Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 257
- ArtikelDer sichere Reingewinn 258
- ArtikelUnlauterer Wettbewerb 259
- ArtikelWestminster-Schlagwerke von Schlenker & Kienzle 259
- ArtikelV. Verbandstag des Niedersächsischen Uhrmacherunterverbandes, E. ... 262
- ArtikelDer Einfluss der Wirtschaftslage auf die Uhrenindustrie 264
- ArtikelFlachregulateure (D. R. G. M.) 265
- ArtikelEinfluss der Gerichtsferien auf Prozessachen 267
- ArtikelBericht über den 6. Bundestag des Deutschen Uhrmacherbundes in ... 267
- ArtikelKollege Obermeister Friedr. Gockel, Remscheid 270
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 270
- ArtikelVerschiedenes 271
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 272
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 17. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 271 Der Obermeister, Herr Uhlig, eröffnet die Versammlung 3 3 / 4 Uhr mit einer Begrössung der erschienenen Herren Kollegen und bittet dieselben, sich nach Schluss der Versammlung recht zahlreich an der in Aussicht genommenen Besichtigung des Zoologischen Gartens zu beteiligen. Punkt 1: Der Schriftführer, Herr Quentin, verliest das Protokoll über die letzte am 7. April stattgefundene Quartalsversammlung, gegen welches Einwendungen nicht erhoben werden. Punkt 2: Herr Obermeister Uhlig gibt folgende, seit der letzten Ver sammlung eingegangene Schriftstücke bekannt: ein Schreiben der Handwerks kammer sowie des Innungsausschusses zu Halle, betreffend den vom 11. bis 13. August hierselbst stattfindenden Handwerks- und Gewerbekammertag; eine Einladung des Krankenkassenverbandes in Halle zur Wahlversammlung; ein Schreiben des Uhrmachervereins in Nordhausen, betreffend das Gutachten des Kollegen Herrn Pönitzsch in Halle; ein Schreiben der Deutschen Uhrmacher gehilfenvereinigung in Berlin, welche die Bitte unterbreitet, die Verhandlungen über die Neuregelung der Gehaltsverhältnisse wieder aufzunehmen. Bezüglich des letzten Schreibens wird beschlossen, das Gesuch nach Lage der Verhält nisse abzulehnen und der Vereinigung mitzuteilen, ihren Mitgliedern anheim zu geben, die gestellten Forderungen ihren Chefs direkt zu unterbreiten. Punkt 3: Ueber diesen Punkt referiert der Schriftführer Herr Quentin und teilt die in Aussicht genommenen Massnahmen des Vorstandes mit Um den Erlass des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe, wonach Zwangs innungen das Veröffentlichen von Schleuderpreisen verbieten dürfen, Geltung zu verschaffen, beabsichtige der Vorstand, die ortsüblichen Reparaturpreise durch Fragebogen unter den einzelnen Mitgliedern festzustellen. Unter Reparaturen fallen auch Gläser, Zeiger, Schlüssel usw. Die Mitglieder werden gebeten, um einwandfreies Material zu erhalten, den Fragebogen recht genau zu beantworten, insbesondere die gegenwärtig erzielten Reparaturpreise und diejenigen, welche notwendigerweise den Zeitverhältnissen Rechnung tragend, in Zukunft erzielt werden müssen, anzugeben Herr König bemerkt noch er gänzend, dass durch den vorerwähnten Ministerialerlass ausdrücklich anerkannt worden ist, dass die Zwangsinnungen das Recht haben, angemessene und orts übliche Preise bekanntzugeben und Mitglieder zu bestrafen, die öffentlich in Zeitungen oder Plakaten usw. diese Preise unterbieten. Der Vorstand bringt schliesslich unter Zustimmung der Versammlung in Vorschlag, eine Kommission zu wählen, welche die eiDgegangenen Fragebogen bearbeiten und der nächsten Quartalsversammlung Vorschläge unterbreiten soll, in welcher Weise die orts üblichen Preise zu regeln seien. In die Kommission werden ausser dem Vor stand und sämtlichen Vertrauensmännern die Herren Mennicke, Hermann, Franz-Halle; Koller-Landsberg; Michaelis- Holzweissig; Nitz jun - Merseburg und Richter-Schkeuditz gewählt. Punkt4: Herr Obermeister Uhlig bringt ein Schreiben der Aufsichts behörde des Magistrates zu Halle zur Verlesung, wonach die Innung durch das Ausscheiden der bisherigen Mitglieder in Freyburg, Laucha und Nebra einen Teil des Vermögens an die neu errichtete Uhrmacherinnung in Naumburg abzuführen hat. Da der Vermögensbestand am 1. Januar d. J. 144,80 Mk. be tragen hat, wird beschlossen, den auf die ausscheidenden Mitglieder ent fallenden Anteil von 6 Mk. an die Naumburger Innung abzuführen. Punkt 5: Für die aus Anlass des 25jährigen Regierungsjubiläums unseres Kaisers seitens der Handwerkskammer errichtete Jubiläumsstiftung für Freistellen in dem geplanten Erholungsheim für Handwerker werden auf Antrag des Vorstandes einstimmig 25 Mk. bewilligt. Punkt 6: Nachdem Herr Uhlig noch kurz auf die in Halle neugeregelte Sonntagsruhe hingewiesen hatte, wird die Versammlung gegen 6 Uhr abends geschlossen. E8 wird dringend gebeten, die bereits versandten Frage bogen umgehend an Herrn W. Quentin, Halle a. S-, Gr. Stein strasse 18, zurüokzusendenl Der Vorstand. Uhrmacherzwangsinnung Magdeburg. Bezirk Kreis Jerichow I und II. Den werten Kollegen hierdurch zur Nachricht, dass die nächste Bezirks versammlung am 8. September, nachmittags 3V 9 Uhr, in Burg, Restaurant „Stadt Braunschweig“, stattfindet. Etwaige Anträge sind vor der Versammlung erbeten. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten. I. A.: Otto Ermisch. Uhrmacherzwangsinnung Mainz. Die nächste Innungsversammlung findet am Freitag, den 12. September, abends 8 8 / 4 Uhr, im Restaurant Fleck, Tritonplatz, statt. Die Tagesordnung wird den Herren Kollegen mit besonderer Einladung bekanntgegeben. Uhrmacherzwangsinnung Reichenbach - Nimptsch.' Bericht über die Vierteljahrsversammlung am 19. August im Hotel Kaiserhof in Reichenbacb. Der Obermeister, Herr Kollege Hanke, eröffnet die Versammlung um 2 Uhr. Anwesend sind 11 Mitglieder. Punkt 1 der Tagesordnung: Bericht über den Provinzialverbandstag in Breslau erstattete Herr Hirsch, ergänzt von Herrn Hanke in ausführlicherWeise. Punkt 2: Auf Antrag des Obermeisters wird beschlossen: Das Veröffent lichen von Reparatur- und Furniturpreisen unter dem jetzt gültigen Tarif ist verboten. Ausserdem wurde beschlossen, sobald als möglich den bisherigen Tarif durchzusehen und zu verbessern, zu welchem Zweck ein Ausschuss gewählt wird. Dieser besteht aus den Herren Seidel und Schubert-Reichen bach und Klette-Ober-Langenbielau. Punkt 3: Einziehen der Beiträge. Dasselbe werden vom Kassierer, Herrn Schubert, vorgenommen. Punkt 4: Garantiefrage. Es wird angeregt, Taschenuhren ohne Steine ohne Garantie, bei Verkaufspreisen bis 20 Mk und für Weckeruhren J /a J a ^ r Garantie, bessere Uhren mit 1 Jahr Garantie zu verkaufen. Reparaturen: geringere Uhren keine, mittlere 1 / i Jahr, gute Jahr Garantie. Die Garantie bestimmungen sollen in den neuen Tarif mit aufgenommen werden. Punkt 5: Verschiedenes Bei Aufstellung des neuen Haushaltplanes soll versucht werden, eine Reisenden-Unterstützungskasse zu gründen. Auf Antrag von Herrn Hirsch wurde beschlossen, die nächste Viertel jahrsversammlung in Reichenbach abzuhalten. I.A.: M. Drieschner, Schriftführer., Am 22. August starb unser hochverdientes Ehrenmitglied und Gründer unserer Innung Herr Theodor Pommernelle, Bad Sulza. Wir werden ihm jederzeit ein ehrendes Andenken bewahren. Freie Uhrmacherinnung Saale-Ilm-Verband. I A.: Fr. Ebersberger, Obermeister. Verschiedenes. Vorsicht bei Aeussernngen über die Konkurrenz. Urteil des Ober landesgerichts Celle vom 21. Juni 1913. (Nachdruck auch im Auszug ver boten.) Eine interessante Klage wegen unlauteren Wettbewerbs wurde kürz lich vom Oberlandesgericht Celle entschieden. In Inseraten hatte ein optisches Institut in Hannover folgendes erklärt: „In dem hiesigen Optischen Geschäft von X. wurden kürzlich für ein Paar Brillengläser gewöhnlicher Schleifart 1,50 M verlangt. Als der Käufer die Höhe dieses Preises bemängelte und fragte, ob wir (das fragliche optische Institut) diesen Preis auch nähmen, antwortete Herr X., das könnte wohl sein. Zur Hebung der Zweifel erklären wir, dass bei uns beste Rathenower Kristallgläser regulärer Schleifart nach wie vor nur 1 Mk. kosten. Dem von hiesigen Optikern gebildeten Ringe, der den höheren Preis von 1.60 Mk. und andere Preiserhöhungen festgesetzt hat, gehören wir, wie Herr X. weiss, nicht an.“ X. war der Ansicht, dass dieses Inserat unlauteren Wettbewerb darstelle und verklagte das Institut auf Unter lassung derartiger Bekanntmachungen. Dieses bestritt, dass die Bekannt machung ein Merkmal des unlauteren Wettbewerbs trage, es handle sich um ein tatsächlich stattgefundenes Gespräch, das von ihm wiedergegeben sei, um Irrtümer über seine Preise zu vermeiden. Das Landgericht Hannover verurteilte jedoch das Institut zur Unterlassung dieser Bekanntmachung, weil es nicht angängig sei, aus einem Gespräch privater Art durch Mitteilung in der Oeffentlichkeit eine unerlaubte Reklame zu machen. Das Oberlandes gericht Celle teilte diesen Standpunkt. Es machte folgende Ausführungen zu dem Fall: Das beklagte Institut habe sich mit dem Anstandsgefühl billig und gerecht denkender Kaufleute sowohl als auch des in Betracht kommenden Publikums in unverkennbaren Widerspruch gesetzt, dass es einen einzelnen VorgaDg aus dem Geschäftsleben eines Konkurrenten herausgriff und ihn als charakteristisch für das Geschäftsgebaren des anderen zum Zwecke der eignen Geschäftsreklame in den Zeitungen öffentlich bekanntmachte. Es könne mit den herrschenden Anschauungen von Anstand und Sitte nicht in Einklang gebracht werden, die fahrlässige Aeusserung eines anderen zu dessen Herab setzung und zur Erhöhung des eignen Geschäftsrufes in den Tageszeitungen in der Form von Geschäftsreklamen auszunutzen. Das Vorgehen des beklagten Instituts verstosse um so mehr gegen die guten Sitten, als die wiedergegebene Aeusserung des Klägers eine verhältnismässig harmlose war und erst durch die Art und Weise, wie sie von dem Beklagten zur Darstellung gebracht wurde, einen gehässigen Anstrich erhielt. (Aktenzeichen: 6 U. 119 13.) sk. Teilnahme der Handwerkskammer an den Gesellenprüfungen. Dsr Minister für Handel und Gewerbe lässt mit dem Datum 9. Juni d. J.' den nachfolgenden Erlass veröffentlichen: „Wenn auch in der Reichsgewerbeordnung nicht besonders bestimmt ist, dass den Handwerkskammern von den für die AbhaltuDg der Gesellen prüfungen aDgesetzten Terminen durch die Prüfungsausschüsse der Innungen Anzeige zu erstatten ist, so ergibt sich dooh aus den gesetzlichen Bestimmungen, dass die Handwerkskammern ein Recht darauf haben, dies zu verlangen. Denn nach § 103 e, Ziffer 2, gehört es zu den Obliegenheiten der Handwerks kammern, die Durchführung der für das Lehrlingswesen geltenden Vorschriften zu überwachen Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind sie aber nur dann imstande, wenn sie durch Teilnahme an den Gesellenprüfungen die Möglichkeit haben, in die Vorbildung der Lehrlinge einen Einblick zu gewinnen.“ „Auch aus der Vorschrift des § 131b, Abs. 2, der G O., nach der die Prüfungsordnung von der höheren Verwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der Handwerkskammer erlassen wird, folgt ein Recht der Handwerkskammern, sich über die Handhabung der Prüfungen zu unterrichten. Insbesondere aber ergibt sich aus der Vorschrift des § 131a, Abs. 2, nach der die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses von der Handwerkskammer bestellt werden, sowie aus der Vorschrift des § 132, wonach die Handwerkskammern über die Be anstandung der Beschlüsse der Prüfungsausschüsse zu entsoheiden haben, dass die Prüfungsausschüsse bei den Innungen nicht nur Organe der Innungen, sondern auch der Handwerkskammern sind, diesen also ein Recht auf Ueber- wachung der Prüfungen gebührt.“ „Die höhere Verwaltungsbehörde ist daher im Einvernehmen mit der ! Handwerkskammer befugt, in die Prüfungsordnungen Bestimmungen auf-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder