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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 177
- ArtikelHabe Zeit für deine Kunden! 179
- ArtikelEinladung an alle Kollegen, die das 12. Deutsche Turnfest ... 181
- ArtikelUnzulässigkeit der Klage bei Rückforderung von Innungsbeiträgen 182
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb 182
- ArtikelEin viel übersehener Fehler der Zylinderuhren 183
- ArtikelAn das Uhren kaufende Publikum! 184
- ArtikelDie Erwerbstätigen des deutschen Uhrmachergewerbes nach ihrem ... 185
- ArtikelAussichten für junge Kaufleute in Madrid 186
- ArtikelUeber die Abhängigkeit der Schwingungsdauer von der ... 186
- ArtikelSprechsaal 187
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 187
- ArtikelPatentbericht 191
- ArtikelVom Büchertisch 192
- ArtikelVerschiedenes 192
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 192
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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178 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 12 Darauf erhielten wir am 3. Juni diese Antwort: München, den 3. Juni 1913. Tit. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher • Innungen und -Vereine, Halle a. S. Wie ich Ihnen bereits mitteilte, sind Sie irrig berichtet, insofern mir bei den heutigen Verhältnissen der Manufaktur „Ideal“ ein Einspruchsrecht gegen die Massnahmen von der Geschäftsleituag derselben nicht zusteht. Der Geschäftsführer ist heute vollkommen selbständiger und dispositions zuständiger Leiter der Geschäfte und trägt als solcher die ganze Ver antwortung. Die Abschlüsse, welche ich mit der Manufaktur „Ideal“ für Lieferungen verschiedener Fabrikate betätige, sind für mich absolut verbindlich. Dagegen soll es sich meines Wissens bei den von Ihnen bemerkten Absatzmassnahmen zunächst nur um Versuche handeln. Da ich aus den dargelegten Gründen nicht in der Lage bin, die von Ihnen gewünschten Einstellungen veranlassen zu können, andererseits für die Manufaktur „Ideal“ keine Rücksichten bestehen, da dieselbe ausserdem lediglich Expoitgeschäfte macht, so möchte ich nochmals geraten haben, die Angelegenheit nicht unnötig zu reklamieren, sondern im Interesse der von Ihnen vertretenen Sache eine vernünftige und ruhige Haltung einzunehmen. Hochachtungsvoll! Andreas Huber. Mit dieser Antwort konnten wir uns natürlich nicht zufrieden geben, was wir der Firma Andreas Huber auch mitteilten. Inzwischen hatten wir uns eine beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung vom Amtsgericht Yillingen geben lassen. Daraus geht folgendes hervor: Die Firma hiess früher Jahres uhrenfabrik Ideal, G. m. b. H., in Yillingen, Erzeugung und Ver trieb von Jahresuhren und anderen Uhrenspezialitäten. Eingetragen am 8. Juli 1908. Am 16. Mai 1911 wurde die Firma geändert in „Manufaktur Ideal, G. m. b. H.“, Erzeugung und Vertrieb von Neuheiten. Geschäftsführer ist der Kaufmann Josef Schrank in Villingen, jetzt in München. Gesellschafter sind Josef Schrank, Kaufmann in Villingen, jetzt in München, und Emil Martin, Hofuhrmacher und Hoflieferant in Stuttgart. Dieser Kaufmann Josef Schrank in München ist gleich-! zeitig Prokurist der Firma Jahresuhrenfabrik Andreas Huber in München 34, Veterinärstrasse 5. Derselbe Josef Schrank Unterzeichnete auch das erste Antwortschreiben der Firma Andreas Huber in München. Die Firma Andreas Huber in München, die die deutschen Uhrmacher durch ihre Reisenden besuchen lässt, liefert gleichzeitig Taschenuhren an ihren Proku risten Josef Schrank, Geschäftsführer der Ideal, G. m. b. H. und gleichzeitig mit dem Hofuhrmacher und Hoflieferanten Emil Martin, in Stuttgart, Gesellschafter der „Ideal G. m. b. H.“. Diese beiden als Inhaber der G. m. b. H. Ideal, in Villingen, schädigen die deutschen Uhrmacher in einer Weise, die die schärfste Verurteilung finden muss. Die deutschen Uhrmacher werden der G. m. b. H. in Villingen und ihren Hintermännern ganz besondere Aufmerksamkeit widmen müssen. Der Landes verband Baden wird die Angelegenheit auf seiner Tagung am 16. Juni in Freiburg i. B. ausführlich besprechen. Grossistenverbandstag in Schandau. Auf dem Grossisten verbandstage in Schandau ist eine Vereinbarung vorgeschlagen worden, die in kurzen Worten besagt, dass wir uns verpflichten, Klagen über Grossisten nicht zu veröffentlichen, sondern die Be schwerden an den Grossisten verband weiterzugeben, der diese dann in Gemeinschaft mit den Verbänden behandeln will. Im übrigen hat sich der Grossistenverband zu keinerlei bindenden Abmachungen verpflichtet. Der Vorstand hat in einer seiner letzten Vorstandssitzungen zu den Vereinbarungen Stellung ge nommen und hat diese abgelehnt. Wir werden die Angelegen heit nochmals in unserer demnächst stattfindenden Vertrauens männersitzung behandeln. Die Ablehnung erfolgte besonders aus folgenden Hauptgründen: Durch die Verpflichtung, nichts zu veröffentlichen, sondern die Beschwerden dem Grossisten- verbande zur weiteren Behandlung zu übergeben, geben wir jedes Recht aus der Hand. Wenn keine bindende Verpflichtung von seiten des Grossistenverbandes vorliegt, halten wir es auch nicht für richtig, dass dem Grossistenverbande das frühere Ehren gerichtsverfahren übertragen wird. Wir glauben im Interesse der Kollegenschaft zu handeln, wenn wir die uns übergebenen Be schwerden selbst prüfen und darüber entscheiden. Wir wären bereit, bei Beschwerden, die über Mitglieder des Grossisten ver bandes einlaufen, zu der Sitzung, in der über die Beschwerde entschieden wird, einem Vertreter des Grossistenverbandes Sitz und Stimme zu gewähren. Im übrigen hoffen wir, dass es doch noch zu einem festen Vertrage kommen wird, der die beider seitigen Rechte und Pflichten genau regelt- Wenn auf dem Grossistenverbandstage vom Vorstand behauptet wurde, dass im ganzen Jahre keine Beschwerden an ihn gelangt seien, so ist das kein Beweis dafür, dass in diesem Jahre kein Grund zur Klage vorgekommen sei. Beschwerden konnten an den Grossistenver band nicht gelangen, weil eben keine Verträge mehr bestanden. Wir haben jedoch innerhalb des Vorstandes in diesem Jahre eine Reihe von Beschwerden behandeln können, die beweisen können, dass gerade im Hausuhrengeschäft eine Verschlechterung ein getreten ist, da, wie festgestellt ist, den Möbelhändlern billigere Preise gemacht wurden als den Uhrmachern! Gründung des Main-Rhein-Gauverbandes. Am 25. Mai ist der frühere Main-Rhein-Gauverband wieder neu gegründet worden. Die weiteren Vorarbeiten, Aufstellung des Statuts usw., sind der Innung Wiesbaden übertragen worden. Wir begrüssen das Wieder aufleben des früheren Unterverbandes und hoffen, dass er zu neuem starken Leben erwächst und ein weiteres Bindeglied zwischen den I Kollegen sein wird. Jubiläum. Herr Kollege Bernhard Kersting in Wedel in Holstein konnte am 1. Juni sein 25 jähriges Geschäftsjubiläum feiern. Im Verein Altona hat eine kleine Feier stattgefunden, und es wurden dort dem Kollegen die besten Wünsche der Vereins mitglieder zum Ausdruck gebracht. Auch wir bringen Herrn Kersting unsere besten Wünsche entgegen und hoffen, dass er in der gleichen Frische auch sein öOjähriges Jubiläum feiern kann. Die Ingersoll sendet uns nachstehende Notiz, die eine „Be richtigung“ darstellen soll: „Es ist absolut unwahr, dass die Ingersoll-Uhrenfabrik dazu übergegangen ist, eigene Läden aufzumachen, um darin munter darauf los an jedermann zu verkaufen. Wahr ist vielmehr, dass die Ingersoll-Uhrenfabrik, ebenso wie andere grosse Uhrenfabriken, ihre Waren ausser an Uhr macher auch an andere einschlägige Geschäfte zum Vertrieb an das Publikum abgibt. Dass diejenigen Uhrmacher nicht „kurz sichtig“ waren, welche die Uhren einführten, geht daraus hervor, dass alle Kaufhäuser und Spezialgeschäfte, die die Ingersoll-Uhren führen, diese zu denselben fixierten Ladenpreisen wie die Uhr macher verkaufen müssen. Falsch ist, dass die Güte und Solidität der Ingersoll-Uhren mit echt amerikanischer Skrupellosigkeit den Uhrmachern zur Kenntnis gebracht sei. Richtig ist, dass nur Nicht-Amerikaner als Vertreter für unsere Firma tätig sind, die lediglich das versprechen konnten, was wir in unseren Drucksachen zu jedermanns Kenntnis gebracht haben. Hochachtungsvoll ppa. Ingersoll Uhren Co. m. b. H.“ (Unterschrift nicht zu lesen.)
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