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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 161
- ArtikelAufruf an die Kollegen des Zentralverbandes der Deutschen ... 162
- ArtikelBericht über die Entschädigung eines Schadens durch die ... 163
- ArtikelZur allgemeinen Wirtschaftslage 163
- ArtikelBericht über die öffentliche Prüfung an der Deutschen ... 164
- ArtikelVoltaire als Uhrenfabrikant 165
- ArtikelAusverkäufe! 167
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 168
- ArtikelVom Büchertisch 173
- ArtikelVerschiedenes 173
- ArtikelPatentbericht 175
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 176
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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170 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Kr. 11. spräche über das Gehörte aufgefordert, um ein klares Bild zu erhalten. Nach längerer Aussprache, an der sich unter anderen die Kollegen Müller, Herren- berg; Zahn, Kalw; Kläger. Nagold; Bühler, Hechingen; Baur, Ergenzingen; Maser, Rottweil; Kehrer, Nürtingen beteiligten, fassten die Anwesenden von 15 Oberamtsbezirken (nur zwei — Spaichingen und Urach — hatten keinen Vertreter entsandt), dem Vorschlag des Referenten entsprechend, mit allen gegen zwei Stimmen folgenden Beschluss: „Die heutige gutbesuchte Versammlung der Uhrmacher meister des Schwarzwaldkreises anerkennt die Notwendigkeit des Zusammenschlusses des Uhrmacherhandwerkes in Zwangs - innungen und hält die Errichtung von fünf Zwangsinnungen für den Kammerbezirk Reutlingen für ein dringendes Bedürfnis. Durch Bezirksversammlungen soll die Gründung dieser Innungen alsbald in die Wege geleitet werden.“ Weiterhin behandelte der Referent das Zugabeunwesen und den Verkauf von Uhren auf Jahrmärkten. Die Versammlung erkannte dankbar an, dass die Handwerkskammer die Interessen des Uhrmacherhandwerkes entschieden vertreten habe, und es wurde beschlossen, an die Reichstags abgeordneten des Schwarzwaldkreises das dringende Ersuchen zu richten, sie möchten die Eingaben des deutschen Handwerks- und Gewerbe kammertages: zum 1. zur Bekämpfung des Zugabeunwesens und 2. auf Verbot des Verkaufes von Uhren auf Jahrmärkten im Reichstage entsprechend unter stützen. Bei den Wahlen wurden auf Veranlassung des Kollegen Adolf Seelos, Tübingen, die seitherigen Vorstandsmitglieder durch Zuruf wiedergewählt. Als nächster Versammlungsort wurde Rottenburg a. N. bestimmt. Da der Kassenbestand ein sehr guter ist, so wurde, wie im Vorjahre, einstimmig be schlossen, den Mitgliedern freie Hin- und Rückfahrt zur Landesversammlung nach Schramberg zu gewähren. Um 6 Uhr wurde die Versammlung geschlossen, und es waren sich alle Kollegen darin einig, dass die bindenden Beschlüsse, welche nunmehr in den provisorisch aufgestellten fünf Innungsbezirken eist gefasst werden müssen, zum Nutzen unseres Handwerkes ausfallen mögen. Reutlingen, den 21. Mai 1913. Wilh. Binnig jun., Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung in Berlin. Quartalsversammlung am Mittwoch, den 23- April, abends 9 Uhr, in den „Industriefestsälen“, Beuthstrasse 19/20. Tagesordnung: 1. Verlesung des Berichtes der am 31. Januar statt gehabten Versammlung. 2. Geschäftliche Mitteilungen. 3. Antrag Leutert und Genossen: „Eine Kommission von drei Mitgliedern zur Prüfung der Jahres rechnung zu wählen“. 4. Beschlussfassung über den Haushaltplan 1913. Der Obermeister, Herr Koll. A. Bätge, eröffnet um 9 Uhr 30 Minuten die Versammlung, begrüsst die anwesenden Mitglieder und gibt die vorstehende Tagesordnung bekannt. Zu Punkt 1 wird der Bericht der letzten Versammlung vom Schrift führer verlesen und nach einer kurzen Entgegnung seitens des Herrn Koll. Ritter, ohne stichhaltige Gründe angeführt zu haben, auf seinen Vorschlag hin von der Mehrheit der Anwesenden abgelehnt. ZuPunkt2 der Tagesordnung verliest der Obermeister die eingelaufenen Schreiben der Behörden; er wird hier von Herrn Koll. Ritter unterbrochen, welcher anfragt, was Herr Koll. Schräder am Vorstandstische tue; der Ober meister verliest den von der Aufsichtsbehörde eingelaufenen Bescheid, wonach Herr Koll. Schräder so lange seines Amtes zu walten hat, bis ein anderer an seine Stelle gewählt sei, und dass es die Behörde der Innung anheimstelle, in Anbetracht des Auflösungsantrages, vorläufig von dieser Wahl überhaupt abzusehen. Der Obermeister fährt dann fort, die einzelnen Schreiben bekannt zugeben, die Ablehnung des Haushaltungsplanes 1913 und seine Begründung, die Zurückweisung der Beschwerde Schütz wegen der Beitragszahlung, die Zurückweisung der Beschwerde Oelsner über die zu Recht bestehende Un gültigkeitserklärung seiner Wahl zum Vorstandsmitglied, desgleichen auch die Antwort auf die Beschwerde des Koll. Grosse, welche die Gewerbedeputation in allen Punkten zurückweist. Dann weiter die Begründung des Polizei präsidenten, welcher aus formellen und sachlichen Gründen die neue Statuten änderung ablehnt. Herr Koll. Uhrland erhält zu diesem Punkte das Wort und erklärt an Hand der entsprechenden Paragraphen des alten Statuts, dass sich hier der Polizeipräsident bestimmt irre und dass er sich wundere, dass der Obermeister hier nicht den Weg der Beschwerde beschritten. Der Ober meister stellt fest, dasB durch Vorstandsbeschluss von der Erhebung dieser von ihm vorgeschlagenen Beschwerde Abstand genommen worden sei, dass aber durch schriftliche Anfrage bei der Gewerbedeputation und durch deren Antwort festgestellt sei, dass auch diese die Ansieht des Polizeipräsidenten in der Terminsfestlegung teilt! Herr Koll. Ritter kommt sodann in erregter W T eise auf die von ihm ein gereichten Anträge; die beantragte Vorstandswahl usw. Er macht starke Ausfälle gegen den Obermeister, welcher ihn zur Ordnung ruft und diese Ausfälle scharf zurückweist. Der Obermeister gibt die Antwort der Behörde auf die Beschwerde der Innungsgegner bekannt, und hierzu behauptet Koll. Ritter, dass dieselbe anders ausgefallen wäre, wenn der Obermeister diese Beschwerde eingereicht hätte, da die Behörde auf seiten des Vorstandes sei. Weiter erhält Herr Koll. Oelsner das Wort, welcher mit dem Kuvert des ihm vom Obermeister zugeschickten Einschreibebriefes beweisen will, dass der Obermeister seine Wahl zum Vorstandsmitglied selbständig für ungültig er klärt habe, ohne erst einen Vorstandsbeschluss herbeigeführt zu haben. Der Obermeister erklärt den Sachverhalt und stellt fest, dass es eine wissentliche Unwahrheit sei, dass er das Datum des Briefes in der VorstandssitzuDg ver heimlicht habe. Sechs Vorstandsmitglieder bestätigen, dass der Brief mit Datum verlesen ist, nur das Vorstandsmitglied Fleischer behauptet das Gegen teil. Es entsteht bei dieser Auseinandersetzung eine hochgradige Erregung. Koll. Hassler gibt sodann seiner Meinung dahin Ausdruck, dass man nach „oben“ energischer hätte sein müssen, da sonst der Bürger sein Recht über haupt nicht mehr bekomme! Ein Antrag Uhrland will die Ersatzwahl gleich vorgenommen wissen, und da hiergegen Herr Koll. Grupner protestiert, sowie auch der Obermeister seine Bedenken geäussert, kann über denselben nicht abgestimmt werden. Hierauf kommen die Koll. Oelsner und Ritter auf die Vorstandsentschädigungen, und behauptet der erste, dass der Obermeister nur alles aus Eigennutz tue. Der letztere behauptet, dass Bich der Obermeister Herrn Obermeister Rahardt gegenüber mit der reduzierten Entschädigung ein verstanden erklärt hätte. Diese Ausführungen und Behauptungen weist der Obermeister gleichfalls scharf als strikte Unwahrheit zurück. Herr Koll. Halle und Stabenow nehmen den Vorstand in Schutz. Der letztere wirft Herrn Koll. Ritter vor, dass er seiner Ansicht nach die Abmachungen der Kommission nicht gehalten, und weist auf ein Flugblatt der Südost-Vereinigung hin. Koll. Ritter und Uhrland erklären den Sichverhalt und Koll. Oelsner bekennt sich zum Urheber des Flugblattes. Sodann gibt der Obermeister den Auflösungsantrag bekannt und hierbei sofort den Termin für die erste Sitzung, welche am 14 Mai, abends 9 Uhr, in den Industriefestsälen, Beuthstrasse 19/20, stattfinden soll. Nach einer längeren Debatte über den Termin der zweiten (endgültig beschlussfassenden) Sitzung erklärt der Obermeister, dass es vielleicht möglich sein werde, den Mitgliedern den zweiten Halbjahresbeitrag zu ersparen, wenn der Auflösungg antrag in der zweiten Versammlung angenommen werden sollte. Herr Koll. Uhrland tritt dieser Ansicht entgegen und behauptet, dass es den Mitgliedern nicht darauf ankommen werde, auch noch 1 / 3 Jahr länger zu bezahlen, während Herr Koll. Ritter diesmal mit dem Vorhaben des Vorstandes konform geht und für schnellste Auflösung der Zwangsinnung eintritt; dabei kommt Koll. Ritter auf das wenig erspriessliche Wirken der Innung zu sprechen und ver liest eine ministerielle Entscheidung in einer InnungBangelegenheit, in welcher der Minister eine Verfügung aufgehoben hatte. Er kommt dabei auch noch auf den Fall Möbis und behauptet, dass hierbei die Innung nichts ausriohte. Der Obermeister stellt den Sachverhalt der Angelegenheit Möbis klar und stellt fest, dass dieser zur Entfernung des Inserats mit der Innungsverfügung bereits gezwungen worden sei und dass die übrigen Punkte der Klage noch nicht erledigt seien, aber bestimmte Hoffnung auf Erfolg vorhanden sei. Weiter verliest der Obermeister den Antrag Born und Genossen und berichtet, dass dieser Antrag bis zur Erledigung des Auflösungsantrages zurückgezogen sei. Die weiteten Anträge verlangen: 1. Neuwahl des Vor standes; 2. der Obermeister solle sein Amt niederlegen; 3. der Schriftführer solle sein Amt niederlegen; 4. wird ein Misstrauens-Votum für den Vorstand beantragt; 5. wird beantragt, eine Kommission zu wählen, welche die An sprüche der Mitglieder den Vorstandsmitgliedern gegenüber wahrzunehmen hätten; 6. eine Kommission von drei Mitgliedern zur Prüfung der Jahres- rechnung zu wählen; 7. «ine Kommission zu wählen, welche die Innungs- Mitgliederliste zur Kenntnis nehmen dürfe. Der Obermeister stellt fest, dass auf Grund des weitgehendsten Auflösungsantrages diese Anträge zurück gestellt seien. Herr Koll. Uhrland beantragt, event. eine ausserordentliche Versammlung zur Erledigung dieser Anträge anzuberaumen; der Obermeister macht ihn auf die hierfür in Frage kommenden Bestimmungen aufmerksam. Ein Antrag des Herrn Koll. Ritter, welcher besagt, dass durch Innungs beschluss dem Kassierer verboten wird, weder an das Journal noch an die Vorstandsmitglieder Gelder auszuzahlen, wird, trotz der vom Obermeister er hobenen Bedenken und ebenso derjenigen des Herrn Koll. Halle, welcher bezweifelt, dass dei artige Beschlüsse von der Behörde als zu Recht bestehend anerkannt werden, bei der Abstimmung von der Versammlung angenommen. Sodann erhält der Altgeselle Herr Flasohnick das Wort zur Begründung seines Antrages (auf die nächste Tagesordnung eine Besprechung über die Wünsche der Gehilfenschaft, neunstündige Arbeitszeit und Urlaubsgewährung zu setzen). Nachdem der Obermeister sowie Herr Koll. Ritter hierzu ge sprochen und letzterer für sofortige Abstimmung über diese Fragen ein getreten war, bittet der Obermeister, dass aber die abstimmenden Herren Kollegen sich dann auch nach den gefassten Beschlüssen richten möchten, dass jedoch der Beschluss für die Allgemeinheit der Innungsmitglieder nicht bindend sein könnet Es wird, da beantragt worden war, dass nur solche Kollegen stimmen, welche Gehilfen beschäftigen, mit drei Stimmen gegen zwei Stimmen im Sinne der Wünsche der Gehilfenschaft beschlossen. Zu Punkt 3 der Tagesordnung werden nach kurzer Debatte die Herren Koll. Baahts, Baumgarten und Ritter gewählt und nehmen die Wahl an. Zum letzten Punkt, Haushaltplan 1913, protestiert Herr Koll. Ritter gegen jede Besprechung und Beschlussfassung, da in der Einladung nicht zu ersehen gewesen sei, wo derselbe ausgelegen habe. Der Obermeister erklärt, dass vor Auslegung des ersten Haushaltplanes in dem Publikations organ bekanntgegeben worden sei, dass der Haushaltplan 8 Tage vor der beschliessenden Versammlung beim Obermeister zur Einsichtnahme ausliege, was auch dieses Mal der Fall gewesen sei. Die diesbezüglichen statutarischen Bestimmungen seien erfüllt. Der Obermeister lässt den Protest zu Protokoll nehmen und verliest sodann den Haushaltplan. Herr Koll. Ritter beantragt nun auch noch aus anderen sachlichen Gründen Ablehnung desselben. Es stände noch nicht fest, ob die Innung berechtigt sei, die Beträge in der Höhe von 10 Mk. zu erheben. Er habe die Innung bei dem Gericht auf Zurück zahlung des Betrages verklagt, der den von der InnungsVersammlung be willigten Beitrag übersteige. Bevor keine Gerichtsentscheidung vorliege, er suche er die Versammlung, den Haushaltplan abzulehnen. Der Obermeister lässt abstimmen, und wird derselbe gegen 30 Stimmen abgelehnt. Am Vor standstisch waren alle Vorstandsmitglieder anwesend. Schluss der Sitzung 12 Uhr 15 Minuten. Julius Bössenroth, Schriftführer.
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