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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmacherfamilien
- Untertitel
- I. Der Fürther Uhrmacher Johann Jakob Grosser und seine Söhne
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Forderungen des selbständigen reichsdeutschen Mittelstandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- ArtikelUhrmacher Deutschlands! Zur Beachtung! 17
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 18
- ArtikelKein Betriebsverlust mehr infolge Brandschadens im ... 18
- ArtikelZur Kontrolle des Ankerganges 20
- ArtikelUhrmacherfamilien 22
- ArtikelForderungen des selbständigen reichsdeutschen Mittelstandes 24
- ArtikelMassive Uhren 26
- ArtikelUnsere Preisfrage zur Schulung des schnellen, logischen und ... 28
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 29
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 30
- ArtikelVerschiedenes 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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l i4 Allgemeines Journal gekauft wurden, mit gefälschten Begleitscheinen, nur um von dem Ansehen, welches das Grossersche Erzeugnis genoss, zu profitieren und für minder gute Ware hohe Preise zu erzielen. Ausser der Uhrmacherei betrieb er noch einen gutgehenden Detailhandel mit Emailzifferblättern, Uhrzeigern und Uhrgläsern, und auch hier verstand er es, sich die besten Bezugsquellen zu sichern und die beste, erhältliche Ware zu verschaffen, derart, dass Fürth er Uhrmacher, wenn sie ein besonders feines Stück zu machen hatten, es vorzogen, bei ihm, dem Konkurrenten, ein zukaufen, weil sie sicher waren, hier bessere Ware geliefert zu erhallen als beim Händler. 87 Jahre war Grösser alt, als er starb, und kurz vor seinem Tode arbeitete er noch an seinem Werktische. Er war einer der würdigsten Repräsentanten jener alten Schule gewesen, die in der vollendetsten Herstellung der Arbeit das hauptsächliche, ja das einzige Ziel ihres Strebens erblickten. Allerdings war er auch zum reichen Manne geworden, der viele wohltätige Stiftungen in Fürth machte und seinen Söhnen ein bedeutendes Vermögen zurückliess; das Geld war aber von selbst gekommen, war eine Folgeerscheinung seiner rastlosen und vortrefflichen Arbeit; unter allen Umständen Geld zu verdienen und nur Geld zu verdienen, war nie sein Streben gewesen. Unter keinen Umständen und für keine noch so hohe Summe hätte er eine minder gute Arbeit . •» . , « • der Uhrmacherkunst. Nr. 2. aus seiner Werkstätte hinausgehen lassen; sein Ruf und der Ruf der Fürther Uhrmacherei gingen ihm über alles. Als er starb, war alles, was sich in Deutschland für Uhrmaeherei interessierte, hart betroffen, und mit der Familie trauerte die Stadt Fürth um einen ihrer besten Söhne. Sein Geschäft übernahmen seine drei Söhne, die eile bei ihm die Uhrmacherei erlernt hatten. Sie hatten ein schweres Stück Arbeit zu leisten, wollten sie den Glanz des übernommenen Ge schäftes unversehrt erhalten. Und es gelang ihnen auch. Die Grossersche Werkstätte behauptete auch unter den drei Söhnen den Ruf, die besten Uhren zu liefern. Da starb aber bald der jüngste der drei Brüder, Johann Grösser, unbeweibt, bis zu seinem Todestage im Geschäft tätig, wenige Jahre später folgte ihm der mittlere der drei Brüder, Georg Christoph, in den Tod, verheiratet, aber kinderlos, und im selben Jahre starb auch die Witwe. Der älteste Bruder, Johann Heinrich, der die zwei jüngeren überlebt hatte, vereinigte nun das gesamte Familienvermögen in seine Hand, und da das Geschäft gross war und die Leitung viel Mühe machte, und der alleinige Eigentümer als reicher Mann diese Mühe nicht mehr auf sich nehmen wollte, verkaufte er im Jahre 1844 die Werkstätte. Sie hatte 79 Jahre bestanden und konnte sich rühmen, zu den ältesten und besten Uhrmacherwerk stätten Deutschlands zu gehören. Dr. A. M. Forderungen des selbständigen Der Reichsdeutsche Mittelstandstag hat den Grundsatz auf- gestellt, dass von der Gesamtvertretung aller Gruppen des selb ständigen deutschen Mittelstandes, dem Reichsdeutschen Mittel- standsverbande, nur solche Forderungen öffentlich vertreten werden sollen, die genügend geklärt und infolgedessen spruchreif sind. Auch sollen nur solche Wünsche vom Verbände verfochten werden, über die beachtliche grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten im selbständigen Mittelstände selber nicht mehr vorhanden sind. Tatsächlich können Erfolge nur dann erzielt werden, wenn der selbständige Mittelstand unter Berücksichtigung der vor stehenden Gesichtspunkte sich nicht in tausenderlei Kleinigkeiten verliert, sondern seine ganze Stosskraft auf die Vertretung seiner wichtigsten Lebensinteressen verwendet. Dabei sei ausdrücklich betont, dass der gewerbliche Mittelstand keinerlei Vorteile auf Kosten anderer Berufsstände erstrebt. Er beansprucht nur, dass man ihm das gleiche Mass von Fürsorge an gedeihen lässt wie allen übrigen Ständen. Er steht auf dem Boden des Wirtschaftsfriedens und nicht auf dem Boden des Klassenkampfes. Deshalb wendet er sich gegen jede Klassenpolitik, welche eine Klasse auf Kosten einer anderen benachteiligt oder bereichert. Auch verurteilt er alle Bestrebungen, die auf eine Verhetzung der Berufsstände unter einander hinauslaufen, weil dadurch das staatserhaltende Bürger und Bauerntum wehrlos gemacht wird gegenüber der revolutionären und internationalen Sozialdemokratie, deren Lebenselement Klassen hass und Klassenkampf bilden. Parteipolitik lehnt der Reichsdeutsche Mittelstandsverband ab. Deshalb wird er bei den Wahlen zum Reichstage oder zu den Parlamenten der Einzelstaaten keine eigenen Kandidaten aufstellen. Vielmehr wird er bestrebt sein, alle Ordnungsparteien für die Vertretung der Mittelstandsforderungen zu gewinnen. Die Erhaltung eines gesunden selbständigen Mittelstandes ist im Interesse der Staats- und Volkswohlfahrt eine so zwingende Notwendigkeit, dass sie Sache des gesamten Volkes bleiben muss und nie zu einer Parteisache werden darf. Bei den Verhandlungen mit den Kandidaten und den politischen Parteien ist stets die Tatsache zu berücksichtigen, dass nach der Reichsverfassung und nach den Verfassungen der Einzelstaaten imperative Mandate nicht zulässig sind. Im allgemeinen wird man zu den einzelnen Kandidaten das Zutrauen haben dürfen, dass sie die Bestätigung ihrer Uebereinstimmung mit unserem Programm auch ohne bindende schriftliche Verpflichtungen halten werden. reichsdeutschen Mittelstandes. In erster Linie sind die Mittel der Selbsthilfe in Anwendung zu bringen, und nur wo diese versagen, ist die Hilfe des Staates in Anspruch zu nehmen. Auf dem Gebiete des Einkaufs, der Bekämpfung des Borgunwesens, der Hebung des Barverkehrs, der Gesundung des Wettbewerbs und des Ausbaues des Kreditwesens ist nach den bisherigen Erfahrungen durch Zusammenschluss der Berufsstände Bedeutendes zu erreichen. An die praktische Politik stellt der selbständige Mittelstand folgende Forderungen: A) Staats- und Gemeindeleben. a) Der selbständige Mittelstand sieht in der Stadt konkurrenz eine schwere Gefahr für den Mittelstand. Die be teiligten Gewerbe werden durch die Ausführung von Arbeiten und Lieferungen für Private durch städtische Betriebe schwer und unnötig geschädigt. — Es ist nicht Aufgabe der Stadt- und Gemeindeverwaltungen, in dieser Weise dem Mittelstände Konkurrenz zu machen, deshalb erhofft der Mittelstand, dass die Kommunen in Zukunft auf alle Arbeiten und Lieferungen für Private verzichten und auch die für den Gemeindebedarf erforder lichen Arbeiten und Lieferungen an selbständige Gewerbetreibende in geeigneter Weise vergeben. b) Staatsbetriebe sind auf das unumgänglich notwendige Mass zu beschränken. c) Die Gefängnisarbeit ist so zu regeln, dass sie dem Handwerk nützt, anstatt zu schaden. B) Steuerpolitik. 1. Warenhäuser und ähnliche Betriebe. Die von den Warenhäusern und ähnlichen Betrieben aufzu bringenden Steuern entsprechen bei weitem nicht den von ihnen in Anspruch genommenen staatlichen und kommunalen Leistungen, auch nicht der steuerlichen Gerechtigkeit insofern, als der kleinere und mittlere Betrieb verhältnismässig mehr Steuern zu leisten hat. Es ist deshalb stärkere Besteuerung der Warenhäuser und Konsumvereine notwendig und die Einführung einer progressiven Umsatzsteuer zur Ergänzung der im Sinne des Antrages Hammer abgeänderten Einkommensteuer anzustreben. « 2. Filialen auswärtiger Betriebe. Die gesetzgebenden Körperschaften sind um durchgreifende Regelung der Filialensteuer zu ersuchen, damit die bevorzugte Stellung der Filialen auswärtiger Betriebe aufgehoben wird.
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