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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Zwangsinnungen haben das Recht, das Veröffentlichen von Schleuderpreisen zu verbieten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Umgehung des Detailhandels
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 193
- ArtikelDie Zwangsinnungen haben das Recht, das Veröffentlichen von ... 194
- ArtikelUmgehung des Detailhandels 194
- ArtikelUeber eine Kontakteinrichtung zur Abgabe der internationalen ... 195
- ArtikelUhrmacher und Reisende 197
- ArtikelEinladung an alle Kollegen, die das 12. Deutsche Turnfest ... 199
- ArtikelZeitmessung bei dem Züricher Freischiessen im Jahre 1504 200
- ArtikelUnser Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb 201
- ArtikelIst es zu empfehlen, unter üblichem Preis erstandene Uhren usw. ... 201
- ArtikelUeber das Ersetzen neuer Steine in Taschenuhren und die ... 202
- ArtikelAus der Werkstatt 204
- ArtikelSprechsaal 204
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 205
- ArtikelPatentbericht 208
- ArtikelVerschiedenes 208
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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194 Allgemeines Journal der Uhrmach erkunst. Nr. 13 senden. Wir bitten die Vorstände der Unterverbände, für ihre Tagungen einen genügenden Vorrat bei uns zu bestellen. Gleichzeitig machen wir alle Kollegen darauf aufmerksam, dass es praktisch ist, für den Verbandstag unser Verbandsab zeichen anzustecken, da sich daran die Kollegen erkennen können. Schon auf der Eisenbahn treffen gewöhnlich mehrere Kollegen zusammen, die sofort in nähere Unterhaltung kommen, wenn sie sich gegenseitig durch das Verbandsabzeichen als Kollegen erkennen. Das Verbandsabzeichen kostet in sehr schöner Ausführung 75 Pf. und ist durch uns oder durch die Vereins vorsitzenden zu bekommen. Bei 'der Bestellung durch uns ist das Porto beizufügen. Im Sommer soll die Aufklärungsarbeit des Uhrmachers nicht ruhen. Es ist falsch, zu meinen, wenn das Publikum kurz vor Weihnachten darauf hingewiesen wird, Uhren nur beim Fach mann zu kaufen, so genüge das; nein, diese Aufklärungsarbeit muss im ganzen Jahre fortgesetzt werden. Wir empfehlen allen Kollegen dringend, ständig unser Einwickelpapier mit den Texten „Aufklärung für das Publikum“ und „Wie kauft und behandelt man eine Taschenuhr“ zu benutzen. 1000 Bogen kosten nur 4 Mk., dazu kommt 50 Pf. Porto. Mit Firma bedruckt, kosten 1000 Bogen 10 Mk., 2000 Bogen 16 Mk., 5000 Bogen 28 Mk. Dazu kommt dann noch Porto oder Fracht. Bestellungen sind an die Geschäftsstelle zu richten. Die Schilder: „Reparaturen werden nur gegen bar ab gegeben“, sind in zwei Grössen zu haben; die kleineren 8X32 cm kosten 50 Pf. das Stück und die grösseren 13X25 cm kosten 60 Pf. das Stück. Dazu kommt noch das Porto. Es empfiehlt sich, die Schilder gemeinsam durch die Vereinigung zu beziehen. Be stellungen erbitten wir an unsere Geschäftsstelle Halle a. S., Mühlweg 19. Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Aug. Heckei, Vorsitzender. Die Zwangsinnungen haben das Recht, das Veröffentlichen von Schleuderpreisen zu verbieten. Wir berichteten bereits in Nr. 9 dieser Zeitschrift über eine Entscheidung des Ministers für Handel und Gewerbe, die den Zwangsinnungen das Recht zusprach, das Veröffentlichen von Schleuderpreisen zu verbieten. Uns wird nun eine zweite, ältere Entscheidung zur Verfügung gestellt, die wir in Nr. 9 dieser Zeitschrift nur ganz kurz anführen konnten. Die Barbier-, Friseur- und Perückenmacherzwangsinnung zu Hagen i. W. hatte folgende Satzungsänderung beschlossen: „Beschränkungen hinsichtlich der Festsetzung der Preise ihrer Waren oder Leistungen oder hinsichtlich der Annahme von Kunden dürfen den Mitgliedern von der Innung nicht auferlegt werden, doch ist die Innungsversammlung be rechtigt, für gleiche oder gleichbleibende Leistungen ortsübliche Preise bekanntzugeben. Eine Preisunter bietung öffentlich bekanntzugeben, ist den Innungs mitgliedern bei Strafe bis zu 20 Mk. verboten.“ Dieser Satzungsänderung wurde von der Aufsichtsbehörde die Genehmigung versagt; auf die Beschwerde der Innung ent schied dann aber der Minister für Handel und Gewerbe zugunsten der Innung. Die Entscheidung lautet: Der Minister Berlin W. 9, den 8. Mai 1912. für Handel und Gewerbe. straß e a . J. -Nr. IV. 4337. Auf die Beschwerde vom 17. April d. Js. gegen den Be schluss des Bezirksausschusses zu Arnsberg vom 19. März d. J. / 99/11\ ^B. A. II C. XV a —-—j habe ich den Bezirksausschuss ersucht, die in der Generalversammlung vom 6. November 1911 be schlossene Aenderung des § 10, Abs. 2, sowie die in derselben Generalversammlung beschlossene, in § 34 a enthaltene Ergänzung des Statuts der Barbier-, Friseur- und Perückenmacherzwangs- innung zu Hagen i. W. zu genehmigen und über die Genehmigung der ausserdem beschlossenen Aenderungen des Statuts Entscheidung zu troffen. Zur Erläuterung wird dann in dem Schreiben an den Bezirks ausschuss weiter gesagt: Ich bemerke dabei, dass der § 100q der Gewerbeordnung den Zwangsinnungen nur verbietet, die Innungsmitglieder in der Annahme der Kunden oder in der Festsetzung der Preise zu be schränken. Mit dieser Vorschrift, die als Sondervorschrift aufs engste auszulegen ist, steht der Innungsbeschluss, der den Innungsmitgliedern untersagt, eine Preisunter bietung der von der Innung bekanntgemachten orts üblichen Preise für gleiche oder gleichbleibende Leistungen öffentlich bekanntzugeben, nicht in Wider spruch. Es bleibt den Innungsmitgliedern nach wie vor unbe nommen,' die Preise für ihre geschäftlichen Leistungen nach freiem Ermessen zu bestimmen, auch in ihrem Geschäftslokal einen Tarif aufzuhängen. Ich ersuche den Bezirksausschuss hiernach, die Genehmigung zu der Abänderung des § 10, Abs. 2 zu erteilen. Da der Be schluss vom 19. März d. Js. über die ausserdem beschlossenen Aenderungen des Innungsstatuts nichts enthält, ist zugleich auch über diese zu entscheiden. I. A.: gez. Neu haus. An den Bezirksausschuss in Arnsberg.- Umgehung des Die nachstehenden Ausführungen entnehmen wir der „Deutschen Rund schau“ (Nr. 21), Verbandsorgan des Zentralverbaodes für Handel und Ge werbe (E. V.) in Leipzig. Sie zeigen, wie kleinlich UDd kurzsichtig eine Firma sein kann, die gern „Weltfirma“ sein möchte. Das Geschäftsgebahren dieser „Weltfirma“ sein wollenden Sektfabrik mutet doch etwas zu krämer- haft an. Die Schriftleitung. Der Generalvertreter der Alliance-Lorlogere, Biel, Herr Carl Deetz, Leipzig-Gohlis, stellt uns die nachfolgende Korrespondenz mit der bekannten grossen Sektfirma Chr. Ad. Kupferberg & Cie., Mainz a. Eh., zum Zwecke der Veröffentlichung zur Verfügung Mainz a. Rh., den 22. April 1913. Herrn Carl Deetz, Leipzig-Gohlis. Betr. Uhrarmband. Wir beabsichtigen, einem Angestellten eine hübsche Uhr mit Lederarmband im Preise von etwa 20 bis 40 Mk. zu Detailhandels. schenken. Wir dachten uns ein ovales Silber- oder Tula gehäuse ohne besondere Verzierungen und ein Zifferblatt mit schwarzen Zeigern und recht deutlichen Zahlen (das Zifferblatt rund, nicht länglich oder sechseckig). Wir bitten um gefl. Bescheid, ob Sie etwas Derartiges anzubieten haben und ob Sie die Lieferung zum Fabrikpreise vornehmen können. Da, wir öfters Gelegenheit haben, Angestellten und Arbeitern zu Jubiläen und anderen Festlichkeiten Uhren zu schenken, würden wir vielleicht in der Lage sein, Ihnen ge legentlich weitere Aufträge zu übermitteln. Hochachtungsvoll Chr. Ad. Kupferberg & Co., Abteilung Propaganda. P. S. Zusagenden Falles bitten wir, uns einigo Exemplare zur Auswahl einsenden zu wollen, die wir bei Nichtkonvenienz sofort franko zurückschicken würden. D. 0.
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