Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 337
- ArtikelWirtschaftliche Lage und Konkursergebnisse in der Uhrmacherei 338
- ArtikelAntrag auf Abänderung des § 56, Ziffer 3, der R. G. O. 340
- ArtikelSelbsttätig sich aufziehende Uhr 341
- ArtikelZur allgemeinen Wirtschaftslage 343
- ArtikelDas Rechnen mit Logarithmen (Fortsetzung) 344
- ArtikelBessere Geschäfte zu machen 345
- ArtikelAus der Werkstatt 346
- ArtikelSprechsaal 346
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 347
- ArtikelVerschiedenes 349
- ArtikelPatentbericht 352
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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Nr. 22. Allgemeines Journal der Uhrmacherkanst. 351 Deckung der Gründungs- und Einrichtungskosten ist in vollem Gange und soll bis jetzt ein sehr befriedigendes Resultat ergeben haben. Viel bemerkt wird die Tatsache, dass sich an diesem Unternehmen nicht bloss Arbeiter beteiligen, sondern dass sich der Bewegung auch eine grössere Zahl kleinerer Industrieller angeschlossen hat, die gegenüber der Konkurrenz der Gross betriebe Mühe hatten, ihre Etablissements als selbständige Unternehmen auf- recbtzuerhalten, und die nun die Gelegenheit benutzen, um als Glieder einer solchen Produktivgenossenschaft sich eine gewisse Selbständigkeit zu wahren, ohne die Last des industriellen Konkurrenzkampfes tragen zu müssen. Ob der Versuch der genossenschaftlichen Uhrenfabrikation von Erfolg begleitet sein wird, ist freilich eine andere Frage. Wie der „Tribüne de Genöve“ ge meldet wird, sind die verschiedenen Fabrikantenorganisationen der Neuen burger Uhrenindustrie entschlossen, den ihnen drohenden Konkurrenzkampf aufzunehmen und mit aller Energie durchzuführen, und da man es hier mit festgeschlossenen, kapitalkräftigen Unternehmerverbänden zu tun hat, so ist es sehr leioht möglich, dass dieses neue Unternehmen, das weder in grossen Reserven noch in einer alten Kundschaft einen Rückhalt hat, nach einer relativ kurzen Zeit wieder aufgegeben werden muss. („Berner Tageblatt.“) Badische Jabiläamsansstellnng für Industrie, Handwerk nnd Kunst 1915. Anlässlich des 200jährigen Stadtjubiläums wird im Jahre 1915 in Karlsruhe eine das Gesamtgebiet des Grossherzogtum Badens umfassende Landesausstellung veranstaltet werden. Die Kunst wird in einem eigenen grossen Ausstellungsgebäude, das später dauernd diesem Zwecke dienen wird, vertreten sein. Besondere Abteilungen berücksichtigen die Industrie und den Verkehr, das Handwerk, die Gartenbaukunst, den Sport usw. Betrogene Schweizer Uhrenlieferanten. Vor dem Polizeigerioht in London musste sich ein gewisser Paul Robert Rosinsky verantworten, der einem Händler namens Israel Herman einen Sack mit Taschenuhren gestohlen haben sollte. Der Angeklagte konnte glaubhaft nachweisen, Herman habe unter allerlei falschen Firmenbezeichnungen, wie S. Maudely, Simons and Cy., sich aus der Sohweiz Uhren verschafft und sie nie bezahlt. Um diesem Treiben ein Ende zu machen, habe er — Rosinsky — den Sack Uhren weg genommen und schon vor längerer Zeit der Polizei zustellen lassen. Die Polizei bestätigte den Tatbestand. Rosinsky wurde freigesproohen, nach Israel Herman wird gesucht. Die Uhren bleiben auf der Polizei zur Ver fügung der Lieferanten in der Schweiz. Bietigheim. Derzeit gewahrt man am Rathausturm ein Gerüst, und der Wanderer wird wieder aufmerksam auf das städtisohe Wahrzeiohen, die Kunstuhr am Rathaus mit dem „Bietigheimer Männlein“, das die Pfeife im Munde die Uhrstunden schmauchend mitzählt. Auch die zwei Böoke darüber fehlen nicht als das Sinnbild der Kraft, und der Zeiten Lauf findet noch seinen Ausdruck im Mondwechsel, den die Uhr anzeigt. Das alte Rathaus, das in seinem Innern ganze Eiohenstämme als Stützen hat, ist wert, von vielen gesehen zu werden. Ein hoher mittelalterlicher Bau mit Freitreppe und zwei Seitentürmen, ferner einem Glockentürmchen, wird es wenige seines gleichen haben. Erbaut wurde es 1607. Für die Eintragung in das Offizielle Leipziger Messadressbnch, 36. Auflage, Ostervormesse 1914 (Beginn: Montag, am 2. März), ist vom Messausschuss der Handelskammer Leipzig soeben der massgebende Anmelde bogen versandt worden. Die pünktliche Rücksendung dieses Anmeldebogens ist allen Ausstellern dringend zu empfehlen, da die Aufnahme oder Weiter führung im Buche davon abhängt. Neu hinzugetretenen Ausstellern, die das Formular noch nicht erhalten haben, empfehlen wir, sofort beim Messausschuss der Handelskammer Leipzig darum nachzusuohen. Werdet Uhrmacher I Die Schwarzwälder Handelskammer fordert junge tüchtige Leute auf, sich der heimischen Industrie, der Schwarzwälder Uhren industrie zuzuwenden, wo es strebsame Arbeiter bald zu einer schön bezahlten Stellung bringen können. Die Uhrenindustrie im Schwarzwald und die ihr nahestehenden Industriezweige vermögen alljährlich eine grössere Zahl tüchtiger junger Leute aufzunehmen und ihnen ein gutes Fortkommen zu bieten. Für die Vertiefung der beruflichen Ausbildung stehen die Grossherzogi. Uhrmacher schule und die Grossherzogi. Schnitzereischule in Furtwangen mit der ihr angegliederten Sehreinerabteilung zur Verfügung. Auch Unbemittelten können Stipendien aus einem von der Regierung und den Industriellen selbst ge schaffenen Unterstützungsfonds bis zu solcher Höhe gewährt werden, dass der ganze Unterhalt und alle sonstigen Kosten daraus bestritten werden können und der junge Mann in die Lage versetzt ist, die Fachschule zu besuchen. Die Schwarzwälder Handelskammer in Villingen erteilt gern nähere Auskunft, welche Wege einzuschlagen sind, um sich einem der in Betracht kommenden Industriezweige zuzuwenden. Frankreich und die mitteleuropäische Zeit. Die Frage des An schlusses von Frankreich an die mitteleuropäische Zeit wird augenblicklich in astronomischen Kreisen lebhaft erörtert. Frankreich rechnet bis jetzt immer noch nach dem Meridian von Greenwich, wodurch ein Zeitunterschied von ungefähr einer Stunde gegenüber der mitteleuropäischen Zeit verursacht wird. Die Differenz zwischen Paris und Berlin beträgt genau 59 Minuten und hat schon vielfach Anlass zu Unzuträgliohkeiten gegeben. Es wird beabsichtigt, in Handels- und Industriekreisen eine Umfrage zu veranstalten, um die Meinung über eine eventuelle Verschiebung der Uhr um eine Stunde fest zustellen. Ein neues Schaufensterdekorationsstiick. Ein trotz seiner Billigkeit sehr effektvolles Ausstattungsatück für das Schaufenster ist in der Form der nachstehenden Abbildung von Herrn Fritz Graf, Uhrmacher in Lahr, erdacht und wird von der Firma Ludwig & Fries, Frankfurt a. M., in den Handel gebracht. Es wurde unter der Bezeichnung „üemonstrationi- Reklame-Uhrhalter“ patentamtlich geschützt und dient dem Zweck, Taschen uhren so wirkungsvoll als nur möglich zur Sohau zu bringen. Insbesondere eignet sich der Uhrhalter zum Ausstellen solcher Uhren, die der Uhrmacher als ganz besonders empfehlenswert anzubieten beabsichtigt. Die Form des Halters ist die eines Sterns, an dessen acht Spitzen runde, mit verstellbaren Haken versehene Platten befestigt sind, die die Grösse einer Uhr haben und ihr als Auflage dienen. Die Mitte des Sterns besteht aus einer gefassten Biconvex-Glaslinse, unter der durch geeignete Befestigung das Werk einer Taschenuhr liegen soll. Dieses Werk soll dem Schauenden, in 2Vsfaoher Vergrösserung vorgeführt, ein Demonstrationsobjekt sein und den Zweck haben, Raum für Reklame. fc.Q; zum Kauf anzuregen. Der Uhrhalter ist zum Hängen eingerichtet und nimmt nimmt eingerichtet infolge seines durchsichtigen Körpers dem Schaufenster nur geringen Raum und noch weniger Licht. Insofern ist er auch für das kleinste Schaufenster mit Erfolg zu verwenden. Er verdeokt, wie schon angedeutet, die übrigen im Schaufenster d&rgebotenen Gegenstände in keiner Weise. An der Aufhängung und Uhrhalter Hängen ist Der ist eine Befestigung von Reklamekarten vorgesehen, wie solche von einer grossen Anzahl Fabriken bereits gratis zu haben sind. Das Gestell ist aus Messing, prima vernickelt und sauber gearbeitet. Der Preis ist pro Stück 9,50 Mk. Darf der Besitzer eines Geschäftshauses zwei Läden in seinem Hause an Konkurrenten vermieten 1 Der Inhaber eines in einer Geschäfts strasse belegenen grossen Hauses vermietete einen darin befindlichen Laden nebit Wohnung an einen Kaufmann zur Fabrikation und zum Verkauf von Schürzen und Wäsche. Ein halbes Jahr später vermietete er einen anderen Laden desselben Hauses zum Betriebe eines Partiewarengeschäftes, ausgenommen „Sohürzenverkauf“. Der erste Mieter glaubte sich durch den Betrieb des Partiewarengeschäftes geschädigt und strengte gegen den Vermieter die Schaden ersatzklage an. Das Landgericht machte die Entscheidung von der Leistung eines Eides des Klägers darüber abhängig, dass er dem Beklagten bei der Vermietung des Ladens mitgeteilt habe, er wolle neben Schürzen auch Wäsche und Wollwaren führen. Der beklagte Hausbesitzer legte Berufung gegen dieses Urteil ein und erzielte vor dem Oberlandesgericht Dresden die Abweisung der Klage des Mieters. Die Vorinstanz, so führte der Gerichtshof aus, hat sich dahin ausgesprochen, dass nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Vermieter in demselben Hause nicht Läden dem Konkurrenten eines anderen Mieters überlassen dürfe. Dem kann jedoch nicht zugestimmt werden. Freilich gibt es Geschäfte — wie beispielsweise Schankwirtschaften —, die so eigen artig sind, dass der erste Mieter — auch ohne dass eine besondere Vereinbarung zwischen ihm und dem Vermieter stattgefunden hat — damit rechnen darf, dass der Vermieter einen anderen Mieter, der dasselbe Geschäft betreibt, nicht aufnehmen wird. In der Regel aber liegt in dem Vermieten eines Geschäfts ladens nicht ohne weiteres das Versprechen des Vermieters, im Hause kein Konkurrenzgeschäft während der Vertragsdauer zuzulassen. Für den vor liegenden Fall kommt noch hinzu, dass in grossstädtischen Geschäftsstrassen, wie der hier in Frage kommenden, naturgemäss Laden an Laden liegt, so dass der Kläger die Fernhaltung einer Konkurrenz überhaupt nicht erreichen kann. Er muss beständig mit der Möglichkeit rechnen, dass sioh ein Konkurrenz geschäft in seiner unmittelbarsten Nähe auftut, und er muss dann gegebenenfalls einen Rückgang des Umsatzes im eigenen Geschäfte hinnehmen, ohne dass er dafür jemand schadenersatzpflichtig machen könnte. — Bei dieser Sachlage
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