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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht über die Gesamtvorstandssitzung am 30. Juni in Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handwerkerkonferenz im Reichsamt des Inneren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eingabe an den Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag, Hannover, zur Abänderung der Gewerbeordnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 225
- ArtikelBericht über die Gesamtvorstandssitzung am 30. Juni in Dresden 226
- ArtikelHandwerkerkonferenz im Reichsamt des Inneren 230
- ArtikelEingabe an den Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag, ... 230
- ArtikelUnsere Eingabe an die Handwerks- und Gewerbekammern zur ... 231
- ArtikelDie Antoine-Feillsche Uhrensammlung in Hamburg 232
- ArtikelNiedersächsische und westfälische Mittelstandstage 233
- ArtikelAus der Werkstatt 234
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 235
- ArtikelVerschiedenes 238
- ArtikelPatentbericht 240
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 240
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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230 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 15. des Vorstandes aus. Der Vorstand werde auch ferner bemüht bleiben, den Zentral verband in jeder Weise zu fördern. Herr Krasemann spricht Herrn ßob. Koch und den übrigen Herren des Vorstandes den Dank aller Vertrauensmänner aus. Schluss der Sitzung Uhr abends. gez.: Rob. Koch. W. König. Walter Quentin. Andreas Huber. Julius Roth. Paul Krasemann. Adolf Koch. K. Knapp. Fritz Wehrmann. Am nächsten Tage begaben sich alle Herren, ausser Herrn Roth, der leider verhindert war, nach Glashütte. Hier wurde der Schule und einigen Betrieben ein Besuch abgestattet. Ferner fand eine Sitzung mit dem Herrn Bürgermeister Opitz statt, in der über die neue Schulordnung beraten wurde. Am Nachmittag fand dann noch eine Aufsichtsratssitzung statt, in der über eine in Aussicht genommene Erweiterung der Schule beraten wurde. Am Abend fuhr der Vorstand nach Dresden zurück, um von da die Heimreise anzutreten. Kg. Handwerkerkonfereuz im Reichsamt des Innern. Am 30. Juni und 1. Juli hat im Reichsamt des Innern die dem Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertage aus Anlass der Einreichung seiner Denkschrift, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, in Aussicht gestellte Konferenz stattgefunden (vergl. „D. Hbl.“ 1912, S. 410). > Als Vertreter der Reichsregierung nahmen teil: Ministerial direktor Dr. Caspar, der den Vorsitz führte, die Geh. Ober regierungsräte Spielhagen und Jaup. Ferner waren von den Bundesregierungen vertreten: Preussen durch den Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Ministerialdirektor Dönhofl und die Geh. Ober regierungsräte Dr. Franke und Huber, Bayern durch Ministerial direktor von Meinel, Sachsen durch Geh. Regierungsrat Dr. Genthe, Württemberg durch Ministerialdirektor Schaffer, Baden durch Ministerialdirektor Dr. Schneider, Hessen durch Oberregierungsrat Graef und Eisass-Lothringen durch Geh. Regierungsrat Reinhart. Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag hatte folgende Vertreter abgeordnet: die Handwerkskammervorsitzenden Klempnerobermeister Plate, Hannover; Tischlerobeimeister Rahardt, Berlin; Kunstschlossermeister Kirsch,Waldenburg-Breslau; Fleischer obermeister Gewerberat Falck, Darmstadt; Buchbinder Obermeister Stadtrat Rothenhöfer, Stuttgart; FleischerobermeisterWürz, München; den Gewerkekammervorsitzenden Kammerrat Stadtrat Schröer, Dresden; den Generalsekretär Dr. Meusch, Hannover, und den Handwerkskammersyndikus Dr. Wilden, Düsseldorf. Den Zentralausschuss der vereinigten Innungsverbände Deutschlands vertraten: Schlosserobermeister Marcus, Friseur ehrenobermeister Linsener und Bäckerobermeister Schmidt, sämt lich in Berlin. Die Grundlage der Verhandlungen bildete die Denkschrift des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages, deren Ziel eine Neufassung der Handwerkergesetze von 1897 bezw. 1908 ist. Den grössten Raum in den Verhandlungen beanspruchte die Frage der Abgrenzung von Fabrik und Handwerk mit der Neben frage der Stellung des Handwerks im Handelsregister. In diesen beiden Fragen, die von der Denkschrift des Kammertages als Kernfragen der gesamten Organisationsbewegung im Handwerk mit Recht in den Vordergrund gestellt waren, konnte ein beider seitiges Verständnis angebahnt werden, das die Hoffnung auf eine zufriedenstellende Regelung zulässt, sobald auch die Vertretungen von Handel und Industrie Gelegenheit gehabt haben werden, ihren Standpunkt zu vertreten. Dabei soll darauf verwiesen werden, dass die Vertretung des Handwerks in der am meisten bestrittenen Frage der Heranziehung fabrikmässiger Grossbetriebe zu den Kosten der Ausbildung des gewerblichen Nachwuchses gemäss dem Ergebnisse der Handwerkerkonferenz vom Juli 1912 den Standpunkt vertritt, dass eine gemeinsame Verständigung von Industrie und Handwerk zum Zwecke der Erziehung des Nach wuchses in berufs- und heimatsfreudigem Sinne einer gesetzlichen Lösung dieser Frage ohne Mitwirkung der Industrie durchaus vorzuziehen ist. Eine Verständigung wurde auch erzielt in der Frage der Unterstellung juristischer Personen unter die Vorschriften des Handwerkergesetzes. Sehr ausgedehnte Verhandlungen erforderte wiederum der § 100 q, der die Preisfestsetzungen für Waren und Leistungen von Mitgliedern der Zwangsinnungen betrifft. Es steht zu hoffen, dass eine Veränderung im Wortlaut dieses Para graphen die ihm jetzt von einem grossen Teile des Handwerks zugeschriebene Härte nimmt, indem sie in dieser Beziehung die Zwangsinnungen den freien Innungen gleichstellt. Der Konferenz war, wie den vorhergegangenen, von vorn herein lediglich informatorischer Charakter beigelegt; doch hat sie zweifellos für eine endliche gesetzliche Lösung der solange schon verhandelten Handwerkerfragen recht wertvolle Arbeit ge leistet. Und wenn auch vor einer gesetzlichen Verdichtung der erzielten Ergebnisse noch die Vertretungen von Industrie und Handel billigerweise ‘gehört werden sollen, so darf doch nach den vorhergegangenen gemeinsamen Konferenzen auch hiervon eine Verständigung erwartet werden. So steht zu hoffen, dass der von den verbündeten Re gierungen seit Jahren beschrittene Weg, in besonderen Hand werkerkonferenzen die hauptsächlichsten Handwerksfragen zu klären und einer gesetzlichen Regelung fähig zu machen, nun mehr nach den Verhandlungen, wie sie die Denkschrift des Kammertages ermöglicht hat, zu einem baldigen Ziele führen wird. („Deutsches Handwerksblatt.“) Eingabe an den Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag, Hannover, zur Abänderung der Gewerbeordnung. Halle a. S., den 10. Juli 1913. An den Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag Hannover. Auf unserem letzten Verbandstage in Eisenach wurden folgende Anträge angenommen: ,„Der XIV. Verbandstag des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine wolle beschliessen: Der Verbandstag beschliesst die Einreichung einer Petition beim Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag in Hannover: I. Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag wird ersucht, eine Petition an den Deutschen Reichstag einzureichen folgenden Inhalts: Die Fassung des § 100 b, Abs. 5, R. G.O., letzter Satz ist zu streichen und dafür zu setzen; Diejenigen Mitglieder, welche der Zwangsinnung anzugehören haben, scheiden auf ihren Antrag aus der bisherigen Innung aus. II. Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag wird ersucht, an massgebender Stelle für die Abänderung der Aus führungsbestimmungen zur G. 0. zum § 100 f, Anh. B, Ziff. 98, vorstellig zu werden, dass auch juristische Personen beitritts pflichtig zu allen für die von ihnen betriebenen Gewerbe er richteten Zwangsinnungen sind.“ „Der Verbandstag wolle beschliessen: der Vorstand des Zentralverbandes möge an geeigneter Stelle, eventuell direkt bei dem Gesetzgeber, vorstellig werden, das Wort ,Zwangsinnung 1 durch das Wort ,Pflichtinnung 1 zu ersetzen.“ Zur Begründung dieser Anträge führen wir an: 1. In § 100b, Abs. 5, wird gesagt, dass Mitglieder einer Zwangsinnung kraft des Gesetzes aus der bisherigen Innung aus
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