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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die geschäftliche Auskunft
- Autor
- Lieske, Hans
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- ArtikelUhrmacher Deutschlands! Zur Beachtung! 1
- ArtikelZum neuen Jahre 2
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 2
- ArtikelSatzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen ... 3
- ArtikelEmpfangsapparate zur Aufnahme des funkentelegraphischen ... 4
- ArtikelDas Drehen mit dem Support und die praktische Verwendung des ... 6
- ArtikelDie Erhaltung der Feinstellung (Schluss aus Nr. 24) 9
- ArtikelEine vorteilhafte Arbeitsmethode beim Aufsetzen neuer, ohne ... 12
- ArtikelUnsere Preisfragen zur Schulung des schnellen, logischen und ... 13
- ArtikelDie 24 Stunden-Uhr 13
- ArtikelDie geschäftliche Auskunft 14
- ArtikelSprechsaal 15
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 15
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 1. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 15 einzuholen, vor Augen halten. Allerdings sollen die Ermittlungen stets das Datum der eingezogenen Erkundigung tragen, um bei den Abonnenten Zweifel über die Qualität der Auskunft zu bannen. Indessen wird die nach dieser Richtung gerügte Unterlassungs sünde dem Bureau im vorliegenden Falle doch noch nicht zum Fallstrick. Musste ja der Kläger schon daraus, dass die Antwort bereits am Tage der Anfrage eintraf, folgern, dass lediglich im Archiv lagerndes Material Verwertung fand. Dass die Auskunftsbureaus mit scharfen und ungünstigen Be richten manchen schaden und verletzen, liegt bei dem Wesen und dem Zwecke der Institute auf der Hand. Ebenso erklärlich ist andererseits der Aerger der Geschädigten und ihr Wunsch, die Scbadenstifter bestraft zu sehen. Würden die Gerichte hierin die richtige Mitte in einseitigen Verurteilungen verlieren, so müsste damit naturgemäss -der Lebensnerv der Auskunfteien ge fährdet werden. Die Grundlosigkeit solcher Furcht aber beweise schliesslich folgendes Beispiel. Ueber einen Fabrikanten wird irrtümlicherweise einberichtet, er habe ein vielbewegtes Leben hinter sich und sei wohl früher als Inhaber eines Kleidergeschäfts in Konkurs geraten. Infolgedessen verlangt deT Fabrikant Be strafung des Auskunftgebers wegen übler Nachrede. Die an gerufenen Gerichte aber sprechen frei und erklären, auch des Kaufmanns Ehre werde nicht verletzt, wenn er in Konkurs ver falle; könne ihn ein solches Geschick doch ohne jedes Ver schulden ereilen; ehrverletzend sei vielmehr allein ein vorsätzlich oder fahrlässig verschuldeter Konkurs. i • I Spreclisaal. ! >1 i« In dieser Rubrik rftumen wir unsera geehrten Lesern das Recht der freien Meinungsäusserung ein. Die Redaktion enthält sich jeder Beeinflussung Dadurch, dass entgegengesetzte Meinungen zur Aussprache kommen, kann am leichtesten eine Verständigung herbeigeführt werden. — Wir bitten im Interesse der AUgemeinheit, recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Gehilfenzeugnisse. In unserer letzten Vorstandssitzung liess der Obermeister unserer Innung die Klage laut werden, dass ihm bei Auszahlung der Reiseunterstützung an durchreisende Gehilfen unendlich wenig, fast gar keine Gehilfenzeugnisse des Zentralver bandes zu Gesicht kämen, und dass es umständlich und zeitraubend sei, in jedem Falle festzustellen, ob der stellenlose Gehilfe ein gelernter Uhrmacher, und ob er auch der Unterstützung wert sei. Es wurde besonders hervorgehoben von unserem Ober meister, dass manche Gehilfen von der Existenz des Zentralver bandes keine Ahnung haben. Unsere Stadt Harburg wird gewiss stark von durchreisenden Gehilfen infolge der grossen Nähe Hamburgs aufgesucht, und sind wir hierdurch in der Lage, unbedingt annehmen zu können, dass die erwähnten Gehilfenzeugnisse bedauerlicherweise wenig Berücksichtigung finden. Eine allgemeine Verbreitung und Benutzung der gedruckten Verbandszeugnisse seitens der Mitglieder des Zentralverbandes müsste unser Streben sein, und würden die Gehilfen dadurch in den Stand gesetzt, sich ohne Umstände als gelernte Uhrmacher und der Unterstützung würdig zu legitimieren. Dem die Reise unterstützung auszahlenden Obermeister oder Kassierer würde diese Arbeit sehr erleichtert werden. Die allgemeine Benutzung dieser Zeugnisformulare des Zentralverbandes würde leicht zu erreichen sein, wenn der Vor stand des Verbandes an alle Obermeister und Vorsitzenden der an geschlossenen Innungen und Vereine ein entsprechendes Quantum senden würden und diese dann im Interesse der guten Sache die weitere Abgabe an die Mitglieder vornehmen würden, indem sie den Nutzen und den Zweck der Sache besonders hervorheben. Ich bin überzeugt, dass jeder Kollege diese Formulare benutzen wird, wenn dafür gesorgt wird, dass ihm diese jederzeit zur Hand sind. Tn den Händen der Obermeister bezw. Vorsitzenden der ein zelnen Vereinigungen läge es hauptsächlich, für die Verwendung der Gehilfenzeugnisse des Verbandes einzutreten, und bitte ich dringend die Herren Kollegen, diese Sache nach Möglichkeit zu fördern. Der geschilderte Uebelstand, zu Anfang dieses Artikels, wird gewiss auch überall zutage treten und Abhilfe geboten er scheinen. Andererseits läge es auch ohne Frage im Interesse der Herren Gehilfen, im Besitz eines Verbandszeugnisses zu sein, und empfehle ich jedem Gehilfen dringend, sich beim Abgang von ihrem Chef, falls er Mitglied des Zentralverbandes ist, ein Zeugnis des Verbandes ausstellen zu lassen. E. Hoffmann, Harburg a. E. Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher 1 ). Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen. Uhrmacherzwangsinnung Breslau. Wir bringen hiermit zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss mit den Belegen 1912 vom 9. bis 22. Januar d. J. beim Kassenführer Kollegen A. Scholz, Lessingstrasse 5, zur Einsicht der Innungsmitglieder ausliegt. Gleichzeitig ersuchen wir, den noch rückständigen Beitrag 1912 bis zum 5. Januar d. J. postfrei an obige Adresse einzusenden, anderenfalls die Ein ziehung desselben durch die Aufsichtsbehörde erfolgt. I. A.: H. Clemens, Schriftführer. Bericht über die zweite Versammlung im Glassaale des Pariser Gartens am 22. Oktober 1912. Der Obermeister Kollege Hempel eröffnet die Sitzung Uhr. Er teilt der Versammlung die Verteilung der Aemter im Vorstande mit, spricht über die Interessen der Innung und hebt die Standesehre, die jedem Mitgliede eigen sein soll, hervor, auch bittet er die Kollegen, ihm mit Vertrauen ent gegenzukommen. Die Zusammensetzung des Vorstandes ist folgende: R. Hempel, Obermeister; E. Hartmann, II. Obermeister; H. Clemens, Schrift führer; M. Halisch aus Neumarkt, Stellvertreter; A. Scholz, Kassierer; R. Mazur, Stellvertreter; Ed. Pfitzner, C. Schuch aus Strehlen und C. Stolz aus Ohlau, Beisitzer. Die Verlesung der Anwesenheitsliste ergibt, dass sehr viele Mit glieder unentschuldigt fehlen. Der Obermeister stellt hierauf fest, dass die Einladungen zur Quartalsv rsammlung ordnungsgemäss erfolgt sind. Es er folgt die Verlesung des Protokolls der vorigen Versammlung, und erklärt der Obermeister, da von keiner Seite eine Einwendung gemacht wird, dasselbe für gültig. Er bittet verschiedene Kollegen, an den Vorstandstisch zu kommen, und hält an sie eine freundliche Ansprache; da alle diese schon eine 25 jährige Geschäftstätigkeit hinter sich haben, so empfangen sie aus seinen Händen das hierfür von der Handwerkskammer gestiftete Diplom; die Kollegen sprechen hierauf erfreut ihren Dank aus. Es sind Drucksachen vom evangel. Lehrlingsvereine eingegaDgen. Ferner teilt der Obermeister mit, dass Kollege Fritz Scheibner aus Brieg heute die Meisterprüfung gemacht hat und beglück wünscht denselben. An die hiesigen Grossisten hat der Obermeister ein Schreiben gerichtet wegen' Verpflichtung zu einer Konventionalstrafe, wenn diese detaillieren. Nur die Firma Müller & Kern hat bis jetzt in der Weise geantwortet, sie müsse von einem Sonderabkommen absehen. Kollege Langer, Brieg, ist der Meinung, dass wir von dem Kampfe mit den Grossisten ganz absehen sollen, aber die in Versandhäusern, Leibämtern usw. gekauften Uhren einfach nicht reparieren. Ein gewisser Joseph Kompal, Maler, von der Louisenstrasse, hat versucht, von der Firma Georg Jacob einen Preiskurant zu erschwindeln. Der Obermeister gibt ferner bekannt, dass die fälligen Mitgliederbeiträge an unseren Kollegen Scholz zu zahlen sind. Am 19. Oktober ist der Gehilfenausschuss nach § 41 gewählt worden. Von den Gehilfen wurden gewählt: Altgehilfe Maitin Bröckelt, Stellvertreter Paul Kieslich, Schriftführer Barthel. Von den Meistern werden vorgeschlagen: G. Wegehaupt und F. Patriok, und einstimmig angenommen. Sie nehmen die Wahl an. Es folgt die Wahl von zwei Mitgliedern für das Lehrlingswesen. Die vorgeschlagenen und gewählten Kollegen 0. Fraük und P. Philipp nehmen die Wahl an. Wahl von drei Kassenrevisoren, $ 52, Abs. 3. Die gewählten Kollegen Bock, Rosenthal und Langer, Brieg, nehmen die Wahl an. Es folgen nun die Abstimmungen über die Haushaltpläne 1912,1913. Der Obermeister erklärt, dass diese satzungsgemäss ausgelegen haben, und die Mitglieder davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt worden sind. Es ist ein Magistratsschreiben eingegangen, dass jedem Mitgliede ein Exemplar der Satzungen einzuhändigen und der Haushaltplan alsbald dem Magistrat ein zureichen sei. Der Obermeister liest den Haushaltplan, umfassend vom 1. September bis 31. Dezember 1912, vor; es wird mit 225 Mitgliedern gerechnet, da zweifellos einige Ausfälle sein werden. Er balanciert in Einnahme und Aus gabe mit etwa 787,75 Mk. und bittet der Obermeister um Annahme. Kollege Rosenthal spricht über den Zwang des Haltens des „Allgemeinen Journals 1) Zur Beachtung. Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Vereine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberiehte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzusenden. Für Nr. 2 be stimmte Einsendungen werden bis apiteatena den 6. Januar erbeten.
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