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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Meisterprüfungsordnung für das Uhrmacherhandwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 209
- ArtikelMeisterprüfungsordnung für das Uhrmacherhandwerk 211
- ArtikelUhren als Spiegel der Ereignisse ihrer Zeit 213
- ArtikelDie Feilenfabrikation 215
- ArtikelUeber das Ersetzen neuer Steine in Taschenuhren und die ... 217
- ArtikelHartkörnige Schleifmittel und deren Behandlung 220
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 220
- ArtikelVerschiedenes 223
- ArtikelPatentbericht 224
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. l4. Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. 2ll verbieten. Auch die Veröffentlichung einer Unterbietung etwaiger von der Innung bekanntgegebener ortsüblicher Preise für gleiche Waren und Leistungen kann sich im Einzelfall als unreell darstellen und demgemäss den Innungsmitgliedorn untersagt werden. Derartige Verbote würden in den Vorschriften der Gewerbeordnung, insbesondere über die Aufgaben der Innung zur Aufrechterhaltung der Standes ehre und zur Pflege des Gemeingeistes unter den Innungs mitgliedern, eine Stütze finden.“ Verbandstag in Hannover. Wir machen unsere Kollegen auf den niedersächsischen Verbandstag, der am 10. August in Hannover stattfindet, besonders aufmerksam. Der Verbandstag ist mit einer Ausstellung verbunden. Die Herren Fabrikanten und Grossisten, die noch Plätze zu belegen wünschen, bitten wir, sich an die Geschäftsstelle, Hannover, Volgersweg 18, zu wenden. Die Beteiligung an der Ausstellung ist sehr zu empfehlen, da der Verbandstag wegen der günstigen Lage Hannovers stark besucht sein wird. Jubiläum. Herr Kollege Paul Könsch, Forst i. L., konnte am 1. Juli sein 25 jähriges Meisterjubiläum feiern. Wir bringen dem geschätzten Kollegen noch nachträglich unsere herzlichsten Glückwünsche dar. Herr Kollege M. Meinhold, Augustenburg, wurde zum 1. Stadtrat und stellvertretenden Bürgermeister gewählt. Damit ist nicht nur der geschätzte Kollege Meinhold, sondern der ganze Uhrmacherstand geehrt. Wir freuen uns deshalb mit unserem geschätzten Mitgliede. Unterverbands-Tagungen. In nächster Zeit sind folgende Tagungen unserer Unterverbände angesetzt: 1. Provinzialverband Schlesien, 20. bis 21. Juli in Breslau. 2. Landesverband der Uhrmacher des Königreichs Sachsen, 30. Juli in Zwickau. 3. Niedersächsischer Unterverband, 10. bis 12. August in Hannover. 4. Unterverband Norden am 31. August in Kiel. Wir bitten alle Kollegen, diese Versammlungen möglichst zahlreich zu besuchen und vorher alles in Betracht kommende Material den betreffenden Vorständen einzureichen, damit auch etwas erreicht wird. Einzahlung der Beiträge. Wii bitten die Vereine und Innungen, die bisher ihre Beiträge für 1913 noch nicht gezahlt haben, dieses möglichst umgehend zu tun. Der Beitrag beträgt laut Beschluss des Verbandstages für das Jahr 1913 für die ersten 60 Mitglieder je 1 Mk. und für jedes weitere Mitglied 40 Pf. Die Beiträge sind auf unser Postscheckkonto in Leipzig, Nr. 13953, einzuzahlen. Unsere Ansichtskarten und Verbandsabzeichen. Anlässlich der bevorstehenden Tagungen unserer Unterverbände machen wir darauf aufmerksam, dass der Verband besondere Ansichtskarten in Dreifarbendruck vorrätig hat. Die Karten eignen sich besonders dazu, vom Verbandstag Freunden und Bekannten einen Gruss zu senden. Wir bitten die Vorstände der Unterverbände, für ihre Tagungen einen genügenden Vorrat bei uns zu bestellen. Gleichzeitig machen wir alle Kollegen darauf aufmerksam, dass es praktisch ist, für den Verbandstag unser Verbandsab zeichen anzustecken, da sich daran die Kollegen erkennen können. Schon auf der Eisenbahn treffen gewöhnlich mehrere Kollegen zusammen, die sofort in nähere Unterhaltung kommen, wenn sie sich gegenseitig durch das Verbandsabzeichen als Kollegen erkennen. Das Verbandsabzeichen kostet in sehr schöner Ausführung 75 Pf. und ist durch uns oder durch die Vereins vorsitzenden zu bekommen. Bei der Bestellung durch uns ist das Porto beizufügen. Im Sommer soll die Aufklärungsarbeit des Uhrmachers nicht ruhen. Es ist falsch, zu meinen, wenn das Publikum kurz vor Weihnachten darauf hingewiesen wird, Uhren nur beim Fach mann zu kaufen, so genüge das; nein, diese Aufklärungsarbeit muss im ganzen Jahre fortgesetzt werden. Wir empfehlen allen Kollegen dringend, ständig unser Einwickelpapier mit den Texten „Aufklärung für das Publikum“ und „Wie kauft und behandelt man eine Taschenuhr“ zu benutzen. 1000 Bogen kosten nur 4Mk., dazu kommt 50 Pf. Porto. Mit Firma bedruckt, kosten 1000 Bogen 10 Mk., 2000 Bogen 16 Mk., 5000 Bogen 28 Mk. Dazu kommt dann noch Porto oder Fracht. Bestellungen sind an die Geschäftsstelle zu richten. Die Schilder: „Reparaturen werden nur gegen bar ab gegeben“, sind in zwei Grössen zu haben; die kleineren 8X32 cm kosten 50 Pf. das Stück und die grösseren 13X25 cm kosten 60 Pf. das Stück. Dazu kommt noch das Porto. Es empfiehlt sich, die Schilder gemeinsam durch die Vereinigung zu beziehen. Be stellungen erbitten wir an unsere Geschäftsstelle Halle a. S., Mühlweg 19. Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentraiverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E.V. Robert Koch, II. Vorsitzender. W. König, Geschäftsführer. Meisterprüfungsordnung für das Uhrmacherhandwerk. Anmeldung und Zulassung zur Prüfung. § 1. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist schriftlich an den Vorstand der Handwerks- bezw. Gewerbekammer zu richten, der es an die zuständige Prüfungskommission weitergibt. Zuständig ist die Prüfungskommission, in deren Bezirk der Prüfling entweder das betreffende Gewerbe selbständig betreibt oder seit mindestens 3 Monaten als Gehilfe in Arbeit steht. Dem Gesuche ist beizufügen: 1. ein kurzer eigenhändig geschriebener Lebenslauf des Prüflings; 2. eine Geburtsurkunde; 3. das Zeugnis über das Bestehen der Gesellenprüfung oder das Prüfungszeugnis einer Lehrwerkstätte, gewerblichen Unterrichtsanstalt oder Prüfungsbehörde, deren Zeugnissen von der Landeszentralbehörde die Wirkung der Zeugnisse über das Bestehen der Gehilfenprüfung beigelegt ist; 4. der Nachweis, dass der Prüfling mindestens 3 Jahre lang als Gehilfe in dem Handwerk, in dem er die Prüfung ab- legen will, tätig gewesen ist; 5. die Zeugnisse der gewerblichen Unterrichtsanstalten, die der Prüfling etwa besucht hat; 6. ein polizeiliches Führungszeugnis. Auf Grund der Anmeldung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission, ob der Prüfling zugelassen ist oder nicht. Gegen die Entscheidung des Vorsitzenden ist binnen einer Woche die Beschwerde an die Prüfungskommission zulässig. Diese ent scheidet auch über Ausnahmen von Abs. 3, Ziffer 4. Die die Zulassung zur Meisterprüfung ablehnende Ent scheidung der Prüfungskommission kann binnen 2 Wochen durch
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