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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- ArtikelZwangsinnungen uns Schleuderpreise 113
- ArtikelEin Landeseinziehungsamt 114
- ArtikelSchutz des Namens "Genève" (Genf) 116
- ArtikelWird der Rabatt auf den Warenpreis aufgeschlagen? 116
- ArtikelVon den angeblich hohen Arbeitslöhnen in den Vereinigten Staaten ... 118
- ArtikelDie neuen Jünger unserer Kunst (Schluss) 119
- ArtikelUmregulierung einer Sekundenpendeluhr von mittlerer Zeit auf ... 120
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 121
- ArtikelAus der Werkstatt 122
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 123
- ArtikelVerschiedenes 126
- ArtikelPatentbericht 128
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 128
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. tor. ä. Uhrmacherzwangsinnung für die Kreise Wiesbaden Stadt und Land, Rheingau und Unter-Taunus. Sitz Wiesbaden. Unsere Innungsversammlung findet am Mittwoch, den 16. April, nach mittags 5 Uhr, im „Hotel Einhorn“, Marktstr. 32, zu Wiesbaden statt, und erlaube ich mir, die Mitglieder hierzu einzuladen, und bitte um pünktliches und allseitiges Erscheinen. Tagesordnung: 1. Bericht der Rechnungsprüfer. 2. Bericht der Kommission über Mindestpreise. 3. Sterbekasse der Handwerkskammer. 4. Beschluss über 4 jährige Lehrzeit. 5. Beschluss über die Länge der Garantiezeit. 6. Sonstiges. Mit kollegialem Gruss Otto Baumbach Uhrmacherzwangsinnung für die Kreise Wiesbaden Stadt und Land, Rheingau und Untertaunus. Unser lieber Kollege Albrecht Köhler, Idstein, ist nach kurzer, schwerer Krankheit am Montag, den 10. März d. J., verschieden. In der kurzen Zeit unseres Bestehens ist er uns ein lieber, treuer Kollege gewesen, sowie ein eifriger Förderer unserer Be strebungen. Wir verlieren an ihm einen guten Freund und werden seiner stets in Liebe gedenken. Der Vorstand. I Verschiedenes. Das Gold der Welt, woher es kommt und wohin es geht. Die Goldproduktion der Welt im Jahre 1912 hat diejenige des Jahres 1911 um 52 1 / a Millionen Frank überstiegen; sie hat den Wert von 2 Milliarden und 348 Millionen Frank. Die Hauptproduktionsländer verteilten diese Förderung in den letzten beiden Jahren in folgender Weise unter sich: I9II 1912 Differenz Transvaal . . 850 941,5 + 91,5 Vereinigte Staaten . . . . 484,5 458,5 — 26,0 Australien . . 301 284,5 — 16,5 Russland . . 160,5 139,0 — 21,6 Mexiko . . 124,5 112,5 — 12,0 Rhodesia . . 65 67 + 2,0 Indien . . 55 64,5 + 9,5 Südamerika . . 52 56 + 4,0 Kanada . . 48,5 56 + 7,5 China, Japan, Korea . . Andere Länder . . . . . 63 54 + i.o . . 101,5 114,5 + 13,0 Total in Millionen Frank 2295,5 2348,0 + 52,5 Ueber den Verbleib dieses Goldes sagte kürzlich der Direktor einer der grössten Banken der Londoner City folgendes: 40 Proz. des geförderten Goldes sind niemals Geld geworden, sondern werden direkt durch verschiedene Industrien verbraucht, besonders für Gold- und vergoldete Schmuck- und Luxusgegenstände. Der Rest von fast l'/a Milliarden Frank, welcher übrigbleibt, kommt in der Form von Geld in Umlauf oder wird von den Nationalbanken zur Stärkung ihrer Gold bestände aufgestapelt. Die Bank von Frankreich beispielsweise besass am 6. Februar d. J. 3218182396 Frank in Gold als Reserve Die meisten Staaten handeln ebenso. Es steht weiter fest, dass man in 2V a Jahren an Indien 1750 Millionen Frank für Baumwolle bezahlt hat, und dass nach Indien gezahltes Gold niemals zurückkehrt. Da Bich die Zirkulation dadurch um fast 700 Millionen Frank im Jahr verringert, bleiben nur noch ebensoviel für die Erhöhung der Reserve der Staaten und der Umlaufsbeträge. Ein amerikanischer Münzdirektor berechnet den Goldverbrauch für die 11 Jahre von 1900 bis 1910 auf 4037000000 Dollar, die sich folgender- massen verteilten: Dollar Industrie 958000000 Indien 433000000 Aegypten 146000000 Bank von Japan ' . . . . 69000000 Argentinien und Brasilien 343000000 Bank von Mexiko 28500000 Banken und Schatzkammer der Vereinigten Staaten 726800000 Banken und Sohatzkammmern von Kanada . . . 85700000 Banken von Australien und Südafrika 95600000 Notenbanken in Europa '. . 863200000 Andere Banken, Umlauf usw 288200000 4037000000 Der Verbrauch von Gold durch die Industrie im Jahre 1910 hatte einen Wert von 111848500 Dollar und verteilte sich folgendermassen: Dollar Vereinigte Staaten 33756500 Deutschland 16536000 Frankreich 16836000 Grossbritannien 18000000 Schweiz 5670000 Italien 3000000 Oesterreich-Ungarn 5750000 Russland 4000 000 Belgien 700000 Niederlande 640000 Dänemark 250000 Norwegen 200000 Schweden 500000 Finnland 160000 Portugal und Spanien 1800000 Südost-Europa 1200000 Australien, Asien 1000000 Kanada 1880000 Mexiko, Zentral- und Südamerika 1000000 Der Platinpreis. In Anbetracht des in Deutschland immer stärker werdenden Angebots von Platinwaren, auch von altem Platin, erscheint es angebracht, darauf hinzuweisen, dass sich der Preis dieses Edelmetalls in steigender Linie bewegt, und dass er heute etwa fünfzehnmal grösser ist als vor 40 Jahren. Folgende Tabelle, die dem „Almanach de l'horlogerie et de la bijouterie“ entnommen ist, zeigt die Entwicklung des Preises für 1 kg Platin seit 1872 bis 1912. Jahr Frank Jahr Frank Jahr Frank 1872 500 1892 2250 1904 3200 1874 600 1896 2000 1905 3400 1875 750 1897 2100 1906 6050 1880 900 1898 2300 1907 4450 1882 1000 1899 2750 1908 4000 1885 1200 1900 3000 1909 4850 1887 1500 1901 3200 1910 6500 1889 2000 1902 3100 1911 7500 1890 2500 1903 3100 1912 7550 Eine Uhrmacherschule in Warschau. Nachdem schon seit längerer Zeit in Warschau ein verworrenes Gerücht über die Gründung einer Ubr- macherschule herumging, veröffentlicht nun der „Kurier Warszawski“ unter der Ueberschrift: „Uhrmacherschule für Frauen“, folgenden Artikel, nach welchem es der eventuellen Schule unmöglich an Schülerinnen fehlen kann: „Ein sehr angenehmer Beiuf für Frauen, welcher bei uns ganz ausser acht gelassen wird, ist die Uhrmacherei. Im Auslande steht dieser Beruf bei vielen Frauen in Ehren, welche ihm ihre Zeit widmen, reichlich dafür entschädigt werden und sich eine unabhängige Stellung schaffen. Fast in allen Fabriken des Auslandes werden die feinsten Teile der Uhren durch Frauen gemacht. Andere Frauen wieder sind als Arbeiterinnen in zahlreichen Uhrenateliers des Auslandes angestellt. Das erklärt sich daraus, dass die Uhrmacherei nicht ermüdet und nicht schwer in verhältnismässig kurzer Zeit zu erlernen ist. Das Fehlen dieser Arbeiterkategorie hat die Aufmerksamkeit der hiesigen Uhrmaoherkreise erregt, und seit langer Zeit besteht die Absicht, hier eine Uhrmacherschule für Frauen zu errichten. Der Hauptgrund, warum eine solche Schule hier noch nicht errichtet wurde, ist das Fehlen des not wendigen Fonds. Der komplette Lehrgang unter Leitung von Fachleuten würde 4 Jahre dauern, nach denen der Lehrling ein Zeugnis als Gehilfe oder Meister erhalten würde, je nach seiner Geschicklichkeit. Zu Anfang würde diese Schule 20 Elevinnen aufnehmen. Die jährlichen Unterhaltungskosten würden 2000 bis 3000 Rubel sein, von denen ein Drittel durch die Lehrgelder der Schüler einkämen. Wie an Feldarbeitern, so fehlt es vollständig an ge schickten Uhrmachern, so dass die Frauen als Uhrmacher eine gesicherte Zu kunft haben würden. Es ist zu hoffen, dass dieses Schulprojekt von allen Seiten moralische und finanzielle Unterstützung finden möge.“ Wir halten es für einen Fehler, die Zukunft einer solchen Gehilfin zu rosig zu malen und die Arbeit als gar so leicht zu schildern. Die Ent täuschung ist dann zu gross, wenn die Wahrheit darüber entdeckt wird. Das Recht von Zwangsinnungen bei Uebernahme von Submissions* aufträgen. Im allgemeinen wird ja nicht in Zweifel gezogen, dass eine Innung in Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder oder einiger, hierzu sich zusammenschliessender Handwerksmeister sich mit einem Gebote bei Submissionen beteiligen darf. Dieses Recht ist aber doch nicht so einwandfrei, dass es ohne eine allgemein gültige Rechtsentscheidung unbedingt behauptet werden könnte. Das hat ein Ende Januar 1913 endgültig entschiedener Fall gezeigt, den die „Neue Zeitung“, Strassburg i. E., mitteilt. Schon im Jahre 1910, in dem sich eine Zwangsinnung an einer Submission beteiligte, erhoben einige Handwerksmeister dagegen Einspruch auf Grund des § 100 n der Gewerbeordnung (Abs. 2): „Gemeinsame Geschäftsbetriebe dürfen von der Innung nicht errichtet werden.“ Der Bürgermeister der Stadt Strassburg i. E. hatte dieser Beschwerde stattgegeben, und hiernach erliess die höhere Ver waltungsbehörde eine Anweisung, der zufolge die Beteiligung von Zwangs innungen an Submissionen eventuell unter Strafandrohungen zu verhindern sei. Diese Auffassung wurde indessen von der Handwerkskammer bestritten, indem letztere erklärte, dass der § 100n, Abs. 2, diese Beteiligung der ZwangBinnungen an öffentlichen Submissionen nicht ausschliesse. Zu be merken ist dazu, dass nach der in Rede stehenden Bestimmung Innungen befugt sind, „Veranstaltungen zur Förderung der gemeinsamen, gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, wie die Errichtung von gemeinsamen Ein- und Verkaufsgeschäften und dergl. anzuregen“. Die Handwerkskammer sagte also mit vollem Rechte, die Beteiligung liege im
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