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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 321
- ArtikelVerhalten des Uhrmachers dem Verlangen eines Kunden gegenüber ... 322
- ArtikelDie Wunder der Filmtechnik 323
- ArtikelEtwas über die Gesundheit des Uhrmachers 324
- ArtikelEin neues Kompensationspendel aus Quarz 327
- ArtikelDas Observatorium in Kew (England) und die Chronometrie 328
- ArtikelSprechsaal 329
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 330
- ArtikelVerschiedenes 334
- ArtikelVom Büchertisch 336
- ArtikelPatentbericht 336
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ALLGEMEINES JOURNAL GER UHRMACHERKÜN5L MERAU5EEGEBEN VOM ZENTRALVERBAND DER DEUTSCHEN UHRMAHIER- INNUNGEN UND VEREINE 5ITZ : NALIE AS- 38. JAHRG. NUMMER 21. Halle, den 1. November 1913. Zuschriften an die Redaktion, sowie alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- und Inseratensendangen, ferner Abonnementsbesteilangen sind stets zu adressieren an das „Allgemeine Journal der Uhrmacherkanst“ in Halle a. 3. Inhalt: Bekanntmachungen der Verbandsleitung. — Verhalten des Uhrmachers dem Verlangen eines Kunden gegenüber auf sofortige Herausgabe einer noch nicht vollendeten Reparatur. — Die Wunder der Filmtechnik. — Etwas über die Gesundheit des Uhrmachers. — Ein neues Kompensationspendel aus Quarz. — Das Observatorium in Kew (England) und die Chronometrie. — Sprechsaal. — Innungs- und Vereinsnachrichten. — Verschiedenes. — Vom Bücher tisch. — Patentbericht. Bekanntmachungen der Verbandsleitung. Zum § 100 q. Die vom Reichsamt des Innern einberufene Handwerkerkonferenz hat, wie die „Deutsche Parlaments-Korre spondenz“ berichtet, auch zu einer Klärung in der vielumstrittenen Frage der Aufhebung oder Abänderung des § lOOq der Gewerbe ordnung geführt. Dieser Absatz schreibt bekanntlich vor, dass die Innung ihre Mitglieder in der Festsetzung der Preise ihrer Waren oder Leistungen oder in der Annahme von Kunden nicht beschränken darf. In der Konferenz ist es nun als zweckmässig erachtet worden, die Einheitlichkeit der Rechtslage zwischen Zwangs- und freien Innungen durch eine Aenderung des Wort lautes des § 100q zum Ausdruck zu bringen, und es wurde folgende Fassung vorgeschlagen: „Die Innung darf ihre Mitglieder in der Annahme von Kunden nicht beschränken. Zur Aufstellung von Preisverzeichnissen für Waren oder Leistungen ist auch die Pflichtinnung befugt, jedoch dürfen die Innungs mitglieder zur Einhaltung dieser Preise gegen ihren Willen nicht verpflichtet werden. Entgegenstehende Beschlüsse sind ungültig.“ Diesen Vorschlag hielten die Vertreter der Regierung für diskutabel, sie erklärten aber, dass mit dieser Formulierung die Grenze ihres Entgegenkommens gegeben sein würde, und dass ihre abschliessende Entscheidung von den weiteren Erwägungen und Beratungen abhängig bleibe. Es ist erstaunlich, was man sich getraut, dem Handwerk zu bieten. Wenn das das Ergebnis der langen Beratungen ist, so wäre es schade um die Zeit, die dabei verschwendet wurde. Wenn die Regierung glaubt, sie könnte das Handwerk immer noch so behandeln, wie ein kleines Kind, dann dürfte sie sich doch sehr getäuscht haben. Das Handwerk wird sich für dieses „Entgegenkommen“ (!!) bedanken. Vielleicht kommen aber die Vertreter der Regierung bei ihren „weiteren Erwägungen und Beratungen“ zu der Einsicht, dass sie nicht imstande sind, die Wünsche und Nöte des Handwerks zu verstehen, und dass es besser wäre, wenn sie einsichtigeren „Vertretern“ ihren Platz räumten! Unser Preisausschreiben. In der Sitzung der Preisrichter, die aus Hallischen und auswärtigen Kollegen bestand, wurden die Arbeiten folgender Herren mit Preisen bedacht: Emil Meyer, Stendal: 20Mk.; HauptlehrerVogler, München: 20 Mk.; Gehilfe Schünemann, Magdeburg: 15 Mk.; Gust. Vogel, Greifswald: 10Mk.; Gust. Krüger, Charlottenburg: 10 Mk. Ferner mit je 5 Mk. die Herren: Hoffmann, Harburg; Fleck, Melle; Precht, Naumburg; Gust. Vogel, Greifswald; Regel, Salzuflen. Die besten Arbeiten haben wir besonders drucken lassen und den Vereinigungen zugesandt. Wir hoffen, dass wir damit den Kollegen wieder eine neue Waffe gegen die Versandhäuser in die Hände gegeben haben. Allen den Kollegen aber, die sich an dem Wettbewerb beteiligt haben, danken wir sehr für ihre Mühe und für ihre rege Anteilnahme an unseren Bestrebungen. Versandhaus Grabitz. In unserer Klage gegen dieses Ver sandhaus wurde unserem Klageantrag in dem Termin vom 11. Oktober in allen Punkten stattgegeben und der Beklagten die gesamten Kosten auferlegt. Wir kommen darauf noch zurück. Die Schokoladenfabrik Suchard gibt Regulateure zu. Das wird sicher alle Kollegen anspornen, recht viel Suchardschokolade zu essen! Eine Fabrik, die doch wohl Anspruch darauf macht, als eine „angesehene“ zu gelten, und bedient sich so kleinlicher Reklamemittel! Wir möchten ihr doch empfehlen, unter diesen Umständen im Lande zu bleiben und Deutschland nicht weiter mit ihrer Regulatorschokolade zu beglücken! Die Ideal in Villingen, Geschäftsstelle in München, Veterinär strasse 5, treibt ihr Unwesen w r eiter, w T ie uns das von einigen Hallischen Firmen zur Verfügung gestellte Material zeigt. Wir möchten deshalb unsere Kollegen dringend auf unsere früheren Veröffentlichungen in den Nummern 9, 12 und 13 verwaisen, damit ihnen immer gegenwärtig ist, wer eigentlich hinter dieser Ideal steht! Zur Gehilfenfrage. Unsere Ausführungen in Nr. 20 bezogen sich ausschliesslich auf die Berliner Gehilfenvereinigung. In wohltuendem Gegensatz zu der neuesten Hetze dieser Gehilfen-
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