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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Forderungen des selbständigen reichsdeutschen Mittelstandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- ArtikelUhrmacher Deutschlands! Zur Beachtung! 17
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 18
- ArtikelKein Betriebsverlust mehr infolge Brandschadens im ... 18
- ArtikelZur Kontrolle des Ankerganges 20
- ArtikelUhrmacherfamilien 22
- ArtikelForderungen des selbständigen reichsdeutschen Mittelstandes 24
- ArtikelMassive Uhren 26
- ArtikelUnsere Preisfrage zur Schulung des schnellen, logischen und ... 28
- ArtikelBriefwechsel des Uhrmachermeisters Hammerschlag mit seinem alten ... 29
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 30
- ArtikelVerschiedenes 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 2. Allgemeines Journal C) Gewerbepolitik. 1. Die Kreditverhältnisse des gewerblichen Mittelstandes sind im Sinne der vom Zweiten Reichsdeutschen Mittelstandstage einstimmig gutgeheissenen Denkschrift: „Geld zu angemessenem Zins“ zu verbessern. Es ist anzustreben, dass die Sparkassen mittel mehr als bisher dem mittelständischen Kredit dienstbar gemacht werden. 2. Das Submissionswesen ist in allen deutschen Bundes staaten möglichst im Sinne der vom Reichsdeutschen Mittelstands- verbande herausgegebenen Druckschriften: „Der angemessene Preis“ und „Die Handhabung des angemessenen Preises“ zu regeln, weil die in der Praxis gemachten Erfahrungen die Vor schläge der vorerwähnten Druckschriften rechtfertigen. Zur Durchführung des angemessenen Preises ist ein Reichs submissionsamt zu errichten, das bei Einrichtung von Landes- und Provinzialsubmissionsämtern durch Nutzbarmachung der bis herigen Erfahrungen auf diesem Gebiete hilfreiche Hand leisten soll. — Die Regierungen und Parlamente der Einzelstaaten sind zu bitten, mit der Errichtung von Submissionsämtern unter An hörung des Reichsdeutschen Mittelstandsverbandes auf der gleichen Grundlage wie Sachsen vorzugehen. 3. Der Reichsdeutsche Mittelstandsverband erblickt in der heutigen Konsumvereinsbewegung eine grosse Gefahr für den selbständigen Mittelstand und das gesamte Staatswesen. Neben der Bekämpfung der Konsumvereine durch Massnahmen der Selbsthilfe erachtet der Reichsdeutsche Mittelstandsverband das Eingreifen der Staatsregierung für unerlässlich. Er hält ferner die nachstehenden Massnahmen für erforderlich: I. Gesetzliche Massnahmen; a) Die Gründung neuer Konsumvereine für Beamte ist von der Bedürfnisfrage abhängig zu machen. Das gleiche gilt bei Aenderung der bestehenden Beamtenkonsumvereine und Gründung von Filialen derselben. b) Die Beteiligung von Beamten an der Verwaltung der Konsumvereine ist zu verbieten, ebenso sind die Bereitstellung von Diensträumen für den Geschäftsverkehr der Konsumvereine und sonstige Vergünstigungen seitens der Behörden zu unter sagen. c) Den Konsumvereinen und Konsumanstalten ist gesetzlich zu verbieten, selbstproduzierte Waren an Nichtmitglieder zu verkaufen. d) Das Lieferantengeschäft ist zu untersagen. o) Die Bestimmungen der Gewerbeordnung hinsichtlich der konsumgenossenschaftlichen Geschäftsbetriebe sind streng zu handhaben. f) Die Filialen der Konsumvereine ausserhalb ihres Sitzes sind zu verbieten. II. Massnahmen der Selbsthilfe. Anzustreben sind: a) engerer Zusammenschluss der Gewerbetreibenden und Aufklärung über die Gefahren der Konsumvereine; b) wirtschaftliche Stärkung der einzelnen selbständigen Existenzen durch Förderung der Barzahlung und des baren Einkaufes, durch zeitgemässe kaufmännische Organisationen für den Geschäftsbetrieb sowie durch engen Zusammenschluss auf wirtschaftlichem und idealem Gebiete; c) Errichtung einer Arbeitszentrale, welche Material über die Missstände im Konsumvereinswesen und dessen schädliche Wirkungen auf wirtschaftlichem Gebiete sammeln und die breiten Schichten der Bovölkerung über die Gefahren der konsumgenossenschaftlichen Konzentrationserscheinungen auf klären soll. 4. Als sonstige gesetzliche Massnahmen zum Schutze des Detailhandels sind anzustreben: a) den heimlichen Warenvertrieb betreffend. Alle den offenkundigen gewerbsmässigen Handel be treffenden gesetzlichen Bestimmungen müssen auf jeden Vertrieb der Uhrmacherkunst. 25 von Erzeugnissen, insbesondere den sogen, heimlichen Waren vertrieb in behördlichen und privaten Räumen ausgedehnt werden. b) Hausieren und Detailreisen betreffend. Der § 57 der Reichsgewerbeordnung bedarf der Aenderung dahin, dass die Altersgrenze für den Empfang des Wander gewerbescheins von 25 auf 45 Jahre heraufgesetzt wird und dass Wandergewerbescheine nur an Inländer gegeben werden dürfen. c) Wanderlager betreffend. Die Erlaubnis zum Betrieb eines Wanderlagers ist von dem Nachweis des Bedürfnisses abhängig zu machen. Der Betrieb am einzelnen Orte darf die Dauer einer Woche nicht über schreiten. Die Genehmigung ist spätestens eine Woche vorher bei der Ortspolizeibehörde nachzusuchen und der Ort, wo sich die Verkaufsgegenstände bis zum Verkaufstermin befinden, an zugeben. 5. Für die Arbeitswilligen ist dringend ein grösserer Schutz zu erstreben, zumal der Terrorismus von heute nicht nur die Gewerbefreiheit, sondern auch die bürgerliche Freiheit bedroht. Auch gegen den Boykott, der in den Lohnkämpfen immer mehr zur Anwendung gebracht wird, ist wirksamer gesetzlicher Schutz notwendig. 6. Sogenannte Teuerungskrisen können nicht durch Mass- regeln während der schwebenden Teuerung, sondern nur durch planmässige Vorbereitung einer guten Versorgung des Marktes von langer Hand her vermieden werden. Es ist dahin zu wirken, dass Notstandsaktionen zur Milderung einer bestehenden Teuerung nur unter Mitwirkung des ansässigen Gewerbes durchgeführt werden, um den Konsumenten die Gewähr für sachgemässe Prüfung und Behandlung zu schaffen und unnütze Schädigungen des Gewerbes zu vermeiden. Was speziell die Fleischteuerung anbelangt, muss ein Weg gefunden werden, um auf mittlere und stabile Preisverhältnisse hinzuarbeiten, auf Verhältnisse, die dauernd einen billigen Aus gleich zwischen den Interessenten der Viehzucht, des Fleischer gewerbes und der Konsumenten gewähren. Dem soliden Baugewerbe ist ein grösserer Schutz zu ge währen, da die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen sich als ungenügend erwiesen haben. D) Handelspolitik. An den Grundlagen unserer bewährten heutigen Wirtschafts politik ist festzuhalten. E) Sozialpolitik. Bei der sozialen Gesetzgebung ist darauf zu achten, dass das Mass der sozialen Belastung des selbständigen Gewerbes Schritt hält mit der Entwicklung seiner Kraft. F) Haus- und Grundbesitz. Der Haus- und Grundbesitz, der schwere Lasten zu tragen und unter schwierigen Verhältnissen aller Art zu kämpfen hat, darf durch die Staats- und Gemeindegesetzgebung in seinen Lebensbedingungen nicht gefährdet werden. So ist u. a. zu fordern, dass Unterstützungen an Bauvereine nur dann gewährt werden dürfen, wenn ein tatsächlich vorhandener Wohnungs mangel nachgewiesen werden kann. Die Unterstützung darf nicht so weit gehen, dass ein Wettbewerb des freien Baugewerbes unmöglich gemacht wird. * * * Diese Richtlinien enthalten in der Hauptsache eine Fest legung der Beschlüsse des II. Reichsdeutschen Mittelstandstages. Die hier geäusserten Wünsche und Forderungen, die vom Ge- samtausschusse des Reichsdeutschen Mittelstandsverbandes ariV 18. November 1912 einstimmig genehmigt wurden, sind bei allen Parlamentswahlen den Kandidaten vorzulegen.
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