunden zu haben, dass die beste Führung und die grössten Umsätze keinen Wert haben, wenn daheim inzwischen die Früchte von den Maden gefressen werden, indem Einnahmen nicht in die rechte Tasche fliessen. Für jede Warengattung hatte er in seinem Lagerbuche einige Seiten, in denen sorgfältig Ein- und Austragung erfolgte. Die erstere an Hand der Fakturen in dem Augenblicke der Aus zeichnung und Einreihung in das Lager, die zweite wöchentlich einmal an Hand des Kassabuches. Diese Lagerbücher waren nur ihm allein zugänglich. Jeder Gegenstand hatte eine laufende Nummer, so dass ein Irrtum nicht möglich war. Die Tageskasse wurde täglich abgeschlossen und etwaige Ueberschüsse, die trotz allem Nachdenken nicht erklärt werden konnten, besonders ein getragen. Der Tag kam immer, an dem es sich zeigte, für welche beglichene Rechnung, abgeholte Reparatur oder verkaufte Ware, der einkassierte Betrag einzuschreiben vergessen worden war. Der verbleibende Restüberschuss musste dann die Erklärung für das eine oder andere fehlende Stück Ware geben. Die Kontrolle der einzelnen Waren geschah dergestalt, dass an allen Tagen, die es zuliessen, die eine oder die andere Warengattung her genommen und kontrolliert wurde, z. B. 8karätige Herrenringe, ein andermal 14karätige dieser Art, dann wieder ganz billige Broschen und Ohrringe usw. Durch die für jede Warengattung abgesonderte Eintragung, war die Kontrolle sehr leicht und schnell geschehen. Bei dieser Gelegenheit erfolgte gleichzeitig Auf frischung und Ergänzung der kontrollierten Ware. Eine solche Lagerhaltung kann der chikanösesten Ver sicherungsgesellschaft standhalten, denn bis auf den Dutzend artikel herab (selbst Kneiferschnuren usw. wurden abgestrichen) ist sie den Verbleib jedes einzelnen Stückes nachzuweisen im stande. In welcher Art aber auch die Eintragungen gemacht werden mögen, selbst die vollkommensten haben im entscheidenden Falle keinen Wert, wenn sie nicht selbst vor Zerstörung durch Feuer oder Vernichtung bei Einbruch gesichert sind. Es wird niemand darin eine Propaganda für die Geldschrankfabriken vermuten, wenn das Verlangen gestellt wird, dass jeder Uhrmacher einen Geldschrank besitzen sollte, der geräumig genug ist, alle Auf zeichnungen, Bücher und sonstigen Geschäftspapiere aufzunehmen. Die Aufbewahrung in einem leicht brennbaren und leicht zu erbrechenden Schreibpult ist eine durchaus ungenügende, da sie darin gegen Feuer gar nicht, und gegen Einbrecher, die Interesse daran haben, die Lagerbücher mit den Notizen über die Nummern und Kennzeichen der Ware zu vernichten, nur illusorisch ge schützt sind. Die Bücher alle Abende mit in die Wohnung zu nehmen, ist eine kluge Massregel, aber nur ein teilweiser Ersatz für einen soliden feuerfesten Geldschrank, da das manchmal vergessen werden kann und sicher unterlassen wird, wenn es sich als einiger- massen unbequem herausslellt; besonders dann, wenn infolge langen Nichtvorkommens irgend einer Gefahr das Gefühl des Sicherseins aufgekommen ist. „Bei uns kommt nichts vor“, hat schon mancher Uhrmacher im Vertrauen auf die Ehrlichkeit der Be völkerung gesagt, wenn jemand auf die mangelhaften Schutz vorrichtungen seines Ladens als eine -Gefahr hinwies. Siehe, da gab in einer stürmischen Regennacht eine grossstädtische Ein brechertruppe ein Gastspiel, und zu spät erkennt der Bestohlene die furchtbare Gefahr, in der er bis dahin in aller Sorglosigkeit gelebt hatte. Schlimm ist es dann, wenn ausser der Ware auch noch die Möglichkeiten fehlen festzustellen, was gestohlen wurde, welche Qualitäten und besondere Kennzeichen es hatte, und der Versicherung gegenüber überhaupt den Nachweis zu erbringen, dass etwas gestohlen wurde. Deshalb ist der Preis für einen soliden feuer- und einbruch sicheren Geldschrank ein Opfer, welches gebracht werden muss und welches klein ist gegenüber dem Verlust, der entsteht, wenn bei einem Schadennachweis durch fehlende, unklare oder unsichere Angaben, Vergleiche notwendig werden, die für den Versicherten immer eine bedeutende Einbusse darstellen, die er durch sorg fältige Buchführung, besonders über den Umfang und den Wert des Lagers, und sorgfältige Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen an feuer- und diebessicheren Orten, vermeiden kann. Wie aus dem obigen Beispiele hervorgeht, gibt es Uhren geschäfte, die bis in das kleinste hinein eine sorgfältige Buch führung halten, und es ist wohl richtig anzunehmen, dass alle grösseren handelsgerichtlich eingetragenen, also nach kauf männischen Gepflogenheiten arbeitenden Uhrendetailgeschäfte eine ebenso klare und umfassende Buchführung besitzen, weil sie dazu verpflichtet sind, und weil ohne die richtige Gründlichkeit die notwendige Inventur und Bilanz nicht sicher möglich ist. Jedoch die grosse Mehrzahl der buchführenden Uhrmacher begnügt sich mit der Führung eines Tagebuches, in welchem alle Geschäftsvorfälle Eintrag finden, oder den beschriebenen Streifen der Kontrollkasse; weiter ist ein Buch vorhanden, in dem die Kunden, welche ohne Zahlung Ware entnommen haben, ihre Rechnung haben, das Debitorenkonto sonst geheissen. Ein Kreditorenkonto ist nicht vorhanden, anstatt dessen sind die un bezahlten Fakturen in einem Zeiss- oder Sönneckenregister usw. ein geheftet, um nach Erledigung ebenso als abgelegte Skripturen unter ihrem Buchstaben weggelegt zu werden. Mit musterhafter Sorgfalt ist fast stets das Reparaturenbuch geführt, während Lager bücher, besonders für die vielen Einzelstücke der Bijouterie und namentlich da, wo fremdes Personal nicht in den Laden kommt, fehlen. Eine jährlich mindestens einmalige Inventur wird nicht gemacht, und eine Feststellung, ob und in welchem Grade das Vermögen gewachsen ist, unterbleibt. Solange das Bezahlen der Rechnungen keine Schwierigkeiten macht, scheint der Beweis geliefert, dass das Geschäft vorwärts geht und das Vermögen wächst, und tatsächlich ist es dann wohl auch so, denn ein An wachsen des Warenlagers und wohl auch dessen Wertes dürfte überall gleichzeitig zu bemerken und unvermeidlich sein. Indessen ist es nicht die Aufgabe dieses Artikels, den Wert des ordentlichen Jahresabschlusses einer Buchführung darzustellen, ebenso nicht die, den über kurz oder lang „verlorenen Söhnen“, die gar keine Bücher führen, den Beweis zu liefern, dass sie auf schwankendem Boden stehen, sondern es handelt sich hier darum, den versicherten Leser zu einer so gearteten Buchführung zu bringen, dass er im Falle eines Einbruches oder einer Feuers* brunst schnell, richtig, bestimmt und beweiskräftig den Nachweis
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