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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Satzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Empfangsapparate zur Aufnahme des funkentelegraphischen Zeitsignals
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- ArtikelUhrmacher Deutschlands! Zur Beachtung! 1
- ArtikelZum neuen Jahre 2
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 2
- ArtikelSatzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen ... 3
- ArtikelEmpfangsapparate zur Aufnahme des funkentelegraphischen ... 4
- ArtikelDas Drehen mit dem Support und die praktische Verwendung des ... 6
- ArtikelDie Erhaltung der Feinstellung (Schluss aus Nr. 24) 9
- ArtikelEine vorteilhafte Arbeitsmethode beim Aufsetzen neuer, ohne ... 12
- ArtikelUnsere Preisfragen zur Schulung des schnellen, logischen und ... 13
- ArtikelDie 24 Stunden-Uhr 13
- ArtikelDie geschäftliche Auskunft 14
- ArtikelSprechsaal 15
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 15
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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4 Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. Ordnung geschieht durch den Vorstand und Ausschuss, die end gültige Festsetzung durch den Verbandstag. § 15. Ausserordentliche Verbandstage beruft der Vorstand mit Zustimmung des Ausschusses nach seinem Ermessen oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der nach § 6 festge setzten Stimmen. § 16. Alle Verbandstagsbeschlüsse werden nach einfacher Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Satzungsänderungen erfordern eine Zweidrittel-Mehr heit. — Die Beschlüsse des Verbandstages gelten als Ausdruck des Gesamtwillens und sind für alle Mitglieder bindend. Verbandsbeiträge. § 17. Das Rechnungsjahr beginnt mit dem 1. Januar und endet am 31. Dezember. Der Abschluss der Kassenbücher muss am 31. Januar erledigt sein. § 18. Der Beitrag für die angeschlossenen Vereinigungen wird auf dem Verbandstag für je 3 Jahre festgesetzt. Für Einzel mitglieder beträgt der Beitrag pro Jahr 6 Mk., dafür wird aber das Verbandsorgan kostenfrei geliefert. Ausschluss von Mitgliedern. § 19. Wer dauernd in irgend einer Weise den Bestrebungen des Verbandes zuwiderhandelt oder sich an Bestrebungen beteiligt, die geeignet sind, den Verband und dessen Ansehen zu schädigen, kann auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Allgemeines und Satzungsänderung. § 20. Dem Verbände steht in seinem Vorstande das Auf sichtsrecht über die Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte (Sa.) zu. Der Unterstützung dieses, vom Verbände ins Leben gerufenen und unterstützten gemeinnützigen Unternehmens ist jeder Zeit Rechnung zu tragen. * § 21. Die Satzungen können durch Beschluss des Verbands tages geändert werden, wenn zwei Drittel der vertretene Stimmen dafür sind. Auflösung des Verbandes. § 22. Sollte das Fortbestehen des Verbandes unmöglich er scheinen, so kann er auf Beschluss einer zu diesem Zwecke be rufenen Versammlung mit Dreiviertel-Stimmenmehrheit aufgelöst werden. Das Vermögen fällt sodann der Deutschen Uhrmacherschule in Glashütte zu oder, wenn diese nicht mehr besteht, den Vereini gungen, die bei der Auflösung dem Verbände noch angehören. § 23. Soweit in der Satzung Bestimmungen nicht getroffen sind, sollen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung finden. Halle a. S., den 25. September 1912. gez. August Heckei, Robert Koch, W. König, Herrn. Uhlig, Ferd. Koller, Walter Quentin, Adolf Koch. In das hiesige Vereinsregister ist heute unter* Nr. 191 der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und - Vereine mit dem Sitz in Halle a. S. eingetragen. Halle a. S., den 9. Dezember 1912. gez. Horn, L. S. Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Empfangsapparate zur Aufnahme des funkentelegraphischen Zeitsignals. In meiner Lehrzeit bekam ich das verantwortliche Amt, von Zeit zu Zeit das Zeitsignal bei der Post abzuwarten. Durch besondere Erlaubnis war mir der Eintritt in den Telegraphensaal gestattet worden. Kurz vor 8 Uhr stand ich mit meiner Taschen uhr neben dem Apparat, um die genaue Zeit festzustellen. Genaue Zeit — unter „genau“ verstand man eine Differenz von etwa 3 bis 8 Sekunden. So „ungefähr“, also nach den Begriffen des Uhrmachers, bekamen wir die Zeit. Wir waren noch gut daran; denn in vielen Orten wird der Uhrmacher überhaupt keine Gelegenheit haben, die genaue Zeit festzustellen. So geht es uns in Halle. Man kann durch die Einrichtung der Hamburger deich“ einen regelmässigen Zeit- und Wettersignaldienst ein geführt. An jedem Tag mittags und mitternachts werden Zeit signale nach dem nebenstehenden Schema abgegeben. Aehnliche Anteni Detektor Telefon 0 Fig. 1. Sternwarte wohl durch das Telephon genaue Zeit bekommen, jeder Anruf kostet aber die nicht billigen Gesprächsgebühren. Wir haben uns nun schon längere Zeit bemüht, die drahtlose Uebertragung des Zeitsignals den Kollegen dienstbar zu machen. Nach langen Verhandlungen sind wir heute in der Lage, unseren Kollegen einen Empfangsapparat anzubieten, der sehr billig ist und allen Anforderungen genügt. Die Deutsche Reichspostverwaltung hat bekanntlich auf der grössten deutschen Küstenstation für drahtlose Telegraphie „Nord- Fig. 2. Einrichtungen sind auch im Auslande (Eiffelturm) getroffen. Bei einer jüngst stattgefundenen Versammlung von Vertretern der beteiligten Staaten in Paris ist auch die Einführung eines Welt zeitdienstes beschlossen worden. Zur Aufnahme dieser Zeitsignale genügen kleine, einfache Empfangsapparate. Eine bedeutende Firma für drahtlose Telegraphie baut nun für uns zu diesem Zwecke einen Apparat, der ganz besonders für die Zwecke des Uhrmachers geeignet ist und der nach folgenden Gesichtspunkten konstruiert ist:
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