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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einfluss der Gerichtsferien auf Prozessachen
- Autor
- Schönrock
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht über den 6. Bundestag des Deutschen Uhrmacherbundes in Berlin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 257
- ArtikelDer sichere Reingewinn 258
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb 259
- ArtikelWestminster-Schlagwerke von Schlenker & Kienzle 259
- ArtikelV. Verbandstag des Niedersächsischen Uhrmacherunterverbandes, E. ... 262
- ArtikelDer Einfluss der Wirtschaftslage auf die Uhrenindustrie 264
- ArtikelFlachregulateure (D. R. G. M.) 265
- ArtikelEinfluss der Gerichtsferien auf Prozessachen 267
- ArtikelBericht über den 6. Bundestag des Deutschen Uhrmacherbundes in ... 267
- ArtikelKollege Obermeister Friedr. Gockel, Remscheid 270
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 270
- ArtikelVerschiedenes 271
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 272
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 17. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 267 Eiofluss der Gerichtsferien auf Prozessachen. Mit dem 15. Juli haben bekanntlich die Gerichtsferien be gonnen, welche erst mit dem 15. September ihr Ende finden. Die Gerichtsferien bewirken für viele Prozesse eine Unterbrechung, die zwar dem Schuldner oft recht willkommen sein mag, für den Gläubiger aber meist eine unliebsame Verzögerung seines An spruches bedeutet. Gegen das Institut der Gerichtsferien ist bereits sehr viel geschrieben worden, und es lassen sich in der Tat viel mehr Gründe dagegen anführen als dafür. Der teilweise Stillstand der Rechtspflege während voller 2 Monate bedeutet einen schweren Eingriff in das gesamte Wirtschaftsleben. Durch die letzten Novellen zur Prozessordnung und zum Gerichtsver fassungsgesetz sind gewisse Erleichterungen geschaffen worden, wenn man sich auch noch nicht dazu verstanden hat, die Gerichts ferien in ihrem gesetzlich festgelegten Sinne überhaupt zu be seitigen. Es dürfte allgemein bekannt Sein, dass in den Gerichts ferien, abgesehen von Strafsachen, nur solche Zivilsachen ver handelt werden, welche einer besonderen Beschleunigung bedürfen. Für bestimmte Prozesse, wie Wechsel-, Räumungs-, Alimenten- und Arrestsachen, z. B. bestimmt das Gesetz ausdrücklich, dass die Gerichtsferien hierauf keinen Einfluss haben. Für Wechsel sachen gilt das, wie vielfach unbekannt, auch dann, wenn bereits Vorbehaltsurteil ergangen ist und im Nachverfahren Zeugen vernommen werden sollen. Nach der Novelle von 1909 ist nun auch jede Amtsgerichtsklage auf Antrag des Klägers vom Gericht ohne weitere Prüfung der Beschleunigung zur Feriensache zu erklären. Wenn der Beklagte in dem Termin nicht erscheint oder aber die Forderung anerkennt, so muss das Gericht das Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil erlassen. Erst wenn der Beklagte die Forderung bestreitet, hat das Gericht zu prüfen, ob die Durchführung des Klageanspruches einer besonderen Be schleunigung bedarf. Jeder, der also während der Gerichts ferien eine Klage einzureichen hat, sage am Schlüsse der Klage schrift, dass gebeten wird, die Sache als Feriensache zu bezeichnen. Er bekommt dann in jedem Falle einen Termin in den Ferien und erhält auch ein Urteil, falls von dem Beklagten keine Ein wendungen erhoben werden. Handelt es sich nun um sogen, streitige Sachen, so muss das Bedürfnis der besonderen Be schleunigung dem Gericht glaubhaft gemacht werden. Als ein solches Bedürfnis gilt im allgemeinen nicht, dass der Gläubiger die eingeklagte Summe dringend braucht; die Gründe sind in der Regel in der Person des Beklagten zu suchen. Dem Antrag wird stattgegeben werden müssen, wenn der Kläger glaubhaft machen kann, dass der Beklagte unsicher ist, oder seine Einwendungen nur zum Zwecke der Verschleppung erhebt. Falls das Amts gericht zu Unrecht ein Bedürfnis der Beschleunigung nicht an nimmt und die Sache als Feriensache absetzt, steht dem Kläger gegen diesen auf hebenden Beschluss des Amtsgerichts das Rechts mittel der Beschwerde zu. Bei Prozessen, welche schon längere Zeit schweben, erscheint es, falls nicht die wirtschaftliche Lage des Schuldners tatsächlich eine Gefährdung des Klageanspruches besorgen lässt, nicht einmal zweckmässig, den Antrag auf Bezeichnung der Sache als Ferien sache zu stellen. Erfahrungsgemäss sind die wenigen Prozess richter, welche in den Gerichtsferien tätig sind, mit Arbeit so überlastet, dass eine erspriessliche Förderung des Prozesses im allgemeinen nicht zu erwarten ist, besonders dann, wenn es sich um eine etwas umfangreichere Sache handelt, welche dem Ferien Vertreter fremd ist. Dieser wird im allgemeinen auch , ge neigt sein, ein Urteil in der Sache zu vermeiden und dieses dem ordentlichen Prozessrichter zu überlassen. Es sei hier bemerkt, dass die Tatsache, dass ein Prozess zur Entscheidung reif ist, niemals einen Grund für die Behandlung als Feriensache abgibt. Zusammenfassend also sei wiederholt: Wer eine neue Klage einreicht, auf die voraussichtlich Versäumnis- oder Anerkenntnis urteil ergehen wird, bemerke sofort in der Klage, dass er bittet, die Sache als Feriensache zu bezeichnen. In Fällen, in welchen weiter die Einwendungen der Beklagten nur auf Verschleppung gerichtet sind, mache man dies dem Richter glaubhaft und be stehe darauf, dass auch solche Sache in den Ferien verhandelt werde. Hat jemand eine Klage eingereicht und vergessen, den Antrag auf Erklärung zur Feriensache zu stellen, obwohl vor aussichtlich Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil ergehen wird, so schreibe er sofort an das Gericht, dass er bitte, den nach den Ferien anstehenden Termin aufzuheben und unter Bezeichnung der Sache als Feriensache einen neuen Termin in den Ferien anzuberaumen. Ich hoffe, dass diese wenigen aufklärenden Zeilen manchem der Leser willkommen sein dürften. Rechtsanwalt Schönrock, Berlin. Bericht über den 6. Bundestag des Deutschen Uhrmaclierbundes in Berlin. Unter sehr grösser Beteiligung begannen am Sonntag, den 17. August, in der „Schlaraffia“ am Enckeplatz die Verhandlungen des 6. Bundestages. Der Vorsitzende, Herr Carl Marfels, eröffnete um 10 Uhr die Verhandlungen. Er heisst die zahlreich Er schienenen herzlich willkommen und begrüsst besonders die Ehrengäste: die Herren Stadtverordneter Goldschmidt; Dr. Fischer von der Handwerkskammer Berlin; Obermeister Markus vom Zentralausschuss der Innungsverbände; den Direktor der Pflicht fortbildungsschule Brünel; Richard Lange und Kommerzienrat Emil Lange als Vorsitzende des Aufsichtsrates der Deutschen Uhrmacherschule; Direktor Prof. Strasser-Glashütte; Goldschmidt- Leipzig, 2. Vorsitzender des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten. Besonders heisst er den Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, die Herren Robert Koch, W. König, Adolf Koch, Walter Quentin-Halle a. S., willkommen. In dem Erscheinen des Vorstandes erblicke er eine Gewähr für eine gewinnreiche Arbeit im Interesse des Uhrmachergewerbes. Weiter begrüsst der Vorsitzende den Vorsitzenden des Rheinisch- Westfälischen Uhrmacherverbandes Herrn Schw r ank-Köln, Herrn Obermeister Freygang-Leipzig, Herrn Leibinger-Wismar als Vor sitzenden des Mecklenburger Uhrmacherverbandes, die Herren Direktor Heintze und Wedemeyer von der Zentralkasse für das Uhrmachergewerbe in Düsseldorf. Mit einem dreifachen Kaiser- hoch erklärt der Vorsitzende den Bundestag für eröffnet. Mit Zustimmung der Versammlung wird an den Kaiser ein Huldigungs telegramm abgesandt. Den Dank für die Einladung und für die freundliche Begrüssung, sowie die Wünsche der vertretenen Korporationen überbringen die Herren Stadtverordneter Gold schmidt, Obermeister Markus, Goldschmidt-Leipzig für den Grossistenverband, Robert Koch-Halle a. S. für den Zentralverband Schwank- Köln, Leibinger-Wismar. Der Generalsekretär des Bundes, Herr Dr. Zeidler, erstattet den Geschäftsbericht. Er verweist auf den bereits veröffentlichten Bericht in der letzten Nummer des Bundesorganes und berichtet ausserdem ausführlich über die Arbeit, der letzten 3 Jahre. In dem Geschäftsbericht wurde unter anderem auch erwähnt, dass die Eisenbahndirektion Berlin die Zusicherung gegeben habe, die Verträge der Firma Stuckenbrock nach Ablauf des Jahres 1914 nicht mehr zu erneuern, so dass die Kataloge auf den Bahnhöfen Berlins verschwinden werden. Da jedoch der Schaden auch durch das Aushängen der Kataloge auf den kleineren Bahnhöfen entsteht, so wird der Bundesvorstand beauftragt, auch an die anderen Eisenbahndirektionen heranzutreten. Der Vorsitzende gedenkt noch der verstorbenen Mitglieder, besonders der Vor standsmitglieder Felsz-Naumburg, Packbusch-Berlin. Weiter hebt er noch besonders das Ableben der Herren Sigmund Riefler- München, Moritz Weisse-Dresden und Christfeld-Nürnberg hervor. Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen. Herr Bergner berichtet über die Kasse. Es werden als Prüfer die Herren Ritter und lleinlein gewählt. Ueber die Einigung der Verbände berichtet der Vorsitzende ausführlich. Der Streit war für beide Teile sehr unerquicklich.
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