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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einbruch, Feuer und Buchführung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Federzaum
- Autor
- Jarck, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 97
- ArtikelZur Verständigung 98
- ArtikelEinbruch, Feuer und Buchführung 99
- ArtikelDer Federzaum 101
- ArtikelDas Innung- und Krankenkassenwesen nach der neuesten Gesetzgebung 104
- ArtikelDie Zeitmessung bei alten und neuen Kulturvölkern 105
- ArtikelAufruf an die Uhrmacher und Goldschmiede von Strassburg und ... 106
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 107
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 108
- ArtikelJeder Uhrmacher sein eigener Graveur! 108
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 110
- ArtikelVerschiedenes 112
- ArtikelVom Büchertisch 112
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 7. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 101 des ihm entstandenen Schadens zu führen imstande ist. Dadurch wird das Unglück, welches ein Einbruch oder ein Brand immerhin bleibt, auf das geringstmögliche Mass zurückgeführt. Das wesentlichste Buch für diesen Zweck ist das Lager buch, welches aut der einen Seite die sorgfältige Eintragung der einzelnen Stücke mit dem Datum zu dem Rechnungspreise enthalten muss, und auf der anderen ebenso die Austragungen der Stücke, die das Lager verlassen haben, zum Verkaufspreise. Zur Beweisführung für die Richtigkeit dieses Lagerbuches sind notwendig: Das Kreditorenkonto, d. h. das Buch, welches für jede liefernde Firma, mit der gearbeitet wird, eine Rechnung (Konto) enthält, indem in dieses auf der einen Seite alle Beträge für gelieferte Waren gutgeschrieben, während auf der anderen Seite alle Zahlungen, Abzüge und Retouren belastet sind. Ebenso wird eine ordentliche Buchführung ein Debitoren konto (Schuldnerbuch) kennen, in welchem alle Beträge für auf Borg gelieferte Ware oder Arbeit und eventuell Zahlung dafür, auf dem für den betreffenden Kunden bestimmten Blatte ein getragen sind. Man findet auch beide Arten Konten in einem Buche unter der Bezeichnung Konto pro Diverse vereint, was sich bei kleineren Geschäften w r ohl empfiehlt. Das Buch für die tägliche Einnahme resp. die Streifen der Kontrollkasse sollten zum Zwecke des möglicherweise not wendigen Nachweises irgend eines Einzelfalles gut geführt und ebenso auf bewahrt werden, wenn auch das Total der Tages- oder Wocheneinnahme in einem besonderen Kassabuche Eintrag findet. Die Aufstellung eines Verzeichnisses der im Laden resp. den in P>age kommenden Geschäftsräumen befindlichen Möbel-, Dekorations- und Schaufensterstücke, und der eigenen Werkzeuge und jener der Gehilfen, erscheint für den Fall eines Feuers not wendig. Ebenso die Aufbewhrung der gelieferten Rechnungen darüber, damit der Nachweis des Wertes glatt geliefert werden kann. Da ein Reparaturbuch für Uhren fast überall geführt wird, braucht nur darauf hingewiesen zu werden, dass es auch immer vollständig nachgetragen ist und nicht Reparaturen herumliegen und gestohlen werden können, für welche der Nachweis schon wieder Schwierigkeiten macht. Aus diesem Grunde sollte auch für kleinere, optische und Bijouteriereparaturen ein Reparaturen buch geführt werden. Die jetzige übliche lose Aufbewahrung in Papierbeuteln gibt oft genug schon Veranlassung zu Differenzen mit der Kundschaft, wenn etwas nicht gefunden werden kann. Die Versicherung wird mit Recht jeden nicht bestimmt nach gewiesenen Schaden unbezahlt lassen und wahrscheinlich jeden, woran sie irgendwie im geringsten zweifeln kann, nur zum Teil bezahlen. Die Frage, ob sie überhaupt für Verluste an Reparaturen Ersatz zu leisten hat, wird im Vertrage besonders behandelt sein müssen. Es empfiehlt sich jedenfalls, darauf zu achten, dass diese Ersatzpflicht besonders erwähnt ist, und es wird beim Abschluss der Versicherung leicht sein, einen diesbezüglichen Satz schrift- 1 lieh mit in die Police einzufügen. Schwieriger, wenn nicht unmöglich, wird es vielleicht sein, dort, wo Kommissionsware am Lager gehalten wird, diese in die Versicherung einzubezieben. Für Kommissionsware sollte überhaupt ein besonderes Lager konto geführt und die Ware von der anderen getrennt gehalten werden. Solche Ware gehört dem Geschäftseigentümer nicht und muss in der Regel sofort nach erfolgtem Verkauf bezahlt werden. Ihre gesonderte Behandlung ist deshalb schon gerecht fertigt, noch mehr aber dadurch, dass sie als Eigentum des Lieferanten in dessen Versicherungspflicht fällt. Die Versicherung wird — wenn sie überhaupt einverstanden mit ihrer Haftung für Verluste an Kommissionsw r aren ist — nur für jene Posten haften wollen, für welche der Besitzer aus drücklich seine Verpflichtung zum Ersatz bei Schäden der ge nannten Art anerkannt hat. Die Trennung der Kommissionsware in Lager und Buch von der Ware, die Eigentum des Geschäftsinhabers ist, hat dem nach ihre Berechtigung in mehrfacher Hinsicht, Trotz aller Sorgfalt und Sicherheit gegen alle Einwände, wird der Ersatz des Schadens nicht zum angesetzten Rechnungs preise erfolgen, sondern nur im Verhältnis zum wahren Werte der Waren, also nach der Berechnung der letzten Inventur. Es wird jeder verstehen, dass bei der Mode unterworfenen Waren diese Differenz eine recht bedeutende sein kann, namentlich wenn es sich um mehrjährige Muster handelt. Damit aber die Ver sicherungsgesellschaft nicht noch weitere Abstriche vornimmt, wird in der Aufstellung der gestohlenen Waren neben dem Fakturenpreise auch der bei der letzten Inventur eingesetzte wahre Wert angeführt werden müssen, was über manche Streitpunkte hinwegführen wird. Es ist ein Beweis von Vorsicht, wenn im Hinblick auf einen Einbruch usw. der Wert zur Reparatur angenommener Uhren und Goldsachen schon bei der Annahme ungefähr taxiert und notiert oder sonst gemerkt wird. Das wird hinterher die Aus einandersetzung mit der Kundschaft stark erleichtern und auch der Versicherung gegenüber eine flotte Verständigung ermöglichen. Dass dabei „Andenkenwerte“ nicht in Frage kommen, leuchtet ein. Wer noch nicht nötig gehabt hat, einen solchen Schaden nachzuweisen, wird mit einer gewissen Sorglosigkeit diese Aus führungen lesen. Darum sei nochmals darauf hingewiesen, dass gerade in diesem Falle die Wahrheit des Sprichwortes: „Vor gesehen ist besser als nachgesehen,“ sich in der empfindlichsten Weise und an der schmerzhaftesten Stelle, nämlich am Geld beutel bemerkbar machen kann, und dass die als Vorbeugungs mittel geforderte Mehrarbeit, schon der damit erzielten schönen Ordnung halber nicht in das Gewicht fällt, ganz einerlei, ob sie jemals wird in solchem Falle Gelegenheit haben, ihre Feuerprobe zu bestehen. Es ist auch besser, wenn sie es nicht nötig hat. Der Federzaum. Unter dem Titel „Zur Ermittelung der wirksamen Kraft des Federhauses“ erschienen im vorigen Jahrgang dieser Zeitung in Nr. 22 u. 23 und in der Ausgabe vom 15. Februar d. Js. ganz vorzügliche Abhandlungen unter M. W. Leider ist durch die Anwendung von algebraischen Formeln der Nutzen für die Mehr zahl der Uhrmacher verloren gegangen; denn ich weiss aus lang jähriger Beobachtung meiner Gehilfen, dass, wenn ein Fachartikel Buchstabenrechnungen, Quadratwurzelzeichen oder sonst Beweise in der höheren Mathematik bringt, dann wird der ganze Artikel nicht gelesen. Ich möchte mir deshalb erlauben, die Folgerungen jener schönen Arbeiten vom Standpunkte des Praktikers zu be leuchten. Um die Worte des verehrten Verfassers nicht zu wiederholen (S. 56 u. 57), zitiere ich nur das Resultat: „Die Messung ergibt immer eine kleinere Kraft als die Rech- j nung der gebrauchten Formel, weil schädliche Widerstände, die j sich der Berechnung entziehen, Differenzen bewirken.“ 1 Ganz in demselben Sinne spricht sich der Genfer Fabrikant M. Cornioley im August 1876 in Nr. 2 des „Journal Suisse d’Horlogerie“ aus und kommt zu dem Endergebnis, dass die gleich- mässige Form der Federklinge, die richtige Biegung der inneren Kurve und die zweckentsprechende Befestigung des äusseren Federendes durchaus notwendig zur gleichmässigen Abwickelung der Feder und damit zu einer zuverlässigen Regulierung der Uhr sind. Lassen wir uns diese drei Faktoren nun einmal näher be trachten. Von den drei aufgeführten Formen der Federklingen kommt für uns nur diejenige in Frage, die auf ihrer ganzen Länge von gleicher Stärke ist. Dass der Uhrmacher eine durchaus falsche Sparsamkeit begeht, wenn er billige Federn verwendet, wissen wir wohl alle. Die bessere Politur mindert die Reibung, die gleichmässigere Härte und die grössere Feinheit des Stahles er lauben die Anwendung schwächerer Federn und damit die Ver-
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