Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Westminster-Schlagwerke von Schlenker & Kienzle
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- V. Verbandstag des Niedersächsischen Uhrmacherunterverbandes, E. V., Sitz Hannover, vom 10. bis 12. August in Hannover
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 257
- ArtikelDer sichere Reingewinn 258
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb 259
- ArtikelWestminster-Schlagwerke von Schlenker & Kienzle 259
- ArtikelV. Verbandstag des Niedersächsischen Uhrmacherunterverbandes, E. ... 262
- ArtikelDer Einfluss der Wirtschaftslage auf die Uhrenindustrie 264
- ArtikelFlachregulateure (D. R. G. M.) 265
- ArtikelEinfluss der Gerichtsferien auf Prozessachen 267
- ArtikelBericht über den 6. Bundestag des Deutschen Uhrmacherbundes in ... 267
- ArtikelKollege Obermeister Friedr. Gockel, Remscheid 270
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 270
- ArtikelVerschiedenes 271
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 272
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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262 Allgemeines Journal der Uhrmacherknnst. Nr. 17. ausgelöst werden, und die Uhr bleibt arretiert bis der Stunden stift wieder vor der Auslösung steht, also bis 3 Uhr. Von dieser Zeit an schlägt die Uhr ihre Schlagfolge wieder richtig. Es ist also mit einfachen Mitteln eine selbsttätige Richtigstellung des Viertelschlages erzielt. Das herausnehmbare Federhaus (gesetzlich geschützt, D. R. G. M., Patent angemeldet) ist in seiner Einrichtung überaus ein fach (Fig. 3). Der Federkern besteht aus zwei Teilen, der Feder kernhülse f und der Spindel, die das Aufzugsvierkant besitzt. Die Kupplung zwischen beiden Teilen ist eine Klemmrollen kupplung (ähnlich der in einem Freilauf) und besteht lediglich aus dem gehärteten Stift r, der Fläche t und der Spindel c. Zur Sicherung des Stiftes r in einer bestimmten Lage kann die Hülse f eine Kerbe s besitzen, in der der Stift c ruht. Die Länge der Hülse f entspricht genau der Laufweite des Werkes. Legt man den Stift r in die Einfräsung der Spindel c, hält das Federhaus mit der Hülse f zwischen den Platinen in seiner bestimmten Lage und schiebt die Spindel c mit Stift r so durch die Hülse f, dass der Kupplungsstift r in die Nut der Hülse a zu liegen kommt, dann ist das Federhaus gut und sicher gelagert, Wird die Feder aufgezogen, so legt sich die Fläche der Spindel c gegen Stift r, der gegen die Wandung s der Hülse gepresst wird, wodurch die Kupplung nach beiden Seiten bewerkstelligt ist. Es kann auch eine einseitige Kupplung bewirkt werden durch Weglassen der Kerbe in der Hülse f. Die Kupplung wirkt dann nur als Klemm rollenkupplung. Bei Austausch der Feder kann die Spindel c ohne Kraftaufwand herausgezogen worden, wodurch die Kupplung aufgehoben wird. Das Werk wird von der Firma Schlenker & Kienzle in Schwenningen gebaut. Die selbsttätige Richtigstellung des Viertel schlages wird schon seit längerer Zeit ausgeführt und findet all gemeinen Anklang. Das herausnehmbare Federhaus wird nicht nur für Westminsterwerke, sondern auch für massive und amerika nische Werke bei geringer Preiserhöhung angefertigt, da dies einem längst empfundenen Bedürfnis entspricht. Das beschriebene Viertelwerk wird nicht nur für Westminsterschlag, sondern auch für andere Tonfolgen verwendet, die einen orgel- oder glocken ähnlichen Ton erzeugen, wozu sechs bis acht gut abgestimmte Gongstäbe zur Verwendung kommen.“ Wie wir hören, haben diese Werke in Fachkreisen überall die beste Aufnahme und Einführung erfahren, denn sie werden von genannten Fabriken in vorzüglicher, neuzeitlicher und solidester Konstruktion und hoher Zweckmässigkeit mit unübertroffenen schönen Tonarten zu möglicht billigen Preisen geliefert. V. Verbandstag des Niedersächsischen Uhrmacherunterverbandes, E. V., Sitz Hannover, vom 10. bis 12. August in Hannover. Zum fünften Male rief der Vorstand die Mitglieder zur ge meinsamen Arbeit. Die diesjährige Tagung fand wieder in dem schönen Hannover statt, wo vor 5 Jahren die Gründung erfolgte. Am Sonntag, um 11 Uhr. konnte der Vorsitzende, Herr Kollege Frischmuth, die Ausstellung eröffnen. Der neue, schöne Saal des Kriegerheims war von den ausstellenden Firmen gefüllt, die sich dieses Mal besondere Mühe gegeben hatten und eine sehr reichhaltige Auswahl aller Erzeugnisse der Uhrenindustrie boten. Die Ausstellung wurde auch von Herrn Senator Weber als Ver treter der Stadt und Herrn Oberregierungsrat Dr. Budde als Ver treter der Königl. Regierung besichtigt. Der Oberpräsident der Provinz Hannover und der Regierungspräsident batten gleichfalls Gelegenheit, die Ausstellung zu sehen, da sie auch aus anderer Veranlassung dem Kriegerheim einen Besuch machten. Der Sonntag war ganz der Ausstellung gewidmet, nur der Vorstand mit den Vertrauensmännern hielten nachmittags eine Sitzung ab, um die Tagesordnung durchzusprechen. Abends fand die Festtafel statt, an der sich eine grosse Zahl von Kollegen beteiligte. Der Tanz nach dem Festmahl hielt alle Teilnehmer noch lange zusammen. Am Montag morgens um 10 Uhr 20 Minuten eröffnete der Vorsitzende, Kollege Frischmuth, die Hauptversammlung. Als Vertreter des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V., begrüsst er besonders Herrn König, Halle a. S.; als Vertreter der Uhrmachervereinigung begrüsst er Herrn Alfr. Hahn, Leipzig, und als Vertreter der Handwerkskammer Lippe Herrn Kollegen H. Regel, Salzuflen. Die Herren König, Hahn und Regel überbringen die Grüsse der von ihnen ver tretenen Körperschaften ' und wünschen den Verhandlungen besten Erfolg. Der Schriftführer, Herr Kollege Wurm, verliest die Nieder schrift über den letzten Verbandstag, die ohne Einspruch ge nehmigt wird. Zu Punkt 3 der Tagesordnung erstattet der Vorsitzende einen ausführlichen Jahresbericht. Wir entnehmen daraus folgende Angaben: Jahresbericht. Das verflossene Geschäftsjahr war ein sehr arbeitsreiches, und ist der Verband wiederum vorwärtsgekommen. Der Mitglieder bestand beträgt 285. 28 Mitglieder traten aus, weil sie die Zahlung des Beitrages verweigerten. Es fanden zehn Vorstands- und eine Vertrauensmännersitzung statt. Auf dem Zentralverbandstage war der Verband durch den Vorsitzenden und Herrn Kollegen Ludewig, Braunschweig, vertreten. Die Anträge des Unterverbandes fanden Annahme. So unter anderem betreffend Zugabewesen, Hausier wesen, Reparaturschilder. Die Hausierprämien wurden viermal bezahlt, und zwar an den Gendarm in Langenhagen, zweimal an das Polizeiamt in Herford, einmal an den Gendarm in Salzuflen. Eine Klage der Innung Hannover gegen den Eisenhändler Klein schmidt wurde durch den Verband durch Geld unterstützt. Der Prozess ist endgültig am 25. Oktober 1912 zugunsten der Innung entschieden worden. In einer Konkurssache in Hannover wurde Strafantrag gestellt, dem aber nicht stattgegeben wurde. Auch eine Eingabe an das Justizministerium war ohne Erfolg. Die Angelegenheit wird deshalb auf dem heutigen Verbandstage zur Sprache kommen. Einem Kollegen ist der weitestgehende Schutz gegen eine ungerechte Klage zugesichert. Die Angelegenheit ist aber noch nicht erledigt. In einer Ausverkaufssache wurde eine Anzeige an das Amtsgericht Oldenburg gerichtet. Die Fach klasse für Uhrmacher in Hannover ist endlich fertiggestellt, so dass der Unterricht am 13. August beginnt. Die Geschäftsstelle ist eifrig benutzt worden, was für die Entwicklung des Ver bandes sehr erfreulich ist. Wir bitten die Mitglieder, sich in allen Angelegenheiten an die Geschäftsstelle zu wenden, damit die Arbeit des Verbandes immer mehr zur Geltung kommt. Der Jahresbericht wird ohne Einspruch genehmigt. Den Kassenbericht erstattet Herr Kollege Sprengel. Der Bericht umfasst dieses Mal die Zeit vom 1. Juli 1911 bis 31. De zember 1912, da das Geschäftsjahr verlegt worden ist. Die Kasse weist an Einnahmen 5402,20 Mk., an Ausgaben 3884,27 Mk. auf, so dass als Kassenbestand 1517,93 Mk. verbleibt. Die Kasse ist bereits durch die bestellten Kassenprüfer geprüft worden, und be antragt Herr Kollege Beers Entlastung, die einstimmig erteilt wird, wobei dem Kassenführer der Dank für seine Arbeit aus gesprochen wird. Bei dem fünften Punkt der Tagesordnung: Anträge, wird folgender Antrag der Innung Braunschweig zuerst besprochen: Der Verbandstag möge beschliessen: Die grossen Fachverbände und Handwerkskammern zu ver anlassen, diesbezügliche Eingaben an den Reichstag zu machen, dass der § 67 der Reichsgewerbeordnung zur Klarstellung des selben einen Nachsatz erhält, der eventuell folgendermassen lautet. Hinter Waren aller Art soll folgen: „ausgeschlossen hiervon sind jedoch die im § 56 verbotenen Gegenstände“. Diese Aufklärung ist durchaus notwendig, da die unteren Be hörden nach Gutdünken in dem einen Ort den Handel auch der verbotenen Gegenstände erlauben und wiederum in anderen Orten nicht, da der § 67 ja den Handel mit Waren aller Art
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