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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht über den 6. Bundestag des Deutschen Uhrmacherbundes in Berlin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 257
- ArtikelDer sichere Reingewinn 258
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb 259
- ArtikelWestminster-Schlagwerke von Schlenker & Kienzle 259
- ArtikelV. Verbandstag des Niedersächsischen Uhrmacherunterverbandes, E. ... 262
- ArtikelDer Einfluss der Wirtschaftslage auf die Uhrenindustrie 264
- ArtikelFlachregulateure (D. R. G. M.) 265
- ArtikelEinfluss der Gerichtsferien auf Prozessachen 267
- ArtikelBericht über den 6. Bundestag des Deutschen Uhrmacherbundes in ... 267
- ArtikelKollege Obermeister Friedr. Gockel, Remscheid 270
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 270
- ArtikelVerschiedenes 271
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 272
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 17. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 269 vor, so dass die Zuhörer bei diesen Ausführungen ungeduldig werden. Da eine Aussprache über die vielen vorgebrachten Wünsche nicht möglich war, schlug der Vorsitzende vor, einen Ausschuss zur weiteren Beratung zu wählen. Herr Obermeister Rahardt führt aus, dass er bei den Ausführungen des Herrn Ritter das Eingehen auf die grossen Gesichtspunkte vermisse, während unwichtige Sachen in den Vordergrund gestellt würden. Es wird ein Ausschuss zur weiteren Beratung gewählt, und zwar, die Herren: Dr. Zeidler als Vorsitzender, Ritter-Berlin, Freygang- Leipzig, Tonagel-Perleberg, Schubert-Königsberg, Schwank-Köln, Schütz, Uhrland-Berlin, König-Halle a. S. — Herr Ritter stellt ferner den Antrag, den Bundesmitgliedern zu empfehlen, keine Ausgelernten einzustellen, wenn sie nicht die Gehilfenprüfung bestanden haben. Die Herren Schwank, Wolkowitz und Späth wenden sich gegen diesen Antrag, da man nicht Beschlüsse fassen solle, die sich doch nicht verwirklichen lassen. Der An trag wird abgelehnt. Ueber die Erwerbung des Gewerbescheines spricht Herr Robert Frey gang- Leipzig. Er führt aus, dass die Gewerbefreiheit unserem Gewerbe viel Schaden gebracht habe. Der Staat gebe heut© grosse Summen zur Unterstützung des Handwerks aus. Das nütze aber nicht viel, solange die Gewerbe freiheit in der alten Fassung bestehen bleibe. Zum Betriebe eines Gewerbes brauche man heute nur einen Gewerbeschein, der höchstens 50 Pf. kostet; damit erwerbe man sich alle Rechte, die sich das Handwerk mit vieler Mühe errungen habe. Vom Handwerker wird eine gute Schulbildung verlangt, er muss 4 Jahre lernen, das Werkzeug halten, Prüfungen ablegen usw. Nun gäbe es allerdings eine ganze Reihe von Gewerben, in denen ein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist. Nach Zeitungs nachrichten ist selbst ein Gesetz in Vorbereitung, durch das der Betrieb eines Tanzlehrers von einer besonderen Erlaubnis ab hängig gemacht werden soll. Man müsse deshalb, weil gerade das Uhrmacherhandwerk auf Treu und Glauben beruhe, verlangen, dass nur der zum Betriebe des Gewerbes zugelassen werde, der seine Befähigung dazu nachweisen könne. Herr Dr. Zeidler weist darauf hin, dass heute die Möglichkeit gegeben sei, gegen Leute vorzugehen, die sich in unberechtigter Weise Uhrmacher nennen. Er weist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Breslau hin. Herr Hertzog-Görlitz weist darauf hin, dass durch das Gesetz der Uhrmacher Nutzen habe, man müsse sich die gesetzlichen Bestimmungen nur zunutze machen. Es sei heute niemand mehr gestattet, sich Uhrmachermeister zu nennen, der nicht die Be fähigung dazu durch Nachweis seiner Fähigkeiten erworben habe. Leider werde dieses wichtige Recht noch nicht von allen Uhr machern ausgenutzt, da man den Titel Uhrmachermeister noch viel zu wenig finde. Herr Rahardt führt aus, dass der vorgelegte Antrag heute noch keine Aussicht auf Erfolg habe. Es sei richtiger, zunächst das Erreichbare durchzusetzen, um später einen weiteren Ausbau der Gewerbeordnung zu erreichen. Herr Quentin-Halle a. S. macht darauf aufmerksam, dass durch eine Konzessionierung der Gewerbebetriebe den Uhrmachern ein grösser Schaden zugefügt werde, weil sich diese heute nicht darauf beschränken könnten, nur mit Uhren zu handeln. Es wäre für die meisten Uhrmacher eine Notwendigkeit, neben Uhren auch Goldwaren, Optik usw. zu führen. Der richtige Weg sei auch hier der der Selbsthilfe. Er weist auf das Vorgehen der Zwangsinnung Halle a. S. hin, die durch geeignete Schilder ihren Mitgliedern bestätigt, dass sie gelernte Uhrmacher sind. Dieser Weg habe sich auch als sehr vorteilhaft für die Mitglieder erwiesen. Herr Ritter bringt folgenden Beschluss ein, der auch angenommen wurde: „Der 6. Bundestag des Deutschen Uhrmacherbundes empfiehlt seinen Mitgliedern, sich als gelernte Uhrmacher durch Schilder zu kennzeichnen und diese Kennzeichnung so weit als möglich dem Publikum zu unterbreiten.“ Weiter wird folgender Beschluss gefasst: „Der Bundestag bittet alle Kollegen, diejenigen Fälle, in denen Nichtuhrmacher sich ,Uhrmacher 1 nennen, dem Bundes vorstände behufq Weiterverfolgung zur Kenntnis zu bringen“. Herr Uhrland spricht über die Festsetzung einer Fehler grenzentabelle für Taschen- und Grossuhren. In längerer Aus führung beleuchtet er di« Wichtigkeit einer derartigen Fehler grenzentabelle und legt einen Entwurf vor. Die Zahlen in dem Entwurf sind Durchschnittswerte aus einer Rundfrage von etwa 60 Uhrmachern. Auch für die Sachverständigen sei eine Fehler grenzentabelle in Streitfällen eine sehr wichtige Stütze. Herr König macht darauf aufmerksam, dass Fehlergrenzentabellen für Gross- und Taschenuhren bereits vor Jahren vom Zentralverband geschaffen worden seien. Es wäre zweckmässig, diese Tabellen einer Durchsicht zu unterziehen und eine einheitliche Tabelle zu schaffen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden und um der Tabelle eine grössere Bedeutung zu geben. Es wird beschlossen, gemein sam mit dem Zentralverband eine Tabelle herauszugeben mit der Unterschrift des Deutschen Uhrmacherbundes, des Zentral verbandes, des Rheinisch-Westfälischen Verbandes, der Deutschen Uhrmachervereinigung-Leipzig und der Deutschen Uhrmacher schule. Es wird für die Deutsche Uhrmacherschule der jährliche Beitrag von 2000 Mk. einstimmig beschlossen. Herr Weide- Friedenau begründet seinen Antrag, die Fabrikanten von Taschen uhren zu ersuchen, die Nummer des Uhrglases in den Glasrand einzuzeichnen. Herr König-Halle a. S. macht darauf aufmerksam, dass seit einiger Zeit ein Uhrmacher in Lübeck den Preis für Uhrgläser, Federn usw. als Verkaufspreis bezeichnet. Würde man dem Antrage stattgeben, so könne die Entwicklung dazu führen, dass das Uhrglas eine reine Handelsware würde. Damit wäre aber der Schleuderei Tür und Tor geöffnet. Jetzt taben die Zwangsinnungen das wertvolle Recht erhalten, die Veröffent lichung von Schleuderpreisen für gewerbliche Leistungen zu ver bieten. Der Zentralverband habe dem Stadt- und Landamt in Lübeck ein Gutachten erstattet, in dem er das Einsetzen eines Glases usw. als gewerbliche Leistung bezeichnet, so dass von einer Handelsware nicht gesprochen werden könne- Auch andere Redner wenden sich gegen diesen Antrag, der abgelehnt wird. Herr Schwank-Köln weist auf die Bedeutung der Aus führungen des Herrn König hin und bittet, den Beschluss zu fassen, dass Uhrgläser usw. keine Handelsware, sondern eine gewerbliche Leistung seien. Es wird folgender Beschluss gefasst: „Der Bundestag stellt fest, dass Uhrgläser, Bügelringe. Zeiger und Zugfedern keine Handelsware sind, sondern der Ersatz dieser Teile als eine gewerbliche Leistung anzusehen ist.“ Den Antrag des Gehilfenverbandes, betreffend Einführung der 9stündigen Arbeitszeit, begründet in wortreichen Ausführungen Herr Arthur Israel-Berlin. Die Ausführungen des Herrn Israel waren sehr belehrender Natur, so dass der Vorsitzende ihn auf merksam machen musste, dass die Belehrung der Meister aus seinem Munde wohl nicht recht am Platze sei. Der Bericht erstatter hatte das Gefühl, dass Herr Israel für seine Aus führungen einen sehr fruchtbaren Boden gefunden hätte, wenn diese weniger ungeschickt gemacht worden wären. Die Art. in der Herr Israel die Forderungen der Gehilfenschaft be gründete, war aber nicht dazu angetan, der Gehilfenvereinigung und ihren Forderungen Freunde zuzuführen. Es entspinnt sich eine sehr lebhafte Aussprache, an der sich die Herren Wolkowitz- Posen, Tonagel-Perleberg, Zöllner, Schwank usw. beteiligen. Die Ausführungen des Herrn Schwank waren von besonderem Interesse, da die Innung Köln mit der Gehilfenschaft ein Ab kommen getroffen hat, in dem die 9stündige Arbeitszeit zu gebilligt wird. Herr Schwank erklärt sich bereit, später seine Ausführungen der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Herr Trübenbach-Chemnitz wendet sich besonders scharf gegen die Art und Weise, in der die Gehilfen Vereinigung ihre Forderungen durchzusetzen versucht. Folgender Beschluss wird einstimmig angenommen: „Der Bundestag stellt fest, dass im Prinzip kein Wider stand gegen die Einführung der 9stündigen Arbeitszeit besteht, dass er aber die agitatorische Behandlung dieser Frage seitens der Gehilfenschaft nicht billigen kann.“ Herr Fritz-Berlin begründet seinen Antrag über die Ein schränkung der Abgabe von Leihuhren. Es wird beschlossen, ein entsprechendes Schild mit folgendem Text: „Der Bundestag beschliesst, dass künftig keine Leihuhren mehr ausgegeben werden sollen“,
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