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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Umregulierung einer Sekundenpendeluhr von mittlerer Zeit auf Sternzeit
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- ArtikelZwangsinnungen uns Schleuderpreise 113
- ArtikelEin Landeseinziehungsamt 114
- ArtikelSchutz des Namens "Genève" (Genf) 116
- ArtikelWird der Rabatt auf den Warenpreis aufgeschlagen? 116
- ArtikelVon den angeblich hohen Arbeitslöhnen in den Vereinigten Staaten ... 118
- ArtikelDie neuen Jünger unserer Kunst (Schluss) 119
- ArtikelUmregulierung einer Sekundenpendeluhr von mittlerer Zeit auf ... 120
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 121
- ArtikelAus der Werkstatt 122
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 123
- ArtikelVerschiedenes 126
- ArtikelPatentbericht 128
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 128
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 8. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 121 Der Sterntag hat, wie schon oben gesagt wurde, 23 Stunden, 56 Minuten und 4,091 Sekunden mittlerer Zeit: 23 Stunden sind 23X60X60 = 82800 Sekunden, 56 Minuten „ 56X60= 3360 „ dazu kommen noch die obigen 4,091 Sekunden, das sind zusammen 86164,091 Sekunden. Dies ist die Zahl der Sekunden des Sterntages nach mittlerer Zeit, während der mittlere Tag selbst 24X60X60 = 86400 Sekunden hat. Wenn wir nun erstere Anzahl durch die letztere dividieren, so erhalten wir: 86164,091 : 86400 = 0,997269 Sekunden als Länge einer Sternzeitsekunde, nach mittlerer Zeit gemessen. Das ist gleichzeitig die Schwingungsdauer des Sternzeit- Sekundenpendels nach mittlerer Zeit. Das Problem besteht nun weiter darin, die dieser Schwingungs dauer entsprechende mathematische Pendellänge zu bestimmen. Dies ermöglicht dasjenige bekannte Pendelgesetz, demzufolge sich die Längen zweier Pendel zueinander verhalten wie die Quadrate ihrer Schwingungsdauern. Es verhält sich demnach die gesuchte Länge des Sternzeit- Sekundenpendels zur Länge irgend eines anderen Pendels (von bekannter Länge und Schwingungsdauer) wie das Quadrat der Schwingungsdauer des Sternzeit-Sekundenpendels zum Quadrat der Schwingungsdauer des anderen Pendels. Bei derartigen Rechnungen pflegt man als das „andere“ Pendel stets das nach mittlerer Zeit schwingende Sekundenpendel zu nehmen, ein Pendel also, dessen mathematische Länge in unseren Breiten bekanntlich im Mittel zu 994 mm angenommen werden kann. Genau genommen, ist diese Länge an verschiedenen Orten der Erdoberfläche um ein Geringes verschieden und hängt von der geographischen Breite des Ortes ab. Sie ist am Aequator (0 Grad) 991,02 mm, bei 40 Grad geogr. Breite (z. B. in Philadelphia) 993,13 „ „ 45 „ „ „ (z. B. in Pola) . . . 993,57 „ „ 50 „ „ „ (z. B. in Prag) . . . 994,01 „ „ 55 „ „ (z. B. in Danzig) . . 994,44 „ „ 60 „ „ „ (z. B. in Petersburg) . 994,85 „ an den Polen (90 Grad) 996,12 „ Die Schwingungsdauer ist dabei gleichwohl immer genau 1 Sekunde mittlerer Zeit. Das Sternzeit-Sekundenpendel dagegen hat die weiter oben berechnete Schwingungsdauer von 0,997269 Sekunden mitt lerer Zeit. Nehmen wir nun an, wir hätten eine in Danzig befindliche Uhr dort von mittlerer Zeit auf Sternzeit umzuregulieren, so lässt sich für diesen Fall, da das gewöhnliche Sekundenpendel dort nach obiger Zusammenstellung eine mathematische Pendellänge von 994,44 mm hat, nach dem schon angeführten Pendelgesetz die folgende Proportion aufstellen: Es verhält sich die gesuchte mathematische Länge des Sternzeit-Sekundenpendels zu 994,44 mm wie das Quadrat der Zahl 0,997269 zum Quadrat der Zahl 1. Das ist in Ziffern, wenn die gesuchte Pendellänge mit / bezeichnet wird: l ; 994,44 = 0,997 269 2 : l 2 . Nach Ausrechnung der Quadrate ergibt sich: l : 994,44 = 0,9945456 : 1. Aus dieser Proportion wird die Grösse l bekanntlich in der Weise berechnet, dass man die beiden inneren Glieder mit einander multipliziert und durch das bekannto äussere Glied dividiert. Da letzteres hier gleich 1 ist, so fällt die Division weg, und es bleibt nur zu rechnen: l = 994,44 X 0,9945456 = 989,016 mm. Es ergibt sich also die mathematische Länge des Stern zeit-Sekundenpendels für Danzig zu 989,02 mm.' Zieht man jetzt diese Länge von der mathematischen Länge des mittlere Sekunden schwingenden Pendels ab, so erhält man den Betrag, um den das auf Sternzeit umzuregulierende Sekunden pendel mit Hilfe der Pendelmutter und schliesslich zur feinen Einregulierung durch Zulegen von Reguliergewichtchen zu ver kürzen ist. Dieser Betrag ist also gleich 994,44 — 989,02 = 5,42 mm. Umgekehrt wäre die mathematische Pendellänge um diese 5,42 mm zu verlängern, wenn eine Sekundenpendeluhr, die bisher Sternzeit gezeigt hat, auf mittlere Zeit umzuregulieren sein würde. M. W. Bekanntmachungen der Verbandsleitung. Postscheckkonto Nr. 13953 für den Zentralverband. Viel fachen an uns gerichteten Anfragen, die Errichtung eines Post scheckkontos betreffend, sind wir gern entgegengekommen, und zeigen wir heute die betreffende Nummer an. Wir bitten nun, im eigenen wie in unserem Interesse für alle Zahlungen an den Zentralverband, wie Beiträge für den Verband, Beiträge für die Einbruchshilfskasse, für gelieferte Garantiescheine, für Diplome usw., immer die Zahlkarten zu benutzen. Nicht nur spart man sich das Porto, sondern es ist für uns auch damit eine grosse Erleichterung und Vereinfachung der betreffenden Buchführung verbunden. Wir werden allen unseren Rechnungen Zahlkarten zur Benutzung von jetzt an beilegen, welche folgenden Vordruck haben: Zahlkarte auf Mk. Pf. usw. zur Gutschrift auf das Konto Nr. 13953 Zentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E.V., Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 bei dem Postscheckamt in Leipzig. In derselben Weise sind auch die nicht gedruckten Formulare auszufüllen. Wir hoffen, dass mit dieser Neueinrichtung wieder ein Schritt vorwärts in dem Ausbau unserer Organisation gemacht ist, und dass unseren werten Mitgliedern auch hier eine Einrichtung geboten wird, die ihnen manche Portoauslagen im Jahre erspart, Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte. Allen werten Kollegen, welche sich Jahr für Jahr zur Schlussprüfung in Glas hütte zusammenfinden, und allen Interessenten diene zur Nach richt, dass dieses Jahr die Schlussprüfung am Freitag, den 25. April, stattfindet. Wir hoffen, dass der Einladung recht viele Kollegen folgen und dass Direktorium und Lehrerschaft sowie der Aufsichtsrat aus dem zahlreichen Besuch ersieht, dass das Interesse für die Schule sich immer weitere Kreise erobert und immer neue Freunde der Schule erwachsen. Wir schliessen uns der ergangenen Einladung, wie immer, gern an und hoffen, recht viele alte und neue Freunde der Schule in Glashütte begrüssen zu können. Unterverbands-Tagungen. Auf unsere Anregung hin sind uns Mitteilungen zugegangen dabin, dass der Thüringer Unter verband am 25. Mai d. J. in Mühlhausen i. Th. und der Nieder sächsische Unterverband vom 10. bis 12. August in Hannnover seine diesjährige Hauptversammlung abhalten wird. Bei der
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