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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 19 (1. Oktober 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 17
- AusgabeAusgabe 33
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 65
- AusgabeAusgabe 81
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 113
- AusgabeAusgabe 129
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 161
- AusgabeAusgabe 177
- AusgabeAusgabe 193
- AusgabeAusgabe 209
- AusgabeAusgabe 225
- AusgabeAusgabe 241
- AusgabeAusgabe 257
- AusgabeAusgabe 273
- AusgabeAusgabe 289
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 289
- ArtikelEingabe des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacherinnungen und ... 291
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 292
- ArtikelWer darf sich Uhrmacher nennen? 294
- ArtikelJunghans-Taschenuhren 294
- ArtikelBericht über den III. Verbandstag des Uhrmacherverbandes Norden ... 296
- ArtikelDer Grossuhrenkatalog 298
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 298
- ArtikelPatentbericht 301
- ArtikelVerschiedenes 301
- AusgabeAusgabe 305
- AusgabeAusgabe 321
- AusgabeAusgabe 337
- AusgabeAusgabe 353
- AusgabeAusgabe 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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300 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 19. Die Entschuldigungen zu den Vollversammlungen werden in Zukunft einer schärferen Prüfung unterzogen werden, ob solche ohne genügenden Grund eingesandt worden sind; sie haben keine Gültigkeit, wenn dieses fest gestellt wird. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Vollversammlung nach Möglichkeit zu besuchen. Der Vorstand. I. A.: Otto Rathge, Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung zu Leipzig. Den werten Mitgliedern zur gefälligen Nachricht, dass Montag, den 13. Oktober, abends 8 l / 2 Uhr, die vierte Vierteljahrsversammlung im Marien garten stattfindet. Die Tagesordnung geht den Mitgliedern mit der Einladung zu. Das Erscheinen aller Mitglieder ist dringend erwünscht Mit kollegialem Gruss Dflr Vorstand. Uhrmacherzwangsinnung zu Leisnig. Die zweite diesjährige Innungsversammlung findet am Donnerstag, den 16. Oktober, nachmittags 2 1 / 2 Uhr, in D ö b e 1 n , Restaurant „Forst haus“, statt. Tagesordnung: 1. Mitteilung. 2. Bericht über den Landesverbandstag. 3. Vorlage und Bestimmung über die Reparaturpreislisten. 4. Verschiedenes. 6 Die Steuerreste sind bis 15. Oktober an den Kassierer Oette in Leisnig zu entrichten. Mit kollegialem Gruss Robert Müller, Obermeister. Uhrmacherzwangsinnung Lüneburg. Unsere Quartalsversammlung findet am 6. Oktober, abends 9 Uhr, in der „Ratsschänke“ statt. Tagesordnung: 1. Erhebung der Beiträge. 2. Nochmalige Besprechung der festgesetzten Mindestpreise. 3 Regelung der Garantiezeiten. 4. Besprechung des Antrages Braunschweig über den Verkauf von Uhren und Gold waren auf den Messen und Märkten. 5. Besprechung über Heranziehung der Goldschmiede zu unserer Innung. 6. Haushaltplan für 1914. 7. Verschiedenes. Der Haushaltplan liegt zur Einsicht für die Innungsmitglieder bei mir aus. L. Peters, Obermeister. Innungskrankenkasse der Zwangsinnung für das Uhrmacher handwerk in Magdeburg. Auf Grund unserer neuen genehmigten Statuten werden die wahl berechtigten Arbeitgeber und Versicherten zur Vornahme der erforderlichen Vertreterwahlen für den Ausschuss hierdurch aufgefordert. Die Wahlen finden in Magdeburg in der Reichshalle, Kaiserstrasse 18, statt, und zwar: am Sonntag, den 16. November d. J., von 4 bis 6 Uhr nachmittags. Es sind zu wählen: Durch die Arbeitgeber drei Vertreter und sechs Ersatzmänner, durch die Versicherten sechs Vertreter und zwölf Ersatzmänner. Die Arbeitgeber und die Versicherten werden aufgefordert, gesonderte Wahlvorschläge einzureichen. Auf jedem Wahlvorschlag sind zuerst die Namen der Vertreter und dann die Namen der Ersatzmänner aufzuführen. Die Wahlvorschläge müssen spätestens 4 Wochen vor dem Wahltage, also bis zum 18. Oktober d. J., in Händen des Vorstandes sein. Später eingehende Wahl Vorschläge werden nicht berücksichtigt. Die Stimmabgabe ist an die Wablvorschläge gebunden. Die Wahl Vorschläge müssen von mindestens je zehn Wahlberechtigten der betreffenden Gruppe unterzeichnet sein. Die ein zelnen Bewerber sind unter fortlaufender Nummer aufzuführen und nach Familien-, Vor-(Ruf-)Namen, Beruf und Wohnung zu bezeichnen. Bei Ver sicherten ist auch der Arbeitgeber, bei dem sie beschäftigt sind, anzugeben. Mit den Wahlvorschlägen für Versicherte ist von jedem Bewerber eine Er klärung darüber vorzulegen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist. In jedem Wahlvorschlage ist ferner ein Vertreter des Wahlvorschlags und ein Stellvertreter für ihn aus der Mitte der Unterzeichner zu bezeichnen. Die zugelassenen Wahl Vorschläge können in der Zeit vom 27. bis 31. Oktober d. J. beim Vorsitzenden eingesehen werden. Die Arbeitgeber- und Mitglieder verzeichnisse können in der Zeit vom 6. bis 11. Oktober d. J. bei dem Kassen rendanten eingesehen werden. Einsprüche gegen die Richtigkeit der Arbeit geber- und Mitgliederverzeichnisse sind bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens 4 Wochen vor dem Wahltage unter Beifügung von Beweismitteln bei dem Vorstande einzulegen. Der Wahlausschuss ist befugt, die Wahl- und Stimmberechtigung jedes Wählers bei* der Wahlhandlung zu prüfen; daher empfiehlt es sich, einen Ausweis hierüber zur Wahlhandlung mitzubringen Wird von den Arbeitgebern sowohl wie von den Versicherten nur je ein Wahlvorschlag eingereicht, auf welchem so viele wählbare Bewerber benannt, wie Vertreter zu wählen sind, so gelten diese als gewählt und ist dann eine besondere Wahlhandlung nicht mehr erforderlich. Wahlberechtigt sind alle volljährigen Arbeitgeber und Versicherten. Wählbar sind nur volljährige Deutsche. Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Magdeburg, den 23. September 1913. Der Vorstand. Franz Drexler, Vorsitzender, Jakobstr. 40. Zwangsinnung Magdeburg. Jeden ersten Dienstag im Monat findet in unserem Vereinslokal „Reiehs- halle“, Kaiserstrasse 18, für die Magdeburger Kollegen eine zwanglose Zu sammenkunft statt. Es sind auch auswärtige Kollegen jederzeit herzlich will kommen. Wir bitten um zahlreichen Besuch. Fritz Neubert, Obermeister. Franz Dressei, Schriftführer. Zwangsinnung Rochlitz i. Sa. Unsere diesjährige II. Versammlung findet am Mittwoch, den 22.0k* tober, vormittags 11 Uhr, im Gasthof „Stadt Leipzig“ in Rochlitz statt. Die Mitglieder werden hiermit eingeladen, zu der wichtigen Tagesordnung recht zahlreich und pünktlich zu erscheinen. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Kassenbericht. 3. Beschlussfassung über die ortsüblichen Reparaturpreise. 4 Wahl des LehrliDgsausschusses. 5. Vorstandswahlen. 6. Angelegenheit Pflug. 7. Allgemeines. Mit kollegialem Gruss Otto Schulz, Obermeister. Uhrmacherzwangsinnung Stuttgart. Am Montag, den 6. Oktober, abends pünktlich 9 Uhr, findet im „Gasthaus zum Herzog Christof“ die IV. QuartalsversammluDg statt, und werden die Mitglieder gebeten, vollzählig zu erscheinen Der Vorstand. . Aug. Wolf, Obermeister. (NB. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern in besonderer Einladung zugestellt.) Uhrmacherzwangsinnung für die Kreise Wiesbaden Stadt und Land, Rheingau und Unter-Taunus, Sitz Wiesbaden. Zu der am 22. Oktober, nachmittags 4 Uhr, in Wiesbaden im „Hotel Einhorn“, Marktstrasse 32, stattfindenden Innnngsversammlnng lade ich hiermit alle Kollegen ergebenst ein. Ich mache hiermit noch besonders darauf aufmerksam, dass es sich bei der Tagesordnung mit um Statutenänderungen handelt, zu deren Beschluss fassung nach § 53 des Statuts mindestens zwei Drittel sämtlicher Mitglieder anwesend sein müssen, und bitte deshalb um recht pünktliches und allseitiges Erscheinen. Mit kollegialem Gruss Otto Baumbach, Obermeister. Tagesordnung: 1. Bericht des Obermeisters über das abgelaufene Vierteljahr. 2. Vorlage und Genehmigung des Haushaltplanes für 1914. 3. Anträge des Kollegen Rau - Eltville: a) Für die Lehrlings- und Meisterprüfung einen bestimmten Tag als Prüfung in den festgesetzten Monaten April und Oktober zu nennen bezw. festzulegen. b) Alle Lehrlinge, welche vor den bestimmten Prüfungsmonaten ihre Lehrzeit beendet haben, zusammen zu prüfen. c) Die von den Mitgliedern geschlossen eingereichten Anträge dürfen erst in der eröffneten Innungsversammlung geöffnet werden. 4. Anträge der Kollegen Rau, Badior, Engelmann, Eckstein, Seelbach, Anton Müller und Katz: •a) Bei Abstimmung gleich welcher Angelegenheit muss per Stimm- * zettel abgestimmt werden, sofern ein Mitglied dieses fordert. b) Austritt der Innung aus dem Zentralverband. c) Abbestellung des Zwangsabonnements auf das „Allgemeine Journal der Uhrmacherkunst“. 3. Innungsversammlung am 9. Juli, nachmittags 4Uhr, im „Hotel Einhorn“ zu Wiesbaden. Obermeister Baumbach eröffnet die gut besuchte Versammlung und teilt mit, dass der erste Punkt der Tagesordnung: Ueberreichung eines Meister briefes, wegfallen muss, da der Inhaber desselben, Kollege Engelmann, verreist sei, weiter, dass bei Eintritt von drei Viertel sämtlicher Innungsmitglieder in die Handwerkskammersterbekasse die Karenzzeit wegfalle. Darauf wird der Bericht der Innungsversammlung vom 16 April d. J. verlesen und genehmigt. Der Beitritt in den Rhein-Maingau-Unter verband wird genehmigt. Antrag des Vorstandes: Bei wiederholten Verstössen gegen § 2 der Statuten (Veröffentlichung unter den festgesetzten Mindestpreisen) soll der Vorstand bis zu 50 Mk Strafe festsetzen können. Dieser Antrag wird ein stimmig genehmigt. Dem Beschluss der Innungsversammlung vom Januar: in Gemeinschaft mit den Goldschmieden und Op f ikern die völlige Sonntagsruhe in den Monaten Juli und August durch die Behörde einführen zu lassen, konnte keine Folge gegeben werden, da der Antrag von dem Regierungspräsidenten abgelehnt wurde. Das Gesuch des Gehilfenausschusses wegen Sommerurlaub der Gehilfen wurde vom Obermeister verlesen, und ersucht dieser die Mitglieder, das Gesuch in wohlwollender Weise zu behandeln und, wenn möglich, ihren Gehilfen Urlaub zu geben.
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