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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 241
- ArtikelZur allgemeinen Wirtschaftslage 242
- ArtikelMan muss nicht alles glauben 243
- ArtikelDie Meisterprüfung im Uhrmachergewerbe 244
- ArtikelDie Organisation des Uhrmachergewerbes 1912 246
- ArtikelFreie Innungen und Zwangsinnungen 248
- ArtikelDer Uhrmacher als Optiker 249
- ArtikelZeugnisse 250
- AbbildungEinige Muster aus dem Nachtragskatalog 1913 über Neuheiten der ... 251
- ArtikelVerkauf von Uhren an Privatleute auf der Schweizer ... 252
- ArtikelAus der Werkstatt 252
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 253
- ArtikelVerschiedenes 254
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 16. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 255 am Sonntag, den 24. August, vormittags 11 Uhr, die öffentliche Versammlung veranstaltet werden. In der öffentlichen Versammlung werden Vorträge über folgende Gegenstände gehalten werden: den angemessenen Preis, den Entwurf eines Leuchtllgesetzes, den Warenbezug und Handel der Beamten (vom Ver bandsvorsitzenden Bürgermeister Dr. E b e r 1 e), ausländische Trusts und deutsches Wirtschaftsleben mit besonderer Berücksichtigung des englisch - amerikanischen Tabaktrusts (von Syndikus Goerrig aus Dresden), ein gutes Hypothekenrecht und die Notwendigkeit der Schaffung von Pfandbriefanstalten zur Erhaltung eines selbständigen Mittelstandes (von Justizrat Baumert aus Spandau), die wirtschaftliche Gemeinschaftsarbeit zwischen gewerblichem Mittelstände, In dustrie und Landwirtschaft. Eine grössere Anzahl von Parlamentariern werden der Tagung als Gäste beiwohnen. Die Reichsregierung sowie die Zentral behörden der grösseren Bundesstaaten werden Vertreter entsenden. Die bis herigen Erfolge des Reichsdeutschen Mittelstandsverbandes sind darauf zurüok- zuführen, dass er seit seinem Bestehen nicht als neuer Verband aufgetreten ist, sondern lediglich als ein „Verband der Verbände“, als eine Kartellinstanz der bestehenden mittelständisohen Organisationen, die alle Kräfte des kauf männischen und handwerklichen Mittelstandes in einer einheitlichen Zentral stelle zusammenfasst, ohne die rein berufsständische, fachliche Arbeit der Handwerker, der Kauf leute und der Haus- und Grundbesitzer zu stören oder zu schwächen. Er bereitet also den ihm angeschlossenen Interessengemein schaften keinerlei Konkurrenz, sondern er ergänzt ihre Wirksamkeit, soweit allgemeine Bestrebungen des gesamten Mittelstandes in Frage kommen, da durch, dass er mit der Wucht seines Ansehens die ihm von den einzelnen Verbänden aur Vertretung überwiesenen Forderungen vor der Reichsregierung und ihren Zentralstellen sowie vor den gesetzgebenden Körperschaften geltend macht. Eine bedeutsame Tätigkeit hat der Verband zur gesetzlichen Durch führung der vom Leuchtölgesetzentwurfe vorgesehenen Betriebsgesell schaft und zur finanziellen Beteiligung der Detailhändler entfaltet. Da die Beschlüsse der Leuchtölkommission des Reichstages den Bedürfnissen des Detailhandels nicht in dem gewünschten Masse Rechnung tragen, ist es er forderlich, dass auf der bevorstehenden Tagung eine einmütige Kundgebung für die Forderungen der Detaillistenwelt zustande kommt. Endlich sei aus der Wirksamkeit des Reichsdeutschen Mittelstandsverbandes der von langer Hand vorbereitete Plan hervorgehoben, einen Schutzgemeinschaftsdienst für das ganze Reich einzurichten. Dieses Vorhaben stellt einen weiteren hochwichtigen Schritt der Selbsthilfebewegung innerhalb des Verbandes dar. Die Ausstellung »Das deutsche Handwerk Dresden 1915“ versendet eine Denkschrift nebst Gliederungsplan. Daraus entnehmen wir folgendes: Die Ausstellung steht unter dem Protektorat Sr. Majestät des Königs Friedrich August von Saohssn. Das Ehrenpräsidium haben übernommen der Staats sekretär des Reichsamts des Innern Dr. Delbrück, Berlin, und der Königlioh Sächsische Minister des Innern Graf Vitzthum von Eckstädt, Dresden. Dem Ehrenausschuss gehören viele bekannte Persönlichkeiten des Hand werks und der Industrie, sowie der mit den Gewerbeangelegenheiten beauf tragten Staatsbehörden aus dem ganzen Deutschen Reiche au. Den Vorsitz im Arbeitsausschüsse führt der Oberbürgermeister der Stadt Dresden, Geheimer Rat Dr. ing. Dr. Beutler. Vorsitzender des besonderen Handwerksausschusses ist Stadtverordnetenvizevorsteher Buchbinderobermeister Unrasch, Dresden, Vorsitzender des Sonderausschusses für Maschinenwesen Stadtbaurat Wahl, Dresden. Die Geschäftsstelle befindet sich in Dresden, An der Kreuzkirche 18, III. Die Ausstellung gliedert sich in acht Abteilungen: 1. Bauhandwerk [A) Baustoffe, deren Gewinnung und Bearbeitung, B) Rohbau, C) Ausbau]; 2. Handwerk für Gebrauchsgegenstände; 8. Handwerk für Schmuckgegenstände; 4. Bekleidungsgewerbe, Körper- und Gesundheitspflege, Spiel und Sport [A) Textil- und Bekleidungsgewerbe, B) Körper- und Gesundheitspflege, C) Spiel und Sport]; 5. Nahrungs- und Genussmittel [A) Verarbeitung pflanz licher Stoffe, B) Verarbeitung von Fleisch und tierischen Stoffen, C) Zurichtung der Speisen, Koohhandwerk]; 6. Handwerk für Schrift und Bild; 7. Maschinen und Werkzeuge aller Art; 8. Sonderabteilungen. Die ersten sechs Abteilungen umfassen die einzelnen Handwerke mit insgesamt 78 Gruppen. In der Abteilung 7 sollen diejenigen für Handwerks betriebe aller Art geeigneten Kraft- und Antriebsmaschinen, Zubehörteile und Spezialmaschinen zur Aufstellung gelangen, deren Einreihung in die Ab teilungen 1 bis 6 aus bau- und betriebstechnischen Gründen nioht durchführ bar ist. Als Sonderabteilungen unter 8. sind gedacht: A) Geschichtliche Ab teilung, B) Handwerksorganisation, C) Bildung und Förderung des Handwerks, D) Soziale Fürsorge im Handwerk, Berufskrankheiten und deren Verhütung Die Ausstellung hat den Zweck, ein auschauliches und vollständiges Bild von dem gegenwärtigen Stande des deutschen Handwerks und von seinem Streben nach Vervollkommnung seiner Arbeitsweise zu geben und in Ver bindung damit zu zeigen, wie die Maschine für das Handwerk nutzbar ge macht werden kann. Im besonderen stellt sich die Ausstellung folgende Aufgaben: 1. Sie will der Allgemeinheit einen umfassenden Ueberblick über die Tätigkeit und die Leistungen des Handwerks, über den Unterschied zwischen guter und schlechter Arbeit, über den Wert und Preis der Handwerkserzeugnisse geben. Es soll gezeigt werden, was für Rohstoffe verarbeitet werden, in welcher Weise dies geschieht und welche Erzeugnisse entstehen. Dabei soll ersichtlich gemacht werden, inwieweit Handarbeit allein zweckmässig ist, in welcher Weise Handarbeit durch die Maschine unterstützt werden kann und wo sich lediglich Maschinenarbeit auch im Handwerksbetriebe empfiehlt. 2. Der Wissen schaft, den Behörden und gesetzgebenden Körperschaften usw. soll die Aus stellung die Möglichkeit zur Kenntnis des Handwerks in seiner geschichtlichen Entwicklung und nach seinem gegenwärtigen Stande gewähren, und damit im Zusammenhänge Richtlinien für die Anwendung der bestehenden Gesetze und für den Erlass künftiger gesetzlicher Vorschriften bieten. 3. Dem Hand werker soll die Ausstellung in reiohem Masse Belehrung und Anregung ver mitteln. Die Darstellung der Verwendung von Rohstoffen und Maschinen, der Arbeitsweise und Kunstformen vergangener Zeiten und verschiedener Gegenden, der neuesten technischen Errungenschaften usw. sollen dem Handwerker frucht bare Anregungen geben, seinen Erfindungsgeist beleben und seinen Geschmack läutern. Er soll insbesondere auch unterrichtet werden über die zweckmässige Gestaltung des Betriebes Hiernach soll die Ausstellung umfassen: Rohstoffe und Halbzeuge für die Handwerker, Arbeitsbehelfe aller Art, Werkzeuge und Maschinen und namentlich die Leistungen des Handwerkers selbst in möglichst vollendeter Form. Die Ausstellung erfreut sich des weitestgehenden Interesses der Behörden, der deutschen Handwerks- und Gewerbekammern, der grossen Handwerks verbände und Maschinenbauvereine. Auch der Vorstand der Ständigen Aus stellungskommission für die deutsche Industrie in Berlin hat sich einmütig bereit erklärt, das Unternehmen nach jeder Richtung hin zu fördern. Die Stadt Dresden stellt nicht nur das erforderliche Ausstellungsgelände und den mit einem Aufwande von rund 2000000 Mk. errichteten Ausstellungspalast unentgeltlich zur Verfügung, sondern wird das Unternehmen auch durch nam hafte finanzielle Beiträge unterstützen. Auch die Königlich Sächsische Staats regierung hat ihrem Interesse an dem Unternehmen durch Ernennung eines Regierungskommissars und durch Bewilligung einer finanziellen Beihilfe be sonderen Ausdruok verliehen. Ebenso kann gehofft werden, dass die Reichs regierung und die Regierungen der deutschen Bundesstaaten das Unternehmen nach Kräften fördern werden. Bei einer umfassenden Beteiligung des gesamten deutschen Handwerks und der in Frage kommenden Zweige des Maschinenbauwesens erwartet die Ausstellungsleitung, dass die Ausstellung dazu beitragen wird, das deutsche Handwerk, den Kern des deutschen Mittelstandes, zu heben, seine Entwicklung in gesicherte Bahnen zu lenken und es einer neuen Blütezeit entgegenzuführen! Das offizielle „Verzeichnis der auf den Leipziger Messen ver kehrenden Einkäufer“ für die Michaelismesse 1913 und die Oster- vormesse 1914, das der Messausschuss der Handelskammer Leipzig in jedem Jahre neu bearbeitet und herausgibt und den ihm bekannten Messausstellern unentgeltlich zusendet, ist zur bevorstehenden Michaelismesse (Beginn Sonn tag, den 31. August) in 20. Auflage erschienen. Das Buch bringt auf nahezu 500 Seiten die Namen aller bekanntgewordenen Messeinkaufsfirmen alphabetisch geordnet unter Angabe des Wohnsitzes, Bezeichnung der Waren, die ein gekauft werden, der Messen, zu denen die Einkäufer in Leipzig anzutreffen sind, der Messwohnung, der Länder, für die sie einkaufen. Zum ersten Male ist ferner entsprechend vielfach geäusserten Wünschen der Geschäftszweig bei jeder einzelnen Firma noch besonders gekennzeichnet worden, womit die Brauchbarkeit des Buches nooh mehr gesteigert werden soll. Konitz. Die Errichtung einer Zwangsinnung für das Uhrmachergewerbe in dem Bezirk der Kreise Konitz, Schlochau und Tuchei hat der Regierungs präsident zum 1. Oktober angeordnet. Sie hat ihren Sitz in Konitz und führt den Namen „Uhrmacherzwangsinnung in Konitz“. Von dem genannten Tage ab gehören alle Gewerbetreibenden, die in diesem Bezirke das Uhrmacher handwerk betreiben, dieser Innung an. Metz. Eine Zwangsinnung für sämtliche Uhrmacher und Goldschmiede und für Verkäufer von Uhren und Bijouterieartikeln tritt am 1. Oktober für ganz Lothringen in Kraft. Es kommen dabei rund 100 Gewerbetreibende in Betraoht. Tilsit. Die Uhrmacher- und Goldsohmiedezwangsinnung Tilsit war im Restaurant Schöler zu ihrer diesjährigen 3. ordentlichen Versammlung zu sammengetreten. Der Vorsitzende Herr Rud. Schmalöwski, teilte mit, dass Uhrmacher Fischer in Würdigung seiner Verdienste um die Hebung des Standes zum Ehrenmitgliede des Ostpreussischen Uhrmacherverbandes ernannt worden sei. Es wurde der Beschluss gefasst, an durchreisende Uhrmacher gehilfen eine Unterstützung nur in dem Falle zu zahlen, wenn diese nicht länger als 6 Monate sich auf der Wanderschaft befinden und im Besitze eines Ausweises von einer Innung sowie eines solchen von einem Landesverbände sind. Die Handwerkskammer hat den Obermeister zum Vorsitzenden der Prüfungskommission für den Zeitraum von 3 Jahren bestellt. Ein junger Mann wurde in die Lehrlingsrolle eingetragen. Die Uhrmacherzwangsinnung Beutheu und Umgegend hat unter dem Vorsitz des Obermeisters Schneider die fällige Quartalsversammlung ab gehalten. Nachdem fünf neue Mitglieder in die Innung aufgenommen und mehrere Lehrlinge in die Stammrolle eingetragen worden waren, wurde durch den Obermeister das Ergebnis der kurz vorher unter dem Vorsitz des stell vertretenden Obermeisters Hayn-Tarnowitz, abgehaltenen Gehilfenprüfung bekanntgegeben. Derselben hatten sich zwei Lehrlinge, einer vom Obermeister Schneider, der andere vom Uhrmacher Haehulski- Rossberg, unterzogen. Beide Prüflinge bestanden die Prüfung mit dem Prädikat „Gut“. Hierauf berichtete der Obermeister über den äusserst gelungenen Verlauf des in Miechowitz ge feierten 10. Stiftungsfestes der Innung. Es fanden dann noch einige interne Angelegenheiten der Innung ihre Erledigung. „Handwerker“ und „Kaufmann“. Ueber die Frage, wer als „Hand werker“ und wer als „Kaufmann“ zu gelten habe, hat ein Erlass des Handels ministers folgende Bestimmungen getroffen: „Der Besitz einer handwerklichen Fachausbildung ist nicht von ent scheidender Bedeutung, da der Inhaber eines Betriebes trotz seiner hand werklichen Fachausbildung lediglich der kaufmännische Leiter eines kauf männischen Unternehmens sein kann. Handwerker ist derjenige, der sich als Mitarbeiter oder Leiter selbst an der Erzeugung einer Ware beteiligt und einen Betrieb unter sich hat, in dem gelernte Arbeiter durch Handarbeit, die durch Maschinen zwar unterstützt, aber nicht ersetzt werden darf, eine Ware unmittelbar herstellen. Als Kaufmann ist derjenige anzusehen, der ohne Rück sicht auf etwaige Handwerkerausbildung nur eine kaufmännische Tätigkeit hat und sich an der Herstellung der Waren persönlich oder durch eigene Mitarbeit nicht beteiligt. Der kaufmännische Charakter eines Betriebes wird ferner noch dadurch bestimmt, dass in der Hauptsache ungelernte Arbeiter
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