Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wechsel und Scheck als Zahlungsmittel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
-
Band
Band 38.1913
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis III
- Ausgabe Nr. 1 (1. Januar 1913) 1
- Ausgabe Nr. 2 (15. Januar 1913) 17
- Ausgabe Nr. 3 (1. Februar 1913) 33
- Ausgabe Nr. 4 (15. Februar 1913) 49
- Ausgabe Nr. 5 (1. März 1913) 65
- Ausgabe Nr. 6 (15. März 1913) 81
- Ausgabe Nr. 7 (1. April 1913) 97
- Ausgabe Nr. 8 (15. April 1913) 113
- Ausgabe Nr. 9 (1. Mai 1913) 129
- Ausgabe Nr. 10 (15. Mai 1913) 145
- Ausgabe Nr. 11 (1. Juni 1913) 161
- Ausgabe Nr. 12 (15. Juni 1913) 177
- Ausgabe Nr. 13 (1. Juli 1913) 193
- Ausgabe Nr. 14 (15. Juli 1913) 209
- Ausgabe Nr. 15 (1. August 1913) 225
- Ausgabe Nr. 16 (15. August 1913) 241
- Ausgabe Nr. 17 (1. September 1913) 257
-
Ausgabe
Nr. 18 (15. September 1913)
273
- Artikel Bekanntmachungen der Verbandsleitung 273
- Artikel Fabrikanten und Grossisten! 274
- Artikel Zur Gehilfenfrage 275
- Artikel Die Einschränkung des Hausierhandels 276
- Artikel Bericht über die 36., auf der Deutschen Seewarte ... 277
- Artikel Zwei Eichstätter Wagenuhren des 17. Jahrhunderts 278
- Artikel Vom Kredit des Uhrmachers 280
- Artikel Versicherungsverträge bei Geschäftsverkäufen 281
- Artikel Teurer als Gold 282
- Artikel Lesen ? 282
- Artikel Wechsel und Scheck als Zahlungsmittel 284
- Artikel Aus der Werkstatt 285
- Artikel Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes ... 286
- Artikel Vom Büchertisch 288
- Artikel Patentbericht 288
- Artikel Verschiedenes 288
- Ausgabe Nr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- Ausgabe Nr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- Ausgabe Nr. 21 (1. November 1913) 321
- Ausgabe Nr. 22 (15. November 1913) 337
- Ausgabe Nr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- Ausgabe Nr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- Zeitschriftenteil Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- Zeitschriftenteil Anzeigen I
-
Band
Band 38.1913
-
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 18. Allgemeines Journal der Uhrmacherknnst. 285 wenn ein Scheck unberechtigterweise verwendet worden wäre oder abhanden käme. Selbstverständlich sind unbrauchbar ge wordene Scheckformulare aus einem Scheckbuch gleichfalls der Bank zurückzugeben, nachdem sie durchgestrichen sind. Eine besondere Art ist der Postscheck. Dieser bietet eine bedeutende Erleichterung in der Zahlungsweise industrieller und gewerblicher Betriebe. Er wurde am 1. Januar 1909 in Deutsch land eingeführt. Will ein Geschäftsmann am Postscheckverkehr teilnehmen, so wird ihm auf seinen Antrag ein Postscheckkonto eröffnet. Für jeden grösseren Bezirk ist ein Postscheckamt da, so für Baden Karlsruhe, für Württemberg Stuttgart. Um nun ein Konto bei dem Postscheckamt zu erhalten, muss man eine unverzinsliche Einlage von 100 Mk. als Stammkapital auf seine auszustellende Kontonummer machen. Auf diese Kontonummer können nun Zahlungen gemacht werden, sowohl mittels Zahlkarte als auch mittels Postanweisung oder auf dem Wege der Ueber- weisung von einem zum anderen Konto. Die blauen Zahlkarten kann man sich auf der Post unentgeltlich geben lassen, sie werden ausgefüllt und kosten dem Absender, unbesehen der Höhe des Betrages, keinen Pfennig. Dabei ist die Zahlkarte natür lich nicht zu frankieren, nur muss der Kontoinhaber, d. h. jener, an den die Summe zur Auszahlung kommt, für je 500 Mk. eine Verbuchungsgebühr von 5 Pf. zahlen. Natürlich kann man nur an solche Personen Postscheckzahlungen machen, die wirklich ein Postscheckkonto haben, was sowohl auf dem Postamt zu erfahren, als auch auf den Briefbogen der betreffenden Firmen vor- gedruckt ist. Auch viele Steuerzahlstellen besitzen ein Postscheckkonto. Dadurch kann man bequem und gebührenfrei seine Steuer durch eine Zahlkarte einzahlen. Hierbei lässt sich aus dem Steuerzettel alles entnehmen, was man zur Ausfüllung der Zahlkarte braucht. Die Zahlkarte selbst ist ähnlich eingerichtet wie die Postanweisung; sie besteht auch aus drei Teilen, wobei der linke Teil für den Kontoinhaber und der rechte für den Einzahler die Quittung dar stellt, den mittleren Teil behält das Postscheckamt. Noch be quemer wird der Postscheck bei der Ueberweisung von einem Konto auf das andere. Man übergibt hierbei dem Postscheckamt nicht Bargeld, sondern weist es einfach an, vom eigenen Konto auf das Konto seines Gläubigers eine gewisse Summe zu über schreiben. Dabei kostet jede Ueberweisung von einem Konto auf das andere nur 3 Pf. bis zur beliebigen Höhe der Summe. Die Gebühr für Auszahlung von Kontoinhabern an Nichtkontoinhaber durch Postscheck kostet 5 Pf. für jede Auszahlung plus 1 Pf. für je 100 Mk. mehr. Selbstverständlich kann jeder Postscheckinhaber auch auf sich selbst von seinem Konto Zahlungen machen lassen. Er wird, da die dortliegenden Summen unverzinslich sind, sich stets ent weder an seine Bank oder an seine Gläubiger oder an sich selbst überweisen lassen. Er kann letzteres tun, indem er einen Scheck ausstellt, auf dem er sich selbst als Zahlungsempfänger bezeichnet. Das Scheckformular erhält der Kontoinhaber vom Postscheckamt in Heften von 50 Stück zum Preise von 50 Pf. Die Formulare sind mit der Kontonummer und dem Namen des Kontoinhabers bedruckt und fortlaufend numeriert; der Postscheck selbst ist stempelfrei. Jeder Kaufmann, insbesondere jeder Handwerker, der häufig mit Geldsendungen zu tun hat, wird zwecks Ersparnis einer grossen Summe Porto und Spesen, vereinfachter Buchführung und verringerter Schreibarbeit die Benutzung des Schecks und insbesondere des Postschecks anstreben. Aus der Werkstatt. Die praktische Herstellung eines theoretisch richtigen Hakens. Es wird jedem Uhrmacher schon begegnet sein, dass nach der Reparatur einer Pendüle oder Wiener Uhr usw. die betreffende Uhr in der Werkstatt ziemlich richtig ging, und wurde sie dann abgeliefert und wechselte damit ihren Platz, so zeigte der Gang ganz bedeutende Abweichungen, trotzdem am Werke keine Aenderung mehr vorgenommen war und weder Pendel noch Pendelfeder verändert wurden. Die Ursache liegt wohl in den meisten Fällen an einem ausgeschliffenen und damit unrichtig gewordenen Haken, und sollte der Reparateur einen solchen kurzer Hand durch ein neues Stück ersetzen, zumal eine solche Arbeit von dem Besitzer der Uhr in der Regel anerkannt und dann auch gut bezahlt wird. Wie nun ein Haken mit einfachen Mitteln theoretisch richtig hergestellt werden kann, soll mein heutiger Aufsatz zeigen. Ein genauer Transporteur mit Halbgradteilung und ein kleiner Parallelzirkel, welchen sich jeder Uhrmacher leicht selbst anfertigen kann, indem man eine etwa 3 mm starke Messing schiene, 5 cm lang und 0,8 cm breit, mit schmalem Einschnitt, 0,2 cm, von 4 cm Länge versieht, am Ende des Einschnittes den Griff mit einer festen Spitze befestigt und die andere Spitze oben mit Schraube zur Feststellung versehen in den Einschnitt beweglich einpasät, sowie eine scharfe harte Stahlspitze zum Zeichnen sind die nötigen Werkzeuge, um eine genaue Zeichnung des Hakens hersteilen zu können. Zur Anfertigung eines Hakens ist es notwendig, den Be wegungsmittelpunkt und seine Weite, sowie die Lage der Hebe flächen richtig zu bestimmen, was mit Hilfe einer kleinen Zeichnung auf eine flache Messing- oder Zinkblechplatte leicht / 75 möglich ist. Die äussere Form des Hakens kann alsdann dem Belieben des Reparateurs überlassen bleiben, nur sollte der Haken so ziemlich im Gleichgewicht sein. Für ein Gangrad von 24 mm Durchmesser mit 36 Zähnen soll ein neuer Haken angefertigt werden; da nun ein ganzer Kreis 360 Grad misst, so kommen auf jede Bewegung des Gangrades um einen Zahn vorwärts 10 Grad, der neue Haken soll über 7V 2 Zähne greifen, also muss die Weite 75 Grad betragen. Nun zeichne man mit der Stahlspitze auf eine weiche Metall platte die Grundlinie A, und errichte mit Hilfe des Trans porteurs darauf die Senkrechte B, 90 Grad, und schlage vom Schnittpunkte aus einen Kreisbogen von 12 mm Durchmesser, halbe Radgrösse, alsdann teile man die Weite des Hakens 75 Grad auf beiden Seiten der Linie B gleichmässig ab 37 Va Grad und ziehe die Linien C und D\ wo nun diese Linien den Radkreis bogen schneiden, lege man wieder den Transporteur an und errichte wiederum je eine Senkrechte (90 Grad) und ziehe die Linien E und F; wo nun diese Linien die Senkrechte B schneiden, befindet sich der Bewegungsmittelpunkt des Hakens M, es ist also auch die Eingriffsentfernung von Gangrad und Haken. Eine Nachmessung an der Platine wird dem Reparateur die Richtigkeit zeigen. Die Bewegung der Radzähne beträgt 10 Grad, nun gebe man hiervon 1 / 5 , also 2 Grad, für den nötigen Spielraum und die Dicke der Zähne, so bleibt für die Ruhefläche am Haken 8 Grad, auf jeder Seite 4 Grad, mit Hilfe des Transporteurs teile man nun auf dem Radkreisbogen auf jeder Seite der Linien C und D I 1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)