Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Man muss nicht alles glauben
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Meisterprüfung im Uhrmachergewerbe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 241
- ArtikelZur allgemeinen Wirtschaftslage 242
- ArtikelMan muss nicht alles glauben 243
- ArtikelDie Meisterprüfung im Uhrmachergewerbe 244
- ArtikelDie Organisation des Uhrmachergewerbes 1912 246
- ArtikelFreie Innungen und Zwangsinnungen 248
- ArtikelDer Uhrmacher als Optiker 249
- ArtikelZeugnisse 250
- AbbildungEinige Muster aus dem Nachtragskatalog 1913 über Neuheiten der ... 251
- ArtikelVerkauf von Uhren an Privatleute auf der Schweizer ... 252
- ArtikelAus der Werkstatt 252
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 253
- ArtikelVerschiedenes 254
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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[7 244 Allgemeines Jonmal der tThrmacherkunst. Nr. 16. Schuld dem ersten auf bürden, und selten wird er es sich ver kneifen können, diesem zu verstehen zu geben, dass er schlecht bedient sei, denn soundso habe der andere Uhrmacher gesagt. Kurzum die Feindschaft zwischen den Kollegen wird fertig sein, wenn nicht eine Aufklärung erfolgt, ehe gegenseitige feind selige Handlungen in Worten und Taten die Lösung erschwert haben. Bei solchen Erzählungen und Berichterstattungen kommt es ja zu sehr darauf an, wie sie erfolgen. Schon die andere Betonung irgend eines Wortes genügt, ganzen Sätzen einen Sinn unterzulegen, der von dem Sprecher gar nicht beabsichtigt war. Häufig kann einem solchen Bericht gut und gern ein solcher Vorgang tatsächlich zugrunde liegen, aber die Auslassung irgend eines kleinen Wortes oder Vorganges, das Hinzufügen irgend einer Bewegung des Kopfes oder der Hand macht aus der ganz harmlosen, unverfänglichen Aeusserung eine niederträchtige Be merkung ganz gehässiger Art. Was für Gespräche mit Kunden bezüglich der vorsichtigen Aufnahme ihres Inhalts gilt, besonders wenn sich dieses um einen Kollegen und das, was dieser gesagt und getan haben soll, dreht, hat ganz die gleiche Bedeutung für Gespräche mit Lieferanten, wie überhaupt mit jeder anderen Person. Es ist zwar ein Grundsatz erster Ordnung für jeden Ge schäftsreisenden, nicht bei einem Kunden über andere Kunden zu sprechen, indessen er wird nicht immer befolgt. Manchmal kann er nur schwer befolgt werden, da danach gefragt wird, und es bei aller Zurückhaltung nicht möglich ist, so wenig zu er zählen, als der Reisende möchte, manchmal aber auch kennt der Reisende in seiner Geistesarmut keinen anderen Gesprächsstoff"; oft jedoch ist damit ein gewisser Zweck verbunden, meistens der: Neid zu erregen über das, was der andere hat bestellen können, wenn hier kein oder nur ein schwacher Auftrag in Aussicht steht. So durchsichtig diese Absicht ist, wird sie doch so häufig nicht erkannt, es entsteht ein böses Gefühl gegen den Kon kurrenten, namentlich wenn das Gehörte mit dessen persönlichen Mitteilungen, wie sie bei irgend einem Zusammensein manchmal gemacht werden, im Widerspruch steht. Die allgemeine Regel für die Behandlung solcher, die Kon kurrenz betreffender Nachrichten sollte sein, sie zwar alle an zuhören, sie aber sofort zu vergessen und Punkte von einigem Einfluss, ehe zu Zornausbrüchen und Gegenmassregeln über gegangen wird, in reellem Vertrauen und in aller Gemütsruhe mit dem angeklagten Konkurrenten zu besprechen. Es ist kein Zweifel, dass sich nach Anhörung der anderen Partei manche Sache ganz anders und viel harmloser ansehen lässt, und sollte es wirklich der Fall sein, dass Worte gefallen oder Handlungen geschehen sind, die zur Entrüstung berechtigen, so ist das Ge schehnis auf der Grundlage des guten Willens anständiger Männer leichter aus der Welt zu schaffen und für die Zukunft zu ver hindern, als auf dem Wege der Wiedervergeltung, welcher, etwa wie die Blutrache, für alle Beteiligten das Ertragen von Schädi gungen aller Art ohne Ende bedeutet. Es ist doch auch eine viel klügere Politik, sich schiedlich und friedlich in das Geschäft zu teilen, soweit es möglich ist und es den Verhältnissen entspricht, als sich in gegenseitiger Gereiztheit anzufauchen, wie zwei Tiger, denen ein Schaf vor geworfen worden ist, und die nicht sehen, wie es von einem klügeren Tiere gestohlen wird, weil sie sich nur gegenseitig in jeder Bewegung belauern und einer dem anderen nicht einmal einen Teil davon gönnt. Dieses Beispiel passt so vielfach auf Verhältnisse der Kollegen untereinander, die in gegenseitige Spannung geraten sind, weil sie den Fehler hatten, alles Schlechte, was über den anderen gesagt wurde, sofort und ohne Bedenken zu glauben. Wenn auch nicht überall eine Spannuog durch Befolgung der Mahnung, nicht alles zu glauben, wird verhindert werden können, so doch da, wo es sich bei den Beteiligten um anständige Charaktere handelt, die ihr Geschäft nicht betreiben zu können glauben, indem sie die anderen herabsetzen, sondern indem sie sich nur um sich selbst und um ihre Geschäfte kümmern. Die Meisterprüfung im Uhrmachergewerbe. Die Ablegung der Meisterprüfung bringt das Recht zur Führung des Meistertitels und zur Anleitung von Lehrlingen. Ab 1. Oktober d. J. darf den Meistertitel nur führen, wer die Gesellen- und Meisterprüfung bestanden hat; vom gleichen Tage an sind auch beide Prüfungen für die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen erforderlich. Bereits erworbene Rechte werden selbstverständlich durch die neuen Bestimmungen nicht auf gehoben. Die Gesellenprüfungen haben sich in unserem Gewerbe so ziemlich ein gelebt. Sie sind im Interesse des Lehrmeisters gelegen, der damit die Quittung über seine an einen jungen Mann gewendete Mühe empfängt; sie dienen noch mehr zum Vorteil des Lehrlings, dem bei guten Prüfungsergebnissen das Fortkommen erleichtert, bei minderem Ergebnisse der Weg zu seiner Vervollkommnung gewiesen wird. Mit Erlangung der Note „Mittelmässig“ oder „Genügend“ sollte sich kein Prüfling bescheiden, sondern die Prüfung so oft wiederholen, bis er wenigstens die Zensur „Gut“ erreicht. Wenn die Mitglieder der Prüfungskommission es verstehen, in diesem Sinne auf die Minder- ausgebildeten zu wirken, dann erst erfüllt die Einrichtung ihren Zweck ganz, das technische Niveau der gesamten Gehilfenschaft zu heben. Ueber Meisterprüfungen im Uhrmachergewerbe dagegen vermag unsere Fachpresse nur vereinzelt zu berichten. Kommt man mit ungeprüften jungen Selbständigen unseres Faches über das Thema „Meisterprüfung“ ins Gespräch, so hört man Aeusse- rungen, welche eine fast allgemeine Abneigung gegen die Ab leistung dieser Prüfung erkennen lassen. Stellen wir einige der Einwendungen zusammen: A: „Ich gebe gar nichts auf den Titel ,Uhrmachermeister 1 , mein Schild ,Uhren- und Chronometermachei ‘ klingt offenbar besser.“ B: „Wozu soll ich mich der Meisterprüfung unterziehen? Jeder kann heute ohne jegliche Prüfung mit Uhren handeln, so viel er will.“ C: „Ich beschäftige nur Gehilfen, in absehbarer Zeit nur noch Zimmerarbeiter; zur Lehrlingsunterweisung fehlt mir jede Anlage und Lust — wozu also die Prüfung?“ D: „Der Prüfungsbetrieb artet bureaukratiscb aus. Bei Ein reichung des Gesuches schon werden eine Menge Belege gefordert, von denen einzelne höchst überflüssig sind, z. B. Geburtsurkunde und polizeiliches Führungszeugnis. Soll erstere dazu dienen, wie zu Zunftzeiten die ,ehrliche Abstammung 1 nachzuweisen? Wozu letzteres, wenn sogar nach Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte der Meistertitel nicht aberkannt werden kann?“ E: „Ich weiss schon nicht, was für ein Meisterstück ich anfertigeu soll. Die Notwendigkeit des Gelderwerbes gestattet mir nicht die Herstellung einer komplizierten, pompösen Meister arbeit, und durch Vorlage einer kleineren Arbeit mich dem Nasenrümpfen der Kommission auszusetzen — nein! Zu guter Letzt könnte man mich in diesem Falle wie einen Ausgelernten noch veranlassen wollen, den Herren etwas vorzufeilen usw., dazu bin ich zu alt und lasse darum lieber die ganze Prüfung fahren.“ F: „In der Meisterprüfungsordnung stehen Dinge, die ich zu lernen keine Gelegenheit hatte, ja sogar trigonometrische Berech nungen werden verlangt. Ich vermute, dass selbst im Prüfungs ausschuss Herren sitzen, die das von den Prüflingen Geforderte nicht beherrschen. Offenbar ist manches Wissensgebiet als reine Dekoration oder deswegen aufgeführt, um einem missliebigen Prüfling ordentlich aufsitzen zu können.“ Lassen wir jedem der Kritiker Gerechtigkeit in unserer Ant wort widerfahren! Zu A: Gern gebe ich zu, dass die Titelfrage im Handwerk „Pfusch“ ist. Die Führung des Titels „Geselle“ vermag in unserem Zeitalter der wohlklingenden Standesbezeichnungen keinen
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