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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 321
- ArtikelVerhalten des Uhrmachers dem Verlangen eines Kunden gegenüber ... 322
- ArtikelDie Wunder der Filmtechnik 323
- ArtikelEtwas über die Gesundheit des Uhrmachers 324
- ArtikelEin neues Kompensationspendel aus Quarz 327
- ArtikelDas Observatorium in Kew (England) und die Chronometrie 328
- ArtikelSprechsaal 329
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 330
- ArtikelVerschiedenes 334
- ArtikelVom Büchertisch 336
- ArtikelPatentbericht 336
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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336 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 21. InnenbeleuchtuDg wird durch die Osram - Halbwattlampe eine erheblich erweiterte Anwendung finden, da ja die Kosten für diese Beleuchtungsart jetzt ganz wesentlich herabgesetzt werden. Für Zwecke der Aussenbeleuchtung, wie die Beleuchtung von Strassen, Hallen, Fassaden, Plätzen, Gleisanlagen, Bahnhöfen usw. wird die Osram-Halbwattlampe vorteilhaft zu verwenden sein. Ueber die praktische Anwendung können wir noch nicht berichten, da uns noch keine Lampe zur Verfügung stand. Jedenfalls ist diese neue Lampe aber wert, wegen ihrer Vorteile be achtet zu werden. Eine neue Nachtragspreisliste bringt die Norddeutsche Gross uhrenfabrik Dobberan i. Meckl. Neben sehr schönen modernen Strassen- uhren sind besonders die Trauring reklamen, wovon wir anbei eine Ab bildung bringen, eine schöne, gediegene Dauerreklame. Preislisten werden an Interessenten kostenlos versendet. Militärdienstauszeichnungen: Die Dienstauszeichnungen für Unter offiziere und Gemeine bei der Fahne, sowie die Landwehrdienstauszeichnung 2. Klasse hatten bisher auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 18. Juni 1825 und vom 16. Januar 1812 die Form von sogen. Dienstschnallen. Durch Allerhöchste Verordnung vom 4. Juli 1913 haben sie eine viel wirk samere Form erhalten und werden auch nicht mehr auf der Brust, sondern an der Ordensschnalle vor den Kriegsdenkmünzen, und zwar sämtlich am kornblumenblauen Bande, getragen. Die Dienstauszeichnung 1. Klasse besteht aus einem kupfernen Kreuz von 35 mm Höhe und Breite, das im Mittelsehild vorn die Könvgskrone, hinten die Zahl XV zeigt. Die zweite Klasse ist eine bronzene Medaille von 30 mm Durchmesser. Sie trägt auf der Vorderseite die Königskrone mit der Umschrift „Treue Dienste bei der Fahne“, auf der Bückseite eine XII. Die dritte Klasse ist eine Medaille aus dem weissen Metall Argentan und hat im übrigen die Form der zweiten Klasse, nur steht auf der Rückseite eine IX. Die Zahlen auf der Rückseite geben die Zahl der Dienstjahre an, nach denen die Auszeichnungen verliehen werden. Es tritt danach bei der zweiten und ersten Klasse eine Abkürzung der Wartezeit ein, und zwar bei der zweiten von 15 auf 12 und bei der ersten Klasse von 21 auf 15 Jahre. Auch die Landwehrdienstauszeiohnung 2 Klasse hat Medaillenform erhalten. Sie hat 25 mm Durchmesser, ist aus Kupfer, zeigt auf der Vorderseite die Krönungskrone mit der Umschrift „Treue Dienste Reserve Landwehr“ und auf der Rückseite die Inschrift „Landwehrdienst auszeichnung 2. Klasse.“ Den nicht mehr im aktiven Dienst befindlichen Inhabern werden zwar die Dienstsohnallen gegen die neuen Auszeichnungen nicht umgetauscht, sie dürfen sich jedoch die Medaillen oder das Kreuz auf eigene Kosten beschaffen und anlegen. Die Bestimmungen über die verkürzte Tragezeit der Dienstauszeichnungen haben jedoch keine rückwirkende Kraft. Beispielsweise darf also ein ehemaliger Militär von 13 Jahren Dienstzeit, der im Besitz der Dienstauszeichnung 3. Klasse ist, jetzt nicht etwa die Medaille 2. Klasse, sondern nur die 3. Klasse anlegen. Die neuen Dienstauszeichnungen werden von der Firma F. Hoffstätter, Gravier- und Prägeanstalt, in Bonn a. Rh, geliefert. Wir bitten das Inserat der Firma zu beachten. Heiterer Ernst aus dem Fach! Vor dem Schaufenster des Herrn R. Br. in Kiel-G. kann man täglich eine grosse Anzahl Schaulustiger be obachten. Herr Br. hat es verstanden, duroh kluge Reklame die Strassen- passanten heranzulocken. In einem Glaskasten sieht man eine der billigsten Taschenuhren, die sich im Handel befinden. Diese Uhr ist in allen Teilen zerlegt und diese mit Namen versehen. Darunter steht der Spruch: „Dies Instrument aus Blech und Draht, Es wackelt früh und wackelt spat, Jedoch ein Gehen ist es nicht, Denn dazu ist das Werk zu schlicht.“ Jeder, der dies gesehen hat, geht mit einem verschmitzten Lächeln von dannen, mit dem Gedanken, für nichts, ist nichts. Ein Zeichen, dass das Reklamestück seinen Zweck erfüllt hat, ist das, dass sich jeder eine teuere Uhr kauft. K. Kl. Vom Büchertisch. Das Recht des Kaufmanns. Ein Leitfaden für Kaufleute, Studierende und Juristen. Von Rechtsanwalt Dr. M ax Strauss. („Aus Natur und Geistes welt.“ Sammlung wissenschaftlich-gemeinverständlicher Darstellungen aus allen Gebieten des Wissens. 409. Bändchen.) Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin. 8. 1913. In Leinwand geb. 1,25 Mk. Die Forderung, dass das geltende Recht wenigstens in seinen wichtigsten Teilen allgemein bekannt sei, ist nicht vergebens aufgestellt worden. In der Bürgerkunde wird die heranwachsende Generation hiermit bekannt gemacht. Ein Gebiet, das Handelsrecht, wird als Sonderrecht des Kaufmanns oft ver nachlässigt. Aber mit Unrecht; zum mindesten als Käufer kommt jedermann mit dem Kaufmann in Berührung. 'Den Kapitalisten interessiert das Recht des Kaufmanns als Aktionär oder Mitglied einer der zahlreichen Handels gesellschaften; der kleinere Mann gehört einer meistens dem Handelsrecht unterworfenen Genossenschaft an. Allen diesen, wie vor allem den zahlreichen Angehörigen des Handelsstandes, wird das vorliegende Bändchen als Nach- schlagebuch, zur schnellen Orientierung und zur Erlangung eines Ueberblicks willkommen sein. Die den trockenen Juristenton glücklich vermeidende Dar Stellung beginnt mit der Beantwortung der Frage: „Wer ist als Kaufmann anzusehen ?“ und geht dann auf das Handelsregister, die Handelsfirma und die Handelsbücher über. Die Handelsgeschäfte sind ausführlich behandelt. Im Schlussteil wird der Kaufvertrag, der Verzug und die Mängelhaftung besprochen. Bei der Darstellung wurde das Hauptgewicht auf die leitenden Grundgedanken, den systematischen Aufbau und den organischen Zusammenhang des Ganzen gelegt. Das Buch, das nicht nur dem Laien, sondern auch dem Juristen, namentlich dem angehenden, dienen möchte, bringt bei allen wichtigeren Fragen die Entscheidungen unserer höchsten Gerichtshöfe und die Ansichten unserer bedeutendsten handelsrechtlichen Schriftsteller. Es wird deshalb mit Nutzen von jedem gelesen werden, der als Käufer oder Verkäufer, als Prinzipal oder Angestellter irgendwie mit dem Kaufmann und dem Kaufmannsrecht in Be rührung kommt. Die moderne Mittelstandsbewegung. („Aus Natur und Geisteswelt.“) Von Dr. Leo Müffelmann. Verlag von B. G. Teubner in Leipzig. Preis geb. 1,25 Mk. Der Verfasser will ein Bild der Mittelstandsbewegung entwerfen und das Wesen und die Bedeutung des Mittelstandes festlegen. Gleichzeitig sollen die Forderungen und Wünsche des alten und neuen Mittelstandes auf ihre praktische Durchführbarkeit in unserer heutigen Wirtschaftsentwicklung geprüft und eine Grundlage fllar Verfasser sagt „Basis“) in der Beurteilung der zum Teil widersprechenden mittelständischen Forderungen gefunden werden. Man kann nioht sagen, dass dem Verfasser diese gestellte Aufgabe besonders ge glückt wäre. Wo er selbst ein Urteil abgibt, ist es rein persönlich gefärbt. Wir vermissen das wirkliche Verständnis für den selbständigen Mittelstand, während der „neue“ Mittelstand in seiner Bedeutung für die Zukunft unseres Volkes überschätzt wird. In vielen Fragen wird darum das Buch heftigen Widerspruch herausfordern. Warum der Hansabund aufgeführt wird, der Reichsdeutsche Mittelstandsverband aber nicht, wird man kaum verstehen. Wenn Herr Rahard als der „feinste Kopf“ in der Mittelstandsbewegung be zeichnet wird, so mag das die persönliche Ansicht des Verfassers sein; es ist aber doch etwas gewagt, derartige Urteile in einem „wissenschaftlich“ sein wollenden Buche zu fällen. Auch die Schreibweise des Verfassers könnte reiner von unnützen Fremdwörtern sein; warum werden Wörter wie Basis, Kommunikationsmittel, Struktur, irrelevant usw. nicht durch die viel be stimmteren deutschen Ausdrücke ersetzt? — Wir raten denen, die in der Mittelstandsbewegung stehen, das Buch zu lesen, um gegebenenfalls die Aus führungen des Verfassers widerlegen zu können. —g. Bewährte Arbeitsweisen der Metallfärbnng. Ein Werkstättenbuch für Gewerbetreibende, Industrie und Künstler. Von Prof. Dr. Ernst Beutel. Wien und Leipzig, Verlag von Wilhelm Braumüller. Preis geb. 1,80 Mk. Der Verfasser gibt nur wenige, dafür alte und durchaus bewährte Arbeits verfahren an, die er selbst bei seinem Unterricht vielfach erprobt hat. Gerade in dieser Beschränkung dürfte ein wesentlicher Vorzug des Buches zu suchen sein. Wir können es denen, die sich mit Metallfärbung befassen, empfehlen. — g- Patentbericht. a) Patentanmeldungen. 83 b. 37 546. Vorrichtung zur Uhrregulierung durch drahtlose Telegraphie. Raymond Louis Roze des Ordons, Paris; Vertr.: A. Bauer, Patentanwalt, Berlin SW. 68. 12. 3. 13. Priorität aus der Anmeldung in Belgien vom 13. 3. 12. anerkannt. 83 a. 43 579. Backenschraube für Uhrgehäuse. Friedrich Wilhelm Schulte, Lüdenscheid, Schlittenbacherstrasse 5. 10.4. 13. 83 a. 67 624. Vorrichtung zur selbsttätigen Regelung des Viertelschlages an Uhren mit getrennten Schlagwerken. Math. Bäuerle, St. Georgen (Schwarz wald). 3. 6. 12. b) Patenterteilungen. 83 b. 266860. Elektrische Aufziehvorrichtung mit Pendelstütze und Schleuder pendel zwecks Verschleppung des Kontaktes, insbesondere für Uhren. Theodor Knierim, Berlin-Wilmersdorf, Pfalzburger Strasse 25. 16. 1. 13. 83 b. 266861. Verfahren zum Betrieb von Uhren mittels elektrischer Wellen. Dr. Erich F. Huth, G. m. b. H., und Dipl.-Ing. Hans Behne, Kottbuser Ufer 39/40, Berlin. 7. 1. 12. c) Gebrauchsmuster. 83a. 566198. Seitlich herausnehmbares Federhaus für Uhrwerke, dessen Achshülse von der Aufzugsspindel durch eine in beiden Drehrichtungen wirksame Kupplung mitgenommen wird. Dr.-Ing. Herbert Kienzle, Schwenningen a. N. 6. 2. 13. 83c. 566630. Vorrichtung zum Einbringen von Hohltriebstäben. Charles Sandoz-Moritz, Tavannes, Schweiz; Vertr.: H. Schleyer, Rechtsanwalt, Kehl 23. 1. 12. 83a. 568162. 24Stunden-Zifferblatt. Hermann Langner, Frankfurt a. M., Friedberger Landstrasse 5. 25. 8. 13 ’ Redaktionsschluss für Nr. 221 Textteil Inseratenteil 8. November, vormittags 8 Uhr. 12. November, mittags 1 Uhr. Unsere verehrlichen Inserenten bitten wir, Aenderungen der laufenden Anzeigen spätestens acht Tage vor Erscheinen der Nummer zu bewirken. Um die pünktliche Fertigstellung des Journals zu ermöglichen, müssen wir den Inseratenteil schon früher drucken, wir können also später einlaufende Aenderungen in Zukunft nicht mehr berücksichtigen. Die für die Redaktion bestimmten Zusendungen sind zu adressieren: Redaktion des Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst, Halle a. 8. v Mühlweg 19. Druck und Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S. — Schriftleitung: W. König in Halle a. S.
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