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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 11 (1. Juni 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 17
- AusgabeAusgabe 33
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 65
- AusgabeAusgabe 81
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 113
- AusgabeAusgabe 129
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 161
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 161
- ArtikelAufruf an die Kollegen des Zentralverbandes der Deutschen ... 162
- ArtikelBericht über die Entschädigung eines Schadens durch die ... 163
- ArtikelZur allgemeinen Wirtschaftslage 163
- ArtikelBericht über die öffentliche Prüfung an der Deutschen ... 164
- ArtikelVoltaire als Uhrenfabrikant 165
- ArtikelAusverkäufe! 167
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 168
- ArtikelVom Büchertisch 173
- ArtikelVerschiedenes 173
- ArtikelPatentbericht 175
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 176
- AusgabeAusgabe 177
- AusgabeAusgabe 193
- AusgabeAusgabe 209
- AusgabeAusgabe 225
- AusgabeAusgabe 241
- AusgabeAusgabe 257
- AusgabeAusgabe 273
- AusgabeAusgabe 289
- AusgabeAusgabe 305
- AusgabeAusgabe 321
- AusgabeAusgabe 337
- AusgabeAusgabe 353
- AusgabeAusgabe 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ALLGEMEINES JOURNAL GER ÜHRMACHERKUNST MERAU5GEGEBEN VOM ZENTRALVERBAND DER QEÜTSttlEN UHRMAOIER- INNUNGEN UND VEREINE 5ITZ : HALIEÄ& 38. JAHRG. NUMMER II. Halle, den 1. Juni 1913. Zuschriften an die Redaktion, sowie alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- und Lnseratengendungen, ferner Abonnemeutsbegtelluugen sind stets zu adressieren an dag „Allgemeine Journal der Uhrmacherknngt“ in Halle a. S. Inhalt: Bekanntmachungen der Verbandsleitung.— Aufruf an die Kollegen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-InnuDgen und Vereine, E.-V. — Bericht über die Entschädigung eines Schadens durch die Einbruchshilfskasse des Zentralverbandes. — Zur allgemeinen Wirtschaftslage. — Bericht über die öffentliche Prüfung an der Deutschen Uhrmachersehule zu Glashütte i. Sa. — Voltaire als Uhrenfabrikant. — Ausverkäufe! — Innungs- und Vereinsnachrichten. — Vom Büchertisch. — Verschiedenes. — Pateutbericht. — Briefkasten und Reehtsauskünfte. Bekanntmachungen der Verbandsleitung. Unterverbands-Tagungen. In nächster Zeit sind folgende! Tagungen unserer Unterverbände angesetzt: | 1. Landesverband selbständiger Uhrmacher des; Herzogtums Anhalt, 15. Juni in Bernburg (Saale). 2. Mecklenburgischer Unterverband, 15. bis 16. Junij in Wismar. j 3. Badischer Landesverband, 16. Juni in Freiburgi.B. j 4. Provinzialverband Schlesien, 20. bis 21. Juli in Breslau. 5. Niedersächsischer Unterverband, 10. bis 12. August in Hannover. 6. Unterverband Norden am 31. August in Kiel. Wir bitten alle Kollegen, diese Versammlungen möglichst zahlreich zu besuchen und vorher alles in Betracht kommende Material den betreffenden Vorständen einzureicben, damit auch etwas erreicht wird. Der Verband der Pfandleiher Deutschlands ist rege an der Arbeit, um dem regulären Uhrengeschäft den möglichst grössten Schaden zuzufügen. Von einem Kollegen ging uns Nr. 5 der Zeitschrift „Das Leihhaus“ zu, die sonst streng geheimgehalten wird und die nur den Mitgliedern des Ptandleiherverbandes zu gängig ist. Wir erfahren aus dieser Nummer des „Leihhauses“ allerlei, was uns nützen kann. So hat der Vorstand des Pfand- ' I leiherverbandes persönlich bei den Ministerien eine Petition ab- i gegeben, um die Aufhebung der Königl. Preuss. Ministerial- verfügung vom 4. Februar 1907, betreffend die Annahme neuer Sachen, zu erreichen. Einen längeren Aufsatz: „An das kaufende Publikum“ werden wir in der nächsten Nummer veröffentlichen., Unsere Kollegen wird auch folgende Notiz interessieren: Das neue Gesetz über das Pfandleihgowerbe in Hamburg. Der am 5. Juli 1911 von der Bürgerschaft nieder gesetzte Ausschuss erstattete seinen Bericht, indem er mancherlei Aenderungen der Senatsvorlage beantragte, deren wichtigste hier, nach dem „ General-Anzeiger für Hamburg-Altona er wähnt seien. Der § 4 soll statt einer allgemeinen Bemerkung ( folgende Bestimmungen erhalten: „Dem Pfandleiher ist es ver-J boten, in demselben Geschäftslokale, in dem er sein Pfand geschäft hat, den An- und Verkauf nicht versetzt gewesener Sachen zu betreiben.“ Für dieses Verbot ist eine Uebergangs- zeit von drei Jahren vorgesehen. Während hier eine Ver schärfung der Vorschriften vorgeschlagen wird, sind in § 6 Milderungen eingetreten, wonach der Pfandleiher den Polizei- beamteu den Zutritt zu seinem Geschäft nicht jederzeit, sondern nur in den Geschäftsstunden zu gestatten hat, ferner nicht ver pflichtet ist, alle Geschäftspapiere vorzulegen, sondern nur das Pfandbuch. Die Zinsen und Gebühren soll die Polizei nur ! nach Anhören der Beteiligten und Gutachten der Gewerbe- und Detaillistenkammern festsetzen. Dem § 13 wird folgender Absatz 2 angefügt: „Der Pfandleiher ist verpflichtet, den Vor zeiger des Pfandscheins gegen eine Gebühr von 20 Pf. das Pfand besichtigen zu lassen.“ Sodann wird in §14 festgesetzt, dass die Pfänder zugunsten der Verpfänder zum l 1 ^ fachen Betrag des Darlehens gegen Feuer und Einbruch zu versichern sind. Nach § 20 sollen dem Pfandleiher als Verkaufskosten ge bühren: a) wenn die Bekanntmachung erfolgt, aber der Ver kauf unterblieben ist, 1 Proz. der Darlebenssumme; jedoch mindestens 20 Pf. und höchstens 1 Mk. für jeden Pfandschein; b) wenn der Verkauf erfolgt ist, 8 statt 6 Proz. des Erlöses. § 22 will einen vertragsmässigen Ausschluss der Haftung für Flecke, Wurm-, Motten- und Mäusefrass, sowie für Bruch und dergl., soweit dem Pfandleiher dafür nicht ein Verschulden nachgewiesen werden kann, gestatten. — Die Verbände der Uhrmacher und Goldschmiede haben hiernach ihren Einfluss in dem betr. Ausschuss zur Geltung zu bringen gewusst, denn die von demselben an den Senat gerichteten neuen Wünsche entsprechen den Forderungen, die von den genannten Ver bänden auf ihren Verbandstagen beschlossen worden sind. Leider ist unser Verbandsvorstand nicht in der Lage, seiner seits an den Hamburger Senat heranzutreten, was wohl doch wirkungsvoller wäre, als wenn dies unsere Hamburger Kollegen allein tun, die sich bisher grundsätzlich von unserem Verbände fernhielten.
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