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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftliche Lage und Konkursergebnisse in der Uhrmacherei
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 337
- ArtikelWirtschaftliche Lage und Konkursergebnisse in der Uhrmacherei 338
- ArtikelAntrag auf Abänderung des § 56, Ziffer 3, der R. G. O. 340
- ArtikelSelbsttätig sich aufziehende Uhr 341
- ArtikelZur allgemeinen Wirtschaftslage 343
- ArtikelDas Rechnen mit Logarithmen (Fortsetzung) 344
- ArtikelBessere Geschäfte zu machen 345
- ArtikelAus der Werkstatt 346
- ArtikelSprechsaal 346
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 347
- ArtikelVerschiedenes 349
- ArtikelPatentbericht 352
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 22. Allgemeines Journal der Uhrmacherknnst. 3§9 Konkursverwalters aus der Abwicklung derartiger Verträge sind Masseschulden. Hierzu gehören auch die Ansprüche gegen den Konkursverwalter aus seinen sonstigen Geschäften und Handlungen für die Konkursmasse; insbesondere werden hierzu die Kosten der vom Konkursverwalter geführten oder gegen ihn aufge nommenen Prozesse gerechnet. Der Erlös des Konkursverwalters für die von ihm verwertete Konkursmasse heisst Teilungsmasse. Aus ihr sind zunächst die bereits erwähnten Masseschulden zu begleichen. Dann werden die Massekosten bezahlt, zu denen — ausser den immerhin seltener vorkommenden Unterstützungen für den Gemeinschuldner und dessen Familie — insbesondere die gerichtlichen und sonstigen (nämlich des Konkursverwalters und Gläubigerausschusses) Verfahrenskosten gehören. Der Rest der Teilungsmasse wird unter die Konkursgläubiger verteilt, unter denen bevorrechtigte und nicht bevorrechtigte unterschieden werden. Zu den bevorrechtigten Konkursgläubigern gehören: a) die sogen. Lidlöhner (d. h. die Arbeiter und sonstigen An gestellten, Dienstboten usw.) wegen rückständigen Lohnes usw.; b) die Reichs-, Staats- und Gemeindekassen wegen rückständiger öffentlicher Abgaben; c) die Kirchen, Schulen und sonstigen öffentlichen Anstalten wegen der schuldigen Abgaben; d) die Aerzte, Apotheker, Hebammen usw. wegen ihrer Forderungen; e) die Kinder und Pflegebefohlenen des Gemeinschuldners wegen gewisser Ansprüche. Was nach Begleichung der Forderungen der soeben ge nannten Gläubiger von der Teilungsmasse übrigbleibt, steht den übrigen, den nicht bevorrechtigten Konkursgläubigern anteil- mässig zu. Zur sogen. Schuldenmasse gehören die bevorrechtigten und nicht bevorrechtigten Konkursforderungen. Die Feststellung der Schuldenmasse erfolgt in einem vom Gericht anberaumten all gemeinen Prüfungstermin, gegebenenfalls in besonderen Prozessen über die Berechtigung der angemeldeten Forderungen Auf den ersten Prüfungstermin können weitere folgen. Sobald nach dem ersten Prüfungstermin hinreichend bares Geld vorhanden ist, nimmt der Konkursverwalter eine Abschlagszahlung vor. Nach beendigter Veräusserung der Konkursmase erfolgt die Schluss verteilung auf Grund der Schlussrechnung, die der Konkurs verwalter der Gläubigerversammlung vorzulegen hat. Hierüber wird in einem sogen. Schlusstermin verhandelt. Nach dem Schluss termin beschliesst das Gericht die Aufhebung des Konkursver fahrens. Ausser durch Schlussverteilung kann das Konkursverfahren durch Zwangsvergleich sein Ende erreichen. Ueber den vom Gemeinschuldner eingereichten Zwangsvergleichsvorschlag wird in einem vom Gericht anberaumten Vergleichstermin abgestimmt. Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn die Mehrzahl der erschienenen Gläubiger sich für ihn erklärt und die Forderungen der zustimmenden Gläubiger mindestens drei Viertel der Gesamt summe aller stimmberechtigten Gläubiger ausmachen. Der Zwangs vergleich unterliegt der Bestätigung durch das Gericht. Eine Einstellung des Konkursverfahrens findet nach der Konkursordnung in zwei Fällen statt. Das Verfahren ist auf Antrag des Gemeinschuldners einzustellen, wenn er die Zustimmung sämtlicher Konkursgläubiger, welche ihre Forderungen bereits angemeldet haben, beibringt. Zweitens hat das Gericht das Ver fahren einzustellen, sobald sich ergibt, dass — entgegen der anfänglichen Annahme — eine den Kosten entsprechende Konkurs masse nicht vorhanden ist. In den Uebersichten der Konkurs statistik werden diese beiden Fälle kurz als Beendigung wegen allgemeiner Einwilligung und Beendigung mangels hinreichender Masse aufgeführt. Von den 158 Konkursen in der Uhrmacherei wurden in 33 Fällen die Anträge auf Konkurseröffnung mangels hinreichender Masse abgelehnt, in 125 Fällen wurde das Konkursverfahren eröffnet. Von den Konkursverfahren wurden beendet: 105 überhaupt, 67 durch Schlussverteilung, 25 durch Zwangsvergleich, 3 wegen allgemeiner Einwilligung, 10 mangels hinreichender Masse. Es ergeben sich noch weitere interessante Einzelheiten. So wird mohr als ein Drittel der neuen Konkurse in den Gross städten durch völlige Ergebnislosigkeit einer konkursgerichtlichen Mitwirkung gekennzeichnet. Das will besagen, dass die Konkurse, in denen mangels jeder Masse ein Verfahren nicht durchführbar war, also die schwersten Zusammenbrüche, in den Grossstädten annähernd 40 Proz. der neuen Konkurse ausmachen. Im Reiche selbst sind die Ergebnisse günstiger, es handelt sich da nur um 23 Proz. Man findet bei Berücksichtigung aller Konkurse im Reiche weiter, dass 64,3 Proz. aller Konkurse durch Schluss verteilung, 27 Proz. durch Zwangsvergleich, 1,4 Proz. wegen all gemeiner Einwilligung und 7,3 Proz. infolge Massemangels be endet werden. 1912 war bei den beendeten Konkursverfahren eine Teilungsmasse von 1384 Millionen Mark vorhanden, während die Konkursforderungen 5627 Millionen Mark ausmachten. Die bevorrechtigten Forderungen betrugen 83 Millionen Mark, davon fielen 14 Millionen Mark, also 16,9 Proz. aus. Von den nicht bevorrechtigton Forderungen, die sich auf 5544 Millionen Mark beliefen, waren nicht weniger als 4554 Millionen Mark aus gefallen, also 82,2 Proz. Solche Ziffern geben zu denken. 1905 aber waren sogar über 88 Proz. ausgefallen! Wir ermittelten die Zahl der beendeten Konkursverfahren in der Uhrmacherei mit 105. Dabei wurden von den nicht bevor rechtigten Konkursforderungen gedeckt: in 18 Fällen n 52 „ . 23 „ „ 3 „ n 3 „ „ 1 Fall 0 Proz., 0 — 20 Proz., 20 — 40 „ 40 — 60 „ 60 — 80 „ 100 Proz. Man wird auch hier zum besseren Verständnis einige all gemeine Ziffern heranziehen müssen. Der Anteil der wegen Massemangels abgewiesenen Konkursanträge an der Gesamtzahl der neuen Konkurse betrug: 1912: 23,9 Proz., 1911: 21,3 Proz., 1910: 22,2 Proz. Für den Durchschnitt der 18 Jahre 1895 bis 1912 beträgt dieser Anteil nur 15,9 Proz. Der Anteil der schwersten wirtschaftlichen Zusammenbrüche an der Gesamtzahl der der Entscheidung des Gerichts unterbreiteten Konkursfälle, der neuen Konkurse, ist also beträchtlich gestiegen. Im Jahre 1912 war dieser Anteil so hoch wie nie zuvor. Unter den Konkursen stehen an erster Stelle solche der natürlichen Personen, dann solche von Nachlässen, weiter von Einzelfirmen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und offenen Handelsgesellschaften. Von den 425 neuen Konkursen von offenen Handelsgesellschaften entfielen im Jahre 1912 183 = 43,1 Proz. und von den 629 Konkursen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sogar 413 = 65,7 Proz. auf die 48 Grossstädte des Reiches. Dieses hängt mit dem regen gewerblichen und industriellen Leben in den Grossstädten zusammen. Mit zu den wichtigsten Feststellungen der Konkursstatistik gehört die Ermittelung der verschiedenen Beendigungsarten der Konkursverfahren. Auf je 100 beendete Konkursverfahren kommen also folgende Prozentanteile der Beendigungsarten: Im ganzen Reioh 1912 1911 1910 1909 Schlussverteilung . . Zwangsvergleich. . . allgemeine Einwilligung Massemangel .... 68,7 69,8 20,2 20,5 2.0 1,7 9.1 8,0 68,4 21,0 2,4 8,2 67,4 Proz. 21,6 „ 2,1 „ 8,9 „ Bei den im Jahre 1912 beendeten Konkursverfahren war in 47,2 Proz. der Fälle ein Gläubigerausschuss bestellt gewesen. Im Jahre 1911 geschah dies in 47,8 Proz. der Fälle. Derartig un gefähr war das Verhältnis seit Jahren. Ein Gläubigerausschuss wird in der Regel bei grösseren und verwickelteren Konkursen bestellt, und zwar in den Grossstädten, wo diese Gründe natürlich mehr zutreflfen, etwas häufiger. Es wird weiter interessieren, dass in 2,4 Proz. der beendeten Konkursverfahren die Schuldenmasse unter 1000 Mk. betrug. Diese Schuldenmasse betrug 1000 bis 5000 Mk. bei 18,3 Proz., 5000 bis 10000 Mk. bei 19,5 Proz., 10000 bis 20000 Mk. bei 20,7 Proz.,
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