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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Einschränkung des Hausierhandels
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht über die 36., auf der Deutschen Seewarte abgehaltene Wettbewerbsprüfung von Marine-Chronometern (Winter 1912-1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 273
- ArtikelFabrikanten und Grossisten! 274
- ArtikelZur Gehilfenfrage 275
- ArtikelDie Einschränkung des Hausierhandels 276
- ArtikelBericht über die 36., auf der Deutschen Seewarte abgehaltene ... 277
- ArtikelZwei Eichstätter Wagenuhren des 17. Jahrhunderts 278
- ArtikelVom Kredit des Uhrmachers 280
- ArtikelVersicherungsverträge bei Geschäftsverkäufen 281
- ArtikelTeurer als Gold 282
- ArtikelLesen ? 282
- ArtikelWechsel und Scheck als Zahlungsmittel 284
- ArtikelAus der Werkstatt 285
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 286
- ArtikelVom Büchertisch 288
- ArtikelPatentbericht 288
- ArtikelVerschiedenes 288
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 18. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 277 die Meinung der Leipziger Kammer zum Ausdruck zu bringen haben sollen: 1. Die Handelskammer begrüsst es, wenn zum Besten des ansässigen Uhrenhandels und Uhrengewerbes das Verbot des Hausierhandels allgemein auf Uhren ausgedehnt und deswegen in § 56, Absatz 2, Ziffer 3, statt „Taschenuhren“ gesetzt wird: „Uhren“. Die Erörterungen im Bezirke der Handelskammer Leipzig, der ausser einem angesehenen Uhrenkleinhandel einen bedeutenden Uhrengrosshandel und eine beachtliche Uhren industrie besitzt, haben bestätigt, dass namentlich in letzter Zeit beim Hausierhandel mit grossen Uhren unlauteres Geschäfts- gebahren sich breit macht und nicht selten das Verbot des Hausierens mit Taschenuhren übertreten oder umgangen wird. 2. Mit der von Bayern beantragten Ermächtigung der Landes regierungen, die Erteilung des Wandergewerbescheines für die zum Hausierhandel zugelassenen Waren vom Nachweis eines Bedürfnisses abhängig zu machen, erklärt sich die Handelskammer im Interesse des sesshaften Kleinhandels gleichfalls einverstanden, da der Hausierhandel, dessen nachteilige Folgen auf das Wirt schaftsleben die Handelskammer bereits früher festgestellt hat, bei der heutigen Entwicklung des Verkehrs, insbesondere in Sachsen und im hiesigen Bezirke, im allgemeinen entbehrlich geworden ist. Ebenso befürwortet die Handelskammer, dass die Bestimmung in § 60, . Absatz 2, Satz 1, auch für die Fälle des § 57 c gelten, und dass der Wandergewerbeschein durch die höhere Verwaltungsbehörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Ge werbetreibenden oder des Bezirkes, in dem er das Gewerbe betreibt, erteilt oder zurückgenommen werden soll. Die Handelskammer verkennt nicht, dass sich einzelne Industrie- und Handelsunternehmen der Vertriebsform des Hausier handels bisher in einwandfreier Weise bedient haben, und dass diese Unternehmen durch ein plötzliches Verbot oder eine Be schränkung des Hausierhandels geschädigt werden. Die Handels kammer hält es daher für zweckmässig, dass nicht von Reichs wegen der Bedürfnisnachweis gefordert wird, sondern dass die Landesregierungen ermächtigt werden, ihn zu verlangen. Sie beantragt aber weiter, dass die Landesregierungen von dieser Ermächtigung nur nach Anhören der zuständigen Handels- und Gewerbekammern Gebrauch machen und dass der Wandergewerbe schein auch dann zu erteilen ist, wenn der Bedürfnisnachweis nicht für den ganzen Gewerbebetrieb, sondern nur für einzelne Waren erbracht ist. Dabei erwartet die Handelskammer, dass die Landesregierungen derartige Bestimmungen nur mit Gewährung längerer Gewöhnungsfristen in Kraft setzen werden. 3. Bei der Bedeutung und Wichtigkeit dieser Aenderung der Gewerbeordnung für den Kleinhandel hält es die Handels kammer für wünschenswert, dass diese Angelegenheit auf dem nächsten Sächsischen Handelskammertag behandelt wird. Bericht über die 36., auf der Deutschen Seewarte abgehaltene Wettbewerbprüfung von Marine-Chronometern (Winter 1912—1913). Die 36. Chronometer-Wettbewerbprüfung hat, wie in den Vorjahren, in der Abteilung IV der Deutschen Seewarte unter der Leitung des Vorstandes derselben, Prof. Dr. Stechert, statt gefunden. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem nachstehenden Bericht enthalten. Die Beteiligung an der Prüfung war etwas geringer als im Vorjahre; im ganzen waren 70 Chronometer von sechs deutschen Firmen eingeliefert worden. Drei dieser Instrumente schieden in der Vorprüfung wieder aus. Die übrigen Chronometer ver teilen sich auf folgende Einlieferer: Chronometer-Werke, Hamburg .... 20 Chronometer, L. Jensen, Glashütte i. Sa 10 „ A. Lange & Söhne, Glashütte i. Sa. . . 19 „ F. Lidecke, Geestemünde 6 „ Union, Glashütte i. Sa 4 „ C. Wiegand, Peine 8 „ Bei sämtlichen Chronometern waren die in der „Aufforderung zur Beteiligung an der 36. Wettbewerbprüfung“ bekanntgegebenen Bedingungen erfüllt. Der Bau der eingelieferten Instrumente war bezüglich der verwandten Unruh, Spirale und Hemmung bei der vorliegenden Prüfung völlig gleichartig; es fand allgemein die Nickelstahlunruh, Stahlspirale und Federhemmung Anwendung. Zum zweitenmal seit Bestehen der Wettbewerbprüfungen waren alle Chronometer rein deutschen Ursprungs und wurden deshalb sämtlich mit der Anwartschaft auf Preiserteilung eingestellt. „Ausser Wettbewerb“ nahmen an der Prüfung teil zwei von den Chronometer-Werken eingelieferte sogen. Torpedoboots- Chronometer (Chronometer kleineren Formats). Weiter wurden mitgeprüft zwei von der Firma F. Lidecke, Geestemünde, ein gelieferte ausländische Chronometer und fünf der Deutschen See warte gehörende Instrumente. Die Gesamtzahl der geprüften Instrumente betrug demnach 76. Für die vor Beginn der Wettbewerbprüfung übliche Be sichtigung waren folgende Sachverständige von der Deutschen Seewarte berufen worden: Chronometermacher E. Sackmann, Altona; G. Schlesicky, Frankfurt a. M.; C. Wiegand, Peine, und der Direktor der Deutschen Uhrmacherschule, Glashütte i. Sa., Professor L. Strasser. Ausserdem nahm der Chronometermacher E. Bröcking als technischer Beirat der Deutschen Seewarte sowie als Ersatz mitglied an der Sitzung teil. Im Aufträge des Reichsmarine amts war der Vorstand des Chronometerobservatoriums in Kiel, Korvettenkapitän a. D. Rottok, erschienen. Endlich waren der Direktor der Deutschen Seewarte (als Vorsitzender) und die Beamten der Abteilung IV anwesend. — An die eigentliche Besichtigung schloss sich eine längere Besprechung über Fragen aus dem Gebiete der Chronometrie. An dieser beteiligte sich auf Wunsch der Deu*schen Seewarte ausser den obengenannten Herren der Leiter der Chronometer-Werke in Hamburg, William Meier. Nach Beendigung der Wettbewerbprüfung wurden die Chrono meter in der üblichen Weise einer Besichtigung unterzogen. An dieser Besichtigung nahm ausser den in Hamburg bezw. Altona wohnenden Fabrikanten E. Bröcking, W. Meier (Chronometer- Werke) und E. Sackmann auch der Chronometermacher C. Wiegand aus Peine teil. Besonders eingehend wurde auch in diesem Jahre der augenblickliche Zustand des Oeles, namentlich auf etwaige Veränderungen hin, untersucht. Bei einigen Instrumenten wurden hierbei geringe Farbenveränderungen des Oeles festgestellt. Diese Farben Veränderungen waren jedoch nicht anderer Art, als solche auch unter gewöhnlichen Verhältnissen im Laufe der Zeit vorzukommen pflegen. Die geprüften Instrumente verteilen sich prozentisch in folgender Weise auf die einzelnen Klassen: Klasse I II III IV 75 Proz. 16 Proz. 5 Proz. 4 Proz. Zur Beurteilung des Gesamtergebnisses und zum Vergleich der Leistungen während der vorliegenden Prüfung mit denen in früheren Jahren wird in der folgenden Zusammenstellung die prozentische Verteilung der Chronometer auf die einzelnen Klassen angegeben. Hierbei sind die Werte der 11. bis 30. Prüfung zu je 5jährigen Mitteln vereinigt. 11. — 15. Wettbewerbprüfung 16. - 20. 21.-25. 26. — 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. I II III IV V V Proz. Proz. Proz. Proz. Proz. 23 36 22 16 3 360 20 51 19 7 3 377 32 39 16 12 ' 1 390 46 32 13 7 2 415 ferner: 66 21 11 2 0 451 65 24 6 5 0 449 68 19 12 0 1 453 61 31 7 1 0 452 81 14 5 0 0 476 75 16 5 4 0 462
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