Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Satzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- ArtikelUhrmacher Deutschlands! Zur Beachtung! 1
- ArtikelZum neuen Jahre 2
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 2
- ArtikelSatzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen ... 3
- ArtikelEmpfangsapparate zur Aufnahme des funkentelegraphischen ... 4
- ArtikelDas Drehen mit dem Support und die praktische Verwendung des ... 6
- ArtikelDie Erhaltung der Feinstellung (Schluss aus Nr. 24) 9
- ArtikelEine vorteilhafte Arbeitsmethode beim Aufsetzen neuer, ohne ... 12
- ArtikelUnsere Preisfragen zur Schulung des schnellen, logischen und ... 13
- ArtikelDie 24 Stunden-Uhr 13
- ArtikelDie geschäftliche Auskunft 14
- ArtikelSprechsaal 15
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 15
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 1. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 3 Sterbefall. Freud und Leid wohnt dicht beisammen. Auch eine Trauernaehricht haben wir zu melden. Im Alter von 41 Jahren verstarb in Herford Herr Kollege August Brambach. Seine frühere Regsamkeit und Mitarbeit ist den Kollegen seines Vereins und des Niedersächsisehen Unteiverbandes wohl bekannt geworden und ist ihm ein allezeit ehrendes Andenken gesichert. Auch wir schliessen uns der Trauer um den leider allzufrüh ver storbenen Kollen gern an. Er ruhe in Frieden. Neue Beitragsstaffel für 1913. Allen werten Mitgliedern, besonders aber denen, welche das Amt des Kassierers zu ver sehen haben, teilen wir nochmals mit, dass laut Beschluss des Verbandstages der Beitrag wie folgt festgelegt ist: bis 60 Mit glieder zahlen pro Mitglied 1 Mk., jede weiteren 5 Mitglieder 2 Mk. (10 Mitglieder immer 4 Mk.). Wir bitten, uns diese Bei träge baldmöglichst zu übermitteln, und erwarten, dass auch die wenigen rückständigen Beiträge bald an uns abgeführt werden. Der Vorstand ist vor die schwierige Aufgabe gestellt, mit weniger als der Hälfte der früheren Einnahmen wirtschaften zu müssen. Ob es im Interesse unseres Verbandes sein wird, mag die Zukunft lehren. Aller Orten aber möge man nun auch weitere Mitglieder und Vereine und Innungen heranholen, damit der grosse Ausfall wenigstens etwas behoben wird. * Kollegen, werbet ohne Unterlass für unseren Zentralverband. Mit kollegialen Grüssen! Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Aug. Heckei, Vorsitzender. Satzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Name und Zweck des Verbandes. § 1. Der Verband führt den Namen: Zentralverband der Deutschen Uhrmacherinnungen und-Vereine. Zweck ist die Hebung der Uhrmacherkunst und die Förderung der gemeinsamen idealen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder. Sein Sitz ist in Halle a. S. Er ist in das Vereinsregister einzutragen. § 2. Der Verband hat weder eine parteipolitische noch religiöse Richtung. Bestrebungen in dieser Richtung sind grund sätzlich ausgeschlossen. Zusammensetzung des Verbandes. § 3. Der Verband erstreckt sich über ganz Deuschland. Er besteht aus: Innungen, eingetragenen Vereinen und Einzelmit gliedern. Aufnahme. § 4. Aufgenommen werden kann jede Uhrmacherinnung und jeder Uhrmacherverein, der rechtsfähig ist, ausserdem jeder selbständige Uhrmacher, sowie jeder Uhrmacher, der sein Gewerbe aufgegeben hat und eine andere gewerbliche Tätigkeit nicht aus übt. Vorbedingung für die Mitgliedschaft der Einzelmitglieder ist der Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte. Es darf an einem Orte nur eine Vereinigung dem Zentral- verbande angehören. Austritt. § 5. Der Austritt kann nur zum 1. Januar eines Jahres er folgen. Die Austrittserklärung ist bis zum Oktober der Geschäfts stelle zu übersenden. Stimmrecht. § 6. Jede Vereinigung des Verbandes hat auf den Verbands tagen für je 10 Mitglieder eine Stimme und kann also für je 10 Mitglieder einen stimmberechtigten Abgeordneten wählen. Mehr als fünf Mitglieder über die letzten zehn zählen gleichfalls als eine Stimme. (Beispiel: Eine Vereinigung von 25 Mitgliedern hat zwei Stimmen, bei 26 bis 35 Mitgliedern aber drei, von 36 Mit gliedern vier Stimmen.) Vereinigungen von weniger als zehn Mitgliedern haben das Recht, einen Abgeordneten zu wählen. Einzelmitglieder können sich zusammenschliessen, und regelt sich ihr Stimmrecht nach vorstehendem. Verbandsleitung. § 7. An der Spitze des Verbandes steht der Zentralverbands vorstand. Er leitet sämtliche Verbandsgeschäfte. Er vertritt den Verband gerichtlich und aussergerichtlich und zeichnet für ihn : rechtsverbindlich durch zwei Unterschriften, die des ersten oder zweiten Vorsitzenden in Gemeinschaft mit dem Geschäftsführer, i Er hat darüber zu wachen, dass die Satzung eingehalten wird, < und die Beschlüsse des Verbandstages auszuführen. In jedem Jahre ist über die Amtstätigkeit und über die Kasse Bericht zu ' erstatten. I ] ! Die Sitzungen des Vorstandes beruft der Vorsitzende, die er auch leitet. Zur Beschlussfähigkeit des Vorstandes ist die An wesenheit von vier Mitgliedern erforderlich. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Ueber die Verhandlung ist vom Geschäftsführer ein Protokoll aufzunehmen, das von ihm und dem Vorsitzenden oder dem stell vertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnen und aufzubew T ahren ist. Ueber die vollständige oder teilweise Veröffentlichung im Verbandsorgan wird am Schlüsse jeder Sitzung Beschluss gefasst. § 8. Der Zentralverbandsvorstand besteht aus folgenden Mitgliedern: einem 1. und 2. Vorsitzenden, einem Geschäfts führer und zwei Beisitzern. Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt auf den Verbandstagen ! auf 3 Jahre. Sie kann auf Antrag, wenn kein Widerspruch er folgt, durch Zuruf geschehen. Die anderen Vorstandsmitglieder werden vom Vorsitzenden gewählt und vom Ausschuss bestätigt. Die Mitglieder des Vorstandes sind dem Verbände für ihre Hand lungen verantwortlich. Ausschuss. § 9. Der Vorstand wird durch acht Vertrauensmänner in seinen Arbeiten unterstützt. Die Vertrauensmänner sind vom Verbandstage auf 3 Jahre zu wählen. Bei der Wahl ist darauf zu achten, dass die Vertrauensmänner möglichst über ganz Deutsch land verteilt sind. § 10. Zahlungen sind vom Geschäftsführer nur gegen Quittung zu leisten, wenn sie vom Vorsitzenden angewiesen sind. Alle Belege sind nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzubewabren. § 11. Die Aemter des Vorstandes sind Ehrenämter, der Verband trägt die Betriebs-, Verwaltungs- und Repräsentations kosten. § 12. Der Vorsitzende hat das Recht, ein Mitglied des Vor standes, das dauernd gegen seine Amtspflichten handelt, oder Bestrebungen unterstützt, die den Verband schädigen, seines Amtes zu entheben, wenn zwei Drittel der übrigen Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses zustimmen. Verbandstage. § 13. Ordentliche Verbandstage finden aller 3 Jahre statt. Stimmberechtigt sind nur die Abgeordneten, die sich durch Voll macht ausweisen können. Ueber die Verhandlungen und Be schlüsse hat der Geschäftsführer ein Protokoll aufzunehmen, das von ihm und den übrigen Vorstandsmitgliedern, die am Verbands tage anwesend waren, zu unterschreiben ist. Es ist im Verbands organ ganz oder teilweise zu veröffentlichen. § 14. Din Einladung zu den Verbandstagon ist 8 Wochen vorher im Verbandsorgan zu veröffentlichen. Es ist ihr eine vor läufige Tagesordnung anzufügen. Die Feststellung der Tages-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder