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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrmacher als Optiker
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zeugnisse
- Autor
- Lieske, Hans
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 241
- ArtikelZur allgemeinen Wirtschaftslage 242
- ArtikelMan muss nicht alles glauben 243
- ArtikelDie Meisterprüfung im Uhrmachergewerbe 244
- ArtikelDie Organisation des Uhrmachergewerbes 1912 246
- ArtikelFreie Innungen und Zwangsinnungen 248
- ArtikelDer Uhrmacher als Optiker 249
- ArtikelZeugnisse 250
- AbbildungEinige Muster aus dem Nachtragskatalog 1913 über Neuheiten der ... 251
- ArtikelVerkauf von Uhren an Privatleute auf der Schweizer ... 252
- ArtikelAus der Werkstatt 252
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 253
- ArtikelVerschiedenes 254
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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250 Allgemeines Journal der Ührmacherknnst Nr. 16. keiten Rechnung tragen und unser Lager in Klemmerfassungen danach einrichten. Eine sehr bedeutende Rolle spielt heute der Fingerklemmer. Er wird heute unter allen möglichen Namen gebracht, bleibt aber immer allen klar und verständlich „der Fingerklemmer“. Seine besonderen Vorteile sind: tadelloser Sitz und unveränderte Gläser stellung, welche wohl von keinem Klemmermodell so vollkommen erreicht wird. Für diese Art, sowie für alle anderen und auch für die Brille ist die sorgfältige Beachtung der Pupillen entfernung von grösster Wichtigkeit. Vergessen wir nicht, dass die Gläser selbst zentrisch sein müssen; was würde dies nützen, wenn der Klemmer oder die Brille nicht der Pupillendistanz entsprechen würden! Abgesehen von der grossen Verantwortlichkeit, die der Optiker dem Brillenkäufer gegenüber unbedingt hat, darf auch der durch seinen Beruf an Akkuratesse gewöhnte Uhrmacher aus diesem Grunde die Gesetze der Gewissenhaftigkeit und der Aesthetik nicht verletzen, im eigenen Interesse und in dem des Käufers. Wieviel gerade aber hier gesündigt wird, ist kaum zu glauben. Sehen wir uns einmal die Träger der Augengläser, denen wir begegnen, an, und wir werden finden, dass ein sehr hoher Prozentsatz seine Augen in ungeheuerer Weise vergewaltigt. Fast durchweg durch die Schuld eines Augenglaslieferanten. Wer diese Verstösse gegen die Gesundheit des lieben Nächsten aufmerksam beobachtet, wird sie, wenn er sie bisher begangen, sicherlich weiterhin unterlassen. Ersatzteile. Es bedarf wohl keiner langen Ausführungen, um die Notwendigkeit und die Vorteile eines reichlichen Lagers in optischen Furnituren zu beweisen. Das Schraubensortiment muss unbedingt komplett sein, Brillenbügel, Kupfereinlagen für Brillen (von Flume, Berlin, und Nitsche & Günther, Rathenow, zu beziehen, statt der auffälligen, unschönen Zinnstreifen) ferner Klemmerstege und Federn sind das Wesentlichste. Wir wissen ja von unserem Hauptbedarf her, dass ein gutes Furniturenlager eine grosse Arbeitsersparnis bedeutet. Reparaturen. Hierüber nur einige Worte. Mit Hartlöten sind wir wohl alle vertraut. Halten wir ein gutes Lager in Ersatz teilen, dann wird sich die Reparatur meistens nur auf das Ein setzen solcher beschränken. Kautschuk und Horn biegen wir nach leichter Erwärmung in der Spiritusflamme gefahrlos in die richtige Form. Vor allem aber achten wir auch hier auf die peinlichste Arbeit. Wir entfernen sofort leichtgehende Schrauben, spannen Klemmerstege recht gut, lassen keine Steghaken zu sammengerollt, passen Federn und Stege recht sorgfältig in ihre Befestigungsklotze usw. Das Ergebnis sind zufriedene Kunden. Der Verkauf. Wir kommen nun zu einem wichtigen Kapitel, denn davon hängt des Optikers Ruf und Name, also der Erfolg ab. Mit welch einfachen Mitteln und in welcher naiven Art der Verkauf vielfach vor sich geht, darüber Hesse sich ein Buch schreiben. Ziehen wir die Orte in Betracht, in denen kein Augen arzt wohnt und in welchen das Publikum auf uns angewiesen ist, dann werden wir wohl dort unentbehrliche Menschen sein. Nutzen wir diesen Umstand aus und verbessern wir unsere Methode. Zur Feststellung der richtigen Brillennummer bedarf man unbedingt eines Probiergläserkastens und mindestens einer Probier fassung. Man gibt das Glas, vermittelst dessen der Kunde bei Weit sichtigkeit (Alterssichtigkeit) auf etwa 40 cm möglichst auch die kleinste Schrift lesen kann. Ein Kurzsichtiger bedarf für die Ferne eines gut passenden Glases. Man verabfolgt ohne weiteres auch scharfe Nummern, wenn sie erforderlich sind, denn nur das genau ausgesuchte Glas gibt dem Auge, was ihm an Sehkraft fehlt. Für die Nähe genügt ein schwaches Glas; bei einem hohen Grade der Kurzsichtigkeit ist im allgemeinen ein Nahglas über flüssig. Uebersicbtigkeit erscheint uns zuerst als Kurzsichtigkeit. Taxieren wir hierauf und legen ein Konkavglas ein, der Patient erklärt aber, jetzt noch schlechter zu sehen, dann liegt im all gemeinen Uebersichtigkeit vor. Man gebe dann das schärfste Konvexglas, das der Patient vertragen kann. Nie aber vergesse man seine Verantwortlichkeit. Ist man unsicher, dann sende man den Patienten unbedingt zum Arzt. Bei Alterssichtigkeit bewährt sich die Naheprobe, bei Kurz sichtigkeit die auf 5 m, bei Uebersichtigkeit beachtet man beide Entfernungsproben. Dem empfindlichen Käufer ist das Aussuchen der nötigen Nummer eine Qual, besonders wenn sie länger dauert und wenn er unsichere Antworten gibt. In diesem Falle ist es beim besten Willen nicht immer möglich, das Richtige zu treffen. Dazu kommt das häufige Aufsetzen und Abnehmen der Probierbrille, alles das macht nervös und ungeduldig, und dabei obliegt dem Patienten noch das Halten der Leseprobe. Um diesem Uebelstaude abzuhelfen, fertigte ich ein Stativ, das die Probierbrille trägt, welche gleichzeitig eine praktische Vorrichtung zum Messen der Pupillenentfernung besitzt. Ein aus ziehbarer Arm zum Halten der Schriftprobe macht das Ganze zu einem bequemen Instrument. Die Leseprobe stelle ich auf die richtige Entfernung ein, der Patient braucht sie nicht zu halten und kann dadurch keinen Eigensinn beweisen. Eine Brille braucht nicht aufgesetzt zu werden, wodurch der Kunde möglichst ge schont wird. Das Ergebnis ist eine schnelle und sichere Fest stellung; Käufer und Verkäufer werden nicht nervös 1 ). Mit dem richtigen Sitz und der richtigen Form des Klemmers und der Brille haben wir uns bereits oben beschäftigt, es erübrigen sich nur noch einige kurze Bemerkungen. Für starke Nasen knochen empfiehlt sich der Kniesteg, der gleichzeitig die Haut an der Nasenwurzel und das Nasenbein fasst. Man achte vor allem immer darauf, dass die Stege sich mit ihrer ganzen Wirkungs fläche anschmiegen; Brillenbügel dürfen nicht am Kopfe anliegen. Zum Schlüsse noch einen guten Rat. Man hüte sich vor zu grossem Lager in Fassungen. Empfehlenswert sind für Klemmer mit Fassung: Kniestege, hohlfedernde Stege, beide amerikanische Systeme, Seyffertstege und feste, nicht federnde Stege. Als Glasklemmer (ohne Fassung) sind nur Fingerklemmer zu raten, höchstens noch orthozentrische. Die alten Sportklemmer und dergleichen gehören zu den erledigten Formen und brauchen nur vom Standpunkt der Billig keit in Garnituren auf Lager gehalten werden. Das wäre wohl das Wesentlichste, was durchschnittlich für die Optik im Nebenberuf in Betracht kommt. Möchte es recht vielen Kollegen eine Anregung sein, ihre Optik in diesem Sinne einzurichten. Dazu eine gute Ausstellung im Schaufenster als Ergänzung, dann wird der Nebenberuf guten Gewinn und neue Kundschaft auch für die anderen Waren bringen. H. 1) Durch die bekannten Rathenower Firmen zu beziehen. D. R. G. M. Zeugnisse. Eine juristische Plauderei. Von Dr. Hans Jeder Mensch, der heute in abhängiger Stellung um Brot und Lohn wirkt, hat naturgemäss ein brennendes Interesse daran, dass ihm beim Verlassen seines Postens schwarz auf weiss be kundet wird, wo, was und wie er bislang gearbeitet hat. Denn das ehrliche Gesicht allein ist, gewiss mitunter zum Unglück der Arbeitgeber, als Empfehlung bei Bewerbungen stark im Preise gesunken. Deshalb versteht es sich von selbst, dass die den ver- Lieske, Leipzig. schiedenen Klassen von Angestellten geschriebenen Gesetze in ihren Satzungen Fürsorge treffen mussten, um allen Untergebenen den notwendigen Besitz eines sich über Art und Dauer der Be schäftigung äussernden Dienstzeugnisses sicherzustellen. So hören wir denn auch neben dem Bürgerlichen Gesetz die Gewerbe ordnung, das Handelsgesetzbuch und die verschiedenen Gesinde ordnungen in dieser Hinsicht ihre Befehle an die Prinzipale
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